Rechtsprechung
BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Änderungskündigung
- IWW
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorbehaltlose Annahme des in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots; Bindung an das Änderungsangebot für eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung; Zumutbare Annahmefrist für das in einer Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot; ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Fristablauf
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2 S. 2; BGB § 147 Abs. 2 § 148
Kündigung; Arbeitsvertragsrecht - Vorbehaltlose Annahme des mit einer Änderungskündigung verbundenen Änderungsangebots auch noch nach Ablauf der Frist des § 2 Satz 2 KSchG ?; Bindungsdauer des Arbeitgebers an Änderungsangebot; treuwidrige Berufung auf verspätete Annahme ... - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Änderungskündigung: Frist für die vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots ? Keine Anwendung der Drei-Wochenfrist des § 2 Satz 2 KSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 18.10.2000 - 5 Ca 168/00
- LAG Köln, 19.09.2001 - 7 Sa 13/01
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Papierfundstellen
- BAGE 104, 315
- MDR 2003, 752
- NZA 2003, 659
- BB 2003, 1731
- DB 2003, 1178
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.11.1951 - II ZR 63/51
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob die Voraussetzungen und Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (BGH 24. November 1952 - II ZR 63/51 - LM BGB § 147 Nr. 1;… MünchKommBGB/Kramer 4. Aufl. § 148 Rn. 8). - LAG Köln, 19.09.2001 - 7 Sa 13/01
Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung; Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme …
Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. September 2001 - 7 Sa 13/01 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. - OLG Frankfurt, 13.11.1985 - 17 U 203/84
Antrag des Versicherungsnehmers; Änderung des Kraftfahrtversicherungsvertrags; …
Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Bei einem Antrag auf Änderung eines Vertrages, aus dem fortlaufend Rechte und Pflichten folgen, kann möglicherweise eine längere Überlegungsfrist angemessen sein als etwa bei einem Kaufangebot (OLG Frankfurt 13. November 1985 - 17 U 203/84 - NJW-RR 1986, 329;… Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 148 Rn. 7).
- LAG Köln, 10.02.2000 - 5 Sa 1371/99
Pflicht der Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebot auf …
Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
d) Erst seit Inkrafttreten des § 2 KSchG wird in Teilen der Literatur und von einzelnen Landesarbeitsgerichten angenommen, das Planungsinteresse des Arbeitgebers fordere es, dem Arbeitnehmer in derartigen Fällen nur eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen (LAG Köln 10. Februar 2000 - 5 Sa 1371/99 - NZA-RR 2000, 303; LAG Baden-Württemberg 30. Oktober 1990 - 8 Sa 39/90 LAGE KSchG § 2 Nr. 12;… APS/Künzl § 2 KSchG Rn. 161;… ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 36;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 100;… KR-Rost 6. Aufl. § 2 KSchG Rn. 72 a - jedenfalls in der Regel;… aA Löwisch KSchG 8. Aufl. § 2 Rn. 16; ders. NZA 1988, 633, 635). - BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 313/79
Wegfall des Kundenschutzes bei Nichterreichen von Mindestumsätzen oder einer …
Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
So hat das Bundesarbeitsgericht bei dem Angebot auf Auflösung eines Arbeitsverhältnis eine Reaktion des Arbeitnehmers nach einem Monat als nach § 147 Abs. 2 BGB rechtzeitig angesehen mit der Begründung, wenn es bei der Entscheidung um den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers gehe, habe der Entschluß existentielle Bedeutung und der Arbeitnehmer könne sich angesichts einer vertraglichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende Zeit nehmen, um die Angelegenheit zu überdenken; für diesen Fall bestehe keine Notwendigkeit, die Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB besonders einzuengen (BAG 21. August 1980 - 3 AZR 313/79 - nv.). - LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90
Änderungskündigung: Angebotsannahme
Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
d) Erst seit Inkrafttreten des § 2 KSchG wird in Teilen der Literatur und von einzelnen Landesarbeitsgerichten angenommen, das Planungsinteresse des Arbeitgebers fordere es, dem Arbeitnehmer in derartigen Fällen nur eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen (LAG Köln 10. Februar 2000 - 5 Sa 1371/99 - NZA-RR 2000, 303; LAG Baden-Württemberg 30. Oktober 1990 - 8 Sa 39/90 LAGE KSchG § 2 Nr. 12;… APS/Künzl § 2 KSchG Rn. 161;… ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 36;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 100;… KR-Rost 6. Aufl. § 2 KSchG Rn. 72 a - jedenfalls in der Regel;… aA Löwisch KSchG 8. Aufl. § 2 Rn. 16; ders. NZA 1988, 633, 635).
- BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes: …
Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. November 1951, II ZR 63/51, LM BGB § 147 Nr. 1 und BAG, 6. Februar 2003, 2 AZR 674/01, BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731).Nach seinem Inhalt ist zu beurteilen, ob der Antragende die Behandlung des Angebots als eilbedürftig erwarten darf (BAGE 104, 315 = BAG BB 2003, 1731, 1732).
Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731, 1732; BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 63/51 - LM Nr. 1 zu § 147 BGB;… Erman/Armbrüster BGB 14. Aufl. § 147 Rn. 18;… MünchKommBGB/Busche 7. Aufl. § 147 Rn. 36;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 1994 - XII ZR 168/92 -NJW-RR 1994, 1143, 1144 und Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 16;… Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 546 Rn. 14).
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05
Änderungskündigung - Annahmefrist
Zu Recht führt die Revision aus, dass an dieser Rechtslage auch die Entscheidung des Senats vom 6. Februar 2003 (- 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) nichts geändert hat.c) Richtig ist, dass der Arbeitgeber grundsätzlich frei ist, sein Änderungsangebot zu befristen (Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315).
- BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Änderungskündigung - Annahmefrist
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden.
- LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts -bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
- LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05
Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts - bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
- LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013
Auch wenn eine ausdrückliche Fristbestimmung fehlt, so ist doch erforderlich, dass wesentliche Vertragsbedingungen wie eine dynamische Anwendbarkeit von Tarifwerken in angemessener Zeit feststehen müssen (…BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 62, a.a. O.; BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 -BAGE 104, 315). - BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
Erst danach wird wohl für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Handlungsbedarf dadurch erkennbar geworden sein, dass die Beklagte die weitere Tarifentwicklung nicht mehr nachvollzog (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) . - BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 440/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten …
Erst danach wird wohl für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Handlungsbedarf dadurch erkennbar geworden sein, dass die Beklagte die weitere Tarifentwicklung nicht mehr nachvollzog (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) . - BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 441/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
Erst danach wird wohl für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Handlungsbedarf dadurch erkennbar geworden sein, dass die Beklagte die weitere Tarifentwicklung nicht mehr nachvollzog (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315) . - LAG Köln, 04.12.2018 - 4 Sa 962/17
Rechtsfolgen eines Betriebs- bzw. eines Betriebsteilübergangs
Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch verzögernde Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste (vgl. BGH…, Urteil vom 24.02.2016 - XII ZR 5/15, juris Rn. 19 ff.; BAG, Urteil vom 06.02.2003 - 2 AZR 674/01, juris Rn. 23). - LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten …
- LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Bindungsdauer einer Gesamtzusage
- LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
- LAG Hamm, 31.10.2003 - 1 Ta 623/03
Änderungskündigung