Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 153/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, ordentliche, Treuwidrigkeit, Treu und Glauben, soziale Rücksichtnahme, Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine automatische Unkündbarkeit nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung eines Werkstattgehilfen in Kleinbetrieb; Substantiierter Einwand der Treuwidrigkeit aufgrund langer Betriebszugehörigkeit; Abgestufte Darlegungslast der Parteien
- hensche.de
Kündigung: Betriebsbedingt, Kleinbetrieb, Kündigungsschutz
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; KSchG § 1; ZPO § 138 Abs. 2
Betriebsbedingte Kündigung eines Werkstattgehilfen in Kleinbetrieb; unsubstantiierter Einwand der Treuwidrigkeit aufgrund langer Betriebszugehörigkeit; abgestufte Darlegungslast der Parteien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kündigung auch nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit zulässig
- beck-blog (Kurzinformation)
"PC-Muffel" nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit zulässig - Arbeitnehmer nicht automatisch unkündbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit zulässig - Arbeitnehmer wird nicht automatisch unkündbar - LAG Schleswig-Holstein zur Kündigung eines 55-jährigen ungelernten Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 19.03.2009 - 2 Ca 3196/08
- LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 153/09
Papierfundstellen
- NJ 2010, 128
- BB 2010, 51
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 153/09
Eine Kündigung verstößt deshalb in der Regel nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG vom 28.08.2003, 2 AZR 333/02 - zitiert nach Juris Rz. 16).Der Vorwurf willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrechts scheidet dagegen aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02 - Rz. 17 m. w. N.).
Trägt der Arbeitgeber die betrieblichen, persönlichen oder sonstigen Gründe vor, die den Vorwurf der Treuwidrigkeit ausschließen, so hat der Arbeitnehmer die Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung dennoch ergeben soll, zu beweisen (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02 - zitiert nach Juris, Rz. 21 m. w. N.).
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 153/09
Schließlich darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben (BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92).Deshalb gelten insoweit die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92;… BAG a. a. O., Rz. 21).
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 153/09
Schließlich darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben (BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92). - BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01
Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 153/09
Das ist beispielsweise der Fall, wenn aus dem Vorbringen des Klägers auf den ersten Blick ein schwerer Auswahlfehler erkennbar ist (BAG vom 06.02.2003 - 2 AZR 672/01 - AP KSchG 1969, § 23 Nr. 30).
- LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10
Ein Team darf kein Alter haben
In Rechtsprechung und Schrifttum wird neben einer Bewerbung verlangt, dass die Person objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt und sich subjektiv ernsthaft bewirbt (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - BB 2010, 51, Juris mwN.).