Weitere Entscheidung unten: BAG, 20.12.1995

Rechtsprechung
   BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94   

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BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94 (https://dejure.org/1995,888)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94 (https://dejure.org/1995,888)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 (https://dejure.org/1995,888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 37 Abs. 2, § 78 Satz 2; BUrlG § 11 Abs. 1; LFZG § 2; EFZG § 4
    Trinkgeld im Gaststättengewerbe: Keine Berücksichtigung beim Urlaubsentgelt, bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder beim Lohnausgleich für die Dauer von Betriebsratstätigkeit, sofern nichts anderes vereinbart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trinkgeld zählt nicht zum Verdienst - Das gilt jedenfalls dann, wenn es um die Lohnfortzahlung geht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 230
  • NJW 1996, 1012
  • MDR 1996, 394
  • NZA 1996, 252
  • BB 1996, 164
  • DB 1996, 226
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 231/78

    Betriebsverfassungsrecht - Freistellung - Zuschläge - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Das Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenbezüge, die es erzielt haben würde, wenn es im Betrieb gearbeitet hätte (vgl. für Zuschläge BAG Urteil vom 29. Juli 1980, BAGE 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972).

    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung auch abgelehnt, vom Arbeitgeber einen Ausgleich dafür zu verlangen, daß dem Betriebsratsmitglied während seiner Betriebsratstätigkeit Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht steuerfrei zufließen, sondern versteuert werden müssen (BAG Urteil vom 29. Juli 1980, BAGE 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Zweck der Vorschrift ist es, den Betriebsverfassungsorganen und ihren Mitgliedern eine ungestörte und unbeeinflußte Amtsausübung zu gewährleisten und die Mitglieder in ihrer persönlichen Stellung, vor allem als Arbeitnehmer des Betriebes, vor Nachteilen wegen ihrer Amtsstellung zu bewahren (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP Nr. 28 zu § 103 BetrVG 1972).

    Entgegen der Ansicht der Revision unterscheidet sich damit die vorliegende Fallgestaltung grundlegend vom Senatsbeschluß vom 21. Januar 1990 (- 7 ABR 39/89 -, aao.), in dem eine allein auf der Betriebsratstätigkeit beruhende Schlechterstellung dadurch auszugleichen war, daß der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied hinsichtlich der Erstattung von Prozeßkosten ebenso behandeln mußte wie andere Arbeitnehmer, die nicht dem Betriebsrat angehörten.

  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83

    Arbeitsentgelt: Kein Anspruch auf steuerfreie Lohnzuschläge nach Freistellung als

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Das Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenbezüge, die es erzielt haben würde, wenn es im Betrieb gearbeitet hätte (vgl. für Zuschläge BAG Urteil vom 29. Juli 1980, BAGE 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Auch durch § 37 Abs. 2 BetrVG wird für Betriebsratsmitglieder kein eigenständiger Lohnanspruch begründet, sondern es bleiben lediglich die dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zustehenden Ansprüche erhalten (vgl. BAGE 25, 23 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - und Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 16 und 17 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.06.1974 - 1 ABR 119/73

    Grundsatz der Prozeßökonomie - Betriebsratsmitglied - Schulung - Entgeltansprüche

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Auch durch § 37 Abs. 2 BetrVG wird für Betriebsratsmitglieder kein eigenständiger Lohnanspruch begründet, sondern es bleiben lediglich die dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zustehenden Ansprüche erhalten (vgl. BAGE 25, 23 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - und Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 16 und 17 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.09.1974 - 1 AZR 574/73

    Zurückverweisung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Auch durch § 37 Abs. 2 BetrVG wird für Betriebsratsmitglieder kein eigenständiger Lohnanspruch begründet, sondern es bleiben lediglich die dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zustehenden Ansprüche erhalten (vgl. BAGE 25, 23 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - und Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 16 und 17 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84

    Schlechtwettertage - Baugewerbe - Vergütung des Betriebsrats - Arbeitsausfall

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Es soll vom Arbeitgeber nur das gezahlt oder ersetzt werden, was der Arbeitgeber auch ansonsten schulden würde, wenn das Betriebsratsmitglied keine Betriebsratsarbeit ausgeübt hätte (vgl. BAG Beschluß vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Urlaubsentgelt ist die während des Urlaubs fortzuzahlende Arbeitsvergütung, die der Arbeitgeber schuldet (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 24. Oktober 1989, BAGE 63, 181, 183 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG, zu I der Gründe; Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, Einleitung Rz 30).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
    Das darin enthaltene Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, daß dem Betriebsratsmitglied nach dem Lohnausfallprinzip der Lohn weiterzuzahlen ist (vgl. BAG Urteil vom 18. September 1973, BAGE 25, 305 = AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10

    Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine

    Sie gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts daher für Zeiten des Urlaubs, der Arbeitsunfähigkeit und der Betriebsratstätigkeit nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt (BAG Urteil vom 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94 - NZA 1996, 252).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 26; 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19; 18. September 1991 - 7 AZR 41/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 292) , konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 2 der Gründe, BAGE 80, 230) .

    bb) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 13; 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe) .

  • BSG, 13.07.2022 - B 7/14 AS 75/20 R

    Arbeitslosengeld II: Trinkgeld ist kein Einkommen

    Arbeitsrechtlich werden als Trinkgeld Leistungen verstanden, die ohne rechtliche Verpflichtung als persönliche Zuwendung aus einer bestimmten Motivationslage von Dritten freiwillig erbracht werden (BAG vom 28.6.1995 - 7 AZR 1001/94 - BAGE 80, 230, 232) .

    Zwar könnte ggf im Einzelfall die Verschaffung einer Verdienstmöglichkeit - hier also der Möglichkeit, Trinkgelder in Empfang zu nehmen - als Naturalbezug eines Arbeitnehmers die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers (teilweise) ersetzen und insoweit auch als Teil eines synallagmatischen Austauschverhältnisses angesehen werden (vgl dazu nur BAG vom 28.6.1995 - 7 AZR 1001/94 - aaO) .

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 13; 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230) .
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 49/06

    Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder

    In Übereinstimmung damit versteht auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter Trinkgeld Leistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung als persönliche Zuwendung aus einer bestimmten Motivationslage von Dritten freiwillig erbracht werden (BAG-Urteil vom 28. Juni 1995 7 AZR 1001/94, BAGE 80, 230).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 26; 18. September 1991 - 7 AZR 41/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 292) , konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 2 der Gründe, BAGE 80, 230) .

    b) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe) .

  • ArbG Mannheim, 25.03.2021 - 8 Ca 409/20

    Annahmeverzugslohn - Schließung eines Tanzlokals aufgrund Corona-Verordnung -

    Trinkgelder, die dem Bedienungspersonal in Gaststätten von den Gästen freiwillig gegeben werden, gehören jedenfalls bei Fehlen einer besonderen arbeitsvertraglichen Vereinbarung für Zeiten des Urlaubs, der Arbeitsunfähigkeit und der Betriebsratstätigkeit nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt (BAG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94, NZA 1996, 252, beck-online; LAG Hamburg Urt. v. 13.2.2008 - 5 Sa 69/07, BeckRS 2008, 56424, beck-online).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Die Vorschrift erfasst nur das vom Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsvertrags erbrachte Arbeitsentgelt (zu § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - BAGE 80, 230 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 112 = EzA BUrlG § 11 Nr. 38, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    bb) Auch der Siebte Senat ist im Jahr 1995 (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu I 1 und 2 und zu II 1 der Gründe, BAGE 80, 230) davon ausgegangen, dass Trinkgelder nicht zum Arbeitsverdienst zählen und ebenso keine zum Arbeitsentgelt gehörenden Sachbezüge darstellen.
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 8/06

    Zahlungen aus Spielbanktronc kein steuerfreies Trinkgeld

    In Übereinstimmung damit versteht auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter Trinkgeld Leistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung als persönliche Zuwendung aus einer bestimmten Motivationslage von Dritten freiwillig erbracht werden (BAG-Urteil vom 28. Juni 1995 7 AZR 1001/94, BAGE 80, 230).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16

    Zuschläge

  • FG Köln, 14.12.2022 - 9 K 2507/20

    Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies

  • LAG Hamburg, 26.04.2023 - 3 Sa 29/22

    Abstellen für die Ermittlung des Zielerreichungsbonus eines

  • LAG Hamburg, 13.02.2008 - 5 Sa 69/07

    Schadensersatzanspruch - entgangenes Trinkgeld - Verdachtskündigung

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - 7 V 7342/07

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Überlassung des sog. Toilettengroschens

  • FG Köln, 14.12.2022 - 9 K 2814/20

    Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies

  • LAG Hamburg, 29.07.2004 - 8 Ta 11/04

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschäftigungsanspruchs

  • ArbG Köln, 23.06.2022 - 11 BV 16/22
  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 10 Sa 1564/97

    Abreitsvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Auslegung - Gratifikation

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Rechtsprechung
   BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,481
BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 (https://dejure.org/1995,481)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 (https://dejure.org/1995,481)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 (https://dejure.org/1995,481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für den Abschluß einer Konzernbetriebsvereinbarung über den Austausch von Mitarbeiterdaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 36
  • NZA 1996 D. 945
  • NZA 1996, 945
  • BB 1996, 1620
  • BB 1996, 164
  • BB 1996, 2686
  • DB 1996, 1985
  • DB 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nur antragsbefugt, wer nach materiellem Recht im konkreten Falle durch die begehrte Entscheidung in seiner eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird bzw. dies zumindest behauptet (vgl. z. B. BAGE 31, 58 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 81 Rz 52 f.).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    b) Überträgt man demnach die zu § 50 Abs. 1 BetrVG in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 b aa der Gründe, m. w. N.) entwickelten Grundsätze auf den Konzernbetriebsrat, so ergibt sich, daß der Begriff des "Nichtregelnkönnens" nicht eine objektive Unmöglichkeit der Regelung durch die einzelnen Betriebsräte bzw. die Gesamtbetriebsräte voraussetzt.
  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Eine Zuständigkeit des einzelnen Betriebsrats und eine solche des Konzernbetriebsrats zur Regelung derselben Angelegenheit schließen sich gegenseitig aus (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BAG Beschluß vom 6. April 1976 - 1 ABR 27/74 - AP Nr. 2 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84

    Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 73/84 - AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 1972) rechtfertigt jedoch die allgemeine Überwachungsaufgabe des Betriebsrats kein Beschlußverfahren, in dem von den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen abgesehen werden könnte.
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Zu diesen Gesetzen zählt auch das Bundesdatenschutzgesetz, soweit es auf die Arbeitnehmer des Betriebs anwendbar ist (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972; Kraft, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 80 Rz 14, m. w. N.).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Der Arbeitgeber ist nicht befugt, sich gegenüber dem Überwachungsrecht des Betriebsrats auf Grundrechte von Arbeitnehmern zu berufen (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 82, 36) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) .
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