Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 150 Abs 8 AO, § 25 Abs 4 EStG 2009, § 18 Abs 1 UStG 2005, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
Allgemeine Bedenken gegen die Sicherheit einer Datenfernübertragung reichen nicht zur Annahme einer unbilligen Härte gem. § 25 Abs. 4 S. 2 EStG aus - Betriebs-Berater
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Steuererklärungen: Zwang zur elektronischen Übermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Einreichung der Einkommensteuererklärung mittels Datenfernübertragung nach § 25 Abs. 4 S. 1 EStG - Keine Annahme einer unbilligen Härte bei allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der Datenfernübertragung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verpflichtung zur Einreichung der Einkommensteuererklärung mittels Datenfernübertragung nach § 25 Abs. 4 S. 1 EStG - Keine Annahme einer unbilligen Härte bei allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der Datenfernübertragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einkommensteuererklärung - elektronisch abgeben!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbillige Härte bei allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit einer Datenfernübertragung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Übermittlung der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gewinneinkünfte: Elektronische Steuererklärung ist Pflicht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Einkommensteuererklärung in elektronischer Form zwingend
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Einkommensteuererklärung per Computer - Für Selbständige ist die elektronische Übermittlung zwingend vorgeschrieben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Datensicherheit: Ausnahmen von Elektronischer Steuererklärung möglich
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.08.2015)
Einkommensteuererklärung nur auf elektronischem Weg
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Ehrenamt: Steuererklärung auf Vordrucken weiterhin möglich
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Elektronische Steuererklärung auch bei nur 500 EUR Jahresgewinneinkünften
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuererklärung
- Form der Steuererklärungen
Papierfundstellen
- MMR 2016, 72 (Ls.)
- BB 2015, 2134
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15
Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form trotz befürchtetem …
Sie können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung hergeleitet werden (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (2), DStRE 2015, 612; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 1 K 2204/13, BB 2015, 2134).
Rechtsprechung
FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13 E, F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Betriebs-Berater
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
- rechtsportal.de
Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den Nichtabschluss eines neuen Vertrags
- datenbank.nwb.de
Entschädigung - Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den Nichtabschluss eines neuen Vertrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist Arbeitslohn!
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Einkommensteuer-Steuerpflichtigkeit einer Schadensersatzzahlung; Umfang der Berücksichtigung gewerblicher Verluste bei der Einkommensteuer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten
- pwc.de (Kurzinformation)
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Auch Ersatz für entgangenen Vorstandsposten ist Arbeitslohn iSd EStG
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn - FG bejaht Steuerpflicht für Entschädigungszahlung wegen weggefallener Einnahmen aus beabsichtigter Vorstandstätigkeit
Verfahrensgang
- FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13 E, F
- BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 68
- BB 2015, 2134
- DB 2015, 13
- EFG 2015, 1706
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15
Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. Juni 2015 13 K 3126/13 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 2827/12
Einkommensteuerliche Behandlung einer Zahlung auf der Grundlage eines Vergleichs …
Sie darf nicht die vertraglich vereinbarte Erfüllungsleistung des ursprünglichen Schuldverhältnisses sein, sondern muss aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden (vgl. BFH-Urteile vom 19.07.1995 I R 56/94, BStBl II 1996, 28 und vom 25.08.2015 VIII R 2/13, BStBl II 2015, 1015; s. auch Urteil des FG Münster vom 30.06.2015 13 K 3126/13 E, F, EFG 2015, 1706 nrk).Hiervon geht auch der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung aus, die der erkennende Senat für zutreffend hält und der er folgt (vgl. nur BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 40/02, BStBl II 2004, 716 unter II.1. m.w.N.; s. auch Urteil des FG Münster vom 30.06.2015 13 K 3126/13 E, F, EFG 2015, 1706 unter II.1.b.).
- FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15 Die Vorschrift bewirkt damit eine Erweiterung des Einkunftsbegriffs, indem auch Surrogate in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einbezogen werden (Senatsurteil vom 30.6.2015 13 K 3126/13, EFG 2015, 1706;… Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 24 EStG Rz. 10).