Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5226
LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06 (https://dejure.org/2006,5226)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2006 - 4 Sa 24/06 (https://dejure.org/2006,5226)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 4 Sa 24/06 (https://dejure.org/2006,5226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abfindung nach § 1a KSchG - Angebot einer geringeren Sozialplanabfindung bei Verzicht auf Klageerhebung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Sozialabfindung; Ausschluss eines Sozialabfindungsanspruchs auf Grund der Möglichkeit das Arbeitsverhältnis an der neuen Produktionsstätte des Arbeitgebers fortzusetzten; Der Hinweis im Sinne des § 1a Abs. 1 S. 2 ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 a; ; KSchG § ... 1 a Abs. 1; ; KSchG § 1 a Abs. 1 Satz 1; ; KSchG § 1 a Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 1 a Abs. 2; ; KSchG § 4 Satz 1; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; BGB § 133; ; BGB § 151 S. 1; ; SGB III § 144; ; SGB III § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; BGB § 133
    Kein Anspruch auf gesetzliche Abfindung bei vertraglicher Abfindungsregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigungsschutzgesetz begründet keine Mindestabfindung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliche Regelung versus vertragliche Vereinbarung - Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG im Verhältnis zur vereinbarten Abfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06
    Hätten die Betriebsparteien auch zugunsten der von einer Änderungskündigung betroffenen Arbeitnehmergruppe einen Sozialplananspruch vereinbart, so hätte dieser nicht von einem Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden dürfen (grundlegend BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 17; BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 175).
  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06
    Hätten die Betriebsparteien auch zugunsten der von einer Änderungskündigung betroffenen Arbeitnehmergruppe einen Sozialplananspruch vereinbart, so hätte dieser nicht von einem Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden dürfen (grundlegend BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 17; BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 175).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06
    Im Anschluss an das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.12.2003 (B 11 AL 35/03 R - NZA 2004, 661) war in der Praxis eine erhebliche Unsicherheit entstanden, in welchen Fällen der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit einer Sperrzeit gemäß § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III zu rechnen ist (zuletzt Spellbrink, BB 2006, 274).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06
    Hingegen ist es ohne weiteres zulässig, wenn der Arbeitgeber die Zahlung einer freiwilligen Abfindung von einem Verzicht auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage nach Erhalt der Kündigung abhängig macht (BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP BGB § 612 a Nr. 15).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juni 2006 - 4 Sa 24/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen, 26.02.2007 - 3 Sa 305/06

    Keine gesetzliche Abfindung neben vertraglichem Abfindungsangebot der

    Die gesetzliche Abfindung des § 1 a KSchG ist aber lediglich dann geschuldet, wenn der Arbeitnehmer diese Vertragsabsicht dem Kündigungsschreiben nicht entnehmen könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2006 - 4 Sa 24/06 -, LAGE Nr. 4 zu § 1 a KSchG = AuR 06, 614).
  • LAG Sachsen, 30.05.2008 - 2 Sa 841/06

    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung/Angebot einer der Höhe nach

    Durch den Hinweis auf ein "Angebot" ist die Rechtslage mit derjenigen Situation vergleichbar, in welcher der Arbeitgeber auf andere mögliche Anspruchsgrundlagen für eine Abfindung Bezug nimmt (etwa auf einen Sozialplan, vgl. LAG Baden-Württemberg vom 26.06.2006 - 4 Sa 24/06 - LAGE § 1 a KSchG Nr. 4; bestätigt durch BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 - a. a. O.).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4609
LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05 (https://dejure.org/2006,4609)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05 (https://dejure.org/2006,4609)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 (https://dejure.org/2006,4609)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung; Mitwirkungspflichten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 SGB IX; § 90 Abs. 2 a SGB IX
    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung; Mitwirkungspflichten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter - Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit zweier fristgerechter Kündigungen und mehrerer Abmahnungen; Kündigung eines Schwerstbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamts; Auswirkungen der fehlenden Offenkundigkeit der Schwerstbehinderteneigenschaft bei Zugang der Kündigung auf den ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 85 SGB IX; § 90 Abs. 2 a SGB IX
    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung; Mitwirkungspflichten

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Anforderungen an den Nachweis der Schwerbehinderung ? Voraussetzungen für den Wegfall der Zustimmung des Integrationsamts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung: Mitwirkungspflichten, § 85 SGB IX, § 90 Abs. 2a SBB IX

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2140
  • DB 2006, 2244
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).

    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).

    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Allerdings verlangte das BAG zur Vermeidung illoyal verspäteter Geltendmachung von Rechten, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung über seine Schwerbehinderung oder den beim Versorgungsamt gestellten Anerkennungsantrag unterrichte (BAG, Urteile vom 23.02.1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwerbG und vom 05.07.1990 - 2 AZR 8/90 - = AP Nr. 1 zu § 15 SchwerbG 1986).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Allerdings verlangte das BAG zur Vermeidung illoyal verspäteter Geltendmachung von Rechten, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung über seine Schwerbehinderung oder den beim Versorgungsamt gestellten Anerkennungsantrag unterrichte (BAG, Urteile vom 23.02.1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwerbG und vom 05.07.1990 - 2 AZR 8/90 - = AP Nr. 1 zu § 15 SchwerbG 1986).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Damit verbietet sich zugleich die Annahme, dass der Gesetzgeber die Ausnahmevorschrift des § 90 Abs. 2 a SGB IX mit einer solchen gestaffelten Fristenregelung hatte verknüpfen wollen, da in der Auslegung gesetzlicher Vorschriften im Zweifel stets derjenigen Auslegung einer Norm der Vorzug zu geben ist, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht - vgl. BAG, Urteil vom 14.11.1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972.
  • ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04

    Unwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Dagegen bleibt nach § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises bestehen, wenn der Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden ist, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX möglich gewesen wäre (Senat 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - DB 2007, 1702; so auch ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 90 SGB IX Rn. 5; Bitzer NZA 2006, 1082; Lorenz FA 2007, 198; Rolfs/Barg BB 2005, 1678; Göttling NZA-RR 2007, 281; LAG Köln 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133; LAG Düsseldorf 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAG Düsseldorf 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - LAG Nürnberg 4. Oktober 2005 - 6 Sa 263/05 - aA KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53d; Schlewing NZA 2005, 1218; Griebeling NZA 2005, 494; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282; OVG Rheinland-Pfalz 7. März 2006 - 7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 613/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - aufgehoben.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad der Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso: OVG Koblenz vom 07. März 2006 - 7A 11298/05 - NZA 2006, 1108; ArbG Essen vom 25. Oktober 2005 - 2 Ca 1592/05 - n. v.; KR-Etzel, 8. Aufl., §§ 85-90SGB IX, Rz. 53c; Cramer in NZA 2004, 698, 704; Düwell in BB 2004, 2811, 2812; Grimm/Brock/Windeln in DB 2005, 282, 283; Kuhlmann in Behindertenrecht 2004, 181, zu III; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 90 Rz. 23; Schlewing in NZA 2005, 1218, 1221; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso: BAG vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 - NZA 2007, Heft 6, S. IX [Pressemitteilung]; LAG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - NZA-RR 2006, 186; LAG Baden-Württemberg vom 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - LAGE § 85 SGB IX Nr. 2 = EzA-SD 2006, Nr. 22, S. 8 = ArbuR 2006, 412 m. zust. Anm. Gagel in jurisPR-ArbR 40/2006, Anm. 3; a. A.: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = Behindertenrecht 2005, 198; LAG Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - EzA-SD 2006, Nr. 9, S. 15; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 2006, 2244 [LS] = BB 2006, 2140 [LS]; LAG Köln vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133).

    Jedoch ist sowohl dem Gesetzeswortlaut als auch der vom Bundestagsausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung dafür gegebenen Begründung hinreichend deutlich zu entnehmen, dass nach der ersten Alternative des § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz nur dann besteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch positiv festgestellt wurde; die weitergehende Frage, ob diese Feststellung auch dem Arbeitgeber vorgelegt worden sein muss, ist zu verneinen (so auch: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - a.a.O., zu B II 1b der Gründe; ArbG Bonn vom 25. November 2004 - 7 Ca 2459/04 - NZA-RR 2005, 193; Griebeling in NZA 2005, 494, 496 f.; Grimm/Brock/Windeln, a.a.O., S. 285; Kuhlmann, a.a.O., S. 182; a.A.: Cramer in NZA 2004, 698, 704; Bauer/Powietzka, a.a.O., S. 507).Hierauf kommt es im vorliegenden Fall jedoch nicht entscheidend an, weil im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei der Klägerin ein ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch feststellender Bescheid nicht vorgelegen hat, sondern vielmehr ihr dahingehender Antrag abgelehnt worden war.

  • LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 396/06

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

    Einigkeit besteht aber darüber, dass jedenfalls dann, wenn das - erfolgreiche - Antragsverfahren mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung eingeleitet wurde und keine Notwendigkeit fachärztlicher Begutachtung besteht, der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte eingreift, siehe LAG Rheinland-Pfalz 12.10.2005 - 10 Sa 502/05, NZA-RR 2006, 186, LAG Düsseldorf 29.3.2006 - 17 Sa 1321/05 - Betriebsberater 2006, 2140 Henssler/Willemsen/Kalb Arbeitsrecht Kommentar 2.Aufl. 2006 § 85 SGB IX Rz. 12 ff Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 7. Aufl. § 90 SGB IX Rz 5.
  • LAG Hamm, 25.01.2007 - 8 Sa 1561/06

    Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Krankenhaus, Oberarzt, Treuepflicht,

    Dementsprechend steht dem Arbeitnehmer nach der im Schrifttum wohl überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. die Nachweise bei KR-Etzel, 8. Aufl. 2007, §§ 85 - 90 SGB IX Rz 53 e) kein Sonderkündigungsschutz zu, wenn bei Zugang der Kündigung die in § 69 Abs. 1 S. 2 SGB IX in Bezug genommene Frist von drei bzw. sieben Wochen, binnen derer das Versorgungsamt eine Entscheidung über den Anerkennungsantrag zu treffen hat, noch nicht abgelaufen ist (A. A. LAG Düsseldorf, Urt. v. 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 06, 2244).
  • ArbG Karlsruhe, 18.07.2006 - 6 Ca 163/06

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung - Kündigung während laufendem

    c) Andererseits wird darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzesnovellierung - positiv formuliert - der Sonderkündigungsschutz nur dann bestehen soll, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung nachgewiesen ist oder der Arbeitnehmer bei einem laufenden Antragsverfahren den Abschluss des Verfahrens nicht durch fehlende Mitwirkung behindert (so ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, 10 Ca 610/05, BeckRS 2005 Nr. 44037, LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2006, 17 Sa 1321/05, BeckRS 2006 Nr. 42592 und LAG Düsseldorf vom 22.03.2005, 6 Sa 1938/04, BeckRS 2005 Nr. 42902).
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   ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05   

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https://dejure.org/2006,13187
ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05 (https://dejure.org/2006,13187)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05 (https://dejure.org/2006,13187)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05. September 2006 - 96 Ca 23147/05 (https://dejure.org/2006,13187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausländerfeindlichkeit offen zur Schau getragen - fristlose Kündigung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung wegen Ausländerfeindlichkeit gerechtfertigt!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer mit ausländerfeindlichen Tendenzen darf gekündigt werden - Kollege wurde jahrelang mit diskriminierenden Äußerungen herabgewürdigt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 626 Abs. 1
    Ausländerfeindliche Äußerungen; Substantiierungsmaßstab; Kündigung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05
    Denn der Beklagten ist es nicht zuzumuten, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt (so auch bereits BVerfG vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94).

    Diese ist - wie jeder Arbeitgeber - gehalten, der mit ausländerfeindlichen Verhaltensweisen seiner Arbeitnehmer einhergehenden Missachtung energisch entgegenzutreten, und braucht sie nicht hinzunehmen (vgl. BVerfG Beschluss vom 2. Februar 1995 - 1 BvR 320/94 und Däubler, Rechtsextreme im Betrieb? NJW 2000, 3691, 3692).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05
    Wie das Bundesarbeitsgericht zuletzt mit Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 nochmals dargelegt hat, vollzieht sich die erforderliche Anhörung des Betriebsrats bzw. Personalrats bei Kündigungen in zwei aufeinander folgenden Verfahrensabschnitten.
  • ArbG Bremen, 29.06.1994 - 7 Ca 7160/94
    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05
    Zusätzlich musste die Beklagte Herrn G. wegen der mindestens mittelbaren Drittwirkung des Diskriminierungsverbots des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vor einer Benachteiligung aufgrund seiner Abstammung und Heimat schützen (so auch ArbG Bremen Urteil vom 29. Juni 1994 - 7 Ca 7160/94).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05
    Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, seinen Vertreter, einen Vorgesetzten oder seine Arbeitskollegen grob, d. h. wenn die Beleidigung nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betreffenden bedeutet, stellt dies einen erheblichen Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich bilden (BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01; BAG vom 6. November 2003 - 2 AZR 177/02).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05
    Bei einer auf eine Beleidigung gestützten Kündigung kommt es allerdings nicht auf die strafrechtliche Wertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber deswegen nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05
    Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, seinen Vertreter, einen Vorgesetzten oder seine Arbeitskollegen grob, d. h. wenn die Beleidigung nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betreffenden bedeutet, stellt dies einen erheblichen Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich bilden (BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01; BAG vom 6. November 2003 - 2 AZR 177/02).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Wird freilich z. B. ein Arbeitskollege regelmäßig über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden ausländerfeindlichen Äußerungen wie Polensau, -fotze, -schwein oder Polacke herabgewürdigt, so stellt dies einen an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneten Umstand dar (ArbG Bln. 05.09.2006 - 96 Ca 23 147/05, AuR 2007, 183 LS; s.a. Sächs. LAG 27.02.2018 - 1 Sa 515/17; LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 74 = NZA-RR 2018, 244: Facebook; ArbG Hmb.

    19.12.2006 - 20 Ca 157/06; AuR 2007, 183 LS zu antisemitistischen Äußerungen.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - 22 Sa 5/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Sportmediziners wegen Dopingvorwürfen -

    Er trägt bei entsprechender Schwere des Verdachts die Folgen der Vertragsauflösung, was im wirtschaftlichen Ergebnis (zum Wiedereinstellungsanspruch im Entlastungsfall s. nur LAG Baden-Württemberg 29.03.2006, 12 Sa 135/04, AuA 2006, 678) einer Suspendierung ohne Vergütungsansprüche gleichkommt.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6237
LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06 (https://dejure.org/2006,6237)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.2006 - 5 Sa 49/06 (https://dejure.org/2006,6237)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 5 Sa 49/06 (https://dejure.org/2006,6237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Fehlen eines wichtigen Grundes, Gesellschafter, Mitgesellschafter, Privatnutzung, Internet, Handy, Dienstzeit, Arbeitgeber, Duldung

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung wegen privaten Surfens im Internet und einer privaten Nutzung eines Mobiltelefons während der Arbeitszeit; Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung; Folgen einer Entstehung von zusätzlichen Kosten und einer Rufschädigung des ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2
    Unwirksame außerordentliche Kündigung bei privater Internet- und Telefonnutzung während der Arbeitszeit - erforderliche Abmahnung bei bisheriger Duldung trotz formloser Rüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Privates Surfen und Telefonieren führt nicht immer zu Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
    Die Beklagte trägt vor, das Arbeitsgericht habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt, weil es sich in den Urteilsgründen nicht mit dem BAG-Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - auseinandergesetzt habe, obgleich sie bereits erstinstanzlich auf diese Entscheidung hingewiesen habe.

    Eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten kann sich bei der privaten Nutzung des Internets aus verschienen Umständen ergeben, so insbesondere (BAG, Urt. v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 -, NZA 2006, 98 ff.):.

    Auch ist der Kläger dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass er während der Nutzung des Mobiltelefons und des Internets zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit gleichwohl seine vertragliche Hauptleistungspflicht zur Arbeit nicht verletzt hat (BAG, Urt. v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 -, a.a.O.).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05

    Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 7 Sa 68/05

    Fristlose Kündigung wegen verbotener privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens kennt, seine Pflichtverletzung aber gleichwohl hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 -, NZA-RR 2005, 634 f.).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

    Die Pflichtwidrigkeit liegt hier - ebenso wie bei der privaten Nutzung des Internets - in der privaten Nutzung der von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Telefonanschlusses als solches, weil dadurch der Arbeitgeberin zusätzliche Kosten entstehen und der Arbeitnehmer die Betriebsmittel unberechtigt in Anspruch nimmt (vgl. insoweit zur Internetnutzung BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB Rn. 24; sowie zum Telefonieren LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 - 5 Sa 49/06, juris Rn. 24 ff., 31).

    Das Merkmal der unberechtigten Nutzung kann sich nicht nur aus einem ausdrücklichen Verbot, sondern auch konkludent ergeben (LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24).

    c)Ergänzend ist anzumerken, dass sich in diesem Fall kein Pflichtverstoß daraus ergibt, dass die Klägerin die Anrufe während der Arbeitszeit tätigte (vgl. dazu BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

    Das Anrufen bei dem Gewinnspiel "Das geheimnisvolle Geräusch" führt bei der Rückverfolgung der Anrufe nicht zu einer Rufschädigung der Beklagten (vgl. zu diesem Aspekt BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06   

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https://dejure.org/2006,10722
LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06 (https://dejure.org/2006,10722)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2006 - 3 Ta 349/06 (https://dejure.org/2006,10722)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2006 - 3 Ta 349/06 (https://dejure.org/2006,10722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in einer Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Beurteilung des Vorliegens einer Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art

  • Judicialis

    SGB II § 2 Abs. 1 Ziff. 3; ; SGB II § 5 Abs. 1 Satz 2; ; SGB II § 14; ; SGB II § 15; ; SGB II § 16

  • rechtsportal.de

    Sozialrechtsweg bei Streitigkeit aus Beschäftigungsverhältnis zwischen Maßnahmeträger und Hilfebedürftigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Rechtsweg bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis nach § 16 Abs. 3 SGB II, §§ 2 Abs. 1 Ziff. 3, 5 Abs. 1 S. 2, 14 bis 16 SGB II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2005 - L 3 ER 79/05

    Für Klagen gegen Arbeitsgelegenheiten ist das Sozialgericht zuständig

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    In Bezug auf eine sich daraus ergebende Streitigkeit ist daher der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (im Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz vom 12.9.2005 - L 3 ER 79/05 - AS).

    Es ist dabei sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung der Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS gefolgt und hat demgemäß die Rechtsnatur des betreffenden Rechtsverhältnisses als öffentlich-rechtlich angesehen.

  • BAG, 05.10.2005 - 5 AZB 27/05

    Rechtsweg - sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten gegenüber der

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • ArbG Berlin, 25.08.2005 - 75 Ca 10146/05

    Rechtsweg; Mehraufwandsentschädigung; Arbeitsgelegenheit; arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Der Klage liegt keine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 3 ArbGG zugrunde; damit gibt es auch keinen Raum dafür, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen über die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG deswegen als gegeben anzunehmen, weil der Kläger als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen wäre (so aber Arbeitsgericht Berlin 75 Ca 10146/05 vom 25.8.2005, NZA 05, 1309).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
    Maßgebend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BAG 5 AZB 27/05 vom 5.10.2005, NZA 05, 1429; BAG 5 AZB 1/03 vom 11.6.2003, NZA 03, 877; BAG vom 16.2.2000, NZA 00, 385; BAG vom 30.8.2000, NZA 00, 1359).
  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
    Da eine Eingliederung auch möglich ist, wenn der Beschäftigung ein öffentlich-rechtlich geprägtes Rechtsverhältnis zugrunde liegt, kommt es nicht auf die umstrittene Frage an, ob die Tätigkeit erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger bei Dritten im Sinne von § 17 Abs. 2 SGB II auf der Grundlage eines öffentlichrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses ( so etwa LSG Rheinland-Pfalz 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS - FEVS 57/232; LAG Berlin 27. März 2006 - 3 Ta 349/06 - EzA-SD 9/06 Nr. 14; VG Frankfurt am Main 07. November 2005 - 23 L 2361/05 - PersR 2006/42; Zwanziger AuR 2005/8, 10 ) oder eines privatrechtli-.
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