Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 22.12.2004

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04   

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https://dejure.org/2005,1925
BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04 (https://dejure.org/2005,1925)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2005 - KZR 14/04 (https://dejure.org/2005,1925)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - KZR 14/04 (https://dejure.org/2005,1925)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Kündigung eines Vertragshändlerverhältnisses im Automobilsektor; Erforderlichkeit der Umstrukturierung des Vertriebsnetzes auf Grund europarechtlicher Vorgaben; Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; VO (EG) Nr. 1475/95 Art. 5; ; VO (EG) Nr. 1400/2002 Art. 4; ; VO (EG) Nr. 1400/2002 Art. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kfz-Vertragshändler II"; Wegfall von Wettbewerbsbeschränkungen für Kfz-Vertragshändler

  • rechtsportal.de

    "Kfz-Vertragshändler II"; Wegfall von Wettbewerbsbeschränkungen für Kfz-Vertragshändler

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Vertragshändler II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer "Schwarzen Klausel" im KFZ-Händlervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BMW 11 -, - Kfz-Vertragshändler II -, Strukturkündigung, Sonderkündigungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3376 (Ls.)
  • ZIP 2005, 1936 (Ls.)
  • GRUR Int. 2006, 59
  • BB 2005, 2208
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04
    Geht die Bestimmung inhaltlich über die nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1475/95 zulässigen Abweichungen von der zweijährigen Frist für eine ordentliche Kündigung (Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1475/95) hinaus, was von der Auslegung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 1. Spiegelstrich der Verordnung abhängt, so ist sie - ungeachtet der gemeinschaftsrechtlichen Folgen, die dies nach sich zieht - jedenfalls wegen unangemessener Benachteiligung der Händler gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2985 - Kfz-Vertragshändler).
  • BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93

    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem

    Auszug aus BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04
    Ob der danach verbleibende Vertragstorso rechtlich Bestand hat oder der Vertrag insgesamt nichtig ist, beurteilt sich nach nationalem Recht (BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II), d.h. nach § 306 BGB, der für den hier gegebenen Formularvertrag § 139 BGB verdrängt.
  • BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 30/06

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der von der Beklagten gekündigte Vertrag, wie die Revision geltend macht, aufgrund der Änderung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge durch die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 ab dem 1. Oktober 2003 nichtig geworden wäre, wenn die Beklagte ihn nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt hätte (vgl. dazu BGH, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2004 - KZR 14/04, BB 2005, 2208, unter II 2, sowie EuGH, Urteil vom 30. November 2006 - Rs. C-376/05 und C-377-05, NJW 2007, 201).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 21/05

    Vertragshändlerausgleich: Verlust des Anspruchs eines

    Daran ändern auch die in diesen Verfahren inzwischen durch den Bundesgerichtshof ergangenen Vorlagebeschlüsse an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 26.7.05, KZR 14 und 16/04 (ersterer veröffentlicht in BB 2005, 2208), nichts.

    Im vorletzten Satz der Begründung des Vorlagebeschlusses an den Europäischen Gerichtshof vom 26.7.05 (KZR 14/04, BB 2005, 2208 = RP 2005, 1535) hat der Bundesgerichtshof im übrigen die Gesamtnichtigkeit der Händlerverträge als Folge von gegen die GVO Nr. 1400/2002 verstoßenden Wettbewerbsbeschränkungen nur als Möglichkeit dargestellt.

  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 21 U 10/05

    Ausgleichsanspruch des Automobilvertragshändlers gemäß § 89 b HGB bei Kündigung

    Daran ändern auch die in diesen Verfahren inzwischen durch den Bundesgerichtshof ergangenen Vorlagebeschlüsse an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 26.7.05, KZR 14 und 16/04 (ersterer veröffentlicht in BB 2005, 2208), nichts.

    Im vorletzten Satz der Begründung des Vorlagebeschlusses an den Europäischen Gerichtshof vom 26.7.05 (KZR 14/04, BB 2005, 2208 = RP 2005, 1535) hat der Bundesgerichtshof im übrigen die Gesamtnichtigkeit der Händlerverträge als Folge von gegen die GVO Nr. 1400/2002 verstoßenden Wettbewerbsbeschränkungen nur als Möglichkeit dargestellt.

  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 23/05

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers nach Änderungskündigung des

    Daran ändern auch die in diesen Verfahren inzwischen durch den Bundesgerichtshof ergangenen Vorlagebeschlüsse an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 26.7.05, KZR 14 und 16/04 (ersterer veröffentlicht in BB 2005, 2208), nichts.

    Im vorletzten Satz der Begründung des Vorlagebeschlusses an den Europäischen Gerichtshof vom 26.7.05 (KZR 14/04, BB 2005, 2208 = RP 2005, 1535) hat der Bundesgerichtshof im übrigen die Gesamtnichtigkeit der Händlerverträge als Folge von gegen die GVO Nr. 1400/2002 verstoßenden Wettbewerbsbeschränkungen nur als Möglichkeit dargestellt.

  • OLG Köln, 05.05.2006 - 19 U 202/05

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung des Vertrages durch den

    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses sei vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der GVO 1400/2002 unumgänglich gewesen, wie dies zwischenzeitlich auch in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen sowie durch den Beschluss des BGH vom 26.07.2005 in der Sache KZR 14/04 bestätigt worden sei.

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.07.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.

  • OLG Köln, 23.06.2006 - 19 U 170/05

    Anspruch eines Vertragspartners auf Ausgleich nach Beendigung eines

    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses sei vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der GVO 1400/2002 unumgänglich gewesen, wie dies zwischenzeitlich auch in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen sowie durch den Beschluss des BGH vom 26.07.2005 in der Sache KZR 14/04 bestätigt worden sei.

    Die zwischenzeitlich im Zusammenhang mit der GVO 1400/2002 ergangenen Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.07.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.

  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 33/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Aus dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2005 (KZR 14/04), der den Fall einer zum 30.09.2003 ausgesprochenen Strukturkündigung betraf und in dem die Tendenz zur Bejahung der Wirksamkeit der Strukturkündigung ablesbar war, konnte die Beklagte entgegen der von ihr vertretenen Auffassung nichts für sich herleiten.
  • OLG Köln, 07.12.2007 - 19 U 59/07

    Strukturkündigung von Kfz-Vertragshändlerverträgen ist unwirksam

    Denn der Verordnungstext der GVO 1475/95 und derjenige in Artikel 3 Absatz 5 b), ii) der GVO 1400/2002, auf der die hier zu beurteilende Kündigungsklausel in Artikel XVII Ziffer 1 2. Absatz b) des Händlervertrages basiert, stimmen inhaltlich überein, sodass keine Gründe bestehen, die Auslegungsgrundsätze des EuGH im konkreten Fall nicht heranzuziehen (vgl. auch BGH im Vorlagebeschluss vom 26.07.2005 -KZR 14/04-, BB 2005, 2208 ff.).
  • OLG Köln, 31.03.2006 - 19 U 139/05

    Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach der Beendigung des

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.97.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 34/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Aus dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshof vom 26.07.2005 (KZR 14/04), der den Fall einer zum 30.09.2003 ausgesprochenen Strukturkündigung betraf und in dem die Tendenz zur Bejahung der Wirksamkeit der Strukturkündigung ablesbar war, konnte die Beklagte entgegen der von ihr vertretenen Auffassung nichts für sich herleiten.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1848
OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03 (https://dejure.org/2004,1848)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.12.2004 - 7 U 391/03 (https://dejure.org/2004,1848)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 7 U 391/03 (https://dejure.org/2004,1848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 304 Abs. 1; 305 Abs. 1, Abs. 3 S. 3 AktG
    Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § 305 Abs. 1 AktG übertragen wird, mit anderen Aktien.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang des Abfindungsanspruchs im Sinne von § 305 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) auf einen Erwerber einer Aktie durch das in der Aktie verbriefte Anteilsrecht; Beginn der Verzinsung eines Abfindungsanspruchs mit dem Ende eines Beherrschungsvertrags und ...

  • Judicialis

    AktG § 304 Abs. 1; ; AktG § 305 Abs. 1; ; AktG § 305 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de

    AktG § 304 Abs. 1; AktG § 305 Abs. 1, Abs. 3 S. 3
    Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § 305 abs. 1 Aktg übertragen wird

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spruchverfahren bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Übergang des Abfindungsanspruchs mit der Veräußerung der Aktie an den Erwerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 304 Abs. 1; 305 Abs. 1, Abs. 3 S. 3 AktG
    Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § 305 Abs. 1 AktG übertragen wird, mit anderen Aktien.

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Aktienrecht, Beherrschungsvertrag, Erwerber, Gewinnabführungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 525
  • BB 2005, 2208
  • DB 2005, 658
  • NZG 2005, 375
  • NZG 2005, 400
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Unter Verweis auf die sog. Macrotron-Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1032, 1034) sei die Börsenfähigkeit ihrer Aktien jedoch grundgesetzlich geschützter Bestandteil ihres Eigentumsrechts.

    Der Anspruch auf eine volle wirtschaftliche Entschädigung beinhaltet vielmehr auch die Beibehaltung der Verkehrsfähigkeit des tatsächlichen Anteilswertes, also der jederzeitigen Möglichkeit, diesen ungeschmälert durch die Beeinträchtigungen des Unternehmensvertrages durch Verkauf in Barvermögen umzusetzen (vgl. zur Schutzwürdigkeit des Interesses der Aktionäre an einer Deinvestitionsmöglichkeit: BGH NJW 2003, 1032, 1034).

    Aus den vorangegangenen Erläuterungen folgt zudem, dass dahingestellt bleiben kann, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner sog. Macroton-Entscheidung (BGH NJW 2003, 1032, 1034), die zugunsten von Minderheitsaktionären nach Abschluss eines Unternehmensvertrages getroffen worden ist, auch zugunsten des anderen Vertragsteils im Sinne eines Anspruchs auf Verkehrsfähigkeit seiner Aktien an der Börse übertragen werden kann.

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Hierzu gehört, dass sie für den Verlust ihrer Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), insbesondere die Möglichkeit erhalten, gegen eine angemessene Abfindung aus der abhängigen Gesellschaft auszuscheiden (vgl. BVerfG NJW 1999; 1701, 1702).

    Dem Erfordernis, bei Unternehmensverträgen für den Verlust seiner Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt zu werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), wird nur gerecht, dass der außenstehende Aktionär jederzeit die konkrete Investition vollständig beenden und durch eine andere, wie z.B. den Kauf von Aktien einer Gesellschaft, in der seine Mitgliedschaftsrechte nicht beschränkt sind, ersetzen kann.

  • LG München I, 11.06.1997 - 15 HKO 11066/95
    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    In den Fällen, in denen der Abfindungsanspruch zu niedrig oder erst gar nicht festgesetzt worden ist, kann der außenstehende Aktionär zur Verwirklichung seines Anteilswertes nicht auf die Beendigung des nicht selten mehrjährigen Spruchstellenverfahrens verwiesen werden (z.B. 12 Jahre im Verfahren LG München I, DB 1997, 2013).

    Die pauschale Verzinsung stellt nur einen Hilfsanspruch dar, wenn der tatsächliche Renditewert nicht erstattet wird (a.A. LG München I, DB 1997, 2013, das die Ausgleichszahlungen vom Zinsanspruch, berechnet über die gesamte Laufzeit, abzieht).

  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94

    Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Hierzu gehört, dass sie für den Verlust ihrer Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), insbesondere die Möglichkeit erhalten, gegen eine angemessene Abfindung aus der abhängigen Gesellschaft auszuscheiden (vgl. BVerfG NJW 1999; 1701, 1702).

    Dem Erfordernis, bei Unternehmensverträgen für den Verlust seiner Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt zu werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), wird nur gerecht, dass der außenstehende Aktionär jederzeit die konkrete Investition vollständig beenden und durch eine andere, wie z.B. den Kauf von Aktien einer Gesellschaft, in der seine Mitgliedschaftsrechte nicht beschränkt sind, ersetzen kann.

  • BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96

    Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Sie besteht unverändert auch zu Gunsten der Aktionäre, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, fort (vgl. BGH NJW 1997, 2242, 2243; BVerfG NJW 1999, 1701).

    Andernfalls könnte der Schutz der Aktionäre unterlaufen werden, da der andere Vertragsteil infolge seiner Weisungsbefugnis sanktionslos in der Lage wäre, die abhängige Gesellschaft vor Abschluss des Spruchstellenverfahrens weitgehend zu entkleiden und damit nicht nur den Unternehmenswert, sondern auch den Wert des Aktionärsanteils auszuzehren (vgl. BVerfG NJW 1700; 1701; BGH NJW 1997, 2242).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Die unterlassene Aufklärung der Marktteilnehmer durch die Beklagte führt nach § 286 ZPO zu einer Umkehr zumindest der Beweislast entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verletzung von vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. BGH NJW 1990, 1659, 1661; 1992, 228, 231).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Die unterlassene Aufklärung der Marktteilnehmer durch die Beklagte führt nach § 286 ZPO zu einer Umkehr zumindest der Beweislast entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verletzung von vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. BGH NJW 1990, 1659, 1661; 1992, 228, 231).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1988 - 20 W 199/88
    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Umsätze so gering sind, dass sich kein feststellbarer Marktwert herausbildet (vgl. LG Hamburg WM 1989, 336, 337).
  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1638/94

    Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Sie besteht unverändert auch zu Gunsten der Aktionäre, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, fort (vgl. BGH NJW 1997, 2242, 2243; BVerfG NJW 1999, 1701).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05

    Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen

    b) Aus dem Wortlaut des Gesetzes und des gleichlautenden Unternehmensvertrages wie auch insbesondere aus dem Vertrags- bzw. Gesetzeszweck der Sicherung des außenstehenden Aktionärs gegen die Beeinträchtigung seiner aus der Mitgliedschaft abgeleiteten Herrschaftsrechte (BGHZ 135, 374, 379; 138, 136, 139) folgt zugleich, dass während der Dauer des Unternehmensvertrages in der Person eines jeden Aktienerwerbers, der nicht dem anderen Vertragsteil zuzuordnen und damit außenstehender Aktionär ist, mit dem Erwerb der Aktie - unabhängig vom Erwerbszeitpunkt, der Person des Veräußerers und insbesondere auch der dogmatischen Konstruktion - zugleich das Abfindungsrecht entsteht (so zutreffend Bayer, ZIP 2005, 1053, 1058; Bilda, NZG 2005, 375, 378).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Der abweichenden Ansicht, die einen Fortbestand der Anteilsinhaberschaft bis zur Beendigung des Spruchverfahrens für erforderlich hält, andernfalls der Antragsteller ersatzlos ausscheidet (so KG WM 1971, 764; OLG Frankfurt NJW 1972, 641, 642; für das neue Recht wohl auch Bilda NZG 2005, 375, 378), ist nicht zu folgen.
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