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   BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00   

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https://dejure.org/2002,544
BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00 (https://dejure.org/2002,544)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 AZR 749/00 (https://dejure.org/2002,544)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 (https://dejure.org/2002,544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter; Ordentliche Kündigung wegen insolvenzbedingter Betriebsstillegung; Sozialwidrigkeit der Kündigung wegen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einem anderen Konzernunternehmen; Übernahmeverpflichtung des anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; BGB §§ 242 138 280; KO § 6
    Aufhebungsvertrag; Betriebsübergang; Kündigung; Schadenersatz; Umstrukturierung; Wiedereinstellung - Betriebsbedingte Kündigung; Ordentliche Kündigung wegen insolvenzbedingter Betriebsstillegung; Sozialwidrigkeit der Kündigung wegen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; BGB §§ 242, 138; KO § 6; BGB § 280
    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Konzernunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch nach Aufhebungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 280 BGB
    Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1416 (Ls.)
  • BB 2002, 2335
  • BB 2002, 343
  • BB 2003, 2335
  • DB 2002, 2172
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Es ist jedoch anerkannt, daß fortbestehende nachvertragliche (Fürsorge-) Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch begründen können (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115; vgl. schon BGH 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - AP BGB § 242 Wiedereinstellung Nr. 1).

    Diese können insbesondere darin zu sehen sein, daß der Arbeitgeber den Wiedereinstellungsanspruch mangels hinreichender Beschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Arbeitnehmer nicht erfüllen kann (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - aaO).

  • LAG Hessen, 06.07.2000 - 15 Sa 1612/99

    Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigung eines Konzernunternehmens

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Auf die Revision des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2000 - 15 Sa 1612/99 - teilweise aufgehoben, soweit die Berufung des Beklagten zu 1) im übrigen zurückgewiesen wurde.

    Die Revision der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2000 - 15 Sa 1612/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Hinsichtlich der Verzinsungspflicht wird auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 2001 (- GS 1/00 - AP BGB § 288 Nr. 4 = EzA BGB § 288 Nr. 3) Bezug genommen.
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Dem Arbeitnehmer kann jedoch ein Zahlungsanspruch in Form eines Schadensersatzanspruches zustehen (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1).
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Da die Beklagte zu 2) dem Verlangen des Klägers, ihn ab 1. September 1998 wieder einzustellen, schuldhaft nicht nachgekommen ist und eine Verurteilung zum Abschluß eines in der Vergangenheit liegenden Arbeitsvertrages nicht möglich ist (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10), ist die Beklagte nach § 280 BGB zum Schadensersatz verpflichtet und hat dem Kläger den entgangenen Lohn ab 1. September 1998 nachzuzahlen.
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Den Arbeitgeber treffen aber jedenfalls dann erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflichten, wenn er im betrieblichen Interesse den Abschluß eines Aufhebungsvertrages vorschlägt und dadurch den Eindruck erweckt, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen Risiken für den Bestand seines Arbeitsverhältnisses aussetzen (vgl. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59; 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7 zu Versorgungsrisiken).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Es ist jedoch anerkannt, daß fortbestehende nachvertragliche (Fürsorge-) Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch begründen können (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115; vgl. schon BGH 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - AP BGB § 242 Wiedereinstellung Nr. 1).
  • BAG, 24.11.1956 - 2 AZR 345/56

    Arbeitsverhältnis: Beendigung und Nachwirkungen

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Zwar finden mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die hierdurch begründeten beiderseitigen Rechte und Pflichten für die Zukunft grundsätzlich ihr Ende und eine Nachwirkung kommt nur in einem sehr begrenzten Umfang in Betracht (BAG 24. November 1956 - 2 AZR 345/56 - BAGE 3, 139).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Den Arbeitgeber treffen aber jedenfalls dann erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflichten, wenn er im betrieblichen Interesse den Abschluß eines Aufhebungsvertrages vorschlägt und dadurch den Eindruck erweckt, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen Risiken für den Bestand seines Arbeitsverhältnisses aussetzen (vgl. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59; 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7 zu Versorgungsrisiken).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
    Es ist jedoch anerkannt, daß fortbestehende nachvertragliche (Fürsorge-) Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch begründen können (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115; vgl. schon BGH 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - AP BGB § 242 Wiedereinstellung Nr. 1).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

  • BGH, 04.07.1961 - VI ZR 84/60
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    In der Literatur wird im Anschluß an eine Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (18. Oktober 1976 - 3 AZR 576/75 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 5), die die Frage allerdings offengelassen hat, vertreten, ein "konzernbezogener Kündigungsschutz" könne sich auch aus Vertrauensgesichtspunkten im Fall der Selbstbindung des Arbeitgebers ergeben (vgl. hierzu auch Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - nv.).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen (14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 -BAGE 41, 72; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22; 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72; 10. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 8 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74; vgl. auch 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 -BAGE 90, 353; 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - BAGE 107, 318; 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 135; differenzierend bei einem herrschenden Konzernunternehmen KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 147).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme auf Grund eindeutiger rechtlicher Regelungen (zB auf Grund eines Beherrschungsvertrags) oder eher nur faktisch besteht (BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7 und 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - BAGE 107, 318).

    Aus dem Vortrag des Klägers ergibt sich deshalb, dass die Entscheidung über "aufzu-nehmende" Arbeitnehmer der AG vorbehalten war (vgl. hierzu Senat 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22; 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - BAGE 107, 318).

    aa) Ein "konzernbezogener Kündigungsschutz" wird insoweit allenfalls für Fallgestaltungen erörtert, in denen konzerninterne Entscheidungen (etwa Verlagerung von Tätigkeiten auf andere Konzernunternehmen, Stilllegung eines Konzernunternehmens oder einer Abteilung bei gleichzeitiger Neugründung eines Konzernunternehmens mit identischen arbeitstechnischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen) den Beschäftigungsbedarf für den betreffenden Arbeitnehmer bei konzernbezogener Betrachtungsweise nicht wegfallen lassen (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - BAGE 107, 318; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 539; Kiel/Koch Die Betriebsbedingte Kündigung Rn. 222; APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 595).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Den Arbeitgeber treffen aber jedenfalls dann erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflichten, wenn er im betrieblichen Interesse den Abschluss eines Aufhebungsvertrags vorschlägt und dabei den Eindruck erweckt, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen Risiken für den Bestand seines Arbeitsverhältnisses aussetzen (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59; 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7 zu Versorgungsrisiken).

    Das kann in Extremfällen auch dann der Fall sein, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf einer wirksamen Kündigung beruht, sondern durch Aufhebungsvertrag vereinbart wurde (BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7).

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