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Rechtsprechung
   BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,281
BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07 (https://dejure.org/2009,281)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 ABR 93/07 (https://dejure.org/2009,281)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 (https://dejure.org/2009,281)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    E-Mail als formgültige Zustimmungsverweigerung i.S. von § 99 Abs. 3 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Voraussetzungen für eine Zustimmungsverweigerung [unrichtige Angaben des Arbeitgebers]

  • hensche.de

    Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG per E-Mail

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5; ; BetrVG § ... 99 Abs. 3; ; BetrVG § 100 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 126a; ; ZPO § 256; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 321; ; ZPO § 524 Abs. 1; ; ZPO § 523 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ArbGG § 10; ; ArbGG § 81 Abs. 2; ; ArbGG § 83a Abs. 2

  • kanzlei.biz

    Email vom Betriebsrat

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Angabe einer objektiv unzutreffenden Vergütungsgruppe in Stellenausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    E-Mail als formgültige Zustimmungsverweigerung i.S. von § 99 Abs. 3 S: 1 BetrVG; Voraussetzungen für die Zustimmungsverweigerung [unrichtige Angaben des Arbeitgebers]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG per E-Mail ist zulässig ? ?Falsche? Eingruppierung berechtigt nicht, der Einstellung die Zustimmung zu verweigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsrat und die Zustimmungsverweigerung per eMail

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    E-Mail genügt Formerfordernis des arbeitsrechtlichen Schriftlichkeitsgebots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG per E-Mail

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Absage per E-Mail durch Betriebsrat genügt dem Erfordernis der Textform

  • dbb.de PDF, S. 11 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen: E-Mail genügt.

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftlichkeitsgebot

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats ist auch per E-Mail wirksam

  • dbb.de PDF, S. 11 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 1
  • NJW 2009, 2237
  • NZA 2009, 622
  • MMR 2009, 746
  • BB 2009, 1181
  • BB 2009, 2768
  • DB 2009, 1301
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b aa der Gründe).

    Der rechtliche Erfolg - das betriebsverfassungsrechtliche Verbot einer bereits endgültigen Durchführung der betreffenden Maßnahme - tritt allein von Gesetzes wegen und unabhängig davon ein, ob der Wille des Betriebsrats tatsächlich darauf gerichtet war (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b bb (1) der Gründe).

    Der Arbeitgeber soll sich auf dieser Grundlage Klarheit über die Erfolgsaussicht des Ersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verschaffen können (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (a) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b dd der Gründe, BAGE 101, 298).

    Vollständigkeit und inhaltlicher Abschluss der Erklärung lassen sich durch die Anbringung einer Grußformel, die maschinenschriftliche Namenswiedergabe oder Ähnliches unmissverständlich kenntlich machen (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (b) (aa) der Gründe).

    Das ohne eine Originalunterschrift geringfügig höhere Fälschungsrisiko einer Mitteilung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann angesichts der rechtlichen Unschädlichkeit einer falschen Mitteilung vernachlässigt werden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (b) (bb) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - aaO.).

    Auf diese Weise stellt § 126b BGB auch ohne das Erfordernis eigenhändiger Unterzeichnung sicher, dass die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung neben der ohnehin gegebenen Dokumentationsfunktion gewahrt sind (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b dd der Gründe).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    In der Anhörung vor dem Senat haben die Beteiligten bestätigt, dass sich an den seiner Entscheidung vom 11. Juni 2002 (- 1 ABR 43/01 - zu B II der Gründe, BAGE 101, 298) zugrunde liegenden Umständen nichts geändert hat.

    Als solche ist sie eine beteiligungsfähige Stelle nach § 10 2. Halbs. ArbGG (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - aaO.; Oetker Anm. BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118, Bl. 866 R ff.).

    Auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen ist die Bestimmung nicht unmittelbar anzuwenden (11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 298; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 96, 28).

    Der Arbeitgeber soll sich auf dieser Grundlage Klarheit über die Erfolgsaussicht des Ersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verschaffen können (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (a) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b dd der Gründe, BAGE 101, 298).

    Das ohne eine Originalunterschrift geringfügig höhere Fälschungsrisiko einer Mitteilung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann angesichts der rechtlichen Unschädlichkeit einer falschen Mitteilung vernachlässigt werden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (b) (bb) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - aaO.).

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Dieser Streit ist objektiv erledigt, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über die Befugnis zur endgültigen Durchführung vorliegt (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 53 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

    Dementsprechend wird die Auslegung - wie hier - regelmäßig ergeben, dass beide Anträge auf eine vorübergehende Regelung gerichtet und auf die Dauer des Verfahrens über den Zustimmungsersetzungsantrag befristet sind (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 53 mwN, aaO.).

    Die Einstellung ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG iVm. § 92 Abs. 2 Satz 3, § 95 Satz 4 ArbGG auch in Fällen wie diesem - durch den Senat - auszusprechen (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 54 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Danach kann der Betriebsrat einer Einstellung nicht mit der Begründung widersprechen, die vorgesehene Eingruppierung sei falsch (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 94, 169).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Wurde in der Vorinstanz schon dem Hauptantrag des Antragstellers stattgegeben, gelangt mit der (Rechts-)Beschwerde eines Beteiligten auch ein Hilfsantrag des Antragstellers automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe mwN, AP KSchG 1999 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Wurde in der Vorinstanz schon dem Hauptantrag des Antragstellers stattgegeben, gelangt mit der (Rechts-)Beschwerde eines Beteiligten auch ein Hilfsantrag des Antragstellers automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe mwN, AP KSchG 1999 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Als Mindestangaben verlangt eine Ausschreibung allerdings die Beschreibung der betreffenden Stelle durch eine zumindest schlagwortartige Bezeichnung der mit ihr verbundenen Arbeitsaufgaben und die von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen (BAG 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - zu B I 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 93 Nr. 3).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    aa) Zugunsten des Betriebsrats kann unterstellt werden, dass er vor Eingang des Zustimmungsersuchens vom 10. Oktober 2006 eine innerbetriebliche Ausschreibung entweder verlangt hatte oder eine solche zwischen den Beteiligten generell vereinbart war (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 102).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Beides steht - im Rahmen von §§ 11, 7 AGG - im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers, solange darüber nicht eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen worden ist (vgl. BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 71, 259).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen ist die Bestimmung nicht unmittelbar anzuwenden (11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 298; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 96, 28).
  • LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07

    Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 33; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 32, BAGE 130, 1) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    b) Der Betriebsrat hat binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang des Zustimmungsgesuchs per E-Mail, also schriftlich iSv. § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 29 ff., BAGE 130, 1) , die Zustimmung zur geplanten Einstellung von Herrn Dr. K in den Betrieb West verweigert.
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .

    Auf diese Weise stellt § 126b BGB auch ohne das Erfordernis eigenhändiger Unterzeichnung sicher, dass die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung neben der ohnehin gegebenen Dokumentationsfunktion gewahrt sind (vgl. zu § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .

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Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08   

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https://dejure.org/2008,291
BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08 (https://dejure.org/2008,291)
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BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 (https://dejure.org/2008,291)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de

    Nachträgliche Klagezulassung; Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Versäumung der Klagefrist im Kündigungsschutzprozess

  • bag-urteil.com

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • RA Kotz

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist versäumt

  • hensche.de

    Kündigungsschutzgesetz: Anwendbarkeit, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutz

  • Betriebs-Berater

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Klagefrist

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 5; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ArbGG § 46 Abs. 2

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Zur nachträglichen Klagezulassung und zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Versäumung der Klagefrist im Kündigungsschutzprozess

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Versäumung der Klagefrist bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage ? Verschulden des (Prozess-)Bevollmächtigten ist der Partei zuzurechnen ? § 85 Abs. 2 ZPO erfasst auch Einleitung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltsverschulden bei verspäteter Erhebung der Kündigungsschutzklage wird zugerechnet

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsgerichtsprozess - Kündigungsschutzklagefrist vergessen: Was nun?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versäumte Klagefrist bei der Kündigungsschutzklage und das Anwaltsverschulden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Anwaltsverschuldens

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verspätete Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Versäumung der Frist zur Kündigungsschutzklage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Anwaltsverschulden - Arbeitnehmerin muss sich das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen

  • 123recht.net (Pressebericht, 11.12.2008)

    Bei Patzen des Anwalts hat Arbeitnehmer das Nachsehen // BAG urteilt zu Fristversäumnis bei Kündigungsschutzklage

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsgerichtsprozess - Kündigungsschutzklagefrist vergessen: Was nun?

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Klagerecht bei Fristversäumung durch Rechtsanwalt

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Anwaltsverschuldens

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Versäumung der Frist zur Kündigungsschutzklage

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Versäumung der Frist zur Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 32
  • NJW 2009, 2841
  • NZA 2009, 692
  • BB 2009, 1181
  • BB 2009, 1532
  • DB 2009, 1354
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (43)

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - 10 Sa 26/08

    Nachträgliche Klagzulassung - neues Prozessgesetz - Zurechnung von Verschulden

    Auszug aus BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08
    Allerdings fordert der Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit es nicht, das Rechtsmittelverfahren insgesamt nach dem alten Recht abzuwickeln sind (so auch LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2008 - 10 Sa 26/08 - SAE 2008, 343).

    Sollen demgegenüber die Entscheidungen nach Art und Form und nach den zur Zeit der Einleitung des Verfahrens geltenden Regelungen erfolgen, muss diese Ausnahmegestaltung gesetzlich besonders angeordnet sein (vgl. LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2008 - 10 Sa 26/08 - aaO.; MünchKommZPO/Gruber 3. Aufl. Vorbem. zu §§ 1 ff. EGZPO Rn. 2; Stein/Jonas/Schlosser ZPO 22. Aufl. § 1 EGZPO Rn. 3).

    Die Klägerin als Rechtsmittelführerin erleidet durch das aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer ergehende Urteil - im Vergleich zu einer Entscheidung durch Beschluss - keine prozessualen Nachteile (vgl. LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2008 - 10 Sa 26/08 - SAE 2008, 343).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08
    Bei einer Änderung des Rechtsmittelrechts ist allerdings der Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerfG 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - BVerfGE 87, 48; 17. März 2005 - 1 BvR 308/05 - NJW 2005, 1485; BGH 12. März 1980 - IV ZR 102/78 - BGHZ 76, 305; 7. Juli 1994 - BLw 60/94 - LM LwAnpG § 65 Nr. 27 (1/1995); BSG 11. Dezember 2002 - B 5 RJ 42/01 R - NZS 2003, 662; BVerwG 12. März 1998 - 4 CN 12/97 - BVerwGE 106, 237).

    Eine prozessrechtliche Einschränkung der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder die Verschärfung ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen lässt ein Rechtsmittel nicht unzulässig werden, wenn es noch nach altem Rechtszustand zulässig eingelegt worden ist (vgl. BVerfG 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - aaO.; BGH 7. Juli 1994 - BLw 60/94 - aaO.).

    Fehlt es an einer gesetzlichen Übergangsregelung, kann eine nachträgliche Beschränkung von Rechtsmitteln nicht zum Fortfall der Statthaftigkeit eines bereits eingelegten Rechtsmittels führen (vgl. BVerfG 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - aaO.; 17. März 2005 - 1 BvR 308/05 - aaO.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist § 85 Abs. 2 ZPO deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar und eine durch ein Vertreterverschulden bewirkte Verkürzung gerichtlichen Rechtsschutzes durch das Interesse der Gewährleistung von Rechtssicherheit als wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit gerechtfertigt (vgl. 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253; 8. Mai 1973 - 2 BvL 5/72, 2 BvL 6/72, 2 BvL 7/72, 2 BvL 13/72 - BVerfGE 35, 41; vgl. Griebeling NZA 2002, 838, 843).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit einer Zurechnung des Anwaltsverschuldens mit dem Grundgesetz für Verfahren festgestellt, die sogar deutlich intensiver in höchstpersönliche und damit einem Regress nicht zugängliche Rechtspositionen eingreifen als das arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren (zB Asylverfahren 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253).

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Dabei ist ihm das Verschulden eines (Prozess-)Bevollmächtigten an der Versäumung der gesetzlichen Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG iVm. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 23, BAGE 129, 32) .
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    (aa) Ein mögliches Verschulden ihrer Bevollmächtigten ist ihr nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. jetzt BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 -).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wird dem Arbeitnehmer nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (vgl. BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 41; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - Rn. 12 ff.; 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 20 ff., BAGE 129, 32) .

    (aa) Das Verschulden eines (Prozess-)Bevollmächtigten an der Versäumung der Klagefrist ist dem Arbeitnehmer nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 41; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - Rn. 18; 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 23 ff., BAGE 129, 32) .

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08

    Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht § 5 KSchG in der seit dem 1. April 2008 geltenden Fassung angewandt, den arbeitsgerichtlichen Beschluss als Zwischenurteil behandelt und selbst durch Urteil entschieden (vgl. Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - NZA 2009, 692).

    Mit Urteil vom 11. Dezember 2008 hat der Senat entschieden, dass der Arbeitnehmer sich ein Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Klagefrist nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss (- 2 AZR 472/08 - NZA 2009, 692).

    Das bildet den entscheidenden Grund für die Verschuldenszurechnung (BGH 10. Januar 2002 - III ZR 62/01 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozessvertreter Nr. 17; LAG Düsseldorf 30. Juli 2002 - 15 Ta 282/02 - NZA-RR 2003, 80; s. auch Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - NZA 2009, 692; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 28a; aA LAG Baden-Württemberg 12. Juli 2004 - 12 Ta 10/04 - differenzierend: v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 5 Rn. 28; vgl. auch die Übersicht über die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte bei KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 69b).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei

    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Prozessrisikos zu Lasten des Gegners führen; deshalb setzt die in § 85 Abs. 2 ZPO angeordnete Verschuldenszurechnung die nach § 85 Abs. 1 ZPO stattfindende Zurechnung der Prozesshandlungen auf der Verschuldensebene fort (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08, BAGE 129, 32; Althammer, in: Zöller, a.a.O., § 85 ZPO Rn. 2; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81, BVerfGE 60, 253).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

    Mit ihnen trägt der Gesetzgeber dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zeitnah zu erkennen, ob er über den fraglichen Arbeitsplatz disponieren und die durch die Kündigung frei gewordene Stelle ggf. wieder besetzen kann (Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 68 = EzA KSchG § 5 Nr. 35; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 3; HaKo/Gallner 3. Aufl. § 5 Rn. 3).

    Die von § 4 Satz 1 KSchG intendierte Rechtssicherheit lässt § 5 KSchG im Interesse des Rechtsschutzes zurücktreten (Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 68 = EzA KSchG § 5 Nr. 35).

  • OLG Hamm, 23.10.2014 - 28 U 98/13

    Fußballtrainer der 2. BL unberechtigt entlassen - Kündigungsschutzklage versäumt

    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur war insoweit eine Differenzierung vorzunehmen: Der Kläger musste sich im Ausgangspunkt ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten gem. § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG zurechnen lassen (BAG NJW 2009, 2841).

    Dabei war allerdings zu berücksichtigen, dass die Verschuldenszurechnung eines Prozessbevollmächtigten gem. § 85 Abs. 2 ZPO schon im Vorfeld einer Klageerhebung ansetzte und noch kein bestehendes Prozessrechtsverhältnis, sondern lediglich ein wirksames Mandat im Innenverhältnis voraussetzte (BAG NJW 2009, 2841 - juris-Tz. 33).

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Über die sofortige Beschwerde des Klägers konnte das Landesarbeitsgericht in Form des (Zwischen-)Urteils gem. § 5 Abs. 4 KSchG in der ab dem 1. April 2008 in Kraft getretenen Neufassung entscheiden (vgl. Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - mit weiteren Hinweisen auf die Literatur und die Rechtsprechung in B I der Entscheidungsgründe, NZA 2009, 692).

    Es sind im Entscheidungsfall auch keine Gründe ersichtlich, die ausnahmsweise ein Abweichen vom Grundsatz der Anwendbarkeit des neuen Prozessrechts auf schwebende Verfahren gebieten (vgl. insoweit bereits die Ausführungen des Senats in der bereits zitierten Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - aaO.).

  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    Die Regelung des § 85 Abs. 2 ZPO zur Zurechnung anwaltlichen Verschuldens ist auf die Versäumung der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG im Rahmen der nachträglichen Klagezulassung nach § 5 KSchG nicht anzuwenden (Abweichung von BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 68 = NZA 2009, 692).(Rn.47) (Rn.48).

    BAG 11.12.2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 68 = NZA 2009, 692 = EzA § 5 KSchG Nr. 35.S. BAG 11.12.2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 68 = NZA 2009, 692 = EzA § 5 KSchG Nr. 35., kann dem nicht gefolgt werden.

    69) S. BAG 11.12.2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 68 = NZA 2009, 692 = EzA § 5 KSchG Nr. 35.

  • LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10

    Nachträgliche Klagezulassung

    Ein Verschulden des bestellten Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten Klageerhebung steht einer verschuldeten Fristversäumung durch den Arbeitnehmer in Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO gleich (vgl. BAG, U. v. 11.12.2008, 2 AZR 472/08, zit. n. Juris).

    Ein Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten muss sich der Kläger jedoch gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BAG, U. v. 11.12.2008, aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09

    Kündigungsschutzklage, Kündigung, Zugang, Schwerbehinderung, Feststellungsantrag,

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • ArbG Düsseldorf, 22.05.2015 - 14 Ca 5371/14

    Verfristung der Kündigungsschutzklage gegen den den Insolvenzverwalter;

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 211/09

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift

  • BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08

    Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarif-vertragliches

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10

    Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11

    Krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 15 Sa 1873/11

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden vom

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2021 - 4 Sa 63/20

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Ausgangskontrolle bei

  • LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Anwaltsverschulden;

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 677/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 295/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der bedingt erhobenen Kündigungsschutzklage

  • LSG Saarland, 04.03.2016 - L 5 SB 14/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einhaltung der Klagefrist - Zugang des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2010 - 5 Sa 642/09

    Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmereigenschaft eines

  • LAG Köln, 22.12.2010 - 8 Sa 1195/10

    Klageerhebung bei unrichtiger Bezeichnung der Partei nebst Hilfsantrag auf

  • LAG Düsseldorf, 01.04.2010 - 13 Sa 1545/09

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei Verwendung eines fehlerhaften Passivrubrums

  • LAG Hamm, 09.01.2014 - 15 Sa 1351/13

    Antrag auf nachträgliche Klagezulassung

  • LAG Niedersachsen, 19.03.2010 - 10 Sa 1694/08

    Unzulässige Berufung bei Fristversäumnis; Wiedereinsetzungsantrag bei

  • BSG, 01.10.2019 - B 11 AL 19/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 11 AL 18/19 B v. 01.10.2019

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2015 - 6 Sa 358/14

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - kein Verschulden des

  • BSG, 01.10.2019 - B 11 AL 18/19 B

    Geltungsbereich des SGB für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11

    Berufung (zurückgewiesen), Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung,

  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 12 ZB 09.2756

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • LAG Thüringen, 19.11.2013 - 1 Sa 82/13

    Fehlende Unterschrift auf Kündigungsschutzklage

  • VG München, 27.08.2019 - M 9 S 19.443

    Versäumnis der Klagefrist

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10816
LAG Köln, 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08 (https://dejure.org/2009,10816)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08 (https://dejure.org/2009,10816)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 3 Sa 1369/08 (https://dejure.org/2009,10816)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Bewerbung, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenvertretung, Stellenanzeige

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2, 22 AGG; §§ 81 Abs. 1 Satz 4, 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
    Bewerbung, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenvertretung, Stellenanzeige

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Unterbliebener Hinweis in Stellenausschreibung auf erwünschte Bewerbungen Schwerbehinderter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Entschädigungsklage eines abgelehnten Bewerbers bei Stellenanzeigen ohne Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen

  • Betriebs-Berater

    AGG bei Stellenanzeigen

  • Judicialis

    AGG § 7 Abs. 1; ; AGG § 15 Abs. 2; ; AGG § 22; ; SGB IX § 81 Abs. 1 Satz 4; ; SGB IX § 95 Abs. 2 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unbegründete Entschädigungsklage eines abgelehnten Bewerbers bei Stellenanzeigen ohne Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 26 (Leitsatz)

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Unterbliebener Hinweis in Stellenausschreibung auf erwünschte Bewerbungen Schwerbehinderter

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stellenanzeige ohne Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderte Menschen: Kein Entschädigungsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Aachen, 01.10.2008 - 6 Ca 2202/08

    Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung; Nichtteilnahme der

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2008 - 6 Ca 2202/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2008 - 6 Ca 2202/08 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 43.366,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2008 zu zahlen.

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08
    Hierauf hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt mit Urteil vom 16.09.2008 (9 AZR 791/07 - DB 2009, 177) nochmals hingewiesen.
  • LAG Hamm, 24.04.2008 - 11 Sa 95/08

    Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08
    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540; kritisch insoweit LAG Hamm, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 95/08 - ArbuR 2008, 360) der Beklagten die Stellenanzeige der Bundesagentur zurechnet, handelt es sich hierbei offensichtlich nicht um ein gesteuertes, regelhaftes Vorgehen, sondern um zwei Einzelfälle.
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08
    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540; kritisch insoweit LAG Hamm, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 95/08 - ArbuR 2008, 360) der Beklagten die Stellenanzeige der Bundesagentur zurechnet, handelt es sich hierbei offensichtlich nicht um ein gesteuertes, regelhaftes Vorgehen, sondern um zwei Einzelfälle.
  • LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 803/15

    Entschädigung nach AGG; Vermutungswirkung iSd. § 22 AGG; Verletzung von

    Eine Indizwirkung lässt sich der Nichtteilnahme der Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch der Klägerin vom 27.05.2014 daher nicht beimessen (vgl. auch LAG Köln, 21.01.2009 - 3 Sa 1369/08, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11383
LAG Köln, 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 (https://dejure.org/2009,11383)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 (https://dejure.org/2009,11383)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. März 2009 - 2 TaBV 111/08 (https://dejure.org/2009,11383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Einigungsstelle, Auskunft, Wirtschaftsausschuss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG, § 109 BetrVG
    Einigungsstelle, Auskunft, Wirtschaftsausschuss

  • Wolters Kluwer

    Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur Auskunftserteilung in wirtschaftlichen Angelegenheiten bei unbestimmter Antragstellung

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Einigungsstelle bei Streit über Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses setzt aktuelles Auskunftsverlangen voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1181
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13

    Einsetzung eines Einigungsstellenverfahrens nach § 109 BetrVG - vergebliches

    Es dient vielmehr dazu, in Fällen der Verweigerung konkreter Auskünfte durch den Arbeitgeber eine Lösung zu suchen bzw. im Nichteinigungsfall eine Entscheidung zu treffen, die den Interessen beider Betriebsparteien gerecht wird (so auch LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

    Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ist nicht dazu berufen festzustellen, ob der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Erfordernissen des § 106 Abs. 2 BetrVG gerecht geworden ist (LAG Hamm 30.04.2010 - 13 TaBV 94/09 - juris; LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

    Hinsichtlich tatsächlich schon erteilter Auskünfte kommt die Einsetzung einer Einigungsstelle zu der Frage, ob sie noch früher als tatsächlich erteilt hätten erteilt werden müssen, nicht in Betracht (so auch LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09

    Einigungsstelle zur Auskunftserteilung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bei

    Der auf Auskunftserteilung gegenüber der Beteiligten zu 10) beschränkte Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle ist nunmehr so konkret gestellt, dass die Einigungsstelle beurteilen kann, ob die Auskunft unzumutbar ist, derzeit noch nicht gegeben werden muss oder durch eine Erteilung Geschäftsgeheimnisse verletzt würden (vgl. LAG Köln vom 2. März 2009 - 2 TaBV 111/08 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 TaBV 42/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 98 Abs 1 S 2 ArbGG

    Vor diesem Hintergrund hat sich das konkrete Auskunftsverlangen des Gesamtbetriebsrates jedenfalls derzeit erledigt (vgl. zur Problematik der Erledigung des Auskunftsverlangens allerdings in einem etwas anderen Zusammenhang auch LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - zitiert nach juris).
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