Rechtsprechung
   LG Mannheim, 02.08.2010 - 2 O 88/10   

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https://dejure.org/2010,4350
LG Mannheim, 02.08.2010 - 2 O 88/10 (https://dejure.org/2010,4350)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.08.2010 - 2 O 88/10 (https://dejure.org/2010,4350)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. August 2010 - 2 O 88/10 (https://dejure.org/2010,4350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 32 ZPO
    Zur örtlichen Zuständigkeit für eine Klage wegen Verwirkung einer Vertragsstrafe

  • openjur.de

    § 32 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung einer örtlichen Zuständigkeit aus § 32 Zivilprozessordnung (ZPO) für die auf Zahlung einer Vertragsstrafe gerichteten Klage; Begründung der Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs durch die Forderung einer Vertragsstrafe; Erfüllungsort der ...

  • Betriebs-Berater

    Örtliche Zuständigkeit für Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29; ZPO § 32; ZPO § 281 Abs. 1
    Herleitung einer örtlichen Zuständigkeit aus § 32 Zivilprozessordnung ( ZPO ) für die auf Zahlung einer Vertragsstrafe gerichteten Klage; Begründung der Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs durch die Forderung einer Vertragsstrafe; Erfüllungsort der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Gerichtsstand für Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe ist am Sitz des Schuldners

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei Geltendmachung einer Vertragsstrafenforderung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei Ansprüchen aus Vertragsstrafe

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus Vertragsstrafe

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Örtliche Zuständigkeit bei Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2382
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 2 O 88/10
    Eine Anknüpfung an einen Begehungsort, wie sie § 32 ZPO wegen der besonderen Interessenlage bei der Inanspruchnahme des deliktischen Schuldners durch den Geschädigten zulässt, muss Ansprüchen aus unerlaubter Handlung vorbehalten bleiben (vgl. BGH NJW 1974, 410, 412).

    Eine entsprechende Anwendung des § 32 ZPO auf andere Ansprüche als solche aus unerlaubten Handlungen im weiteren Sinn scheidet ohnehin aus, weil die Wahl eines besonderen Gerichtsstands des Begehungsorts für den Schuldner eine empfindliche Sonderbelastung darstellt, die ihm nur der Gesetzgeber auferlegen darf (BGH NJW 1974, 410, 411).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 2 O 88/10
    Ob die vom EuGH (NJW 2002, 1407) zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ vertretene Auffassung, ein besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes sei bei Unterlassungsansprüchen ohne Bezug zu einem bestimmten Ort gänzlich ausgeschlossen, so dass nur der allgemeine Gerichtsstand bleibe, zutrifft und auf § 29 ZPO zu übertragen ist, bedarf hier keiner Erörterung.
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06

    Vertragsstrafeneinforderung

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 2 O 88/10
    Dass Anlass für die Abgabe der Unterlassungserklärungen der Vorwurf unerlaubter Handlungen gewesen ist, ändert nichts daran, dass in der Forderung der Vertragsstrafe die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs und nicht die Erhebung von Ansprüchen wegen unerlaubter Handlung, hier Patent- und/oder Geschmacksmusterverletzungen liegt (vgl. zur Unterscheidung von vertraglichen Zahlungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen wegen Wettbewerbsverstößen: BGH NJW 2008, 2849, 2850 Rn 13).
  • LG Mannheim, 23.02.2016 - 2 O 61/15

    Rechtzeitigkeit des Vorbringens: Präklusion der Zuständigkeitsrüge nach Ablauf

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (LG Mannheim, InstGE 12, 240 [juris Rn. 7]) lässt sich eine örtliche Zuständigkeit für die auf Zahlung einer Vertragsstrafe gerichtete Klage nicht aus § 32 ZPO herleiten.

    Der Erfüllungsort der Unterlassungsverpflichtung und der Vertragsstrafe liegt jedenfalls grundsätzlich - und auch hier - am Wohnsitz bzw. am Ort der Niederlassung des Schuldners (LG Mannheim, InstGE 12, 240 [juris Rn. 8]; ebenso OLG München, NJOZ 2012, 82, 85 LG München I, InstGE 9, 22; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 29 Rn. 25 "Unterlassungspflicht").

  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der

    Dies entspricht der Praxis der Kammer (LG Mannheim, InstGE 12, 240 zu § 143 PatG) und beruht auf der gebotenen weiten Auslegung der genannten spezialgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen, die gewährleisten sollen, dass der besondere Sachverstand der jeweils spezialisierten Gerichte zum Zuge kommt (vgl. BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 9 - Patentstreitsache I [zu § 143 PatG]; GRUR 2013, 757 Rn. 8 mwN - urheberrechtliche Honorarklage; ZUM 1990, 35 [jeweils zu § 104 UrhG]).

    cc) Alledem steht nicht entgegen, dass für die Vertragsstrafenklage im Bereich gewerblicher Schutzrechte nach der Rechtsprechung der Kammer nicht der besondere örtliche Gerichtsstand des allgemeinen Prozessrechts in § 32 ZPO eröffnet ist, weil sie - als Durchsetzung vertraglicher Ansprüche - keine Klage aus unerlaubter Handlung im Sinn dieser Vorschrift ist (LG Mannheim, InstGE 12, 240 zu einer Patentstreitsache; Zöllner in Cepl/Voß, ZPO, § 32 Rn. 5), während ein weites Verständnis der Klagen "auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" unter Einschluss von Vertragsstrafenklagenzur Folge haben dürfte, dass wegen der insoweit identischen Formulierung in § 14 UWG auch in örtlicher Hinsicht für die Vertragsstrafe derselbe besondere Gerichtsstand des Begehungsorts wie für gesetzliche Ansprüche besteht.

  • KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11

    Keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für eine

    Es fehlt (im Hinblick auf die Verbindung zum Recht verschiedener Staaten der EG - hier der Niederlande als Sitz der Beklagten und Deutschland als Sitz des Klägers) an der internationalen Zuständigkeit des Landgerichts Berlin (vergleiche hierzu schon OLG München, IPRspr 2011, 534, juris Rn. 69ff, 79; LG Mannheim, InstGE 12, 240, juris Rn. 7ff).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - I-24 U 136/09   

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https://dejure.org/2010,2894
OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - I-24 U 136/09 (https://dejure.org/2010,2894)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2010 - I-24 U 136/09 (https://dejure.org/2010,2894)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2010 - I-24 U 136/09 (https://dejure.org/2010,2894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag bedarf es keiner qualifizierten Widerrufsbelehrung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung bei der Finanzierung verbundener Verträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestaltung der Widerrufsbelehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 500, 495 Abs. 1, 358 Abs. 5; BGB-InfoV § 14 Abs. 1, 3
    Angaben zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung in Anlage 2 zur BGB-InfoV haben lediglich Mustercharakter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag bedarf es keiner qualifizierten Widerrufsbelehrung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Die Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV enthält lediglich ein Muster zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2104 (Ls.)
  • WM 2010, 2258
  • BB 2010, 2382
  • BB 2010, 2660
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Das Landgericht knüpft insoweit ersichtlich an das Urteil BGHZ 142, 23 (NJW 1999, 2664 sub II.5) an.
  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 351/96

    Zur Unterschrift des Verbrauchers unter Widerrufsbelehrung des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Das Wort "Widerrufsrecht" erfüllt diese Funktion in gleicher Weise, weil es gleichsam schon in den Begriff aufnimmt, worüber belehrt werden soll (vgl. BGH NJW 1998, 540 zu § 7 VerbrKrG, wo es auch um eine unbeanstandet gebliebene Widerrufsbelehrung unter der Überschrift "Widerrufsrecht" ging).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04

    Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Auch die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV enthält entgegen dem vom Kläger erweckten Eindruck keine Vorschriften zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung, sondern nur ein Muster, dessen sich der Unternehmer bedienen kann, aber nicht bedienen muss (vgl. BGH NJW 2009, 3020; OLG Koblenz NJW 2005, 3430; a. A. OLG Koblenz NJW 2006, 919, das rechtsirrtümlich meint, § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bestimme den Inhalt des § 355 BGB).
  • OLG Koblenz, 21.07.2005 - 2 U 44/05

    Verbrauchervertrag über einen finanzierten Kraftfahrzeugkauf: Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Auch die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV enthält entgegen dem vom Kläger erweckten Eindruck keine Vorschriften zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung, sondern nur ein Muster, dessen sich der Unternehmer bedienen kann, aber nicht bedienen muss (vgl. BGH NJW 2009, 3020; OLG Koblenz NJW 2005, 3430; a. A. OLG Koblenz NJW 2006, 919, das rechtsirrtümlich meint, § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bestimme den Inhalt des § 355 BGB).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Dabei genügt es, das Ereignis zu benennen, das den Fristlauf auslöst, so dass der Tag des Fristbeginns nicht bezeichnet werden muss (vgl. BGH NJW 1994, 1800; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 355 Rn 14).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2008 - 3 U 115/07

    Finanzierungsleasingvertrag beim Neuwagenkauf: Notwendiger Inhalt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Denn mit dem Eintritt des Leasinggebers in den Kaufvertrag scheidet der Leasingnehmer aus ihm aus (OLG Brandenburg, Urt. v. 23.04.2008, 3 U 115/07 juris ; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl. Rn 1799; Engel, Handbuch des Kraftfahrzeug-Leasing, 2. Aufl., § 11 Rn 26; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt/Matusche-Beckmann, Handbuch des Leasingrechts, 2. Aufl., § 52 Rn 101 ff; Beckmann, Finanzierungsleasing § 1 Rn 38; a. A. MünchKomm/Habersack, BGB, 5. Aufl., § 358 Rn 17; Graf v. Westphalen/Woitkewitsch, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap.- L Rn 376 ff).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Dem durchschnittlichen Verbraucher, auf dessen Verständnismöglichkeiten abzustellen ist, kann unter diesen Umständen nicht entgehen, dass es hier um die ihn betreffende Rechte des § 355 BGB geht (ebs. BGH NJW-RR 2009, 709 sub III.1b).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (vgl. BGH NJW 2009, 3572 m.w.N. zur ständigen höchstricherl. Rspr.).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    Auch die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV enthält entgegen dem vom Kläger erweckten Eindruck keine Vorschriften zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung, sondern nur ein Muster, dessen sich der Unternehmer bedienen kann, aber nicht bedienen muss (vgl. BGH NJW 2009, 3020; OLG Koblenz NJW 2005, 3430; a. A. OLG Koblenz NJW 2006, 919, das rechtsirrtümlich meint, § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bestimme den Inhalt des § 355 BGB).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 327/08

    Einwendungen des Leasingnehmers aus einem wirtschaftlich mit dem Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
    aa) Verbundene Verträge liegen dann vor, wenn ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder Erbringung einer anderen Leistung mit dem Leasingvertrag derart verknüpft ist, dass das Leasing ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrages dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden (vgl. BGH NJW 2009, 3295 sub II.1).
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Die Beklagte musste hier geraume Zeit nach der vollständigen Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, sondern durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (so auch Senat, Urteil vom 16.8.2012 - 8 U 101/12 - GuT 2013, 213; OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - I-13 U 30/11, 13 U 30/11 - BKR 2012, 162; OLG Köln, Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2010 - 24 U 136/09 - WM 2010, 2258; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2014 - I-14 U 55/13 - NJW 2014, 1599; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.2.2017 - 3 U 26/16 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - BKR 2015, 245; OLG Bremen, Urteil vom 26.2.2016 - 2 U 92/15 - NJW-RR 2016, 875; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.4.2016 - 4 U 81/15 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 4.1.2017 - 4 U 199/15 - zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 6.10.2016 - 5 U 72/16 - WM 2016, 2350; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 - MDR 2015, 1223; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.7.2016 - 17 U 218/15 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2016 - 10 U 78/15 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2016 - 16 U 109/14 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.10.2016 - 4 U 124/16 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13

    Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den

    Ein anderer Teil des Schrifttums (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 1799 ff.; Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl., § 5 Rn. 11 f.) sowie die neuere Instanzrechtsprechung (OLG Düsseldorf, WM 2010, 2258, 2259 f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009 - 17 U 241/08, juris Rn. 34 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 23. April 2008 - 3 U 115/07, juris Rn. 24) stehen hingegen auf dem Standpunkt, dass die auf den finanzierten Abzahlungskauf zugeschnittenen §§ 358, 359 BGB selbst für das Eintrittsmodell im Regelfall nicht auf das bei einem Finanzierungsleasing bestehende Dreiecksverhältnis und die dabei bestehenden leasingtypischen Wechselbeziehungen passten.
  • KG, 27.03.2017 - 8 U 87/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechtes eines nicht

    Die Beklagte musste hier geraume Zeit nach der vollständigen Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, sondern durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (so auch Senat, Urteil vom 16.8.2012 - 8 U 101/12 - GuT 2013, 213; OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - I-13 U 30/11, 13 U 30/11 - BKR 2012, 162; OLG Köln, Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2010 - 24 U 136/09 - WM 2010, 2258; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2014 - I-14 U 55/13 - NJW 2014, 1599; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.2.2017 - 3 U 26/16 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - BKR 2015, 245; OLG Bremen, Urteil vom 26.2.2016 - 2 U 92/15 - NJW-RR 2016, 875; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.4.2016 - 4 U 81/15 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 4.1.2017 - 4 U 199/15 - zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 6.10.2016 - 5 U 72/16 - WM 2016, 2350; a. A. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 - MDR 2015, 1223; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.7.2016 - 17 U 218/15 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2016 - 10 U 78/15 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2016 - 16 U 109/14 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.10.2016 - 4 U 124/16 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 157/11

    Rechte des Leasingnehmers bei Totalschaden des geleasten Kraftfahrzeugs

    Als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber neben einer etwaigen Sonderzahlung zu Vertragsbeginn nur die vereinbarten Leasingraten und einen Ausgleich in Geld für gefahrene Mehrkilometer sowie für einen Minderwert des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe in nicht vertragsgemäßem Zustand (BGH, NJW 2004, 2823, 2824; NJW-RR 2000, 1303, 1304; NJW 1988, 1637, 1638; vgl. a. Senat, BB 2010, 2382; ZMR 2006, 363 = OLGR 2006, 347).

    Ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten hat (BGH, Urt. v. 18.05.2011 - VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625 = WM 2011, 2141 m. w. N.; vgl. a. Senat, BB 2010, 2382).

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

    Die Beklagte musste nach der bereits im Jahre 2007 erfolgten, vollständigen Erfüllung des Leasingvertrages nicht mehr mit einem Widerruf des Leasingvertrages rechnen, sondern durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (so auch OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2012 - I-13 U 30/11, 13 U 30/11 -, BKR 2012, 162; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2 März 2010 - I-24 U 136/09, 24 U 136/09 -, WM 2010, 2258).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21

    Gewährleistungsansprüche des Leasingnehmers in der Insolvenz des Lieferanten

    Dies gilt nach der Rechtsprechung auch für die Fälle des sog. Eintrittsmodells, bei denen der Verbraucher zunächst selbst den Kaufvertrag abschließt (BGH NJW 2014, 1519 Rn 13 ff.; OLG Düsseldorf WM 2010, 2258).
  • OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung

    Die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV legt(e) nicht verbindlich fest, welche Anforderungen gemäß § 355 Abs. 2 BGB an die Widerrufsbelehrung zu stellen sind (OLG Düsseldorf v. 02.03.2010 - 24 U 136/09).
  • LG Hamburg, 30.09.2016 - 328 O 427/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung

    Sie hat zwar ihr Belehrung nicht an dem Muster aus § 14 Abs. 1, 2 InfoV i.V.m. Anlage 2) orientiert, allerdings besteht keine Verpflichtung des Unternehmers die Musterwiderrufsbelehrung zu verwenden (BGH, Urteil vom 12. April 2007, VII ZR 122/06, Rn. 12, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2010, I-2 136/09, 24 U 136/09, Rn. 4 ff., zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2005, 2 U 44/05, Rn. 33, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. September 2014, 23 U 288/12, Rn. 3 ff., zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7049
OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10 (https://dejure.org/2010,7049)
OLG München, Entscheidung vom 17.08.2010 - 34 SchH 8/10 (https://dejure.org/2010,7049)
OLG München, Entscheidung vom 17. August 2010 - 34 SchH 8/10 (https://dejure.org/2010,7049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42; ZPO § 1036; ZPO § 1037
    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Pflicht des Schiedsrichters zur Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung

  • ibr-online

    Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Befangenheit eines Schiedsrichters bei fehlender Abgabe einer "Unabhängigkeitserklärung"! (IBR 2010, 664)

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2382
  • BauR 2010, 1982
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

    Befangenheit des Schiedsrichters: Beachtung der für Richter geltenden Gebote und

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, die die Befangenheit eines staatlichen Richters begründen (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO; Reichold in Thomas/Putzo § 1030 Rn. 2; KG SchiedsVZ 2010, 225 m.w.N.).

    Ein Schiedsrichter muss aber nur auf diejenigen Umstände hinweisen, von denen er annehmen muss, sie könnten bei vernünftiger Betrachtung Zweifel an seiner Unbefangenheit und Unparteilichkeit erwecken (KG SchiedsVZ 2010, 225).

  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Denn die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BAG NJW 1993, 879; OLG Saarbrücken vom 6.12.2007, 5 W 299/07, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Denn die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BAG NJW 1993, 879; OLG Saarbrücken vom 6.12.2007, 5 W 299/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung aufgeworfenen Fragen, ob es sich bei dem gesellschaftsvertraglich installierten Schiedsgericht der DEL um ein solches nach dem 10. Buch der ZPO handelt - woran der Senat keine ernsthaften Zweifel hat (vgl. BGH NZG 2009, 620; BGH NJW 2004, 2226) -, ob die Schiedsvereinbarung als solche gültig ist und den gegenständlichen Streit erfasst, schließlich ob sich das Schiedsgericht ordnungsgemäß gebildet hat, brauchen an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden.
  • BGH, 12.12.1963 - VII ZR 23/62

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an der begehrten Feststellung besteht über den abschließenden Schiedsspruch hinaus fort (siehe BGHZ 40, 342; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters wegen beruflicher Kontakte zum

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an der begehrten Feststellung besteht über den abschließenden Schiedsspruch hinaus fort (siehe BGHZ 40, 342; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96).
  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
    Die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung aufgeworfenen Fragen, ob es sich bei dem gesellschaftsvertraglich installierten Schiedsgericht der DEL um ein solches nach dem 10. Buch der ZPO handelt - woran der Senat keine ernsthaften Zweifel hat (vgl. BGH NZG 2009, 620; BGH NJW 2004, 2226) -, ob die Schiedsvereinbarung als solche gültig ist und den gegenständlichen Streit erfasst, schließlich ob sich das Schiedsgericht ordnungsgemäß gebildet hat, brauchen an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden.
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf

    Die Antragstellerin verweist in ihrer Entgegnung unter anderem darauf, dass nach dem Urteil des vormals für Rechtsstreitigkeiten über Schiedsvereinbarungen und Schiedssprüche zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 1963 (VII ZR 23/62, BGHZ 40, 342; dem folgend: OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2008, 801; Beschluss vom 12. Juli 2007 - 26 Sch 9/07, juris Rn. 13, insoweit nicht in OLGR 2008, 195 abgedruckt; OLG München, Beschluss vom 17. August 2010 - 34 SchH 8/10, juris Rn. 34; vgl. aus dem Schrifttum auch MüKoZPO/Münch, 4. Aufl., § 1037 Rn. 37; Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl., § 1037 Rn. 7; Nacimiento/Abt in Böckstiegel/Kröll/Nacimiento, Arbritation in Germany, § 1037 Rn. 23; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 1037 Rn. 4) ein über die Ablehnung eines Schiedsrichters anhängiges gerichtliches Verfahren auch dann fortzusetzen sei, wenn zwischenzeitlich ein Schiedsspruch zur Hauptsache ergangen ist.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach §

    Demgegenüber bedurfte es einer Glaubhaftmachung des bestrittenen Vortrages durch die hiesigen Antragsgegnerinnen nicht, da auch bei rechtzeitiger Offenlegung des verschwiegenen Umstandes der abgelehnte Schiedsrichter nicht zu einem "Negativattest" hätte gezwungen werden können (vgl. OLG München, NJOZ 2011, 726).
  • OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18

    Klärung der Unwirksamkeit der Bestellung eines Schiedsrichters vor staatlichen

    Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, nach denen sich auch die Befangenheit eines staatlichen Richters beurteilt (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO; OLG München BeckRS 2010, 22325 m.w.N.).

    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden berechtigen hingegen nicht zur Ablehnung (OLG München BeckRS 2010, 22325 m.w.N.).

  • OLG München, 10.07.2013 - 34 SchH 8/12

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters

    Der Senat bestimmt diesen in Nebenverfahren wie der Schiedsrichterablehnung grundsätzlich mit einem Bruchteil der Hauptsache, wobei hier streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, dass die Ablehnung sämtliche Richter betrifft (vgl. dazu bereits Senat vom 17.8.2010, 34 SchH 8/10), so dass der angemessene Streitwert nahe dem Hauptsachewert liegt.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18

    Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)

    Demgegenüber bedurfte es einer Glaubhaftmachung des bestrittenen Vortrages durch die hiesige Antragstellerin nicht, da auch bei rechtzeitiger Offenlegung des verschwiegenen Umstandes der abgelehnte Schiedsrichter nicht zu einem "Negativattest" hätte gezwungen werden können (vgl. OLG München, NJOZ 2011, 726).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2011 - 26 SchH 2/11

    Ablehnung eines Schiedsrichters im Schiedsverfahren

    Der Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Befangenheit eines Schiedsrichters richtet sich weiterhin nach denjenigen Kriterien, die für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit gelten (vgl. OLG FRANKFURT/Main, Beschluss vom 26.06.2008, Az.: 26 SchH 2/08; OLG München Beschluss vom 17.08.2010, Az.: 34 SchH 8/10, jeweils zitiert nach juris; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage 2010, Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap. 14, Rdnr. 5).
  • OLG München, 24.08.2010 - 34 Sch 21/10

    Schiedsvereinbarung: Rechtliche Einordnung des Schiedsgerichts der Deutschen

    Hinsichtlich der Rüge, das Schiedsgericht habe keine "Unabhängigkeitserklärung" abgegeben und sei deshalb befangen gewesen, wird auf den Senatsbeschluss vom 17.8.2010 (34 SchH 008/10) Bezug genommen.
  • OLG München, 28.06.2013 - 34 SchH 5/13

    Schiedsrichterablehnung wegen einer Benennung als Zeuge

    Der Senat bestimmt diesen in Nebenverfahren wie der Schiedsrichterablehnung grundsätzlich mit einem Bruchteil der Hauptsache, wobei hier streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, dass die Ablehnung zwei der drei Richter betrifft (vgl. dazu bereits Senat vom 17.8.2010, 34 SchH 8/10).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 26 SchH 2/13
    Ein Schiedsrichter kann gemäß § 1036 Abs. 2 ZPO nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, wobei sich der Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Befangenheit eines Schiedsrichters weitgehend nach denjenigen Kriterien richtet, die für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit gelten (allgemeine Ansicht, vgl. OLG München, Beschluss vom 17.08.2010, Az.: 34 SchH 8/10; KG Berlin, Beschluss vom 07.07.2010, Az.: 20 SchH 2/10; OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2011, Az.: 8 SchH 1/11, jeweils zitiert nach juris, m.w.N.; MüKo-Münch, ZPO, 3. Auflage 2008, Rdnr. 30, 31 zu § 1036 ZPO; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Auflage 2012, Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-24 U 199/09, 24 U 199/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5509
OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-24 U 199/09, 24 U 199/09 (https://dejure.org/2010,5509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2010 - I-24 U 199/09, 24 U 199/09 (https://dejure.org/2010,5509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2010 - I-24 U 199/09, 24 U 199/09 (https://dejure.org/2010,5509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Behandlung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasingnehmers

  • streifler.de

    Immobilien-Leasingraten als Masseforderung des Leasingnehmers

  • rechtsportal.de

    Behandlung von Immobilien-Leasingraten in der Insolvenz des Leasingnehmers

  • ibr-online

    Immobilien-Leasingraten sind Masseforderungen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Behandlung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasingnehmers

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 32 O 86/07
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-24 U 199/09, 24 U 199/09

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2212
  • BB 2010, 2382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 258/07

    Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    a) Die Rechtskonstruktion des Finanzierungsleasings zeichnet sich dadurch aus, dass sich einerseits der Leasinggeber auf der Grundlage des mit dem Lieferanten vereinbarten Beschaffungsvertrags (meistens eines Kaufvertrags, denkbar aber auch eines Werklieferungsvertrages [vgl. BGHZ 178, 227 = NJW 2009, 575] oder eines Werkvertrages [vgl. BGHZ 106, 304, 309 f =NJW 1989, 1279 f sub II.2]), verpflichtet, die vom Leasingnehmer ausgewählte Leasingsache gegen Zahlung des vereinbarten Preises zu beschaffen oder herzustellen.

    Denn allein das Mietrecht stellt mit Blick auf die zivil- und steuerrechtliche Behandlung des Finanzierungsleasings, bei dem eben die Gebrauchsüberlassung der Leasingsache an den Leasingnehmer ganz im Vordergrund steht, während die Finanzierungsfunktion nur deren Reflex ist, die passenderen Regeln und Wertentscheidungen zur Verfügung, um typische Konfliktlagen zu lösen (BGH aaO; zuletzt BGHZ 178, 227, 236 = NJW 2009, 2758, 575; Graf von Westphalen, Leasingrecht, 6. Aufl., Kap. B Rn 9 ff; Ball in: Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl. [2009] Rn 1679 ff).

    Wird eine Konfliktlage, die keine leasingtypische Besonderheit darstellt, abweichend von der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Wertentscheidung durch eine vom Leasinggeber gestellte allgemeine Geschäftsbedingung einseitig zu Lasten des (auch gewerblichen) Leasingnehmers gelöst, ist eine solche Klausel regelmäßig unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB und führt zu deren Nichtigkeit (ständ. höchstrichterl. Rspr., zuletzt BGHZ 178, 227 = NJW 2009, 575 m.w.Nachw.).

  • BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88

    Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Kommt es im Finanzierungsleasing zu Interessenkonflikten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, ist zu deren Lösung in erster Linie das Mietrecht zu befragen (BGHZ 68, 118, 123 = NJW 1977, 848; BGHZ 81, 298, 310 = NJW 1982, 105; BGHZ 96, 103, 106 = NJW 1985, 179; BGHZ 109, 368 = NJW 1990, 1113, 1114 f sub II.2).

    Das wird unter Berufung auf das BGH-Urteil vom 14. Dezember 1989 (BGHZ 109, 368, 373 f = NJW 1990, 1113), in dem der IX. Zivilsenat die Behandlung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasinggebers zu beurteilen hatte, begründet: Im Gegensatz zum Vermieter erbringe der Leasinggeber wirtschaftlich den wesentlichen Teil seiner vertraglichen Leistung (90% - 95%) bereits bei Abschluss des Leasingvertrags, nämlich in Gestalt der Beschaffung und Finanzierung der Leasingsache, während die für die gesamte Vertragslaufzeit und nach Verfahrenseröffnung im Falle der Vertragsfortsetzung dann auch der Masse weiter geschuldete Gebrauchsüberlassung nur geringwertig sei (5% - 10%).

    cc) Der insbesondere von Eckert (aaO) gesehene Konflikt mit der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, den er aus dem Urteil vom 14. Dezember 1989 herleitet (BGHZ 109, 368, 373 f = NJW 1990, 1113), besteht tatsächlich nicht.

  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Kommt es im Finanzierungsleasing zu Interessenkonflikten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, ist zu deren Lösung in erster Linie das Mietrecht zu befragen (BGHZ 68, 118, 123 = NJW 1977, 848; BGHZ 81, 298, 310 = NJW 1982, 105; BGHZ 96, 103, 106 = NJW 1985, 179; BGHZ 109, 368 = NJW 1990, 1113, 1114 f sub II.2).
  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Kommt es im Finanzierungsleasing zu Interessenkonflikten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, ist zu deren Lösung in erster Linie das Mietrecht zu befragen (BGHZ 68, 118, 123 = NJW 1977, 848; BGHZ 81, 298, 310 = NJW 1982, 105; BGHZ 96, 103, 106 = NJW 1985, 179; BGHZ 109, 368 = NJW 1990, 1113, 1114 f sub II.2).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Dieser Senat hat sich in seinem Urteil vom 1. März 2007 (IX ZR 81/05, NJW 2007, 1594 = ZIP 2007, 778) in einem Fall des Mobilienleasings in der Insolvenz des Leasingnehmers vielmehr sachlich der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats angeschlossen.
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Nur dann, wenn für einzelne Konfliktlagen das Mietrecht keine passende Regelung enthält oder die dem Mietrecht zugrunde liegende gesetzgeberische Wertentscheidung leasingtypischen Besonderheiten nicht gerecht wird, ist nach außermietvertraglichen Lösungen etwa aus dem Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Darlehnsrecht zu suchen (vgl. BGHZ 95, 39 = NJW 1985, 2253, 2255 sub A III.2c,cc,ß; BGHZ 97, 65, 71 ff = NJW 1986, 1335 ff sub II).
  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Nur dann, wenn für einzelne Konfliktlagen das Mietrecht keine passende Regelung enthält oder die dem Mietrecht zugrunde liegende gesetzgeberische Wertentscheidung leasingtypischen Besonderheiten nicht gerecht wird, ist nach außermietvertraglichen Lösungen etwa aus dem Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Darlehnsrecht zu suchen (vgl. BGHZ 95, 39 = NJW 1985, 2253, 2255 sub A III.2c,cc,ß; BGHZ 97, 65, 71 ff = NJW 1986, 1335 ff sub II).
  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Kommt es im Finanzierungsleasing zu Interessenkonflikten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, ist zu deren Lösung in erster Linie das Mietrecht zu befragen (BGHZ 68, 118, 123 = NJW 1977, 848; BGHZ 81, 298, 310 = NJW 1982, 105; BGHZ 96, 103, 106 = NJW 1985, 179; BGHZ 109, 368 = NJW 1990, 1113, 1114 f sub II.2).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07

    Mangels objektiver Willkür keine Verletzung von Grundrechten durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn eine Frage klärungsbedürftig ist und eine unbestimmte Vielzahl von Fällen betrifft, wobei nicht schon jede Abweichung im Einzelfall ausreicht (vgl. BVerfG NJW 2008, 1938; Zöller/ Gummer, ZPO, 28. Aufl. [2010], § 543 Rn 11 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 302/87

    Errichtung eines geleasten Gebäudes durch den Leasingnehmer selbst; Freizeichnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
    a) Die Rechtskonstruktion des Finanzierungsleasings zeichnet sich dadurch aus, dass sich einerseits der Leasinggeber auf der Grundlage des mit dem Lieferanten vereinbarten Beschaffungsvertrags (meistens eines Kaufvertrags, denkbar aber auch eines Werklieferungsvertrages [vgl. BGHZ 178, 227 = NJW 2009, 575] oder eines Werkvertrages [vgl. BGHZ 106, 304, 309 f =NJW 1989, 1279 f sub II.2]), verpflichtet, die vom Leasingnehmer ausgewählte Leasingsache gegen Zahlung des vereinbarten Preises zu beschaffen oder herzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2022 - 24 U 117/21

    Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis Pandemie bedingte Schließung

    Der Senat folgt auch hier der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der solche "Ankündigungsklauseln", auch bei Formularverträgen, für wirksam erachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 48/87, Rn. 21; vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, Rn. 15; vom 7. September 2011 - VIII ZR 345/10, Rn. 3 und 9; vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 107/12, Rn. 14; siehe auch Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - 24 U 199/09, Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10

    Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus

    Die im Schrifttum vereinzelt vertretene abweichende Rechtsauffassung, deren Argumente aber nicht neu sind, ist kein hinreichender Anlass, im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BVerfG NJW 2008, 1938; Senat ZIP 2010, 2212, 2214; Zöller/Gummer, aaO, § 543 Rn 11 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 12.07.2010 - 12 O 37/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5136
LG Freiburg, 12.07.2010 - 12 O 37/10 (https://dejure.org/2010,5136)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12.07.2010 - 12 O 37/10 (https://dejure.org/2010,5136)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 12 O 37/10 (https://dejure.org/2010,5136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 8 Abs. 3 UWG
    Die Aussage "sehr sparsam im Energieverbrauch" ist in der Werbung für eine Kühlgefrierkombination mit Energieeffizienzklasse "A+" irreführend

  • Wolters Kluwer

    Lauterkeit der Bewerbung einer zu der Energieeffizienzklasse A+ gehörenden Kühlgefrierkombination mit den Worten "Sehr sparsam im Energieverbrauch"

  • kanzlei.biz

    Nur vermeintlich "sehr sparsam"

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; 8 Abs. 3 UWG
    Eine Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A+ darf nicht als "sehr sparsam im Energieverbrauch” beworben werden, wenn Mehrzahl der Konkurrenzprodukte in besseren Energieeffizienzklassen verortet sind

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit sparsamen Energieverbrauch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Energieeffizienzklasse A+ ist nicht "sehr sparsam im Energieverbrauch"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sehr sparsam im Energieverbrauch" - Irreführende Werbung für eine Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A+

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "sehr sparsamer Energieverbrauch" kann irreführend sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage mit besonderer Energie-Effizienz kann wettbewerbswidrig sein

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kühlschrank mit Energieeffizienzklasse A+ sehr sparsam?

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    Gericht untersagt Media Markt irreführende Werbung für Kühlgerät

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.7.2010)

    Werbung mit "sehr sparsam im Verbrauch" nicht bei Effizienzklasse A+ // Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen Media Markt

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Effizienzklassen in der Werbung: Wenn Klasse A nur der dritte Platz ist

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2382
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