Rechtsprechung
OLG Köln, 07.02.1992 - 19 U 117/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 631; BGB § 634; BGB § 320
Mitwirkungspflicht des Bestellers einer Software - JurPC-Archiv
Mitwirkungspflicht des Bestellers einer Software
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 761
- VersR 1992, 633
- BB 1993, 8
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 245/88
Genehmigung eines wegen fehlender Vollmacht schwebend unwirksamen Vertrages durch …
Auszug aus OLG Köln, 07.02.1992 - 19 U 117/91
Dies ist vom Absender des Schreibens, der aus dem Schweigen des Geschäftsgegners Rechte herleiten will, darzutun und zu beweisen (BGH NJW 1990, 386 m. w. N.).
- OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92
Leistungsbeschreibung durch den Besteller einer EDV-Konfiguration - "EDV für die …
Dies war jedoch ihre Aufgabe, denn es ist grundsätzlich Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer ein Anforderungsprofil, das sog. Pflichtenheft zu erstellen (Senat, NJW-RR 1992, 761 = JurPC 1992, 1587; Junker, Die Enwicklung des Computerrechts in den Jahren 1991 und 1992, NJW 1993, 824, 828; Müller-Hengstenberg, Abnahme von Computerprogrammen, CR 91, 327 ff., 331: Zur Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gehört die Festlegung der Anforderungen an Antwortzeiten). - OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 278/93
Wandlung wegen Fehlern einer EDV-Anlage und der Software; Beweislast für das …
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Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.07.1992 - 2 U 510/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1993, 8
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 O 2244/07
Zulässigkeit einer Klausel über die Festsetzung von Entgelten im …
Überdies ist bei beiden Varianten die erforderliche Eingrenzung nicht gegeben (vgl. v. Westphalen, BB 1993, 8 (11) [OLG Koblenz 10.07.1992 - 2 U 510/89] ):.Beides kommt jedoch in § 17 Nr. 2 nicht zum Ausdruck, da weder die "Auslöseschwelle" noch das Ziel der Anpassung näher angegeben ist und sich auch durch Auslegung nicht klar ermitteln lässt (ebenso v. Westphalen, BB 1993, 8 (11) [OLG Koblenz 10.07.1992 - 2 U 510/89] ).