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Rechtsprechung
   BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84   

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BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84 (https://dejure.org/1986,207)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84 (https://dejure.org/1986,207)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 (https://dejure.org/1986,207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 362
  • NJW 1986, 1777
  • ZIP 1986, 663
  • MDR 1986, 698
  • NZA 1986, 421
  • BB 1986, 943
  • DB 1986, 1075
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Hierzu gehören auch schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe).

    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen, daß die Personalakten ein richtiges Bild des Arbeitnehmers in dienstlichen und persönlichen Beziehungen vermitteln (BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; seither ständige Rechtsprechung).

  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Der Arbeitgeber (Gläubiger) weist den Arbeitnehmer (Schuldner) auf Vertragsverletzungen hin, er fordert von ihm für die Zukunft ein vertragsgemäßes Verhalten und stellt für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe).

    Dieses vertragliche Rügerecht wird unter Umständen zu einer Gläubigerobliegenheit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens im Leistungsbereich kündigen will (BAG aaO, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe).

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    In seinem Urteil vom 22. November 1985 - 5 AZR 101/84 BAGE 50, 202 - hat der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und ausgesprochen, daß der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht, auch soweit er Rechte ausübt, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Bedacht zu nehmen hat und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen muß, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe).

    In entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB kann der Arbeitnehmer daher bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Form von unzutreffenden oder abwertenden Äußerungen deren Widerruf und Beseitigung verlangen (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - aaO).

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Die Beschränkung muß sich jedoch auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes beziehen, über den gesondert, etwa durch Teiloder Zwischenurteil, entschieden werden könnte (ständige Rechtsprechung des BAG und des BGH, vgl. zuletzt BAGE 40, 250, 251 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BGHZ 76, 397, 399; ferner Tiedtke, Die beschränkte Zulassung der Revision, WM 1977, 666).
  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81

    Tarifkommission - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Hierzu gehören auch schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe).
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Dies führt dazu, daß das angefochtene Urteil der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (BGH Urteil vom 30. September 1982 - III ZR 110/81 - in VersR 1982, 1196 ff.; ferner Tiedtke, aaO, 666, 668).
  • BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 263/69

    Rechte eines Arbeitnehmers - Einsicht in Personalakten

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    In seinem Urteil vom 22. November 1985 - 5 AZR 101/84 BAGE 50, 202 - hat der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und ausgesprochen, daß der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht, auch soweit er Rechte ausübt, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Bedacht zu nehmen hat und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen muß, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Dieses vertragliche Rügerecht wird unter Umständen zu einer Gläubigerobliegenheit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens im Leistungsbereich kündigen will (BAG aaO, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - (vgl. BAGE 48, 122 = ZIP 1985, 1214 ff.) hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, daß der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung gewinnt.
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung unzutreffender oder abwertender Äußerungen aus der Personalakte haben die Urteile des Senats vom 27. November 1985 (5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 3 a, b der Gründe), und vom 15. Januar 1986 (5 AZR 70/84 - BAGE 50, 362 = BB 1986, 943; DB 1986, 1075, zu B I 1 der Gründe) hervorgehoben.
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Eine entsprechende Heranziehung der §§ 139, 140 BGB kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Abmahnung weder ein Gestaltungsrecht noch eine Willenserklärung im rechtlichen Sinne ist (BAGE 50, 362, 363, 369 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 c der Gründe).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAGE 71, 14 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung; Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
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Rechtsprechung
   BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85   

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https://dejure.org/1986,618
BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85 (https://dejure.org/1986,618)
BAG, Entscheidung vom 09.01.1986 - 2 ABR 24/85 (https://dejure.org/1986,618)
BAG, Entscheidung vom 09. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 (https://dejure.org/1986,618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2338 (Ls.)
  • NZA 1986, 467
  • BB 1986, 943
  • DB 1986, 1339
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Dieses Kündigungsrecht kann deshalb ohne Kenntnis des Kün digungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt nicht verwirken (Bestätigung und Klarstellung des Senatsurteils BAG 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    aa) Wie der Senat in dem von der Rechtsbeschwerde angezogenen Urteil BAG 29, 158, 168 (AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 3 der Gründe) ausgeführt hat, ist der Einwand der materiell-rechtlichen Verwirkung eines Rechts ein Sonderfall des Verbots der unzulässigen Rechtsausübung.

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Nach ihrem Ablauf greift die unwiderlegliche gesetzliche Vermutung ein, daß auch ein möglicher weise erheblicher wichtiger Grund nicht mehr geeignet ist, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar zu machen (BAG 24, 341, 343 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Auschlußfrist, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Ist der Vertrauensbereich der Vertragspartner betroffen, bedarf es einer Abmahnung nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses ge fährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 -, EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Nach ihrem Ablauf greift die unwiderlegliche gesetzliche Vermutung ein, daß auch ein möglicher weise erheblicher wichtiger Grund nicht mehr geeignet ist, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar zu machen (BAG 24, 341, 343 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Auschlußfrist, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 05.08.1969 - 1 AZR 441/68

    Gerichtlicher Vergleich - Verstoß gegen Treu und Glauben - Lossagen vom Vergleich

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Dieser Auffassung stehen die vom Rechtsbeschwerdegegner an gezogenen Urteile des Ersten Senats vom 5» August 1969 (- 1 AZR 441/68 - AP Nr. 18 zu § 794 ZPO) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 25, 47, 52) sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juli I960 (- 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung) nicht entgegen.
  • BAG, 28.07.1960 - 2 AZR 105/59

    Verwirkung eines Klageanspruchs

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Dieser Auffassung stehen die vom Rechtsbeschwerdegegner an gezogenen Urteile des Ersten Senats vom 5» August 1969 (- 1 AZR 441/68 - AP Nr. 18 zu § 794 ZPO) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 25, 47, 52) sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juli I960 (- 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung) nicht entgegen.
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Wenn es durch Beschluß die Zustimmung des Betriebsrats ersetzt, dann wird damit zugleich festgestellt, daß für die Ersetzung ein Gestaltungs- oder Verpflichtungsgrund bestanden hat, weil die Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt werde (BAG 26, 219; 27, 113 AP Nr. 1 und 3 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Dieser Auffassung stehen die vom Rechtsbeschwerdegegner an gezogenen Urteile des Ersten Senats vom 5» August 1969 (- 1 AZR 441/68 - AP Nr. 18 zu § 794 ZPO) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 25, 47, 52) sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juli I960 (- 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung) nicht entgegen.
  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
    Der Arbeitgeber muß deshalb innerhalb dieser Frist das Zustimmungsverfahren bei dem Betriebsrat einleiten und, wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert oder diese wegen Ablaufs der entsprechend § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG geltenden Erklärungsfrist als verweigert gilt, auch den Ersetzungsantrag beim Arbeitsgericht stellen (BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Dementsprechend bedarf es einer Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (Senat 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sieht das Landesarbeitsgericht allerdings in einer sexuellen Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSv. § 626 Abs. 1 BGB iVm. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BSchG (BAG 9. Oktober 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; LAG Hamburg 21. Oktober 1998 - 4 Sa 53/98 - LAGE BSchG § 4 Nr. 3; LAG Sachsen 19. August 1997 - 7 Sa 870/96 - KDZ-Däubler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 101; Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 10. Aufl. § 125 Rn. 113; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 703; von Hoyningen-Huene BB 1991, 2219).

    Entscheidend ist, ob die Gründe ein Indiz für eine auch zukünftige Belastung des Arbeitsverhältnisses darstellen (BAG 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98).

    Der Kläger konnte deshalb berechtigterweise nicht erwarten, die Beklagte werde ihn zunächst auf die Einhaltung der vertraglichen Pflichten unter Androhung von rechtlichen Konsequenzen hinweisen (vgl. auch BAG 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98).

  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Einen wichtigen Grund iSd. § 626 BGB können nur Umstände bilden, hinsichtlich derer die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht schon bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verstrichen ist (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - zu B II 2 und 3 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - zu II 2 a der Gründe; 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - zu II 3 der Gründe, BAGE 29, 270) .
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel, wie das Landesarbeitsgericht richtig gesehen hat, insbesondere dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG und Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Der Senat hat auch in vergleichbaren Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht mit vertretbaren Gründen davon ausgehen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen, entschieden, bei einer derartigen - wie auch hier vom Landesarbeitsgericht angenommenen - Sachlage sei eine Abmahnung entbehrlich (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 b cc der Gründe; Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK I 5 i Nr. 64 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Dies gilt jedenfalls für das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG (Senat 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33, zu B I 1 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98, zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28, 32 f.; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - BAGE 94, 313 mwN).
  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

    zur Folgepraxis etwa BAG 12.7.1984 - 2 AZR 320/83 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 32 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 57 [B.III.b.]: "Auch besonders schwere Verstöße bedürfen keiner Abmahnung, weil hier der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewußt sein muss, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt"; 9.1.1986 - 2 ABR 24/85 - AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 98 = NZA 1986, 467, 468 [II.3 b, cc.]: "Ist der Vertrauensbereich der Vertragspartner betroffen, bedarf es einer Abmahnung nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen"; 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; 31.3.1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42 = AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 32 = NZA 1994, 409 [III.2 b.]: "Bei Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich keiner Abmahnung (...).

    Der Arbeitnehmer weiß von vornherein, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten missbilligt"; 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP § 626 BGB Nr. 112 = NZA 1994, 63 [B.I.3 a.]: "Entscheidend ist, dies hat die Rechtsprechung stets betont, dass eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei besonders groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets dann möglich ist, wenn dem Arbeitnehmer seine Pflichtwidrigkeit ohne weiteres erkennbar ist und er mit der Billigung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte"; 10.2.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 42 = NZA 1999, 708 [B.II.5.], wonach "bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen eine Abmahnung jedenfalls dann entbehrlich" sei, "wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 25.3.2004 - 2 AZR 341/03 - NJW 2004, 3508 = NZA 2004, 1214 [B.II.3.].S. zur Folgepraxis etwa BAG 12.7.1984 - 2 AZR 320/83 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 32 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 57 [B.III.b.]: "Auch besonders schwere Verstöße bedürfen keiner Abmahnung, weil hier der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewußt sein muss, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt"; 9.1.1986 - 2 ABR 24/85 - AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 98 = NZA 1986, 467, 468 [II.3 b, cc.]: "Ist der Vertrauensbereich der Vertragspartner betroffen, bedarf es einer Abmahnung nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen"; 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; 31.3.1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42 = AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 32 = NZA 1994, 409 [III.2 b.]: "Bei Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich keiner Abmahnung (...).

    157) S. zur Folgepraxis etwa BAG 12.7.1984 - 2 AZR 320/83 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 32 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 57 [B.III.b.]: "Auch besonders schwere Verstöße bedürfen keiner Abmahnung, weil hier der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewußt sein muss, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt"; 9.1.1986 - 2 ABR 24/85 - AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 98 = NZA 1986, 467, 468 [II.3 b, cc.]: "Ist der Vertrauensbereich der Vertragspartner betroffen, bedarf es einer Abmahnung nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen"; 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; 31.3.1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42 = AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 32 = NZA 1994, 409 [III.2 b.]: "Bei Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich keiner Abmahnung (...).

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Insoweit herrscht Übereinstimmung, soweit es um das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG geht (Senat 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33, zu B I 1 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98, zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28, zu 2 b der Gründe; aus der Literatur etwa KR-Etzel aaO § 103 BetrVG Rn. 139; ErfK-Hanau/Kania § 103 BetrVG Rn. 15; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 7. Aufl. Rn. 1019; Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 15 Rn. 143 f.; Kittner/ Däubler/Zwanziger aaO § 103 BetrVG Rn. 53; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 103 Rn. 59, 78; GK-BetrVG-Kraft 6. Aufl. § 103 Rn. 44, 60; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 103 Rn. 49, 57; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier Bundespersonalvertretungsgesetz 9. Aufl. § 47 Rn. 24, 26; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/ Schlatmann Bundespersonalvertretungsgesetz Stand Januar 2000 § 47 Rn. 80, 102; Fischer/Goeres Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder Stand Dezember 1999 § 47 BPersVG Rn. 31, 38; Dietz/Richardi Bundespersonalvertretungsgesetz 2. Aufl. § 47 Rn. 37, 45).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    Die auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umstrittene Frage, ob ein Recht nur dann verwirken kann, wenn der Kläger es kennt (bejahend: BAGE 29, 158, 168; BVerwGE 6, 204, 206; vgl. auch BAG Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BSGE 23, 62, 66; BSG Urteil vom 29. Oktober 1968 - 4 RJ 245/67 - AP Nr. 37 zu § 242 BGB Verwirkung; verneinend: BAG Urteil vom 5. August 1969 - 1 AZR 441/68 - AP Nr. 18 zu § 794 ZPO; BGHZ 25, 47, 53; RGZ 134, 38, 40 f.) kann daher auf sich beruhen.
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

    b) Bei § 626 Abs. 2 BGB handelt es sich um einen gesetzlich konkretisierten Verwirkungstatbestand (vgl. BAGE 24, 341, 343 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 2 der Gründe und BAG Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20, aaO, zu 2 b aa der Gründe); verwirkt ist ein Anspruch oder ein Recht regelmäßig dann, wenn der Berechtigte längere Zeit hindurch untätig geblieben ist, dadurch den Eindruck erweckt hat, er wolle das Recht nicht mehr geltend machen, sein Vertragspartner sich auf den dadurch geschaffenen Vertrauenstatbestand eingestellt hat und es ihm deshalb nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf das verspätete Begehren des Berechtigten zu berufen.
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13

    Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Bestechlichkeit

  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller

  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96

    Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

  • LAG Köln, 04.11.2005 - 11 Sa 500/05

    Keine Kündigung aufgrund von Arbeitszeitdaten bei vereinbarter Datenerhebung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 1180/00

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei Personalangelegenheiten -

  • LAG Köln, 02.11.2009 - 5 Sa 625/09

    Unwirksame Kündigung wegen Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs;

  • LAG Bremen, 03.02.2010 - 2 Sa 123/09

    Verwirkung des Kündigungsrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06

    Betriebsratsmitglied; Beleidigung; Abmahnung; Aussetzung

  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 Sa 1452/08

    Anhörung; Betriebsrat; Ausschlussfrist; außerordentliche Kündigung

  • LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05

    Beweisverwertungsverbot für von Dritten maschinell erhobene Daten,

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 15 TaBV 3/01

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 4 TaBV 17/91
  • ArbG Dortmund, 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16

    Kündigungsschutzantrag gegen die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung;

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
  • ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00

    Aussage des Vorgesetzten gegenüber einer Mitarbeiterin ihr Herpesbläschen sei

  • LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11

    Fristlose Kündigung - Mitarbeiter der Städtischen Grünpflegekolonne in

  • ArbG Düsseldorf, 13.07.1999 - 6 Ca 2528/99
  • VG Ansbach, 04.05.2010 - AN 8 P10.00240

    Zustimmungsersetzung; sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; 19 Jahre

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