Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.1998

Rechtsprechung
   LAG Köln, 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5362
LAG Köln, 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99 (https://dejure.org/1999,5362)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99 (https://dejure.org/1999,5362)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - 11 TaBV 35/99 (https://dejure.org/1999,5362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Einigungsstellenspruchs, der die Flexibilisierung der Arbeitszeit zum Ziel hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Einigungsstelle; Ermessensüberschreitung; Durchführung eines Einigungsstellenspruchs; Flexibilisierung der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 334
  • BB 2000, 987
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99
    So hat das Bundesarbeitsgericht schon entschieden, daß der Betriebsrat in gleichliegenden, immer wieder auftretenden Fällen seine Zustimmung auch im voraus erteilen kann (BAG, Beschluß vom 12.01.1988 -- 1 ABR 54/86 in AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.1989 - 8 TaBV Ha 1/89
    Auszug aus LAG Köln, 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99
    Einstweilige Verfügungen gegen die Durchführung eines Einigungsstellenspruchs sind -- wenn überhaupt -- nur in ganz engen Grenzen zulässig (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 07.11.1989 -- 8 TaBV Ha 1/89 in NZA 1990, 286; Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 76 Rn. 142; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 76 Rn. 27).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus LAG Köln, 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99
    Auch der Spruch der Einigungsstelle kann dem Arbeitgeber eine gewisse Freiheit einräumen, wenn die Einigungsstelle nur selbst den Regelungsgegenstand gestaltet hat (BAG, Beschluß vom 11.02.1992 -- 1 ABR 51/91 in AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 04.08.2015 - 7 TaBVGa 7/15

    Aussetzung der Anwendung einer Regelung des Spruchs einer Einigungsstelle im Wege

    Voraussetzung sind aber in jedem Falle krasse Rechtsverstöße des angegriffenen Spruches, die zudem offensichtlich sind (so ausdrücklich LAG Köln, Beschluss vom 30.07.1999, 11 TaBV 35/99; LAG Baden-Württemberg, NZA 1990, S. 286; LAG Berlin a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.1998 - 4 Ta 147/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11381
LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.1998 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1998,11381)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.08.1998 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1998,11381)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. August 1998 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1998,11381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Parteizustellung einer im Beschlussverfahren erlassenen einstweiligen Verfügung; Anforderungen an die Androhung eines Ordnungsgeldes; Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 987
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auch bei einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung sei eine diesen Anforderungen entsprechende Vollziehung erforderlich (BGH, Urteil vom 22.10.1992, NJW 1993 S. 1076 ff; BGH, Urteil vom 13.4.1989, NJW 1990 S. 122 ff; Thüringer OLG, Urteil vom 22.9.1999 - 2 U 821/99; Urteil vom 24.6.1999 - 1 U 160/99 - LAG Hessen, Beschluss vom 20.2.1990, NZA 1991 S. 30; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.1998, BB 2000 S. 987; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.10.1991 - 6 Sa 44/91 - ; LAG Berlin, Beschluss vom 18.8.1987, NZA 1987 S. 825; MK-Heinze, 1. Aufl. § 939 ZPO Rn 37 ff; Stein-Jonas-Grunsky, 21. Aufl. Bd. 7/1, § 938 ZPO Rn 30; Baur a.a.O, H Rn 395 jeweils mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 (2) Sa 381/05

    Einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung

    Dazu ist nach ganz herrschender Meinung regelmäßig eine fristgemäße Zustellung der einstweiligen Verfügung durch den Gläubiger an den Schuldner im Wege der Parteizustellung notwendig, denn damit verdeutlicht der Gläubiger zweifelsfrei seinen Willen, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 22.10.1992 - BGHZ 120, 78 = NJW 1993, 1076; LAG Berlin, Urteil vom 10.06.1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.1987 - NZA 1987, 825; LAG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1990 - NZA 1991, 30; LAG Hamm, Urteil vom 09.03.1995 - NZA-RR 1996, 145; LAG Hamburg, Beschluss vom 28.03.1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.1995 - 2 Sa 244/95 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.08.1998 - BB 2000, 987; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 929 Rz. 12; Baur, a.a.O., B Rz. 19 m.w.N.).
  • LAG München, 06.11.2007 - 6 Sa 892/07

    Pflicht zum Stillschweigen

    Dazu wird dann regelmäßig eine fristgemäße Zustellung der einstweiligen Verfügung durch den Gläubiger an den Schuldner im Wege der Parteizustellung als notwendig erachtet, denn damit verdeutlicht dieser zweifelsfrei seinen Willen, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - BGHZ 120, 78 = NJW 1993, 1076; LAG Berlin, Urteil vom 10. Juni 1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Berlin, Beschluss vom 18. August 1987 - NZA 1987, 825; LAG Frankfurt, Beschluss vom 20. Februar 1990 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 9. März 1995 - a.a.O.; LAG Hamburg, Beschluss vom 28. März 1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Mai 1995 - 2 Sa 244/95 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. August 1998 -BB 2000, 987).
  • LAG Hamm, 13.03.2017 - 7 Ta 43/17

    Ordnungsgeld; Androhung

    Die Androhung muss inhaltlich so ausgestaltet sein, dass dem Vollstreckungsschuldner deutlich wird, mit welchem Ordnungsmittel er maximal rechnen muss, andernfalls die Festsetzung eines Ordnungsgeldes rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügen würde (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.1998 - 4 Ta 147/98 Rdnr. 20, Stöber, aaO., § 890 ZPO Rdnr. 12 b, BeckOK ZPO/Stürner § 890 Rdnr. 32, Musielak ZPO/Lackmann § 890 Rdnr. 17 und 18; Richardi, aaO., § 23 Rdnr. 117; vgl. auch BAG, Beschluss vom 24.04.2007, 1 ABR 47/06 Rdnr. 24).
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