Rechtsprechung
   BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41357
BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • openjur.de

    Wählbarkeit zum Betriebsrat; Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer; Betriebszugehörigkeit; anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 1 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG
    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Anfechtung einer Betriebsratswahl; Anforderungen an die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb

  • Betriebs-Berater

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • rewis.io

    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wählbarkeit eines Arbeitnehmers; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wählbarkeit eines Arbeitnehmers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung als Leiharbeitnehmer zählt mit für das passive Wahlrecht

  • poko.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl - Leiharbeit und Betriebszugehörigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 863
  • BB 2013, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind dagegen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG im Entleiherbetrieb nicht wählbar; dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 14 ff., BAGE 133, 202) .

    Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 2 BetrVG auch Leiharbeitnehmer, sofern sie länger als drei Monate im entleihenden Betrieb eingesetzt werden (vgl. auch BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 25, BAGE 133, 202) .

    Den Beschluss vom 17. Februar 2010, dass Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar sind, hat der Senat nicht mit dem fehlenden vertraglichen Band begründet, sondern maßgeblich auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG gestützt, der keine unterschiedliche Behandlung von gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung rechtfertigt (- 7 ABR 51/08 - Rn. 14, 28 ff., BAGE 133, 202) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10

    Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    der Stimmabgabe vorliegen (vgl. 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10 - Rn. 39 f., AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) .

    Da ein Wahlbewerber noch keine in die Zuständigkeit des Betriebsrats fallenden Entscheidungen zu treffen hat, bedarf er der für die Amtsausübung erforderlichen Kenntnisse noch nicht; er kann diese ohne weiteres nach der Aufstellung oder Einreichung der Vorschlagsliste erwerben (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) .

  • BAG, 29.06.1965 - 1 ABR 2/65

    Wahlvorschlag - Betriebsratsmitglieder - Nennung eines Bewerbers - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WO, nach der jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber ausweisen "soll" wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, ist eine reine Ordnungsvorschrift; deren Nichtbeachtung führt nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste (vgl. BAG 29. Juni 1965 - 1 ABR 2/65 - zu II 2 der Gründe, BAGE 17, 223) .
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54

    Nichtwählbarkeit eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Allerdings wird ein Mangel geheilt, wenn inzwischen die erforderliche sechsmonatige Betriebszugehörigkeit erreicht ist (vgl. BAG 7. Juli 1954 - 1 ABR 6/54 - BAGE 1, 43, 44 zu § 24 BetrVG 1952) .
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    (5) Diese Auslegung steht schließlich nicht im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Senats, dass Leiharbeitnehmer nach der sog. Zweikomponentenlehre dem Betrieb des Entleihers "nicht angehören" und deshalb nicht nach § 9 BetrVG mitzählen (so 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a bb der Gründe, BAGE 110, 27) .
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Im Übrigen hat der Erste Senat im Urteil vom 18. Oktober 2011 bei seiner Auslegung, dass länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzte Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der maßgeblichen Unternehmensgröße in § 111 Satz 1 BetrVG mitzuzählen sind, ebenfalls nicht auf die Zweikomponentenlehre, sondern auf den Normzweck abgestellt (- 1 AZR 335/10 - Rn. 14 ff., EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8) .
  • LAG Köln, 02.03.2011 - 8 TaBV 103/10
    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. März 2011 - 8 TaBV 103/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

    Bei § 6 Abs. 2 WO handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG v. 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 - Rn.28, AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972; BAG v. 29.06.1965 - 1 ABR 2/65 - unter Ziffer II. 2. der Gründe, AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Ihre Nichtbeachtung führt nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste (vgl. BAG 10. Dezember 2012 - 7 ABR 53/11 - Rn. 28) .
  • LAG Niedersachsen, 05.04.2013 - 12 Sa 50/13

    Grundsätze zur kündigungsschutzrechtlichen Wartefrist bei vorheriger

    c) Eine Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit als Leiharbeitnehmer auf das spätere Arbeitsverhältnis beim Entleiher ist kündigungsschutzrechtlich auch nicht mit Blick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2012 (7 ABR 53/11, BB 2013, 243-244) geboten.
  • ArbG Essen, 04.02.2014 - 2 BV 69/13

    Keine Nachfrist für Wahlvorschläge bei zu wenigen Wahlbewerbern /; Anfechtung

    Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WO, nach der jede Vorschlagsliste mindestens doppel so viele Bewerber ausweisen "soll", wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, ist eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG vom 29. Juni 1965 - 1 ABR 2/65 - AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG = DB 1965, 1253, zu II 2 der Gründe; BAG vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 - AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972 = EzA § 8 BetrVG 2001 Nr. 3, zu II 2 bb [Rz. 28]).
  • LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Einspruchsfrist - Wählbarkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat zutreffenderweise mit Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 7 ABR 51/08, und vom 10.10.2012, Az.: 7 ABR 53/11, festgestellt, dass ein zur Arbeitsleistung überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht wählbar ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40766
ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12 (https://dejure.org/2012,40766)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12 (https://dejure.org/2012,40766)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 16. November 2012 - 28 Ca 14761/12 (https://dejure.org/2012,40766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 611 Abs 1 BGB, § 141 BGB, § 622 Abs 6 BGB, § 626 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der Unternehmensbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Grenzen wirksamer Bindungsdauer je nach Höhe des zugewandten Geldbetrages bei Gewährung eines Bonus (hier: "Sign-On Bonus") an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gegen die Zusage einer Rückerstattung bei dessen Ausscheiden

  • Betriebs-Berater

    Sign-On Bonus - Rückerstattung und Bindungsklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Rückerstattung eines ?Sign-On-Bonus? bei Ausscheiden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Auszüge)

    Sign-On Bonus - Rückerstattung und Bindungsklausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Sign-On-Bonus kann den Arbeitnehmer nur sehr eingeschränkt an das Unternehmen binden

Papierfundstellen

  • BB 2013, 243
  • DB 2013, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (58)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    61 (3.) Mit diesen Stichworten ist zugleich das nächste Kassationskriterium angesprochen, das der Fünfte Senat des BAG ursprünglich diesseits der heutigen Angemessenheitskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB 63 S. Text oben, S. 11 Fn. 47. S. Text oben, S. 11 Fn. 47. entwickelt hatte, deren Grundsätze sich aber strukturell sachgerecht einfügen 64 S. etwa BAG 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36 = AP § 307 BGB Nr. 16 = NZA 2006, 1042 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 14 [A.II.3 a. - "juris"-Rn. 20-21]: "Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 AGBG eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (...).

    S. etwa BAG 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36 = AP § 307 BGB Nr. 16 = NZA 2006, 1042 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 14 [A.II.3 a. - "juris"-Rn. 20-21]: "Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 AGBG eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (...).

    Vielmehr müsse nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens unterschieden werden 80 S. BAG 11.4.2006 a.a.O. - Zitat Fn. 79. S. BAG 11.4.2006 a.a.O. - Zitat Fn. 79. .

    Eine Rückzahlungsklausel stelle "nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer in der Hand" habe, "durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen" 81 S. BAG 11.4.2006 a.a.O. S. BAG 11.4.2006 a.a.O. .

    Und, weiter: "Verluste auf Grund von Investitionen, die nachträglich wertlos werden", habe grundsätzlich "der Arbeitgeber zu tragen" 82 S. BAG 11.4.2006 a.a.O. S. BAG 11.4.2006 a.a.O. .

    64) S. etwa BAG 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36 = AP § 307 BGB Nr. 16 = NZA 2006, 1042 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 14 [A.II.3 a. - "juris"-Rn. 20-21]: "Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 AGBG eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (...).

    80) S. BAG 11.4.2006 a.a.O. - Zitat Fn. 79.

    81) S. BAG 11.4.2006 a.a.O..

    82) S. BAG 11.4.2006 a.a.O..

  • BAG, 13.07.1962 - 5 AZR 498/61

    Kündigungsfrist - Weihnachtsgratifikation - Treueprämie - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Kann hiernach mit einer Zuwendung, die das Doppelte einer Monatsvergütung nicht erreicht, keine Bindung des Empfängers über den 30. Juni des Folgejahres hinaus bewirkt werden (so bereits BAG 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24), und könnte die Zuwendung von 10.000,-- Euro bei einem Gehalt von (hier) mehr als 5.300,-- Euro danach keine Bindung für das komplette Folgejahr erzeugen, so führt auch die Verfünffachung des Geldbetrages (hier: Bonus von 50.000,-- Euro) nicht dazu, dass eine Bindung von (knapp) fünf Jahren (59 Monaten) erzielbar wäre.

    Vielmehr bestehen die Gerichte für Arbeitssachen insoweit darauf, dass eine über den 30. Juni des Folgejahres hinausreichende Bindungsdauer (hier: bis 30. September) allenfalls dann in Betracht zu ziehen ist, wenn sich die betreffende Gratifikation von mehr einem Monatsbezug als "eindrucksvoll" und "beachtlich" darstelle 69 S. etwa BAG 10.5.1962 (Fn. 65 - 353/61] [4.]: "Einem Arbeitnehmer, der eine eindrucksvolle Gratifikation erhält, ist durchaus zuzumuten, die ihm zustehenden Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der in der Rückzahlungsklausel vorgesehenen Zeit nicht auszuüben"; 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - BAGE 13, 204 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24 = NJW 1962, 1932 = SAE 1963, 10 [3 b.]: "Es mögen durchaus Fälle denkbar sein, in denen es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres im Betrieb des Arbeitgebers zu verbleiben, wenn er eine beachtliche freiwillige Weihnachtsgratifikation ohne Rückzahlungsvorbehalt und dazu noch zu Weihnachten eine Abschluss- und Treueprämie in Höhe eines Monatsbezuges unter Rückzahlungsvorbehalt der hier in Rede stehenden Art erhalten hat und er die Abschluss- und Treueprämie behalten will"; im Anschluss BAG 12.12.1962 - 5 AZR 324/62 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 25 = SAE 1963, 92 = DB 1963, 454 = BB 1963, 433 [II.]: "Eine über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehende Bindung mag zumutbar sein, wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erheblich überschreitet.

    S. etwa BAG 10.5.1962 (Fn. 65 - 353/61] [4.]: "Einem Arbeitnehmer, der eine eindrucksvolle Gratifikation erhält, ist durchaus zuzumuten, die ihm zustehenden Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der in der Rückzahlungsklausel vorgesehenen Zeit nicht auszuüben"; 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - BAGE 13, 204 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24 = NJW 1962, 1932 = SAE 1963, 10 [3 b.]: "Es mögen durchaus Fälle denkbar sein, in denen es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres im Betrieb des Arbeitgebers zu verbleiben, wenn er eine beachtliche freiwillige Weihnachtsgratifikation ohne Rückzahlungsvorbehalt und dazu noch zu Weihnachten eine Abschluss- und Treueprämie in Höhe eines Monatsbezuges unter Rückzahlungsvorbehalt der hier in Rede stehenden Art erhalten hat und er die Abschluss- und Treueprämie behalten will"; im Anschluss BAG 12.12.1962 - 5 AZR 324/62 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 25 = SAE 1963, 92 = DB 1963, 454 = BB 1963, 433 [II.]: "Eine über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehende Bindung mag zumutbar sein, wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erheblich überschreitet.

    Dabei ist ein "Bindungseffekt ohne Ende" jedoch zu vermeiden 70 S. prägnant namentlich BAG 13.7.1962 a.a.O. [3 b.]: "Für die Unzumutbarkeit einer über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehenden Bindungswirkung des von der Beklagten geltend gemachten Rückzahlungsversprechens spricht auch noch folgender besondere Gesichtspunkt: Am 30. September 1961 müsste die Klägerin vernünftigerweise in Betracht ziehen, dass demnächst aus dem am 30. September 1961 ablaufenden Geschäftsjahr der Beklagten wiederum vorbehaltlose Weihnachtsgratifikation und dazu eine unter Vorbehaltsklausel gestellte Treueprämie zu erwarten sei, bei deren Entgegennahme sie sich dann wiederum verpflichten müsse, eine Rückzahlungsklausel bis zum 30. September 1962 einzuhalten.

    S. prägnant namentlich BAG 13.7.1962 a.a.O. [3 b.]: "Für die Unzumutbarkeit einer über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehenden Bindungswirkung des von der Beklagten geltend gemachten Rückzahlungsversprechens spricht auch noch folgender besondere Gesichtspunkt: Am 30. September 1961 müsste die Klägerin vernünftigerweise in Betracht ziehen, dass demnächst aus dem am 30. September 1961 ablaufenden Geschäftsjahr der Beklagten wiederum vorbehaltlose Weihnachtsgratifikation und dazu eine unter Vorbehaltsklausel gestellte Treueprämie zu erwarten sei, bei deren Entgegennahme sie sich dann wiederum verpflichten müsse, eine Rückzahlungsklausel bis zum 30. September 1962 einzuhalten.

    69) S. etwa BAG 10.5.1962 (Fn. 65 - 353/61] [4.]: "Einem Arbeitnehmer, der eine eindrucksvolle Gratifikation erhält, ist durchaus zuzumuten, die ihm zustehenden Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der in der Rückzahlungsklausel vorgesehenen Zeit nicht auszuüben"; 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - BAGE 13, 204 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24 = NJW 1962, 1932 = SAE 1963, 10 [3 b.]: "Es mögen durchaus Fälle denkbar sein, in denen es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres im Betrieb des Arbeitgebers zu verbleiben, wenn er eine beachtliche freiwillige Weihnachtsgratifikation ohne Rückzahlungsvorbehalt und dazu noch zu Weihnachten eine Abschluss- und Treueprämie in Höhe eines Monatsbezuges unter Rückzahlungsvorbehalt der hier in Rede stehenden Art erhalten hat und er die Abschluss- und Treueprämie behalten will"; im Anschluss BAG 12.12.1962 - 5 AZR 324/62 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 25 = SAE 1963, 92 = DB 1963, 454 = BB 1963, 433 [II.]: "Eine über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehende Bindung mag zumutbar sein, wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erheblich überschreitet.

    70) S. prägnant namentlich BAG 13.7.1962 a.a.O. [3 b.]: "Für die Unzumutbarkeit einer über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehenden Bindungswirkung des von der Beklagten geltend gemachten Rückzahlungsversprechens spricht auch noch folgender besondere Gesichtspunkt: Am 30. September 1961 müsste die Klägerin vernünftigerweise in Betracht ziehen, dass demnächst aus dem am 30. September 1961 ablaufenden Geschäftsjahr der Beklagten wiederum vorbehaltlose Weihnachtsgratifikation und dazu eine unter Vorbehaltsklausel gestellte Treueprämie zu erwarten sei, bei deren Entgegennahme sie sich dann wiederum verpflichten müsse, eine Rückzahlungsklausel bis zum 30. September 1962 einzuhalten.

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Erst recht stoßen "unzutreffende Belehrungen über die Rechtslage" 112 S. nur BAG 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 - BAGE 126, 364 = AP § 307 BGB Nr. 35 = NZA 2008, 1233 [A.II.3 c.] für formularvertragliche Schriftformklausel; Text im Zusammenhang s. Folgefußnote.

    S. nur BAG 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 - BAGE 126, 364 = AP § 307 BGB Nr. 35 = NZA 2008, 1233 [A.II.3 c.] für formularvertragliche Schriftformklausel; Text im Zusammenhang s. Folgefußnote.

    vor Gericht auf Widerstand: Läuft der Inhalt der Formularvertragsklausel auf Irreführung des Adressaten hinaus, so erfährt die Klausel - schon deshalb - ihre Kassation 113 S. BAG 20.5.2008 a.a.O. [A.II.3 c.]: "Unwirksam ist eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 b BGB unwirksam (...).

    S. BAG 20.5.2008 a.a.O. [A.II.3 c.]: "Unwirksam ist eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 b BGB unwirksam (...).

    112) S. nur BAG 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 - BAGE 126, 364 = AP § 307 BGB Nr. 35 = NZA 2008, 1233 [A.II.3 c.] für formularvertragliche Schriftformklausel; Text im Zusammenhang s. Folgefußnote.

    113) S. BAG 20.5.2008 a.a.O. [A.II.3 c.]: "Unwirksam ist eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 b BGB unwirksam (...).

  • BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist -

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    (a.) Insofern hatten der Fünfte und Dritte Senat des BAG der Verweigerung einschlägiger Gratifikationen wegen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Anerkennung versagt, die der Arbeitgeber und Berufung auf dringende betriebliche Erfordernisse selber bewirkt hatte 74 S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    und April 1991 76 S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

    S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

    74) S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    76) S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

  • LAG Düsseldorf, 05.11.2008 - 7 Sa 927/08

    Widersprüchliche Bonusklausel im Arbeitsvertrag des Leiters Private Wealth

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Nach neuerer Judikatur des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sei bei Sonderzahlungen, die mehr als 25 v.H. der Gesamtvergütung eines Jahres erreichten, davon auszugehen, dass eine Bindungsklausel überhaupt nicht wirksam vereinbart werden könne, da hier zu vermuten sei, dass der reine Vergütungscharakter (und nicht der Motivationscharakter) der Leistung im Vordergrund stehe 15 So Anwaltsschreiben vom 24.5.2012 (Fn. 14) S. 4 (Bl. 51 GA) unter Hinweis auf BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259 = AP 307 BGB Nr. 32 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 26 = NJW 2008, 680 - DB 2008, 126; LAG Düsseldorf 5.11.2008 - 7 Sa 927/08 - AuA 2009, 302 ff. So Anwaltsschreiben vom 24.5.2012 (Fn. 14) S. 4 (Bl. 51 GA) unter Hinweis auf BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259 = AP 307 BGB Nr. 32 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 26 = NJW 2008, 680 - DB 2008, 126; LAG Düsseldorf 5.11.2008 - 7 Sa 927/08 - AuA 2009, 302 ff. .

    15) So Anwaltsschreiben vom 24.5.2012 (Fn. 14) S. 4 (Bl. 51 GA) unter Hinweis auf BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259 = AP 307 BGB Nr. 32 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 26 = NJW 2008, 680 - DB 2008, 126; LAG Düsseldorf 5.11.2008 - 7 Sa 927/08 - AuA 2009, 302 ff.

    60) S. LAG Düsseldorf 5.11.2008 a.a.O..

    61) S. LAG Düsseldorf 5.11.2008 a.a.O..

    62) S. LAG Düsseldorf 5.11.2008 a.a.O..

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 353/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Lässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Bindung an das Unternehmen gegen die Zusage einer Rückerstattung bei Ausscheiden diesseits bestimmter Zeitpunkte einen Bonus zukommen (hier: "Sign-On Bonus"), so gelten die Grundsätze der Gerichte für Arbeitssachen zu den Grenzen wirksamer Bindungsdauer je nach Höhe des zugewandten Geldbetrages (s. ständige Rechtsprechung seit BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173).

    Hierzu hat der Fünfte Senat mit wegweisenden Urteilen vom 10. Mai 1962 65 S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    65) S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Erweist sich die Bindungsklausel nach diesen Grundsätzen als unwirksam, so kann ein Rückzahlungsanspruch auch nicht auf Bereicherungsrecht gestützt werden (vgl. BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - z.V.v. [II.4.]).

    77 3. Ergibt sich aus allem die Nichtigkeit der hiesigen Rückzahlungsklausel, deren Rechtsfolgen auch nicht etwa über das sogenannte Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) auszuschalten sind 115 S. insofern nur beiläufig für den Fall (lediglich) intransparenter Klauseln BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen [II.4.

    S. insofern nur beiläufig für den Fall (lediglich) intransparenter Klauseln BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen [II.4.

    115) S. insofern nur beiläufig für den Fall (lediglich) intransparenter Klauseln BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen [II.4.

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Lässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Bindung an das Unternehmen gegen die Zusage einer Rückerstattung bei Ausscheiden diesseits bestimmter Zeitpunkte einen Bonus zukommen (hier: "Sign-On Bonus"), so gelten die Grundsätze der Gerichte für Arbeitssachen zu den Grenzen wirksamer Bindungsdauer je nach Höhe des zugewandten Geldbetrages (s. ständige Rechtsprechung seit BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173).

    Hierzu hat der Fünfte Senat mit wegweisenden Urteilen vom 10. Mai 1962 65 S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    65) S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Dem entspricht die Judikatur des BGH 118 S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

    S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

    118) S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    auf seiner aus Zeiten vor der Schuldrechtsnovelle herrührenden 88 S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

    S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

    88) S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77

    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

  • RG, 20.05.1908 - V 372/07

    Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

  • BAG, 24.02.1975 - 5 AZR 235/74

    Arbeitgeberdarlehen: Rückzahlbarkeit der Umzugskosten bei Ausscheiden

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77

    Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung -

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89

    Anteilige Gratifikation bei Ausscheiden im Bezugszeitraum

  • LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10

    Unwirksame Formularklausel zum Ausschluss von der Weihnachtsgratifikation im

  • RG, 13.10.1932 - VIII 292/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist Zahlung in ausländischer Währung als

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 324/62

    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

  • BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72

    Gratifikationen und Rückgewährklauseln

  • RG, 15.02.1911 - I 387/10

    Vorstand der Aktiengesellschaft; Dienstverhältnis

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

  • RG, 24.10.1908 - I 53/08

    Kommissionsagent; Vertrauensdienstverhältnis

  • BAG, 08.08.1963 - 5 AZR 395/62

    Erschwerung des fristlosen Kündigungsrechts

  • RG, 09.10.1905 - I 133/05

    Kündigungsrecht des Gesellschafters

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • RG, 01.02.1907 - V 954/06

    1. Ist mit Rechtsnotwendigkeit anzunehmen, daß, wenn jemand sich wider besseres

  • BAG, 09.02.1956 - 1 AZR 329/55

    Klausel eines Tarifvertrages - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Jahresurlaub -

  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88

    Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber -

  • BAG, 18.12.1961 - 5 AZR 104/61

    Zustimmung des Betriebsrates - Außerordentliche Kündigung -

  • BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70

    Verfall einer Kaution - Fristgerechte Kündigung - Rechtswirksame Vereinbarung

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38179
LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11 (https://dejure.org/2012,38179)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11 (https://dejure.org/2012,38179)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 17 TaBV 38/11 (https://dejure.org/2012,38179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Änderung der Vergütungsordnung -

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Änderung der Vergütungsordnung -

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Änderung der Vergütungsordnung -

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung der Vergütungsordnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung der Vergütungsordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 21.08.1990 (- 1 ABR 72/89 - NZA 1991, 434-437) ausgeführt, dass bei der linearen Kürzung von freiwilligen übertariflichen Zuschlägen der Betriebsrat darüber mitzubestimmen hat, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden soll (BAG 13.01.1987 AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972, Lohngestaltung; BAG 10.02.1988 AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972, Lohngestaltung,).

    Auch sie ist nur eine von mehreren möglichen Verteilungsentscheidungen, da sie Teil der Veränderung des bisherigen Systems seien (BAG 21.08.1990 a.a.O.).

  • BAG, 23.06.2009 - 1 AZR 215/08

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 23.06.2009 - 1 AZR 215/08 - AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung; BAG 28.02.2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 15, AP Nr. 127 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).

    Die betriebliche Lohngestaltung betrifft danach die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis insgesamt erbringt (BAG 23.06.2009 a.a.O.; BAG 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 25 m.w.N., AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2008 - 14 TaBV 151/08
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Der Arbeitgeber muss nicht nur dann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachten, wenn er das ursprüngliche Vergütungsschema ändert, sondern auch dann, wenn er eine Vergütungsordnung durch eine neue Vergütungsordnung ersetzt oder ersatzlos nicht mehr anwenden will (LAG Düsseldorf vom 03.11.2008 - 14 TaBV 151/08 - LAGE § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 3).

    Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts eklatant widersprechen, wenn die einseitige Nichtanwendung der Vergütungsordnung als weitestgehende Änderung für den Arbeitgeber folgenlos bliebe (LAG Düsseldorf 03.11.2008 - 14 TaBV 151/08 - LAGE § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 3; entgegen LAG Köln, Beschluss vom 22.03.2006, LAGE Nr. 1 zu § 87 BetrVG 2001, Betriebliche Lohngestaltung).

  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Kein Mitbestimmungsrecht besteht zur Höhe des Lohns (BAG 30.10.2001- 1 ABR 8/01- NZA 2002, T.. 29).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen auch nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 17.05.2011 - 1 AZR 797/09 - EzA § 87 BetrVG 2001, Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 25; 22.06.2010 - 1 AZR 853/08 - AP Nr. 136 zu § 87 BetrVG 1972, Lohngestaltung; BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37, BAGE 126, 237).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen auch nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 17.05.2011 - 1 AZR 797/09 - EzA § 87 BetrVG 2001, Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 25; 22.06.2010 - 1 AZR 853/08 - AP Nr. 136 zu § 87 BetrVG 1972, Lohngestaltung; BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37, BAGE 126, 237).
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen auch nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 17.05.2011 - 1 AZR 797/09 - EzA § 87 BetrVG 2001, Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 25; 22.06.2010 - 1 AZR 853/08 - AP Nr. 136 zu § 87 BetrVG 1972, Lohngestaltung; BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37, BAGE 126, 237).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Er muss eindeutig erkennen lassen, welche Handlungen der Arbeitgeber unterlassen soll, und in welchen Fällen gegen ihn als Sanktion ein Ordnungsgeld verhängt werden kann (BAG 19.04.2004 -1 ABR 30/02 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Durchführung).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat zudem ein Mitbestimmungsrecht angenommen, wenn die Vergütungsordnung, die durch eine Gehaltsdifferenzierung nach Lebensaltersstufen und durch die Möglichkeit eines Bewährungsaufstiegs aus bestimmten Vergütungsgruppen gekennzeichnet war, dahingehend geändert wurde, dass die Angestellten danach generell ohne Rücksicht auf Lebensaltersstufen vergütet wurden und auch keine Höhergruppierung auf Grund Bewährungsaufstiegs vorgenommen wurde (BAG 11.06.2002 - 1 AZR 390/01 - AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung: BAG 27.06.2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972, § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972, § 99 Eingruppierung; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972, § 87, Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 72).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat zudem ein Mitbestimmungsrecht angenommen, wenn die Vergütungsordnung, die durch eine Gehaltsdifferenzierung nach Lebensaltersstufen und durch die Möglichkeit eines Bewährungsaufstiegs aus bestimmten Vergütungsgruppen gekennzeichnet war, dahingehend geändert wurde, dass die Angestellten danach generell ohne Rücksicht auf Lebensaltersstufen vergütet wurden und auch keine Höhergruppierung auf Grund Bewährungsaufstiegs vorgenommen wurde (BAG 11.06.2002 - 1 AZR 390/01 - AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung: BAG 27.06.2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972, § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972, § 99 Eingruppierung; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972, § 87, Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 72).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00

    Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung - Mitbestimmung des Betriebsrats -

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

  • LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10

    Sachgerechte Ungleichbehandlung bei Ablehnung einer Vertragsänderung durch

  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2012 - 17 TaBV 38/11 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12

    Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung

    Ebenso wie die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11, juris Rn. 76 f.) geht die erkennende Kammer davon aus, dass begünstigende Maßnahmen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer trotz Verstoßes gegen zwingende Mitbestimmungsrechte wirksam bleiben, weil das Gegenteil zweckwidrig wäre sowie gegen den Vertrauensschutzgedanken des Verbots widersprüchlichen Verhaltens verstieße.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 24.10.2012 - 5 Sa 1419/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37995
LAG Düsseldorf, 24.10.2012 - 5 Sa 1419/12 (https://dejure.org/2012,37995)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2012 - 5 Sa 1419/12 (https://dejure.org/2012,37995)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 5 Sa 1419/12 (https://dejure.org/2012,37995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltungsanspruch, Baugewerbe, Urlaubskasse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003 Art. 9 Abs. 3 EE, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 8 BRTV-Bau
    Urlaubsabgeltungsanspruch, Baugewerbe, Urlaubskasse

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe; Fehlender Direktanspruch aufgrund andersartigen Tarifsystems

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003 Art. 9 Abs. 3 EE, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 8 BRTV-Bau
    Urlaubsabgeltungsanspruch, Baugewerbe, Urlaubskasse

  • Betriebs-Berater

    Baugewerbe - kein Direktanspruch auf Urlaubsabgeltungsanspruch oder Entschädigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe; Fehlender Direktanspruch aufgrund andersartigen Tarifsystems

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Baugewerbe - kein Direktanspruch auf Urlaubsabgeltungsanspruch oder Entschädigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.10.2012 - 5 Sa 1419/12
    Der Gesetzgeber hat darin die in § 1 AGG geregelten Benachteiligungsverbote übernommen (BAG 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - NZA 2011, 1370).

    Von § 3 Abs. 1 AGG wird vielmehr auch eine sogenannte verdeckte unmittelbare Ungleichbehandlung erfasst, bei der die Differenzierung zwar nicht ausdrücklich wegen eines im § 1 genannten Grundes erfolgt, sondern an ein in dieser Vorschrift nicht enthaltenes Merkmal anknüpft, das jedoch in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (BAG 07.06.2011, a. a. O.).

    Dementsprechend kommt es darauf an, ob sich der anspruchstellende Arbeitnehmer und die vom Sozialplan begünstigten Arbeitnehmer in Bezug auf ihre durch die Betriebsstillegung verursachten wirtschaftlichen Nachteile in einer vergleichbaren Situation befinden (BAG 07.06.2011, a. a. O.; BAG 18.05.2010 - 1 AZR 187/09 - AP Nr. 209 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.10.2012 - 5 Sa 1419/12
    Dementsprechend kommt es darauf an, ob sich der anspruchstellende Arbeitnehmer und die vom Sozialplan begünstigten Arbeitnehmer in Bezug auf ihre durch die Betriebsstillegung verursachten wirtschaftlichen Nachteile in einer vergleichbaren Situation befinden (BAG 07.06.2011, a. a. O.; BAG 18.05.2010 - 1 AZR 187/09 - AP Nr. 209 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Saarland, 29.06.2011 - 2 Sa 2/11

    Passivlegitimation in der Bauwirtschaft für Urlaubsabgeltungsansprüche des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.10.2012 - 5 Sa 1419/12
    Auch eine dahingehende richtlinienkonforme Auslegung der Tarifbestimmungen und der Beachtung der Vorgaben des Artikel 7 Abs. 1 EGRL 88/2003 kommt unter anderem wegen des aus Artikel 9 Abs. 3 GG ableitbaren Rechts der Tarifvertragsparteien, ein Tarifsystem selbst auszuhandeln, sowie der gesetzlichen Öffnungsklausel im § 13 Abs. 2 BurlG nicht in Betracht (so ausdrücklich: LAG Saarland 29.06.2011 - 2 Sa 2/11 - Juris, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht