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   FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12081/09   

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FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12081/09 (https://dejure.org/2012,10242)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2012 - 12 K 12081/09 (https://dejure.org/2012,10242)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2012 - 12 K 12081/09 (https://dejure.org/2012,10242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berücksichtigung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung bei Vorliegen eines Anstellungsvertrags ohne Vereinbarung einer Vergütung zwischen einem Geschäftsführer und einer GmbH

  • Betriebs-Berater

    Unentgeltliche Geschäftsführung als Dienstverhältnis zählt bei Ermittlung der Pensionsrückstellungshöhe mit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsächlicher Dienstantritt als für die Bestimmung des Teilwerts einer Pensionsverpflichtung maßgeblicher "Beginn des Dienstverhältnisses"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tatsächlicher Dienstantritt als für die Bestimmung des Teilwerts einer Pensionsverpflichtung maßgeblicher "Beginn des Dienstverhältnisses"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1662
  • EFG 2012, 1240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.08.1994 - I R 47/93

    Bewertung von Pensionsrückstellungen; Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach §

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12081/09
    Es trifft zwar zu, dass der BFH in mehreren Entscheidungen ausgesprochen hat, dass unter dem in dieser Vorschrift verwendeten Begriff des Dienstverhältnisses ein durch Dienstvertrag begründetes Dauerschuldverhältnis zu verstehen sei, während dessen Bestehen der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.b) der Gründe; vom 25. Mai 1988 - I R 10/84, BStBl II 1988, 720, unter II.4.a) der Gründe).

    Der BFH hat die Aussage, dass ein Dienstverhältnis ein durch Dienstvertrag begründetes Dauerschuldverhältnis voraussetze, nämlich dadurch relativiert, dass er ganz allgemein ausgeführt hat, zu den Dienstverhältnissen gehörten die Arbeitsverhältnisse i.S.d. § 622 BGB und die Rechtsverhältnisse, die zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer durch den Anstellungsvertrag begründet werden (BFH-Urteil vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.b) der Gründe).

    Begonnen im Sinne des § 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG hat ein Dienstverhältnis mit den tatsächlichen Dienstantritt des Dienstverpflichteten beim Dienstberechtigten (BFH-Urteil vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.c) der Gründe; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20. Januar 2005 - 5 K 52/04, juris).

  • BFH, 25.05.1988 - I R 10/84

    Keine Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12081/09
    In diesem Falle kann für das Wirtschaftsjahr, in dem die Pensionszusage erteilt worden ist, eine Einmalrückstellung in Höhe der Beträge gebildet werden, die in dem Zeitraum vom Dienstbeginn bis zum Zeitpunkt der Zusage hätten zurückgestellt werden können (BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 - I R 10/84, BStBl II 1988, 720, unter II.1. der Gründe).

    Es trifft zwar zu, dass der BFH in mehreren Entscheidungen ausgesprochen hat, dass unter dem in dieser Vorschrift verwendeten Begriff des Dienstverhältnisses ein durch Dienstvertrag begründetes Dauerschuldverhältnis zu verstehen sei, während dessen Bestehen der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.b) der Gründe; vom 25. Mai 1988 - I R 10/84, BStBl II 1988, 720, unter II.4.a) der Gründe).

  • FG Sachsen, 20.01.2005 - 5 K 52/04

    Beginn einer faktischen Geschäftsführung für die Berechnung des Teilwertes der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12081/09
    Begonnen im Sinne des § 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG hat ein Dienstverhältnis mit den tatsächlichen Dienstantritt des Dienstverpflichteten beim Dienstberechtigten (BFH-Urteil vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.c) der Gründe; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20. Januar 2005 - 5 K 52/04, juris).
  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Da eine GmbH mit ihrem Gesellschafter auch einen Anstellungsvertrag ohne Vereinbarung einer Vergütung schließen könne, seien auch solche "unentgeltlichen Dienstverträge" für den Beginn des Dienstverhältnisses i.S. von § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 EStG 2002 maßgeblich (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. März 2012  12 K 12081/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1240).
  • BFH, 12.12.2012 - I R 69/11

    Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen - Verlustrücktrag bei

    Ein kompensatorischer "Bewertungspuffer", der eine Erhöhung der Rückstellung in Bezug auf diese Zuführungen solange verhindert ("einfriert", s. Geberth, BB 2012, 1662), bis die infolge des "Anwartschaftskaufs" gebildete und mit den Anschaffungskosten ausgewiesene Rückstellung rechnerisch den Teilwert der Anwartschaften erreicht, wäre dieser Teilwert wie zuvor beim Betriebsveräußerer auch beim Betriebserwerber weiterhin nach § 6a Abs. 3 EStG 1997 berechnet worden, ist dabei allerdings nicht zu berücksichtigen.
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