Rechtsprechung
   BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1026
BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01 (https://dejure.org/2003,1026)
BAG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 AZR 674/01 (https://dejure.org/2003,1026)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 (https://dejure.org/2003,1026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorbehaltlose Annahme des in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots; Bindung an das Änderungsangebot für eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung; Zumutbare Annahmefrist für das in einer Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot; ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Fristablauf

  • Judicialis

    KSchG § 2 Satz 2; ; BGB § 147; ; BGB § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 S. 2; BGB § 147 Abs. 2 § 148
    Kündigung; Arbeitsvertragsrecht - Vorbehaltlose Annahme des mit einer Änderungskündigung verbundenen Änderungsangebots auch noch nach Ablauf der Frist des § 2 Satz 2 KSchG ?; Bindungsdauer des Arbeitgebers an Änderungsangebot; treuwidrige Berufung auf verspätete Annahme ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung: Frist für die vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots ? Keine Anwendung der Drei-Wochenfrist des § 2 Satz 2 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 315
  • MDR 2003, 752
  • NZA 2003, 659
  • BB 2003, 1731
  • DB 2003, 1178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 63/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
    Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob die Voraussetzungen und Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (BGH 24. November 1952 - II ZR 63/51 - LM BGB § 147 Nr. 1; MünchKommBGB/Kramer 4. Aufl. § 148 Rn. 8).
  • LAG Köln, 19.09.2001 - 7 Sa 13/01

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung; Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. September 2001 - 7 Sa 13/01 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 13.11.1985 - 17 U 203/84

    Antrag des Versicherungsnehmers; Änderung des Kraftfahrtversicherungsvertrags;

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
    Bei einem Antrag auf Änderung eines Vertrages, aus dem fortlaufend Rechte und Pflichten folgen, kann möglicherweise eine längere Überlegungsfrist angemessen sein als etwa bei einem Kaufangebot (OLG Frankfurt 13. November 1985 - 17 U 203/84 - NJW-RR 1986, 329; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 148 Rn. 7).
  • LAG Köln, 10.02.2000 - 5 Sa 1371/99

    Pflicht der Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebot auf

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
    d) Erst seit Inkrafttreten des § 2 KSchG wird in Teilen der Literatur und von einzelnen Landesarbeitsgerichten angenommen, das Planungsinteresse des Arbeitgebers fordere es, dem Arbeitnehmer in derartigen Fällen nur eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen (LAG Köln 10. Februar 2000 - 5 Sa 1371/99 - NZA-RR 2000, 303; LAG Baden-Württemberg 30. Oktober 1990 - 8 Sa 39/90 LAGE KSchG § 2 Nr. 12; APS/Künzl § 2 KSchG Rn. 161; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 36; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 100; KR-Rost 6. Aufl. § 2 KSchG Rn. 72 a - jedenfalls in der Regel; aA Löwisch KSchG 8. Aufl. § 2 Rn. 16; ders. NZA 1988, 633, 635).
  • BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 313/79

    Wegfall des Kundenschutzes bei Nichterreichen von Mindestumsätzen oder einer

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
    So hat das Bundesarbeitsgericht bei dem Angebot auf Auflösung eines Arbeitsverhältnis eine Reaktion des Arbeitnehmers nach einem Monat als nach § 147 Abs. 2 BGB rechtzeitig angesehen mit der Begründung, wenn es bei der Entscheidung um den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers gehe, habe der Entschluß existentielle Bedeutung und der Arbeitnehmer könne sich angesichts einer vertraglichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende Zeit nehmen, um die Angelegenheit zu überdenken; für diesen Fall bestehe keine Notwendigkeit, die Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB besonders einzuengen (BAG 21. August 1980 - 3 AZR 313/79 - nv.).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90

    Änderungskündigung: Angebotsannahme

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
    d) Erst seit Inkrafttreten des § 2 KSchG wird in Teilen der Literatur und von einzelnen Landesarbeitsgerichten angenommen, das Planungsinteresse des Arbeitgebers fordere es, dem Arbeitnehmer in derartigen Fällen nur eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen (LAG Köln 10. Februar 2000 - 5 Sa 1371/99 - NZA-RR 2000, 303; LAG Baden-Württemberg 30. Oktober 1990 - 8 Sa 39/90 LAGE KSchG § 2 Nr. 12; APS/Künzl § 2 KSchG Rn. 161; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 36; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 100; KR-Rost 6. Aufl. § 2 KSchG Rn. 72 a - jedenfalls in der Regel; aA Löwisch KSchG 8. Aufl. § 2 Rn. 16; ders. NZA 1988, 633, 635).
  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

    Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. November 1951, II ZR 63/51, LM BGB § 147 Nr. 1 und BAG, 6. Februar 2003, 2 AZR 674/01, BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731).

    Nach seinem Inhalt ist zu beurteilen, ob der Antragende die Behandlung des Angebots als eilbedürftig erwarten darf (BAGE 104, 315 = BAG BB 2003, 1731, 1732).

    Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731, 1732; BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 63/51 - LM Nr. 1 zu § 147 BGB; Erman/Armbrüster BGB 14. Aufl. § 147 Rn. 18; MünchKommBGB/Busche 7. Aufl. § 147 Rn. 36; vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 1994 - XII ZR 168/92 -NJW-RR 1994, 1143, 1144 und Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 16; Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 546 Rn. 14).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Zu Recht führt die Revision aus, dass an dieser Rechtslage auch die Entscheidung des Senats vom 6. Februar 2003 (- 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) nichts geändert hat.

    c) Richtig ist, dass der Arbeitgeber grundsätzlich frei ist, sein Änderungsangebot zu befristen (Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315).

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden.
  • LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05

    Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung

    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.

    Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts -bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

    Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05

    Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung

    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.

    Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts - bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

    Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

    Auch wenn eine ausdrückliche Fristbestimmung fehlt, so ist doch erforderlich, dass wesentliche Vertragsbedingungen wie eine dynamische Anwendbarkeit von Tarifwerken in angemessener Zeit feststehen müssen (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 62, a.a. O.; BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 -BAGE 104, 315).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Erst danach wird wohl für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Handlungsbedarf dadurch erkennbar geworden sein, dass die Beklagte die weitere Tarifentwicklung nicht mehr nachvollzog (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 440/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

    Erst danach wird wohl für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Handlungsbedarf dadurch erkennbar geworden sein, dass die Beklagte die weitere Tarifentwicklung nicht mehr nachvollzog (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 441/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Erst danach wird wohl für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Handlungsbedarf dadurch erkennbar geworden sein, dass die Beklagte die weitere Tarifentwicklung nicht mehr nachvollzog (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) .
  • LAG Köln, 04.12.2018 - 4 Sa 962/17

    Rechtsfolgen eines Betriebs- bzw. eines Betriebsteilübergangs

    Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch verzögernde Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2016 - XII ZR 5/15, juris Rn. 19 ff.; BAG, Urteil vom 06.02.2003 - 2 AZR 674/01, juris Rn. 23).
  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03

    Bindungsdauer einer Gesamtzusage

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 1 Ta 623/03

    Änderungskündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht