Rechtsprechung
   BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13   

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https://dejure.org/2014,18568
BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13 (https://dejure.org/2014,18568)
BAG, Entscheidung vom 03.06.2014 - 9 AZR 111/13 (https://dejure.org/2014,18568)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 (https://dejure.org/2014,18568)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • openjur.de

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Rechtsfolge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur nicht nur "vorübergehenden" Zeitarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Folgen eines Verstoßes gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung begründet kein Arbeitsverhältnis

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Rechtsfolgen einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung - 2. Runde vor dem BAG

  • templin-thiess.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dauerleihe ohne Ende

Besprechungen u.ä.

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeit: kein fingiertes Arbeitsverhältnis bei nicht vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 3007
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13
    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2013 (- 9 AZR 51/13 - Rn. 11 ff.) eingehend begründet, dass der Gesetzgeber bis zum 30. November 2011 bewusst darauf verzichtete, die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung zeitlich zu begrenzen, und dass ein Verstoß gegen das ab dem 1. Dezember 2011 geltende Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer führt, wenn der Verleiher - wie hier die G GmbH - die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen.

    b) Die Klägerin hat keine Argumente vorgebracht, die die tragenden Ausführungen des Senats im Urteil vom 10. Dezember 2013 (- 9 AZR 51/13 -) infrage stellen könnten.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Die vom Bundesarbeitsgericht zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) und 3. Juni 2014 (9 AZR 111/13) aufgestellten Grundsätze sind auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung übertragbar.

    Absichtserklärungen von Parteien in einer Koalitionsvereinbarung berechtigen Gerichte aber nicht, die geltende Rechtslage außer Acht zu lassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007).

    Auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) gibt das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384; bestätigt durch BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007; LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - Arbeitsgericht Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

    Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass beim entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehenden Einsatz eines Leiharbeitnehmers zwischen diesem und dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wenn ein Arbeitgeber die erforderliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384).

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auch Absichtserklärungen von Parteien in einer Koalitionsvereinbarung berechtigen Gerichte nicht, die geltende Rechtslage außer Acht zu lassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 12) .
  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Absichtserklärungen von Parteien in einer Koalitionsvereinbarung berechtigen Gerichte aber nicht, die geltende Rechtslage außer Acht zu lassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007).

    Auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) gibt das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384; bestätigt durch BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007; LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - Arbeitsgericht Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) und 03. Juni 2014 (9 AZR 111/13) aufgestellten Grundsätze seien auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung auch dann übertragbar, wenn die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages erfolgt sein sollte.

    Dies gilt auch, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt ( BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 19, NZA 2014, 196; BAG 03. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007 ).

    des Koalitionsvertrages vom 16. Dezember 2013 vereinbart haben, dass künftig bei einer "verdeckten Arbeitnehmerüberlassung" (Scheinwerkverträge) das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem vermeintlichen Werkunternehmer geregelt werden soll, berechtigen derartige Absichtserklärungen die Gerichte nicht, die geltende Rechtslage außer Acht zu lassen ( BAG 03. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 12, BB 2014, 3007 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 21 Sa 98/14

    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - verdeckte

    Absichtserklärungen von Parteien in einer Koalitionsvereinbarung berechtigen Gerichte aber nicht, die geltende Rechtslage außer Acht zu lassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007).

    Auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) gibt das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384; bestätigt durch BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007; LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - Arbeitsgericht Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Selbst bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Arbeitsverhältnis analog § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG zum Entleiher nicht zustande kommen (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 22 ff.; 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 10) .
  • LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15

    Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehende Überlassung; Zustandekommen eines

    Ein Verstoß gegen § 1 S. 2 AÜG, wonach die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nur "vorübergehend" zu erfolgen hat, führt nicht zu der Rechtsfolge, dass zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher ein Arbeitsverhältnis zustande kommt (Anschluss an BAG v. 10.12.2013, 9 AZR 51/13; BAG v. 03.06.2014, 9 AZR 111/13).

    Das BAG hat seine im Urteil vom 10.12.2013 entwickelte Rechtsauffassung mit mehreren Entscheidungen vom 03.06.2014 nochmals bestätigt (9 AZR 111/13; 9 AZR 665/13; 9 AZR 666/13; 9 AZR 829/13).

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher - wie hier - die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 10; ausführlich BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 11 ff., BAGE 146, 384, zum Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs vgl. insb. Rn. 36 ff.) .
  • LAG Köln, 20.06.2016 - 2 Sa 1089/15

    Arbeitnehmerüberlassung; dauerhafter Einsatz

    Anschluss an BAG vom 15.05.2013, Az. 7 AZR 494//11, vom 10.12.2013, Az. 9 AZR 51/13, und vom 03.06.2014, Az. 9 AZR 111/13.

    Das Gericht folgt insoweit uneingeschränkt den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2013, Az. 7 AZR 494//11, vom 10.12.2013, Az. 9 AZR 51/13, und vom 03.06.2014, Az. 9 AZR 111/13.

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Treu und Glauben - Tarifauslegung -

    Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) und 3. Juni 2014 (9 AZR 111/13) zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung aufgestellten Grundsätze sind auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung übertragbar (so bereits LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 -).
  • LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 665/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 666/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14

    Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15

    Annahme eines Arbeitsvertragsangebots als Pflicht i.R.e. Schadensersatzanspruchs;

  • LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Einspruchsfrist - Wählbarkeit

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