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Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2000 - C-425/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,339
EuGH, 22.06.2000 - C-425/98 (https://dejure.org/2000,339)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2000 - C-425/98 (https://dejure.org/2000,339)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2000 - C-425/98 (https://dejure.org/2000,339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - Marken - Verwechslungsgefahr - Gefahr einer gedanklichen Verbindung zwischen dem Zeichen und der Marke

  • Europäischer Gerichtshof

    Marca Mode

  • EU-Kommission PDF

    Marca Mode

    Richtlinie 89/104, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b
    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Recht des Inhabers einer eingetragenen Marke, sich der unzulässigen Verwendung seiner Marke zu widersetzen - Besondere Unterscheidungskraft, die eine Marke von Haus aus oder kraft Verkehrsgeltung besitzt - Für identische ...

  • EU-Kommission

    Marca Mode

  • Wolters Kluwer

    Gefahr einer gedanklichen Verbindung und Verwechselung zwischen dem Zeichen und der Marke; Unterscheidungskraft aufgrund Verkehrsgeltung; Bezugnahme auf das "Urteil Sabel"

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verwechslungsgefahr oder Gefahr einer gedanklichen Verbindung von Zeichen und eingetragener Marke

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Recht des Inhabers einer eingetragenen Marke, sich der unzulässigen Verwendung seiner Marke zu widersetzen - Besondere Unterscheidungskraft, die eine Marke von Haus aus oder kraft Verkehrsgeltung besitzt - Für identische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - "Gefahr einer Verwechslung, die die Gefahr ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2000, 899
  • EuZW 2000, 504
  • WM 2000, 1867
  • BB 2001, 61
 
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Wird zitiert von ... (341)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-425/98
    Unter Berufung auf das Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95 (Sabèl, Slg. 1997, I-6191) machte sie geltend, der Gerechtshof hätte seine Entscheidung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie auf die Feststellung stützen müssen, daß eine Verwechslungsgefahr bestehe.

    Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie ist vom Gerichtshof insbesondere im Urteil Sabèl ausgelegt worden.

    Marca Mode, die niederländische Regierung, die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission machen unter Bezugnahme auf das Urteil Sabèl geltend, daß der durch Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie gewährte Schutz ebenso wie der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie vorgesehene stets vom positiven Nachweis einer Verwechslungsgefahr abhänge.

    Bereits nach ihrem Wortlaut ist diese Bestimmung daher nicht anwendbar, wenn für das Publikum keine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie Urteil Sabèl, Randnr. 18).

    Für diese Auslegung spricht außerdem die zehnte Begründungserwägung der Richtlinie, wonach "die Verwechslungsgefahr ... die spezifische Voraussetzung für den Schutz dar[stellt]" (Urteil Sabèl, Randnr. 19).

    Es ist daran zu erinnern, daß die Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Falles umfassend zu beurteilen ist (Urteil Sabèl, Randnr. 22).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-425/98
    Der Schutz einer eingetragenen Marke hängt also gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie vom Vorliegen einerVerwechslungsgefahr ab (vgl. zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18).

    Die umfassende Beurteilung impliziert eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht gezogenen Faktoren (Urteil Canon, Randnr. 17).

    Zum Beispiel kann trotz eines eher geringen Grades der Ähnlichkeit zwischen den gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr festgestelltwerden, wenn die Ähnlichkeit zwischen den Marken groß und die Unterscheidungskraft der älteren Marke, insbesondere ihr Bekanntheitsgrad, hoch ist (Urteil Canon, Randnr. 19).

    Insoweit genießen Marken, die insbesondere wegen ihrer Bekanntheit eine hohe Unterscheidungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz als Marken mit geringerer Unterscheidungskraft (Urteil Canon, Randnr. 18).

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-425/98
    Dem Gerichtshof bleibt jedochvorbehalten, bei ungenau formulierten Fragen aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Redmond, Slg. 1978, 2347, Randnrn.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    27 Das Vorliegen von Verwechslungsgefahr für die Öffentlichkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. Urteile vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 22, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 18, und vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-425/98, Marca Mode, Slg. 2000, I-4861, Randnr. 40, sowie zu dem im Wesentlichen mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie gleichlautenden Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke [ABl.
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Die spezifische Voraussetzung für diesen Schutz besteht in einer Benutzung eines einer eingetragenen Marke identischen oder ähnlichen Zeichens, die die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung dieser Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt oder ausnutzen oder beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2000, Marca Mode, C-425/98, Slg. 2000, I-4861, Randnr. 36, vom 23. Oktober 2003, Adidas-Salomon und Adidas Benelux, C-408/01, Slg. 2003, I-12537, Randnr. 27, vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux, C-102/07, Slg. 2008, I-2439, Randnr. 40, und zu Art. 4 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 89/104 Urteil vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats ist anerkannt, dass Marken mit gesteigerter Kennzeichnungskraft über einen weiten Schutzbereich verfügen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C251/95, Slg. 1997, I6191 = GRUR 1998, 387 Rn. 24 - Sabèl/Puma; Urteil vom 29. September 1998 - C39/97, Slg. 1998, I5507 = GRUR 1998, 922 Rn. 18 - Canon; Urteil vom 22. Juni 2000 - C425/98, Slg. 2000, I4861 = GRUR Int. 2000, 899 Rn. 41 - Marca/Adidas; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2003 - I ZR 236/97, GRUR 2004, 235, 237 = WRP 2004, 360 - Davidoff II; BGH, GRUR 2012, 930 Rn. 70 - Bogner B/Barbie B).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99   

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https://dejure.org/2000,4392
OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99 (https://dejure.org/2000,4392)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.11.2000 - 9 U 104/99 (https://dejure.org/2000,4392)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. November 2000 - 9 U 104/99 (https://dejure.org/2000,4392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Schlussrechnung; Verjährung; Mahnbescheid; Unterbrechung; Abtretung

  • Judicialis

    HGB § 354 a; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de

    HGB § 354 a; AGBG § 9
    Abtretungsanzeigen - nichtige Formularklauseln - Verwendung vorgedruckter Formulare des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB § 354a; BGB § 398; AGBG § 9
    Wirksamkeit einer Klausel zur Anzeigepflicht von Abtretungen bei Handelsgeschäften trotz des Abtretungsverbotes nach § 354a HGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 818
  • BB 2001, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 230/96

    Geltendmachung eines Siebstahlsschadens in der Kaskoversicherung bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Andernfalls wäre die zeitliche Reichweite des § 354a HGB auch nicht derart umstritten (vgl. OLG Köln, BB 1997, 2021, 2022: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Braunschweig, WM 1997, 1214: Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; Wagner, NJW 1995, 180: Anwendbarkeit für nach dem 30. Juli 1994 entstehende Forderungen; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 354 a HGB Rn. 5: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist [anders noch die Vorauflage]; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1248, 1249: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 25. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, auch wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Rostock, OLGR 1998, 363: Keine Anwendbarkeit auf Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten des § 354 a HGB vereinbart sind, wenn die Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist; LG Bonn, WM 1996, 930: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 399 Rn. 9: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 29. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Busche, a.a.O., Rn. 72: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Grub, ZIP 1994, 1650: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote).
  • BGH, 18.10.1965 - II ZR 36/64

    Unpfändbarkeit der Handwerker-Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Ein solcher Geltungswille muß aber eindeutigen Ausdruck finden (vgl. zu allem BGHZ 44, 192, 195; vgl. weiter BGHZ 10, 391, 394; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Einl v § 241 Rn. 29).
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 181/52

    Prämiennachzahlung für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Ein solcher Geltungswille muß aber eindeutigen Ausdruck finden (vgl. zu allem BGHZ 44, 192, 195; vgl. weiter BGHZ 10, 391, 394; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Einl v § 241 Rn. 29).
  • OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96

    Anforderungen an die Darlegung von Kaufpreisforderungen; Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Andernfalls wäre die zeitliche Reichweite des § 354a HGB auch nicht derart umstritten (vgl. OLG Köln, BB 1997, 2021, 2022: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Braunschweig, WM 1997, 1214: Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; Wagner, NJW 1995, 180: Anwendbarkeit für nach dem 30. Juli 1994 entstehende Forderungen; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 354 a HGB Rn. 5: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist [anders noch die Vorauflage]; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1248, 1249: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 25. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, auch wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Rostock, OLGR 1998, 363: Keine Anwendbarkeit auf Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten des § 354 a HGB vereinbart sind, wenn die Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist; LG Bonn, WM 1996, 930: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 399 Rn. 9: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 29. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Busche, a.a.O., Rn. 72: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Grub, ZIP 1994, 1650: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1998 - 5 U 22/98

    Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit eines deutschen oder eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Andernfalls wäre die zeitliche Reichweite des § 354a HGB auch nicht derart umstritten (vgl. OLG Köln, BB 1997, 2021, 2022: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Braunschweig, WM 1997, 1214: Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; Wagner, NJW 1995, 180: Anwendbarkeit für nach dem 30. Juli 1994 entstehende Forderungen; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 354 a HGB Rn. 5: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist [anders noch die Vorauflage]; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1248, 1249: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 25. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, auch wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Rostock, OLGR 1998, 363: Keine Anwendbarkeit auf Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten des § 354 a HGB vereinbart sind, wenn die Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist; LG Bonn, WM 1996, 930: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 399 Rn. 9: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 29. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Busche, a.a.O., Rn. 72: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Grub, ZIP 1994, 1650: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote).
  • OLG Köln, 21.05.1997 - 27 U 124/96

    Wirksamkeit der Abtretung einer Geldforderung unter Kaufleuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Andernfalls wäre die zeitliche Reichweite des § 354a HGB auch nicht derart umstritten (vgl. OLG Köln, BB 1997, 2021, 2022: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Braunschweig, WM 1997, 1214: Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; Wagner, NJW 1995, 180: Anwendbarkeit für nach dem 30. Juli 1994 entstehende Forderungen; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 354 a HGB Rn. 5: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist [anders noch die Vorauflage]; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1248, 1249: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 25. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, auch wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Rostock, OLGR 1998, 363: Keine Anwendbarkeit auf Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten des § 354 a HGB vereinbart sind, wenn die Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist; LG Bonn, WM 1996, 930: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 399 Rn. 9: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 29. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Busche, a.a.O., Rn. 72: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Grub, ZIP 1994, 1650: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Die Klägerin begehrt Schadensersatz nach § 6 Nr. 6 VOB/B. Dieser Anspruch verjährt nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Aufl., B § 6 Rn. 152, 155; BGH, NJW 1968, 1234).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97

    Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Voraussetzung für die Zerlegung ist, daß die unwirksame Bestimmung einfach weggestrichen werden kann (vgl. BGH, NJW 1998, 2284; vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vorbem v AGBG § 8 Rn. 9).
  • OLG Celle, 01.12.1998 - 16 U 13/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Eine solche Vereinbarung trägt dem berechtigten Informationsinteresse des Schuldners Rechnung und hindert einen Gläubiger nicht, seine Forderung zur Refinanzierung zu nutzen (ohne nähere Begründung anderer Ansicht: Busche, in: Staudinger, BGB, §§ 397 - 432, 13. Bearbeitung 1999, § 399 Rn. 70; Wagner, WM 1994, 2093, 2094 und NJW 1995, 180; in einem obiter dictum OLG Celle, NJW-RR 1999, 618, 619).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 341/96

    Genehmigung der nach dem Hauptvertrag unzulässigen Abtretung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99
    Ihre Ansicht, das Bestreiten des Zugangs sei unbeachtlich und maßgeblich sei eine bereits im Werkvertrag begründete Zustimmung zur Abtretung, trifft nicht zu (insbesondere auch nicht wegen der von der Klägerin angeführten Entscheidung BGH, BauR 1999, 394).
  • BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

    Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote

    Während eine Ansicht § 354a HGB nicht anwenden will, wenn das Abtretungsverbot vor Inkrafttreten der Vorschrift am 30. Juli 1994 vereinbart worden ist (OLG Rostock, OLGR 1998, 363; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1248; OLG Schleswig BB 2001, 61, 63; LG Bonn, WM 1996, 930, 931; Röhricht/v. Westphalen/Wagner, HGB, § 354a Rdn. 9; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 399 Rdn. 9; Grub, ZIP 1994, 1650; Henseler, BB 1995, 5, 9; Bruns, WM 2000, 505, 510), hält die Gegenmeinung die Neuregelung auch dann für anwendbar, wenn zwar das Abtretungsverbot vorher vereinbart wurde, die abgetretene Forderung aber erst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens entstanden ist (OLG Braunschweig WM 1997, 1214; OLG Köln WM 1998, 859, 861; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 354a Rdn. 1; Ruß in Heidelberger Kommentar zum HGB, 5. Aufl., § 354a Rdn. 6; Roth in Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 354a Rdn. 5; Ensthaler/Schmidt, GK-HGB, 6. Aufl., § 354a Rdn. 9; Wagner, NJW 1995, 180; Schmidt, NJW 1999, 400).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 170/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit einer

    Die Beschwerdeführerin beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8. November 2000 (BB 2001, 61).
  • OLG Oldenburg, 27.05.2003 - 12 U 12/03

    Berufung mit neuem Sachvortrag; Vorwurf nachlässiger Prozessführung; Unklarheiten

    Der Senat folgt daher der herrschenden Meinung, dass Vertragsbedingungen, die - wie hier - zusätzliche Anforderungen für eine wirksame Abtretung aufstellen, ebenfalls unter den Anwendungsbereich von § 354a HGB fallen (vgl. Koller/Roth/Mönch HGB 3. Aufl. § 354a Rn. 2; Staudinger/Busche § 399 BGB Rn. 70, Baumbach/Hopt § 354a HGB Rn. 1; Münch.Komm./Schmidt HGB § 354a HGB Rn. 11; OLG Celle OLGR 1999, 57; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 279; a.A. OLG Schleswig BB 2001, 61 [OLG Schleswig 08.11.2000 - 9 U 104/99] ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 20 U 79/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12565
OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 20 U 79/99 (https://dejure.org/2000,12565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2000 - 20 U 79/99 (https://dejure.org/2000,12565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2000 - 20 U 79/99 (https://dejure.org/2000,12565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de

    Unbefugtes Führen des Titels »Steuerberater« ist auch in der Form »Steuerberater (NL)« strafbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Steuerberatende Tätigkeit eines niederländischen Belastungsadviseurs in Deutschland

Papierfundstellen

  • BB 2001, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

    Die entsprechenden, oben angesprochenen Fragen zu den Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers, Beschränkungen bei dem Berufszugang zu regeln, waren bereits in den neunziger Jahren längst geklärt (s. nur BFH, Beschluss vom 21.1.2004 - VII B 99/03, NV 2004, 827; vgl. auch nur als Beispiele einige OLG-Entscheidungen aus den 90er Jahren, die Verstöße gegen § 5 StBerG bei Beratung durch ausländische Steuerberater betreffen: OLG Hamm NJW-RR 1998, 139 und NJW-RR 1999, 1367; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 204; OLG Dresden DStRE 2000, 328 = IStR 2000, 189 sowie insbesondere die für den Tätigkeitsort der Klägerin (Düsseldorf) maßgebliche Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 18.4.2000 in IStR 2000, 607 = RIW 2001, 61, wo im Anschluss an die o. g. Entscheidungen des OLG Hamm verneint wird, dass das europäische Recht die Zulassung niederländischer Berater zur Steuerberatung in Deutschland gebieten würde).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98

    Irreführende Berufsbezeichnung "NL-Steuerberater in NL"

    Diesem Schutz dient maßgeblich auch der Freihaltung der Berufsbezeichnung "Steuerberater" für Personen, die nach diesem Gesetz dazu berechtigt sind (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.4.2000 - 20 U 79/99).
  • OLG München, 05.07.2001 - 29 U 2258/01

    Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung "Steuerberater"

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