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   BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04   

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BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04 (https://dejure.org/2006,35)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04 (https://dejure.org/2006,35)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 (https://dejure.org/2006,35)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch lediglich eingeschränkten Rechtsschutz eines Rechtsanwalts gegen eine ihn nicht berücksichtigende Entscheidung über die Bestellung zum Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch des Bewerbers um das Amt eines Insolvenzverwalters auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens nach§ 56 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts; Anfechtung von Justizverwaltungsakten; Gerichtliche Überprüfung ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsschutz bei der Bestellung eines Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsO § 56; GG Art. 3, 12, 14, 19 Abs. 4
    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Mitbewerbers zum Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; InsO § 56 Abs. 1
    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Auswahl des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Insolvenzverwalter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Insolvenzverwalter

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 1
  • NJW 2006, 2613
  • ZIP 2006, 1355
  • MDR 2007, 183
  • NVwZ 2006, 1156 (Ls.)
  • NZI 2006, 453
  • NZI 2007, 12
  • WM 2006, 1487
  • DVBl 2006, 1173
  • BB 2006, 1702
 
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Wird zitiert von ... (166)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt muss eine faire Chance erhalten, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden (vgl. BVerfGK 4, 1 ).

    Es kann dem Richter einen Rahmen geben, der ihm trotz der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung im konkreten Insolvenzverfahren vermittelt (vgl. BVerfGK 4, 1 ).

    Zu beachten ist jedoch, dass das Modell einer "geschlossenen Liste", nach dem die Zahl der aufgenommenen Bewerber begrenzt ist und nur bei Ausscheiden einer bereits geführten Person ein neuer Bewerber in den Kreis möglicher Insolvenzverwalter aufgenommen wird, der Chancengleichheit der Bewerber nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfGK 4, 1 ).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Das Grundgesetz garantiert umfassenden Rechtsschutz nur zu dem Zweck des Schutzes subjektiver Rechte und daher auch nur unter der Voraussetzung, dass die Verletzung einer Rechtsposition geltend gemacht wird, die die Rechtsordnung im Interesse des Einzelnen gewährt (vgl. BVerfGE 27, 297 ; 83, 182 ; 113, 273 ).

    Hingegen genügt weder die Verletzung nur wirtschaftlicher Interessen noch die Verletzung von Rechtssätzen, die lediglich Reflexwirkungen haben, weil in ihnen der Einzelne allein aus Gründen des Interesses der Allgemeinheit begünstigt wird (vgl. BVerfGE 83, 182 ).

    Der Gesetzgeber befindet darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).

  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    bb) Im vorliegenden Fall kann dem auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützten Interesse der Gläubiger nur dadurch Rechnung getragen werden, dass der Rechtsschutz zugunsten der Bewerber um das Insolvenzverwalteramt unter Ausschluss einer Möglichkeit zur Drittanfechtung der Bestellung wie auch unter Ausschluss vorläufigen Rechtsschutzes gewährt wird (so im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 12 VA 1/04 -, NJW-RR 2005, S. 1075 ; Holzer/Kleine-Cosack/Prütting, Die Bestellung des Insolvenzverwalters, 2001, S. 58 f.; Lüke, in: Kübler/Prütting, Kommentar zur Insolvenzordnung, Stand: Mai 2005, § 56 Rn. 26).

    Da es grundsätzlich mit dem Justizgewährungsanspruch zu vereinbaren ist, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), bleibt insoweit allerdings den Fachgerichten die Prüfung eines im Einzelfall gegebenen Feststellungsinteresses, das sich auch aus dem diskriminierenden Charakter der Entscheidung ergeben kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ), als Zulässigkeitsvoraussetzung überlassen (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O.; Lüke, in: Kübler/Prütting, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Sie würde insbesondere wegen der dann notwendigen Ausschreibung der zu besetzenden Position (vgl. dazu für das Notaramt BVerfGE 73, 280 ), wegen der erforderlichen Gelegenheit zu aussagekräftigen Bewerbungen, wegen der Sichtung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen und schließlich wegen der Bewertung der Prätendenten mit dem Ziel der Auswahl des für das konkrete Verfahren am ehesten geeigneten Bewerbers erhebliche Zeit beanspruchen.

    cc) Die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Bewerber um die Bestellung zum Insolvenzverwalter im konkreten Fall fordert eine der Sicherung des chancengleichen Zugangs angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Die Regelung geht davon aus, dass Richter auf Grund ihrer persönlichen und richterlichen Unabhängigkeit und ihrer strikten Unterwerfung unter das Gesetz die Rechte aller Betroffenen - auch der Prätendenten um das Insolvenzverwalteramt - im Einzelfall am besten und sichersten wahren können (vgl. BVerfGE 103, 142 zum Richtervorbehalt bei Art. 13 Abs. 2 GG).

    Gerichtliche Kontrolle endet daher dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und dem Entscheider einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Vielmehr treffen sie Entscheidungen, die, auch soweit sie funktional Ausübung vollziehender Gewalt sind, im Interesse eines besonderen rechtsstaatlichen Schutzes nicht der Exekutive oder jedenfalls nicht ihr allein überlassen werden (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Die grundgesetzliche Garantie des Rechtsschutzes umfasst einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, soweit es um die Verwirklichung subjektiver Rechte der Rechtsuchenden geht (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Das Grundgesetz garantiert umfassenden Rechtsschutz nur zu dem Zweck des Schutzes subjektiver Rechte und daher auch nur unter der Voraussetzung, dass die Verletzung einer Rechtsposition geltend gemacht wird, die die Rechtsordnung im Interesse des Einzelnen gewährt (vgl. BVerfGE 27, 297 ; 83, 182 ; 113, 273 ).

    Da hiernach bei der Auswahlentscheidung auch die durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Interessen der geeigneten Bewerber zu berücksichtigen sind, besteht für diese im Rahmen der Bestellung zum Insolvenzverwalter ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 96, 100 ; 113, 273 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Da es grundsätzlich mit dem Justizgewährungsanspruch zu vereinbaren ist, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), bleibt insoweit allerdings den Fachgerichten die Prüfung eines im Einzelfall gegebenen Feststellungsinteresses, das sich auch aus dem diskriminierenden Charakter der Entscheidung ergeben kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ), als Zulässigkeitsvoraussetzung überlassen (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O.; Lüke, in: Kübler/Prütting, a.a.O.).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Es ist auf diese Weise eine Lösung zu finden, die dem Grundsatz der Herstellung praktischer Konkordanz gerecht wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
    Das Verfahren bliebe demnach im Wesentlichen auf die Sicherung und Erhaltung des Schuldnervermögens beschränkt, das gemäß § 1 Satz 1 InsO vorrangige Ziel, die Forderungen der Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen (vgl. BGHZ 148, 252 ), könnte für längere Zeit nicht erreicht werden.
  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

  • BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der InsO über die Restschuldbefreiung

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1996 - 3 VA 4/95
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 105/84

    Zuständigkeit zur Bestellung eines weiteren Konkursverwalters

  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 15 VA 11/04

    Zur Auswahlentscheidung der Person des Insolvenzverwalters

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung

    Vorrangiger Zweck des Insolvenzverfahrens ist damit unter Berücksichtigung der Lage des Schuldners die bestmögliche Befriedigung der Forderungen der Gläubiger, die auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung als private vermögenswerte Rechte von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind (BVerfGE 116, 1, 13, juris Rn. 34).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 21/17

    Hartz-IV-Nachzahlungen dürfen nicht gepfändet werden

    Denn das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht des Gläubigers an der Durchsetzung einer titulierten Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 1063, 1064, juris Rn. 12; BVerfGE 116, 1, 13, juris Rn. 34) findet seine Grenze in dem durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG geschützten Anspruch des Schuldners auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, der durch die Pfändungsschutzbestimmungen in § 850k Abs. 4 ZPO, § 54 Abs. 4 SGB I, § 850c ZPO verfassungskonform ausgestaltet worden ist.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Der Einzelne kann sich auf die Rechtsschutzgarantie nur berufen, wenn er die Verletzung einer Rechtsposition geltend macht, die ihm die Rechtsordnung gewährt (vgl. BVerfGE 113, 273 [310]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Insofern verfügt jeder Mitbewerber über ein subjektives Recht, für das effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Einzubeziehen ist das Interesse des Rechtsuchenden an einem effektiven Schutz seiner subjektiven Rechte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1706]).

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