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   BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12   

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https://dejure.org/2014,9655
BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12 (https://dejure.org/2014,9655)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12 (https://dejure.org/2014,9655)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 (https://dejure.org/2014,9655)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG, § 13 AÜG, § 1 TVG, § 287 Abs 2 InsO
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis eines in Insolvenz gefallenen Arbeitnehmers bzgl. Vergütungsansprüchen auf "equal pay"; Ermittlung des Arbeitsentgelts im Betrieb des Entleihers; Berücksichtigung von Zulagen, Zuschlägen und geldwerten Vorteilen; Hinzuziehung von Hilfspersonen zur ...

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Differenzvergütung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessführungsbefugnis eines in Insolvenz gefallenen Arbeitnehmers hinsichtlich Vergütungsansprüchen auf "equal pay"

  • rechtsportal.de

    Prozessführungsbefugnis eines in Insolvenz gefallenen Arbeitnehmers hinsichtlich Vergütungsansprüchen auf "equal pay"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Differenzvergütung nach equal pay umfasst auch Zulagen und Zuschläge

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Differenzvergütung nach equal pay umfasst auch Zulagen und Zuschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 915
  • BB 2014, 1331
  • BB 2014, 1658
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, Diskriminierung,

    Schließlich ist anerkannt, dass es sich auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG a.F. (§ 8 AÜG n.F.) um einen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch i.S.d. § 850 Abs. 4 ZPO handelt (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 18).

    Denn er ist - im Gegensatz zu § 287 Abs. 2 InsO, der wegen der notwendigen Abtretungserklärung zum Anspruchsverlust führt (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) - noch Anspruchsinhaber.

    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 ff.; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 m.w.N.; Zöller/Althammer a.a.O. § 50 Rn. 40 f.).

    Eine natürliche Person wie der Kläger, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23 m.w.N.) .

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Es ist unabhängig davon, ob der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema anwendet, in das der Leiharbeitnehmer fiktiv eingruppiert werden kann (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 44) , das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre.
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    b) Wird in einer Verbraucherinsolvenz Restschuldbefreiung beantragt, ist der Verlust der Verfügungsbefugnis nach § 81 Abs. 1 InsO von der Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge nach § 287 Abs. 2 InsO zu unterscheiden (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Sie ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 10, BAGE 135, 255; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 16) .

    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 - jeweils mwN) .

    Eine natürliche Person, die sich - anstelle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. § 308 Abs. 2 InsO aF)  - einem Schuldenbereinigungsplan unterworfen und verpflichtet hat, den pfändbaren Teil ihres Einkommens zur Schuldenbereinigung einzusetzen, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, eine zur Schuldentilgung zu verwendende Forderung im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (siehe zur vergleichbaren Situation bei der eröffneten Verbraucherinsolvenz mit Antrag auf Restschuldbefreiung BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Zwar war der Kläger nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 31 mwN) , einzuhalten.
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