Rechtsprechung
   BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4144
BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09 (https://dejure.org/2010,4144)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 AZR 493/09 (https://dejure.org/2010,4144)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 AZR 493/09 (https://dejure.org/2010,4144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; ruhendes Arbeitsverhältnis

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 33 Abs 2 S 6 TVöD
    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; TVöD § 33 Abs. 2
    Wirksamkeit einer von der Beklagten auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung auch im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 3148
  • DB 2011, 62
  • NZG 2011, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Eine Rückschau muss insbesondere insoweit stattfinden, als der Arbeitgeber nicht durch zweckvolle Bestimmung des Kündigungszeitpunkts auf der Hand liegende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten außer Acht lassen und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführen kann, indem er beispielsweise den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst freie Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Zu Gunsten des Arbeitnehmers ist ggf. zu berücksichtigen, dass er zwar nicht bei Ausspruch der Kündigung, wohl aber bei Ablauf der Kündigungsfrist im selben Betrieb oder Unternehmen auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2009 - 6 Sa 429/08
    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. April 2009 - 6 Sa 429/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06

    Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    In diesem Fall ist anstelle einer Beendigungskündigung eine den verbliebenen Beschäftigungsmöglichkeiten Rechnung tragende Änderungskündigung auszusprechen (vgl. nur Senat 26. Juni 2008 - 2 AZR 1109/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 180).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Zu der mit § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung des § 59 Abs. 1 BAT hat der Senat entschieden, dass sie einer personenbedingten Kündigung aus Krankheitsgründen nicht entgegensteht (vgl. 3. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 - BAGE 90, 230) .
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Eine Rückschau muss insbesondere insoweit stattfinden, als der Arbeitgeber nicht durch zweckvolle Bestimmung des Kündigungszeitpunkts auf der Hand liegende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten außer Acht lassen und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführen kann, indem er beispielsweise den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst freie Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Als eine die Gerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit zum Kündigungsgrund gehört, sind auch die insoweit maßgeblichen Tatsachen aus dem Blickwinkel des Zeitpunkts der Kündigung zu beurteilen (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Als eine die Gerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
    Vom Arbeitgeber kann dann nicht verlangt werden, seinen Kündigungsentschluss, zB weil das Arbeitsverhältnis ruht und ihn kaum "belastet", so lange zu verschieben, bis das Arbeitsverhältnis nicht mehr ruht, der Kündigungsgrund aber - möglicherweise - wieder entfallen ist (Senat 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - BAGE 114, 258 für den Fall der Sozialauswahl).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164; 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 21, 22; 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125) .
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Umstände ist dann geboten, wenn der Arbeitgeber durch zweckvolle Festlegung des Kündigungszeitpunkts anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die noch kurze Zeit vorher auf der Hand lagen, durch eigenes Handeln ausschließt und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführt (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22; 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 16) .

    Es ist dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) .

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt einer Stellenbesetzung das Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - aaO) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2533
BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08 (https://dejure.org/2010,2533)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 AZR 874/08 (https://dejure.org/2010,2533)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 (https://dejure.org/2010,2533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 77 BetrVG
    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Fehlender Anspruch auf Gehaltserhöhung und weiterer Weihnachtsgratifikation aufgrund sachlich gerechtfertigter Gruppenbildung

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater

    Offenlegung von Gründen bei Gruppenbildung

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77; BGB § 242
    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Fehlender Anspruch auf Gehaltserhöhung und [weiterer] Weihnachtsgratifikation aufgrund sachlich gerechtfertigter Gruppenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1369
  • BB 2010, 3148
  • JR 2012, 399
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Dieser Bemessungssatz ist jedoch für die am Standort Bochum beschäftigten Arbeitnehmer durch die BV 2005/0130/A für das Kalenderjahr 2005 in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf 85 % ermäßigt worden (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 20 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24) .

    Der Kläger hat ein gestaltendes Verhalten der Beklagten, das über den bloßen Normvollzug hinausgeht und Ausgangspunkt für eine von ihr selbst gesetzte Regel sein könnte (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 43, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24), nicht dargelegt.

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 15 f. mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211) .

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 17 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211) .

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 122, 1) .

    Die Herstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen durch den Ausgleich von Nachteilen und die Angleichung an die Bedingungen der übernommenen Belegschaft rechtfertigt eine differenzierte Behandlung der verschiedenen Gruppen (14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 27, BAGE 122, 1) .

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 17, BAGE 126, 237) .
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Der Senat muss nicht entscheiden, ob die Vereinbarung in Nr. III 1 BV 225 gegen die Regelungssperre in § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 75 Abs. 5 Satz 1 BPersVG verstößt oder die Betriebsparteien überhaupt eine Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen für die Zeit nach dem Wechsel der Arbeitnehmer zur BKK Opel treffen konnten (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b ee der Gründe, BAGE 102, 356) .
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57) .
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 20 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber einen gänzlichen oder nur teilweisen Ausgleich vornimmt (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 19, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20) .
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Vielmehr wird dem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber ein ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbarer Auskunftsanspruch über die für eine Gehaltserhöhung verwendeten Regeln zugebilligt (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 55) .
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Zwar hatte der Arbeitgeber nach einer früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Gründe für die Ungleichbehandlung - soweit diese nicht ohnehin aus dem Leistungszweck erkennbar waren - spätestens dann offenzulegen, wenn die Arbeitnehmer, die die geltende Besserstellung für sich in Anspruch nehmen, an ihn herantreten (9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4) .
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

  • LAG Hamm, 21.08.2008 - 17 Sa 1554/06
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5083
BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 (https://dejure.org/2010,5083)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 (https://dejure.org/2010,5083)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 AZR 482/09 (https://dejure.org/2010,5083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • openjur.de

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Bundesarbeitsgericht

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 KSchG, § 11 Abs 2 S 1 ArbGG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts

  • bag-urteil.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Betriebs-Berater

    Zukunftsbezogenheit der Auflösung

  • hensche.de

    Auflösungsantrag, Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rechtsportal.de

    KSchG § 9
    Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers: Auswirkungen des Verhaltens des Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3798
  • BB 2010, 3148
  • BB 2011, 831
  • DB 2011, 1004
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).

    Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

    So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 -; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 42 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

    Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnisses voraus (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 20, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 -; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58).
  • LAG Köln, 10.12.2008 - 3 Sa 781/08

    betriebsbedingte Kündigung; Wegfall des Beschäftigungsbedarfs; Auflösungsantrag;

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 2008 - 3 Sa 781/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Das gilt jedenfalls so lange, wie er die Grenzen der Wahrheitspflicht achtet (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn.11).

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Äußerungen durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12 mwN).

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    (b) Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegenstehen, nicht notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4559
BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 (https://dejure.org/2010,4559)
BAG, Entscheidung vom 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 (https://dejure.org/2010,4559)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 (https://dejure.org/2010,4559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • openjur.de

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Bundesarbeitsgericht

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 KSchG, § 11 Abs 2 S 1 ArbGG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts

  • bag-urteil.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Betriebs-Berater

    Auflösung - Verhalten des Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rechtsportal.de

    KSchG § 9
    Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers: Verhalten des Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösung - Verhalten des Prozessbevollmächtigten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Rassist durch Arbeitnehmeranwalt: Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3796
  • BB 2010, 3148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
    Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 42 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

    Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 9 Rn. 73; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 9 Rn. 59; HWK/Thies 3. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21; HaKo/Fiebig Kündigungsschutzrecht 3. Aufl. § 9 Rn. 68; TLL/Arnold KSchG § 9 Rn. 37; ErfK/Kiel 10. Aufl. § 9 KSchG Rn. 14).

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, aaO).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 23 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).

    Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 15 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 23 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08

    Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Kundin - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Februar 2009 - 3 Sa 643/08 - aufgehoben, soweit es den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen hat.
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
    Das ist im Allgemeinen nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (Senat 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
    Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 15 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    c) Hier hat der Kläger seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme durch die Erklärungen im Schreiben vom 14. Mai 2012 selbst dann nicht verletzt, wenn er sich die Äußerungen seines Prozessbevollmächtigten aufgrund der erteilten Prozessvollmacht (§ 81 ZPO) uneingeschränkt nach § 85 Abs. 1 ZPO zurechnen lassen muss (zur Problematik vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 ff.; 28. März 1963 - 2 AZR 379/62 - BAGE 14, 147; Zöller/Vollkommer ZPO 30. Aufl. § 85 Rn. 7) .
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    (b) Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegenstehen, nicht notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN) .
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).

    Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

    So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 -; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58).

  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Vorliegend erscheint nach der objektiven Lage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BAG v. 7.3. 2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261; BAG v. 8.10.2009 - 2 AZR 682/08, ZTR 2010, 163; BAG v. 10.6. 2010 - 2 AZR 297/09, NJW 2010, 3796) eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit aus den von der Beklagten angeführten Umständen nicht ausgeschlossen.

    Für Erklärungen des Prozessbevollmächtigten, welche der Arbeitnehmer nicht veranlasst hatte, gilt dies jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.7. 2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.; BAG v. 9.9. 2010 - 2 AZR 482/09, NJW 2010, 3798; APS/ Biebl , a.a.O., § 9 KSchG Rz. 66; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG, 14. Aufl., § 9 Rz. 73; ErfK/ Kiel , a.a.O., § 9 KSchG Rz. 14; Henssler/Willemsen/Kalb/ Thies , a.a.O., § 9 KSchG Rz. 21) .

    Das Verhalten Dritter, in concreto des Prozessbevollmächtigten, ist allerdings nur dann geeignet, die Vertrauensgrundlage für weitere Zusammenarbeit der Vertragsparteien entfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (BAG v. 14.5. 1987 - 2 AZR 294/86, NZA 1988, 16; BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).

    Maßgeblich ist daher, ob sich der Arbeitnehmer die betreffenden Äußerungen zu Eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im

    Zu berücksichtigen ist aber auch, dass gerade Erklärungen in laufenden Gerichtsverfahren - etwa dem Kündigungsschutzprozess - durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN.).

    Der Vortrag seines Prozessbevollmächtigten ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen, wenn er diesen entweder veranlasst hat oder aber wenn er diesen zwar nicht veranlasst hat, der Arbeitnehmer sich diese aber zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 mwN.).

    Prozessvortrag des Bevollmächtigten gilt von vornherein als Vortrag der Partei (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 16).

  • ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16

    Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG

    - "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.

    - "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.

    - "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.

  • LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach

    Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegen stehen, dabei nicht einmal notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12; BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG vom 09.09.2010, 2 AZR 482/09).
  • LAG Köln, 06.07.2023 - 6 Sa 94/23

    Kündigung; Unterschlagung; geringwertig; Europaletten

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bei der Arbeitgeberin die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin gefährdet ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 -).

    Auch das Verhalten eines oder einer Prozessbevollmächtigten im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 3 Sa 618/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen Verhalten des Prozessbevollmächtigten des

    Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits (Verfahren - 2 Ca 438/08 -, - 3 Sa 643/08 -, - 2 AZR 297/09 - und - 3 Sa 618/10 -) zu tragen.

    Auf die - im LAG-Urteil vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 - zugelassene - Revision der Beklagten entschied das Bundesarbeitsgericht am 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - wie folgt:.

    Der Kläger habe - was unstreitig ist - sich auch im Revisionsverfahren (- 2 AZR 297/09 -) von RA A. als Prozessbevollmächtigtem vertreten lassen.

  • ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12

    Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine dem Betrieb dienende weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG, Urt. v. 10.06.2010, 2 AZR 297/09, HaKo/ Fiebig/Gieseler § 9 Rdn. 63).

    Für vom Arbeitnehmer nicht veranlasstes Verhalten des Prozessbevollmächtigten gilt dies jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich dieses zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihm distanziert (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG, Urteil vom 09.09.2010, 2 AZR 432/09).

  • LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21

    Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

  • ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
  • LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag

  • LAG Hamm, 22.02.2017 - 5 Sa 331/16

    Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15

    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung -

  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16

    Kantor; Kirchengemeinde; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2012 - 8 Sa 574/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG München, 17.04.2014 - 4 Sa 846/13

    Verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG München, 12.01.2012 - 4 Sa 568/11

    Betriebsbedingte Kündigung, Auflösungsantrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9007
BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 (https://dejure.org/2010,9007)
BAG, Entscheidung vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 (https://dejure.org/2010,9007)
BAG, Entscheidung vom 31. August 2010 - 3 AZR 489/08 (https://dejure.org/2010,9007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • openjur.de

    Tarifvertragsauslegung; Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • openjur.de

    Öffentlicher Dienst; Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund; außerdienstliche Straftat

  • Bundesarbeitsgericht

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragsauslegung; "Unfreiwillige" Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragsauslegung - "unfreiwillige" Beendigung

  • bag-urteil.com

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • rewis.io

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • rechtsportal.de

    Tarifvertragsauslegung; "Unfreiwillige" Beendigung des Arbeitsverhältnisses [§ 4 Abs. 1 TV ÜV]; Anspruch auf Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • rechtsportal.de

    Tarifvertragsauslegung; "Unfreiwillige" Beendigung des Arbeitsverhältnisses [§ 4 Abs. 1 TV ÜV]; Anspruch auf Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Auslegung des Begriffs ?unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifvertragsauslegung - "unfreiwillige" Beendigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 3148
  • DB 2011, 715
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
    Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrages, die vom Revisionsgericht uneingeschränkt selbst vorgenommen werden kann (vgl. BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 24, BAGE 118, 232).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07

    Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa -

    Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. 28. Oktober 2008 - 3 AZR 189/07 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 43).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
    Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Urteil des Arbeitsgerichts wiederherzustellen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 3 der Gründe, BGHZ 94, 268; 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - zu 1 a der Gründe, NJW-RR 1990, 390).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
    Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Urteil des Arbeitsgerichts wiederherzustellen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 3 der Gründe, BGHZ 94, 268; 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - zu 1 a der Gründe, NJW-RR 1990, 390).
  • LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07

    Zum Anspruch auf Kapitalabfindung nach dem Tarifvertrag Übergangsversorgung für

    Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2008 - 17 Sa 1469/07 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

    Bei dieser Auflösungsvoraussetzung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen vom Gericht voll nachzuprüfen sind (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - NZA 2003, 261).

    Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261).

    Unter Beachtung der primären Zielsetzung des Kündigungsschutzgesetzes, den Arbeitnehmer im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses vor einem Verlust des Arbeitsplatzes durch sozialwidrige Kündigung zu bewahren, ist es gerechtfertigt, an den Auflösungsantrag des Arbeitgebers strenge Anforderungen zu stellen (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.7.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261).

    In diesem Sinne sind als Auflösungsgrund geeignet etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG v. 24.3.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2010 - 6 Sa 185/10

    Erwerbsunfähigkeit, Garantierente, Schätzrente, Erhöhungsrente, Rentenantrag,

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (statt vieler: BAG 31.08.2010 ­ 3 AZR 489/08 ­ zitiert nach JURIS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche

    Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.10.2015 (Az. 11 Ca 1001/14) aufrechtzuerhalten und die Klage in vollem Umfang abzuweisen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BAG 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - Rn. 10 mwN).
  • ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Prüfung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 189/07 - zitiert nach Juris, Rdnr. 16; BAG, Urteil vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - zitiert nach Juris, Rdnr. 12) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen -

    Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.09.2015 aufrechtzuerhalten und die Klage in vollem Umfang abzuweisen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BAG 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - Rn. 10 mwN).
  • ArbG Düsseldorf, 13.09.2011 - 7 Ca 2178/11

    Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer in einer Betriebsvereinbarung

    "3.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2007 - 1 AZR 262/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 11; BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 189/07 - zitiert nach Juris, Rdnr. 16; BAG, Urteil vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - zitiert nach Juris, Rdnr. 12) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ebenso wie der einer Betriebsvereinbarung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Nürnberg, 13.01.2012 - 3 Sa 73/11

    Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Schichtzulage

    Dabei gibt es noch für die Gerichte keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (vgl. BAG-Entscheidung vom 12.09.1984, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 85, 160; 17.10.2007, AP Nr. 40 zu § 1 TVG = NZA 2008, 713; 31.08.2010 = 3 AZR 489/08).
  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 189/07, zitiert nach Juris Rz. 16; BAG, Urteil vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 zitiert nach Juris Rz. 12 folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Nürnberg, 26.01.2012 - 1 Sa 453/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

    Für die Auslegung steht deshalb der Normcharakter im Vordergrund (BAG vom 31.08.2010, 3 AZR 489/08, BB 2010, 3148; BAG vom 17.10.2007, NZA 2008, 713).
  • LAG Nürnberg, 05.12.2011 - 1 Sa 205/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

    Für die Auslegung steht deshalb der Normcharakter im Vordergrund (BAG vom 31.08.2010, 3 AZR 489/08, BB 2010, 3148; BAG vom 17.10.2007, NZA 2008, 713).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12281
LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10 (https://dejure.org/2010,12281)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10 (https://dejure.org/2010,12281)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2010 - 13 TaBV 54/10 (https://dejure.org/2010,12281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; Frist; Zweiwochenfrist; Einreichung; Vorschlagslisten; Uhrzeit; Ablauf um 16.00 Uhr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 19 BetrVG; § 6 Abs. 1 Satz 2 WO; § 8 Abs. 1 Nr. 1 WO
    Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; Frist; Zweiwochenfrist; Einreichung; Vorschlagslisten; Uhrzeit; Ablauf um 16.00 Uhr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratswahl bei Zulassung von Vorschlagslisten nach Ablauf der Einreichungsfrist

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißlungene Taktik vor der Betriebsratswahl

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 3148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77

    Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10
    Denn im Rahmen der als bloße Auslegungsvorschriften zu verstehenden §§ 186 ff. BGB (i.V.m. § 41 WO) ist es rechtmäßig, dass ein Wahlvorstand sich am üblichen Arbeitszeitende im Betrieb, hier 15.00 Uhr, orientiert und dementsprechend als Endzeitpunkt am 09.02.2010 "um 16.00 Uhr" festgelegt hat ( vgl. BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht