Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 19 U 59/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11388
OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 19 U 59/98 (https://dejure.org/1999,11388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.1999 - 19 U 59/98 (https://dejure.org/1999,11388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 1999 - 19 U 59/98 (https://dejure.org/1999,11388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmensberatung; Unternehmensberatervertrag; Beratung; Firma; Lieferant; Vermittlung; Beauftragter; Provision; Provisionsvereinbarung; Wirksamkeit

  • Judicialis

    StGB § 299; ; UWG § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2000, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 19 U 59/98
    Ziel des § 12 UWG (jetzt: § 299 StGB) ist es, im öffentlichen Interesse das "Schmiergeldunwesen in jeder Form" zu bekämpfen (BGH NJW 1983, 1919; BGHSt 10, 558 = NJW 1957, 1604; RGSt 48, 291).

    Zu den typischen unerwünschten Folgen des Schmiergeldunwesens gehört die Verfälschung des Wettbewerbs unter den Anbietern des Unternehmens, dem der Bestochene angehört, d.h. die Manipulation der - grundsätzlich an der Leistungsfähigkeit und Preiswürdigkeit der Anbieter orientierten - Auswahl der Vertragspartner (BGH NJW 1983, 1919).

  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 19 U 59/98
    Ziel des § 12 UWG (jetzt: § 299 StGB) ist es, im öffentlichen Interesse das "Schmiergeldunwesen in jeder Form" zu bekämpfen (BGH NJW 1983, 1919; BGHSt 10, 558 = NJW 1957, 1604; RGSt 48, 291).
  • RG, 14.05.1914 - III 140/14

    Ist das Gewähren, Versprechen und Geben von sog. Korkengeld an Kellner, um sie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 19 U 59/98
    Ziel des § 12 UWG (jetzt: § 299 StGB) ist es, im öffentlichen Interesse das "Schmiergeldunwesen in jeder Form" zu bekämpfen (BGH NJW 1983, 1919; BGHSt 10, 558 = NJW 1957, 1604; RGSt 48, 291).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    a) Nach der obergerichtlichen, weitgehend zivilrechtlichen Rechtsprechung zu der bis 1997 geltenden Vorläufernorm des § 299 Abs. 2 StGB, dem § 12 Abs. 1 UWG, wurden Bestechungshandlungen, die sich ausschließlich gegen den ausländischen Wettbewerb richteten, vom Schutzbereich der Vorschrift nicht erfasst (vgl. BGH NJW 1968, 1572, 1574 f.; OLG Karlsruhe BB 2000, 635 f.; weit. Nachw. bei Haft/Schwoerer in FS für Weber, 2004, S. 367, 374 f.; Vormbaum in FS für Schroeder, 2006, S. 649, 656; Rönnau in Achenbach/Ransiek Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2. Aufl. S. 76, 109 Fn. 271).
  • BFH, 14.05.2014 - X R 23/12

    Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und

    Ebenso ist dies bejaht worden für einen Unternehmensberater, der den Auftraggeber bei der Umstellung seiner Verpackungsabteilung beraten sollte und dessen Empfehlung für die Einkaufsabteilung "durchaus Gewicht" hatte (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18. März 1999  19 U 59/98, Betriebs-Berater 2000, 635, rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit nicht veröffentlichtem BGH-Beschluss vom 17. Februar 2000 I ZR 113/99; die Beauftragtenstellung eines Beraters bei Vorhandensein eines Wissensgefälles zwischen Berater und Beratenem bejahend auch Schmidl, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2006, 286, 288).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11

    Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im

    Im Rahmen des § 299 StGB sind jedoch die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend; es genügt, dass der Empfänger der Leistung tatsächlich Einfluss auf die Entscheidungen nehmen kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.1999 19 U 59/98, BB 2000, 635), indem er beispielsweise Lieferanten vermittelt (Fischer, StGB, 57. Aufl., § 299 Rz. 10).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 10 U 120/21

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderung der einem Professor von einem

    Bei Verstößen gegen das Verbot der Vorteilsannahme nach § 331 StGB und das Verbot der passiven Bestechung nach § 332 StGB sind außer den Verpflichtungsgeschäften auch die Erfüllungsgeschäfte nach § 134 BGB nichtig (MünchKommBGB/Armbrüster, a.a.O., Rn 59), denn das Bestechungsverbot wendet sich gegen den Leistungserfolg (Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) BGB § 134 , Rn. 459; OLG Karlsruhe 18.3.1999 - 19 U 59/98, BB 2000, 635, 636; BeckOGK-BGB/Vossler,1.3.2021, § 134 Rn 326).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 10 U 121/21

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch auf Rückzahlung einer Vergütung für die

    Bei Verstößen gegen das Verbot der Vorteilsannahme nach § 331 StGB und das Verbot der passiven Bestechung nach § 332 StGB sind außer den Verpflichtungsgeschäften auch die Erfüllungsgeschäfte nach § 134 BGB nichtig (MünchKommBGB/Armbrüster, a.a.O., Rn 59), denn das Bestechungsverbot wendet sich gegen den Leistungserfolg (Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) BGB § 134 , Rn. 459; OLG Karlsruhe 18.3.1999 - 19 U 59/98, BB 2000, 635, 636; BeckOGK-BGB/Vossler,1.3.2021, § 134 Rn 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht