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   BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90   

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BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 (https://dejure.org/1992,2085)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 (https://dejure.org/1992,2085)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 (https://dejure.org/1992,2085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überstundenvergütung für während der Ruhepausen verrichtete Arbeit - Bestimmung des Begriffs der Ruhepause - Pflicht zur Gewährung von Ruhepausen - Kollektive Übertragung des Pausenbestimmungsrechts auf die Arbeitnehmer

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhepausen des Krankenpflegepersonals

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1 und 5, § 35 Abs. 3; AZO § 12 Abs. 2; AZO Kr § 3; ZPO § 561 Abs. 2
    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Ruhepausen (hier für Krankenhauspflegepersonal) trotz Übertragung der Befugnis zur einvernehmlichen Regelung an eine Arbeitnehmergruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überstundenvergütung für während der Ruhepausen verrichtete Arbeit; Bestimmung des Begriffs der Ruhepause; Pflicht zur Gewährung von Ruhepausen; Kollektive Übertragung des Pausenbestimmungsrechts auf die Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 1215
  • BB 1992, 495
  • BB 1993, 1086
  • DB 1992, 2247
  • DB 1992, 583
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst

    Auszug aus BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90
    Entscheidendes Kriterium für die Pause ist somit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten (BAGE 58, 243, 247 = AP Nr. 1 zu § 3 AZO Kr, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Im Urteil vom 5. Mai 1988 (BAGE 58, 243, 247 f. = AP Nr. 1 zu § 3 AZO Kr, zu II 2 b der Gründe) hat der Senat die Auffassung vertreten, diese Bestimmung gestatte abweichend von der AZO dem Arbeitgeber möglicherweise eine Delegation des Pausenbestimmungsrechts an die betroffenen Arbeitnehmer.

    Die Rüge der Revision, in dem Schreiben nehme der Kläger auf das nur Nachtschichten betreffende Urteil des Senats vom 5. Mai 1988 (aaO) Bezug, läßt unberücksichtigt, daß der Kläger die "Abgeltung von Überstunden" begehrt und allgemein auf die Dienstvereinbarung über Beginn und Ende der "täglichen Arbeitszeit" hinweist.

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 88/89

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit in Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90
    Dadurch, daß die Beklagte eine solche Regelung, die der Zustimmung der Betriebsvertretung bedurft hätte (vgl. BAG Beschluß vom 6. November 1990 - 1 ABR 88/89 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 15), unterlassen hat, hat sie geduldet, daß der Kläger während der nicht vergüteten 24 Minuten der Anwesenheitszeit Arbeit oder Arbeitsbereitschaft geleistet hat.
  • ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11

    Darlegungslast für Pausenzeiten, Kraftfahrer, Auslegung einer Vergütungsabrede

    (BAG Urt. v. 27.02.1992, 6 AZR 478/90, BB 93, 1086; dem folgend LAG Schleswig-Holstein, 14.01.09, 6 Sa 347/08, - juris - ) In diesem Fall seien aber Pausen nicht gewährt, weshalb die gesamte Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit als Arbeitszeit zu werten wäre.

    Das LAG Schleswig-Holstein, (Urt. v. 14.01.09, 6 Sa 347/08, a.a.O.) habe hierzu in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: "Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    dadurch Genüge getan werden, dass für die Gewährung der Ruhepause ein bestimmter zeitlicher Rahmen vorgegeben wird, innerhalb dessen der Arbeitnehmer seine Ruhepause nach seiner eigenen Entscheidung nehmen kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 27. April 2018 - 1 Sa 361/17, Rn. 41; vgl. auch BAG 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90, zur Frage der Delegation an Arbeitnehmer, Frage dort offen gelassen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08

    Ruhepause, Dauer, Bemessung, Pausenregelung, Bereitschaftsdienst, Arbeitszeit

    Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).

    Dass die Ruhepause im Voraus feststehen muss, ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 4 ArbZG, sondern auch aus dem Begriff der Ruhepause, wonach der Arbeitnehmer sich auf die Pause einrichten können muss (vgl. BAG 05.05.1988 und 23.09.1992 a. a. O.).

    Der begrifflich zur Ruhepause gehörenden Vorhersehbarkeit steht nicht entgegen, dass für die Pausen nur ein zeitlicher Rahmen festgelegt wird (BAG 23.09.1992 a. a. O.).

    Der Arbeitgeber verletzt seine Pflicht zur Gewährung und Festlegung der Ruhepausen, wenn er sich darauf beschränkt, einer Gruppe von Arbeitnehmern zu überlassen, einvernehmlich die Ruhepausen zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den Einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen (BAG 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP AZO Kr § 3 Nr. 6 = EzA AZO § 12 Nr. 6; 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - AP AZO Kr § 3 Nr. 5 = EzA AZO § 12 Nr. 5; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91

    Pausenregelung während der Nachtschicht

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAGE 58, 243, 247 = AP Nr. 1 zu § 3 AZO Kr, zu II 2 der Gründe und BAG Urteil vom 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, jeweils m. w. N.) hat das Landesarbeitsgericht den weder gesetzlich noch tariflich festgelegten Begriff der "Pause" zutreffend unter Rückgriff auf den natürlichen Sprachgebrauch bestimmt.
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP AZO Kr § 3 Nr. 6 = EzA AZO § 12 Nr. 6; 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - AP AZO Kr § 3 Nr. 5 = EzA AZO § 12 Nr. 5).
  • LAG Köln, 27.11.2013 - 5 Sa 376/13

    Zuweisung von Pausen

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer Vergütung für die gesamte Schicht verlangen, wenn der Arbeitgeber für die Schicht zwar eine Pause vorgesehen, der Arbeitnehmer jedoch durchgearbeitet hat, weil der Arbeitgeber ihm die Pause nicht ordnungsgemäß zugewiesen hat (vgl. BAG 19. Juni 1997 - 6 AZR 173/96 - juris: Krankenschwester im Nachtdienst; 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - NZA 1993, 752: Pausenregelung während der Nachtschicht im Altenheim; 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - ZTR 1992, 378: Ruhepausen des Krankenpflegepersonals) .

    Unabhängig hiervon hat der Arbeitgeber seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen (BAG 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - ZTR 1992, 378) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 268/10

    Vergütung von Rufbereitschaft, Überstunden und nicht gewährten Ruhe- und

    Eine Erholungspause im Sinne von § 4 ArbZG zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt (BAG 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - AP Nr. 5 zu § 3 AZO Kr = ZTR 1992, 378 = DB 1992, 2247).

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1992 (aaO), denn sie behandelt einen anderen Sachverhalt.

  • LAG Hamm, 14.06.2012 - 5 Ta 4/12

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht

    (BAG Urt. v. 27.02.1992, 6 AZR 478/90, BB 93, 1086; dem folgend LAG Schleswig-Holstein, 14.01.09, 6 Sa 347/08, - juris - ) In diesem Fall sind aber Pausen nicht gewährt, weshalb die gesamte zeit von Beginn bis Ende der Arbeit als Arbeitszeit zu werten wäre.

    Das LAG Schleswig-Holstein, (Urt. v. 14.01.09, 6 Sa 347/08, a.a.O.) hat hierzu in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: " Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).

  • VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 4 K 2626/16

    Einhaltung von Ruhepausen in einer "Einmannfiliale"

    Der Arbeitgeber kann die Bestimmung der Lage der Pause höchstens dann auf die Arbeitnehmer delegieren, wenn die Mitarbeiter eine Regelung treffen, die für den einzelnen Arbeitnehmer verbindlich im Voraus die Pausenzeit festlegt (BAG, Urt. v. 27.2.1992 - 6 AZR 478/90 Rn. 16 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17

    Pausenzeiten eines Taxifahrers - Mindestlohn

  • LAG Köln, 23.08.2001 - 6 Sa 567/01

    Pause; Lohnabzug; Mitbestimmung

  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 173/96

    Vergütung der geleisteten Nachwachen als Arbeitszeit - Abgrenzung zwischen

  • LAG Hamm, 20.11.2020 - 13 TaBV 34/20

    Mitbestimmung bei Umkleidezeiten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

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