Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2008 - I R 3/06   

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https://dejure.org/2008,1495
BFH, 08.10.2008 - I R 3/06 (https://dejure.org/2008,1495)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2008 - I R 3/06 (https://dejure.org/2008,1495)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - I R 3/06 (https://dejure.org/2008,1495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 6a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1; KStG 1996 § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 3 Satz 2, § 49 Abs. 1; GewStG § 2, § 7, § 10a, § 14; UmwG 1995 § 191 Abs. 1, § 202, § 301

  • openjur.de

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft; Einheitliche Körperschaftsteuerfestsetzung im Umwandlungsjahr; Einlage von Pensionsrückstellungen; Übernahme von Arbeitnehmern als ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1; KStG 1996 § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 3 Satz 2, § 49 Abs. 1; GewStG § 2, § 7, § 10a, § 14; UmwG 1995 § 191 Abs. 1, § 202, § 301

  • Betriebs-Berater

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft

  • Judicialis

    EStG § 6a Abs. 3; ; EStG § ... 6a Abs. 4 Satz 1; ; KStG 1996 § 7 Abs. 3; ; KStG 1996 § 8 Abs. 3 Satz 2; ; KStG 1996 § 49 Abs. 1; ; GewStG § 2; ; GewStG § 7; ; GewStG § 10a; ; GewStG § 14; ; UmwG 1995 § 191 Abs. 1; ; UmwG 1995 § 202; ; UmwG 1995 § 301

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft; Einheitliche Körperschaftsteuerfestsetzung im Umwandlungsjahr; Einlage von Pensionsrückstellungen; Übernahme von Arbeitnehmern als ...

  • datenbank.nwb.de

    Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung und Bemessung der Körperschaftssteuer im Fall einer formwechselnden Umwandlung eines körperschaftsteuerpflichtigen Rechtssubjekts (hier: Umwandlung einer Anstalt öffentlichen Rechts in eine GmbH); Zulässigkeit einer Bildung von Rückstellungen für ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Umwandlung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine GmbH

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Nachholverbot für Pensionsrückstellungen bei fehlender Rückstellungspflicht in der Vorjahresbilanz

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Umwandlung einer Anstalt öffentlichen Rechts in eine GmbH: Versorgungsverpflichtungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kapitalveränderungen bei Umwandlung
    Veränderungen des Einlagekontos und des Sonderausweises bei bestimmten Umwandlungsarten
    Formwechsel von Körperschaften
    Formwechsel in eine andere Körperschaft
    Umwandlung
    Steuerrechtliche Beurteilung der Umwandlungen
    Regelungen im UmwStG
    Formwechsel in eine Körperschaft
    Formwechsel von Körperschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 a, UmwG § 301, EStG § 5 Abs 1 S 1, HGB § 249 Abs 1 S 1
    Anstalt des öffentlichen Rechts; GmbH; Pensionsverpflichtung; Umwandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 115
  • BB 2009, 321
  • BB 2009, 542
  • BStBl II 2010, 186
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 05.04.2006 - I R 46/04

    Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Ist eine Anstalt öffentlichen Rechts Mitglied einer Versorgungskasse, so darf sie für Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern keine Rückstellung bilden, soweit die versprochenen Versorgungsleistungen nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von der Versorgungskasse erbracht werden (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. April 2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688).

    aaa) Nach der Rechtsprechung des Senats darf in der Bilanz eines Betriebs gewerblicher Art keine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber dort eingesetzten Beamten gebildet werden, wenn die Trägerkörperschaft zwar zur Versorgung der Beamten verpflichtet ist, die anfallenden Versorgungsleistungen aber nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von einer Versorgungskasse erbracht werden (Senatsurteil vom 5. April 2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688).

    bbb) Entgegen der Ansicht des FA unterscheidet sich der Streitfall nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem Sachverhalt, der dem Urteil in BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688 zu Grunde lag.

  • BFH, 25.02.2004 - I R 8/03

    Bilanzierung von Ansprüchen aus der Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Dieser Anspruch ist bilanzrechtlich ein eigenständiger Vermögensgegenstand und steuerrechtlich ein selbständiges Wirtschaftsgut (Senatsurteile vom 25. Februar 2004 I R 54/02, BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654; vom 25. Februar 2004 I R 8/03, BFH/NV 2004, 1234).

    Vielmehr ähnelt die Situation derjenigen, in der die Verwirklichung eines Risikos sogleich durch einen jederzeit realisierbaren Rückgriffsanspruch kompensiert würde; die für solche Sachverhalte entwickelten Grundsätze (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. August 1993 VIII R 37/92, BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1234, 1235, m.w.N.) sprechen daher ebenfalls dafür, die Bildung einer Pensionsrückstellung für unzulässig zu erachten (ebenso Hessisches FG, Urteil vom 18. März 2004 4 K 3575/00, EFG 2004, 1246; Abel, DB 2006, 961, 964).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Der Formwechsel führt mithin nicht zum Erlöschen des ursprünglich bestehenden und zur Entstehung eines neuen Rechtsträgers; vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 2003 III R 6/02, BFHE 203, 553, BStBl II 2004, 85; Decher in Lutter, Umwandlungsgesetz, 3. Aufl., § 190 Rz 3; Meister/Klöcker in Kallmeyer, Umwandlungsgesetz, § 190 Rz 6 und § 202 Rz 13; Kübler in Semler/Stengel, Umwandlungsgesetz, 2. Aufl., § 202 Rz 2).

    bb) Diese zivilrechtliche Vorgabe vollzieht das Steuerrecht im Grundsatz nach (BFH-Urteile vom 19. August 1958 I 78/58 U, BFHE 67, 509, BStBl III 1958, 468; in BFHE 203, 553, BStBl II 2004, 85; ebenso Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 01.05; Dötsch in Dötsch/Patt/Pung/Möhlenbrock, Umwandlungssteuerrecht, 6. Aufl., § 9 UmwStG Rz 3; Schaumburg/Schumacher in Lutter, a.a.O., Anhang § 304 Rz 32).

  • FG Niedersachsen, 06.10.2005 - 6 K 195/03

    Begrenzung der Zuführung zur Pensionsrückstellung im Sinne des Nachholverbots;

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Das daraufhin angerufene Finanzgericht (FG) gab der Klage teilweise statt (Niedersächsisches FG, Urteil vom 6. Oktober 2005 6 K 195/03).

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 717 abgedruckt.

  • BFH, 19.08.1998 - I R 92/95

    Bildung von Pensionsrückstellungen

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Das gilt auch dann, wenn nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) in der Handelsbilanz eine solche Rückstellung nicht gebildet werden muss (Senatsurteil vom 19. August 1998 I R 92/95, BFHE 187, 12, BStBl II 1999, 387).

    ccc) Die vorstehende Beurteilung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats zur steuerlichen Behandlung von Versorgungszusagen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine Unterstützungskasse übertragen werden sollen (Senatsurteil in BFHE 187, 12, BStBl II 1999, 387).

  • BFH, 10.07.1962 - I 164/59 S

    Vereinigung von Hoheitsbetrieben mit Betrieben gewerblicher Art von

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Anderenfalls könnten Aufwendungen aus dem Hoheitsbereich in den ertragsteuerrechtlich erheblichen Bereich verlagert werden, was der Kapitalgesellschaft zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber vergleichbaren Betrieben verhelfen könnte (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 10. Juli 1962 I 164/59 S, BFHE 75, 498, BStBl III 1962, 448, 449).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Diese Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse beruht nicht auf Verfahrensfehlern und verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze, so dass der Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO an sie gebunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749, 752, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Angesichts dessen führt diese Handhabung zwar dazu, dass die Bemessung des für das Streitjahr anzusetzenden Zuführungsbetrags an denjenigen Wert anschließen muss, der bei der Veranlagung für das Vorjahr tatsächlich berücksichtigt wurde; das folgt aus dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs (dazu BFH-Urteil vom 30. März 2006 IV R 25/04, BFHE 213, 315, BStBl II 2008, 171; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928, m.w.N.), der auch im Streitfall eingreift.
  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Bei einer solchen Betrachtung müsste nämlich der Gedanke durchgreifen, dass das Verhältnis zwischen einem Betrieb gewerblicher Art und seiner Trägerkörperschaft aus steuerrechtlicher Sicht demjenigen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter entspricht und dass Leistungsbeziehungen zwischen hoheitlichem und gewerblichem Bereich nach den Regeln zur verdeckten Gewinnausschüttung und zur verdeckten Einlage zu behandeln sind (vgl. dazu Senatsurteile vom 9. Juli 2003 I R 48/02, BFHE 203, 71, BStBl II 2004, 425; vom 28. Januar 2004 I R 87/02, BFHE 205, 181, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I R 3/06
    Abgesehen davon gilt nach der Rechtsprechung des BFH das Nachholverbot selbst dann nicht, wenn der Unternehmer selbst die Bildung einer zulässigen Rückstellung unterlassen hat und dies auf Veranlassung der Finanzbehörde geschehen ist (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589); dasselbe muss sinngemäß gelten, wenn die Finanzbehörde dem Unternehmer die Bildung einer nicht zulässigen Rückstellung aufgedrängt hat.
  • BFH, 09.07.2003 - I R 48/02

    VGA bei Betrieben gewerblicher Art?

  • BFH, 30.03.2006 - IV R 25/04

    Pensionsrückstellung zugunsten eines Kommanditisten und Geschäftsführers der

  • BFH, 03.08.1993 - VIII R 37/92

    Bilanzierung - Rückgriffsansprüche

  • BFH, 25.02.2004 - I R 54/02

    Aktivierung der Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung

  • FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3575/00

    Pensionsrückstellung; Betrieb gewerblicher Art; Eigenbetrieb; Beamter;

  • BFH, 04.10.1967 - I 257/63

    Möglichkeit der Bildung einer Pensionsrückstellung einer Sparkasse

  • BFH, 19.08.1958 - I 78/58 U

    Steuerrechtliche Anerkennung einer handelsrechtlichen Personengleichheit bei der

  • BFH, 27.10.1994 - I R 60/94

    Die Verlustberücksichtigung setzt in Fällen der Umwandlung u. a. eine rechtliche

  • BFH, 16.12.2002 - VIII R 14/01

    Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des

  • BFH, 26.04.2012 - IV R 43/09

    Schuldbeitritt - Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen -

    Das gilt auch im Anwendungsbereich des § 6a EStG (BFH-Urteile vom 5. April 2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688, unter II.2.a der Gründe; vom 8. Oktober 2008 I R 3/06, BFHE 223, 115, BStBl II 2010, 186, unter II.4.b bb aaa der Gründe).

    b) Das angefochtene Urteil steht auch mit der Rechtsprechung des BFH zur bilanziellen Behandlung von Versorgungszusagen in Einklang, für die einerseits eine kongruente Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde (BFH-Urteil vom 25. Februar 2004 I R 54/02, BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654), oder die andererseits durch eine selbstständige, umlagefinanzierte Versorgungskasse erfüllt werden (BFH-Urteile in BFHE 223, 115, BStBl II 2010, 186; in BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688).

    bb) Demgegenüber hat der BFH die Bildung von Pensionsrückstellungen nicht zugelassen, wenn der unmittelbar verpflichtete Arbeitgeber Mitglied einer Versorgungskasse ist und später Versorgungsleistungen nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse erbracht werden (BFH-Urteile in BFHE 223, 115, BStBl II 2010, 186, und in BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688).

    Soweit der unmittelbar verpflichtete Arbeitgeber Mitglied einer Versorgungskasse war, die aus Sicht des Bilanzstichtags voraussichtlich die Versorgungsleistungen erbrachte, hat der BFH die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme und deshalb die Zulässigkeit der Bildung von Pensionsrückstellungen durch den Arbeitgeber verneint, auch wenn Rechte und Pflichten nur zwischen der Kasse und den einzelnen Mitgliedern (den Arbeitgebern) begründet wurden (BFH-Urteile in BFHE 223, 115, BStBl II 2010, 186, unter II.4.b bb aaa der Gründe, und in BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688, unter II.2.b der Gründe).

    dd) Aus der Anwendung der in den BFH-Urteilen in BFHE 223, 115, BStBl II 2010, 186, in BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688 und in BFHE 187, 12, BStBl II 1999, 387 entwickelten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall folgt, dass die Passivierung der Pensionsrückstellungen von der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus den Versorgungszusagen abhängt, die das FG zu Recht verneint hat (s. oben unter II.1.c).

    Ebenso wie in den Urteilsfällen in BFHE 223, 115, BStBl II 2010, 186 und in BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688 fehlt es vorliegend an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus den rechtlich (auch) bei der Klägerin fortbestehenden Versorgungsverpflichtungen, weil diese durch einen Dritten --vorliegend die GmbH, damals die Versorgungskassen-- zu erfüllen sind.

    Zwar hat der BFH --wie das FA geltend macht-- darauf hingewiesen, dass in beiden Urteilsfällen der Versorgungsverpflichtete einer Versorgungskasse angehörte, die von ihren Mitgliedern geschuldete Versorgungsleistungen im Namen des jeweiligen Mitglieds leistete, sowie, dass die Versorgungskasse durch Umlagen ihrer Mitglieder finanziert wurde und kein eigenes Deckungskapital aufbaute, mit der Folge, dass von denselben Rechtsgrundsätzen auszugehen war (BFH-Urteil in BFHE 223, 115, BStBl II 2010, 186, unter II.4.b bb bbb der Gründe).

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Für eine solche darf eine Rückstellung nur dann gebildet werden, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags eine Inanspruchnahme des Verpflichteten wahrscheinlich ist (BFH BB 2006, 1626, 1627; BFH BB 2009, 321, 322 f.; Buciek in Blümich, Einkommensteuergesetz, EStG § 5 Rn. 797a m.w.N. Stand: Februar 2012).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 12/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Für eine solche darf eine Rückstellung nur dann gebildet werden, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags eine Inanspruchnahme des Verpflichteten wahrscheinlich ist (BFH, BB 2006, 1626, 1627; BFH, BB 2009, 321, 322 f.; Buciek in Blümich, Einkommensteuergesetz, EStG § 5, Rn. 797a m.w.N. Stand: Februar 2012).
  • VG Neustadt, 29.07.2013 - 3 K 1080/12

    Kein Anspruch auf Erstattung von Pensionsrückstellungen für an die ARGE

    Zum Beleg der Position der Klägerin über die Behandlung von Pensionsverpflichtungen auch bei Mitgliedschaft in einer Versorgungskasse werde auf die Ausarbeitung des Dipl.-Volkswirts Michael L... und des Dipl.-Kaufmanns S... "Die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen von Kommunen in Rheinland-Pfalz bei Mitgliedschaft in einer Versorgungskasse" verwiesen, worin sich auch mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Frage der Bildung von Pensionsrückstellungen bei Mitgliedschaft in einer Versorgungskasse (Urteile vom 5. April 2006 - I R 46/04 - und vom 8. Oktober 2008 - I R 3/06 -, beide juris) auseinandergesetzt werde, diese Rechtsprechung aber letztlich wegen der besonderen Finanzierungsform der Versorgungskassen in Rheinland-Pfalz nicht für anwendbar gehalten werde.

    So hat sich der Bundesfinanzhof in seinen Entscheidungen vom 5. April 2006 - I R 46/04 - (BFHE 213, 326 - BStBl II 206, 688 -) und vom 8. Oktober 2008 - I R 3/06 - (BFHE 223, 115 - BStBl II 2010, 186 -), beide auch juris, mit der Frage auseinandergesetzt, ob in der Bilanz eines Betriebs gewerblicher Art gemäß § 6a Einkommenssteuergesetz - EStG - Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber dort eingesetzten Beamten gebildet werden dürfen, wenn die Trägerkörperschaft zwar zur Versorgung der Beamten verpflichtet sei, die anfallenden Versorgungsleistungen aber nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von einer Versorgungskasse, die sich durch Umlagen ihrer Mitglieder finanziere und kein eigenes Deckungskapital aufbaue, erbracht werden.

    Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sei aber gerade Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung (BFH, Urteil vom 5. April 2006, - I R 46/04 -, juris Rdnr. 13 ff.; BFH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - I R 3/06 -, juris Rdnr. 29 ff.).

    In seinem Urteil vom 8. Oktober 2008 - I R 3/06 - (juris Rdnr. 32 ff.), in dem er ausdrücklich auf sein Urteil vom 5. April 2006 - I R 46/04 - verwies und an seiner früheren Rechtsprechung, wonach Pensionsrückstellungen auch dann zu bilden seien, wenn der Verpflichtete Mitglied einer Versorgungskasse sei (s. BFH, Urteil vom 4. Oktober 1967 - I 257/63 -, BFHE 90, 264 - BStBl II 1968, 54 -) ausdrücklich nicht mehr festhielt, führte der Bundesfinanzhof außerdem aus, eine umlagefinanzierte Versorgungskasse sei darauf angelegt, dass das einzelne Kassenmitglied nicht nur seine eigenen, sondern die Versorgungsverpflichtungen aller Mitglieder finanziere und - damit korrespondierend - im Bedarfsfall entsprechend von den Leistungen aller Mitglieder profitiere.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08

    Zum Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz von Gewerbesteuerausfall nach Feststellung

    Der Formwechsel führt danach nicht zum Erlöschen des ursprünglich bestehenden und zur Entstehung eines neuen Rechtsträgers; vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt (BFH, Urt. v. 8.10.2008 - I R 3/06 - BFHE 223, 115 ; Urt. v. 30.9.2003 - III R 6/02 - BFHE 203, 553).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.09.2016 - 2 K 41/16

    Formwechsel einer an einer Personengesellschaft beteiligten Kapitalgesellschaft

    Der Formwechsel führt mithin nicht zum Erlöschen des ursprünglich bestehenden und zur Entstehung eines neuen Rechtsträgers; vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt (Urteile des BFH vom 8. Oktober 2008 I R 3/06, BStBl II 2010, 186 ; vom 30. September 2003 III R 6/02, BStBl II 2004, 85; Stratz in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG/UmwStG, 5. Aufl. § 190 Rz. 1, 6 und § 202 Rz. 2; Sagasser/Luke in Sagasser/Bula/Brünger, Umwandlungen, 4. Aufl., § 26 Rz. 4).

    Dieses ändert durch den Formwechsel nicht seine Identität, sondern nur sein Rechtskleid (Urteile des BFH vom 8. Oktober 2008 I R 3/06, BStBl II 2010, 186; vom 27. Oktober 1994 I R 60/94, BStBl II 1995, 326).

  • FG Münster, 19.08.2009 - 11 K 2899/06

    Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach einem Schuldbeitritt

    Auch im Anwendungsbereich des § 6 a EStG darf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nur gebildet werden, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtages eine Inanspruchnahme des Verpflichteten wahrscheinlich ist (BFH, Urteil vom 08.10.2008 I R 3/06, BFH/NV 2009, 301, 304).

    Der konkreten Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers steht ein Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen als selbständig zu bilanzierendes Wirtschaftsgut gegenüber, aus dem heraus der zur Versorgung Verpflichtete nach Eintritt des Versorgungsfalles die von ihm zu erbringende Leistung abdecken kann (BFH, Urteil vom 08.10.2008 I R 3/06, BFH/NV 2009, 301, 304).

  • SG Karlsruhe, 17.12.2010 - S 1 KA 575/10

    Medizinisches Versorgungszentrum - Umwandlung des Trägers von GmbH in

    Vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt (vgl. BGH, NJW 2010, 3708; BFHE 203, 553 und 223, 115 sowie VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2010, 437ff).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 10 A 10991/13

    Zahlung des Barwertes der Rückstellungen für Pensions- und

    Deshalb stellten sich keine haushaltsrechtlichen Fragen, sondern solche steuerrechtlicher Art. Auch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 8. Oktober 2008 (- I R 3/06 -, juris) betraf die steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei der Umwandlung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft.
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

    Es kommt weder zu einer Gesamtrechtsnachfolge noch bedarf es der Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - I R 3/06 -, BFHE 223, 115, juris Rn. 21; BFH, Urteil vom 14. Februar 2007 - II R 66/05 -, BFHE 217, 176, juris Rn. 13; BFH, Urteil vom 30. September 2003 - III R 6/02 -, BFHE 203, 553, juris Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 1996 - II B 116/96 -, BFHE 181, 349, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02 -, BGHSt 47, 369, juris Rn. 40; BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 15/09 -, ZIP 2010, 377, juris Rn. 19, 22; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 103/11 -, NuR 2012, 485, juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2010 - 2 S 939/08 -, KStZ 2011, 33, juris Rn. 27; Kübler in Semler/Stengel, UmwG, 3. Aufl. 2012, § 202 Rn. 7 ff.; Meister/Klöcker in Kallmeyer, UmwG, 5. Aufl. 2013, § 202 Rn. 13 ff.; Decher in Lutter/Winter, UmwG, 4. Aufl. 2009, § 202 Rn. 7 ff., 23 ff.; Jaensch in Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, 2009, § 202 Rn. 5 ff.; Limmer in ders., Handbuch der Unternehmensumwandlung, 4. Aufl. 2012, Teil 4 Rn. 7 ff., 320 ff.; s. auch die Begründung des Gesetzentwurfs zum Umwandlungsgesetz BT-Drs.
  • FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 178/14

    Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung einer Umlageverpflichtung für

  • SG Kassel, 17.12.2010 - S 1 KA 575/10
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