Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8775
FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07 (https://dejure.org/2010,8775)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.05.2010 - 1 K 2037/07 (https://dejure.org/2010,8775)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 1 K 2037/07 (https://dejure.org/2010,8775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 EStG 1999, § 7 EStG 2002, § 7g Abs 1 EStG 1999, § 7g Abs 2 EStG 1999, § 7g Abs 1 EStG 2002
    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut - Zeitpunkt der Anschaffung einer Windkraftanlage - Unterscheidung zwischen Inbetriebnahme einer Windkraftanlage und Inbetriebnahme der Gesamtwindenergieanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Zeitpunkts des Absetzung für Abnutzungen (AfA) -Beginns bei Windkraftanlagen auch aufgrund der vertraglichen Leistungspflichten; Differenzierung zwischen verschiedenen eigenständigen Wirtschaftsgütern bei einer Gesamtanlage im Hinblick auf die Berechnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 1, 2; EStG § 7; EStDV 3 9a
    Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung von Windkraftanlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung von Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung von Windkraftanlagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 946
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Allerdings ist es den Parteien eines Kaufvertrags grundsätzlich auch unbenommen, eine von der ursprünglichen schuldrechtlichen Vereinbarung abweichende Regelung über den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten zu treffen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008, Az.: IV R 11/06, BFH/NV 2009, 937).

    Ein Abweichen der Vertragsparteien von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung, wie sie in § 13 des Vertrags für den Gefahrübergang erst mit Beendigung der Abnahme vorgesehen war, ist grundsätzlich möglich (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008, Az.: IV R 11/06, a.a.O.) und vor dem Hintergrund der geschilderten Motivation der Klägerin auch nachvollziehbar.

  • BFH, 24.07.1996 - I R 115/95

    Aufhebung einer zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Daran fehlt es bei der genannten vertraglichen Vereinbarung des § 17 Nr. 1. Zum gleichen Ergebnis gelangt man im Streitfall auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, nach der unabhängig von ausdrücklichen Regelungen sich in der tatsächlichen Handhabung durch die Vertragsbeteiligten jedenfalls ein konkludenter Aufhebungswille manifestieren müsse (BFH-Urteile vom 24. Januar 1990, Az.: I R 157/86, BStBl II 1990, 645; vom 24. Juli 1996, Az.: I R 115/95, BStBl II 1997, 138 zu beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer).
  • BFH, 03.02.2000 - I B 48/99

    Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Die konkrete Beurteilung des nach diesen Regeln zu bestimmenden Fertigstellungszeitpunkts ist schließlich Tatfrage (BFH-Beschluss vom 03. Februar 2000, Az.: I B 48/99, BFH/NV 2000, 947 m.w.N.).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Daran fehlt es bei der genannten vertraglichen Vereinbarung des § 17 Nr. 1. Zum gleichen Ergebnis gelangt man im Streitfall auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, nach der unabhängig von ausdrücklichen Regelungen sich in der tatsächlichen Handhabung durch die Vertragsbeteiligten jedenfalls ein konkludenter Aufhebungswille manifestieren müsse (BFH-Urteile vom 24. Januar 1990, Az.: I R 157/86, BStBl II 1990, 645; vom 24. Juli 1996, Az.: I R 115/95, BStBl II 1997, 138 zu beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Solange Nutzen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs noch nicht auf den Erwerber übergegangen sind, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 04. Juni 2003, Az.: X R 49/01, BStBl II 2003, 751).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann dann auch ein schriftlich vereinbarter Schriftformvorbehalt wie hier in § 17 Nr. 1 des Vertrags mündlich, d.h. formfrei aufgehoben werden, wenn nicht aus der Schriftformklausel ausdrücklich hervorgeht, dass auch die Aufhebung der Formabrede selbst ausdrücklich dem Formzwang der Schriftform unterworfen ist, sog. doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel (vgl. BGH-Urteil vom 02. Juni 1976, Az.: VIII ZR 97/74, BGHZ 66, 378; Palandt/Ellenberger, § 125 BGB, Rn. 19).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 134/08

    Kabel und Zuwege eines Windparks als selbständige Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Mit den Beteiligten geht der Senat zunächst davon aus, dass es sich im Streitfall bei der Gesamtanlage, den WEA, nicht um ein einziges einheitliches Wirtschaftsgut handelt, sondern zwischen verschiedenen eigenständigen Wirtschaftsgütern zu differenzieren ist (vgl. dazu auch Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. September 2009, Az.: 2 K 134/08, EFG 2010, 129, Rev. beim BFH anhängig unter dem Az. IV R 46/09; des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.09.2009, Az.: 2 K 495/05, 2 K 496/05, EFG 2010, 200, Rev. beim BFH unter dem Az. IV R 52/09 anhängig; Abele, BB 2009, 2420; Nacke, GStB 2010, 94).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Eine Ingebrauchnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist danach - bei hinreichendem Zusammenhang zwischen Anschaffung/Herstellung und einkommensteuerrechtlich erheblicher Verwendung - unschädlich (BFH-Urteil vom 11. Januar 2005, Az.: IX R 15/03, BStBl II 2005, 477 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05

    Bestimmung des Abschreibungsbeginns sowie die Höhe der Absetzungen für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Mit den Beteiligten geht der Senat zunächst davon aus, dass es sich im Streitfall bei der Gesamtanlage, den WEA, nicht um ein einziges einheitliches Wirtschaftsgut handelt, sondern zwischen verschiedenen eigenständigen Wirtschaftsgütern zu differenzieren ist (vgl. dazu auch Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. September 2009, Az.: 2 K 134/08, EFG 2010, 129, Rev. beim BFH anhängig unter dem Az. IV R 46/09; des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.09.2009, Az.: 2 K 495/05, 2 K 496/05, EFG 2010, 200, Rev. beim BFH unter dem Az. IV R 52/09 anhängig; Abele, BB 2009, 2420; Nacke, GStB 2010, 94).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
    Mit den Beteiligten geht der Senat zunächst davon aus, dass es sich im Streitfall bei der Gesamtanlage, den WEA, nicht um ein einziges einheitliches Wirtschaftsgut handelt, sondern zwischen verschiedenen eigenständigen Wirtschaftsgütern zu differenzieren ist (vgl. dazu auch Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. September 2009, Az.: 2 K 134/08, EFG 2010, 129, Rev. beim BFH anhängig unter dem Az. IV R 46/09; des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.09.2009, Az.: 2 K 495/05, 2 K 496/05, EFG 2010, 200, Rev. beim BFH unter dem Az. IV R 52/09 anhängig; Abele, BB 2009, 2420; Nacke, GStB 2010, 94).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Als selbständige Wirtschaftsgüter sind die vier WKA mit Fundament sowie interner Verkabelung einschließlich des jeweiligen Kompakttransformators, die externe Verkabelung einschließlich der Übergabestation und die Zuwegung anzusehen (ebenso Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2010  1 K 2037/07, BB 2011, 946, unter Bezugnahme auf die Rechtsansicht der Finanzverwaltung).
  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen

    Der dagegen erhobenen Klage, mit der die Klägerin begehrte, die angefochtenen Bescheide dahin zu ändern, dass die beiden WKA bereits im Streitjahr 2000 abgeschrieben und hierbei auf der Grundlage einer Nutzungsdauer von 12 Jahren sowohl die degressive Abschreibung als auch die Sonderabschreibung nach § 7g EStG 1997 anerkannt werden, hat das FG stattgegeben (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2010  1 K 2037/07, abgedruckt in Versorgungswirtschaft 2010, 254).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

    Als selbständige Wirtschaftsgüter sind die vier WKA mit Fundament sowie interner Verkabelung einschließlich des jeweiligen Kompakttransformators, die externe Verkabelung einschließlich der Übergabestation und die Zuwegung anzusehen (ebenso Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2010  1 K 2037/07, BB 2011, 946, unter Bezugnahme auf die Rechtsansicht der Finanzverwaltung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht