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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07   

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BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • openjur.de

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Ankündigung einer Erkrankung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel wegen Versagung eines begehrten Urlaubs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (fristlose) - Ankündigung einer Erkrankung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 55 Abs. 1; ; BayPVG Art. 77 Abs. 3; ; BayPVG Art. 77 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel wegen Versagung eines begehrten Urlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angekündigte Erkrankung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung bei Ankündigung einer Erkrankung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubstag verweigert - Arbeitnehmer droht mit Krankmachen: Fristlose Kündigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einer Erkrankung als wichtiger Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutz - Wann ist die Drohung mit einer Erkrankung wichtiger Kündigungsgrund?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 779
  • BB 2009, 1413
  • BB 2009, 2711
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil dieser keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung der Arbeitnehmervertretung hat (vgl. zur Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar keine Stellungnahme des Gremiums, sondern nur eine persönliche Äußerung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler selbst veranlasst hat (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - aaO.; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - aaO.).

    Demgegenüber haben die Beklagten, ohne hierzu allerdings nähere Angaben zu machen, vorgetragen, die Zeitspanne zwischen der zweiten Anhörung und der Rückgabe der Stellungnahme mit dem Vermerk sei ausreichend gewesen, um einen entsprechenden Beschluss des Personalrats zu fassen (vgl. dazu auch Senat 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2); auch sei der Personalratsvorsitzende nicht dazu gedrängt worden, den handschriftlichen Wiederholungsvermerk anzubringen.

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    (2) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil dieser keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung der Arbeitnehmervertretung hat (vgl. zur Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar keine Stellungnahme des Gremiums, sondern nur eine persönliche Äußerung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler selbst veranlasst hat (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - aaO.; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - aaO.).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).

    c) Danach sind inhaltliche Fehler bei der Unterrichtung des Personalrats, wovon das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist, unter Beachtung des Grundsatzes der subjektiven Determinierung (vgl. dazu nur Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - mwN, EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) nicht zu erkennen.

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Die Anwendung des in § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 BAT und inhaltsgleich in § 626 Abs. 1 BGB verwandten, unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung dahin, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (vgl. etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    (2) Darüber hinaus lässt die bisherige Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts keine nähere Auseinandersetzung mit der Frage erkennen, ob es den Beklagten angesichts der 31-jährigen, beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit des Klägers, der im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung ein erhebliches Gewicht zukommen musste, nicht zumindest zumutbar war, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger bis zum Ablauf einer - hier allerdings tarifvertraglich ausgeschlossenen - ordentlichen Kündigung fortzusetzen bzw. dem Kläger eine der Kündigungsfrist entsprechende fiktive Auslauffrist einzuräumen (s. dazu Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Januar 2007 - 11 Sa 674/06 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98

    Kündigung; fristlos; personenbedingt; Minderleistung; Arbeitsverweigerung;

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Unabhängig davon, ob eine bestehende Erkrankung des Arbeitnehmers dazu führt, dass die "Ankündigung" der Krankschreibung lediglich als Hinweis auf ein ohnehin berechtigtes Fernbleiben von der Arbeit verstanden werden müsste (vgl. dazu etwa LAG Köln 26. Februar 1999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25, 26), wiegt jedenfalls in einem solchen Fall eine mit der Erklärung verbundene Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig weniger schwer.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

    Mit einem solchen Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine aus der Rücksichtnahmepflicht folgende Leistungstreuepflicht erheblich".S. statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

    51) S. statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Schließlich kann in der Ankündigung einer zukünftigen Erkrankung ein Grund zur - ggf. fristlosen - Kündigung liegen, wenn die Äußerung die Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend, soweit eine außerordentliche Kündigung - wie im Streitfall - auf Gründe im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers gestützt wird (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250; 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 17 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19

    Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung

    War der Arbeitnehmer bei der Ankündigung künftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten bereits arbeitsunfähig, so wiegt die Drohung mit weiterer Krankschreibung allerdings weniger schwer und rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - zu II 1 a der Gründe; ErfKo/Niemann 20. Auflage BGB § 626 Rn. 157).

    Inwieweit der behauptete Stress des Klägers Krankheitswert hatte, blieb nach dem Vortrag des Klägers unklar (vgl. dazu BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30), zumal sich das vorgelegte ärztliche Attest ausdrücklich auf den 14. Mai 2019 bezog.

  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls (dazu BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 43 f.; 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 39) bestehen keine Anhaltspunkte.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Je nach den Umständen des Einzelfalls können trotz substantiierten Gegenvorbringens die Indizien, die für eine rechtswidrige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sprechen, allerdings so gewichtig sein, dass es ihm obliegt, diese zu entkräften (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26) .
  • LAG Hamm, 14.08.2015 - 10 Sa 156/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnis bei Androhung der

    Bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ist ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (wie BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP Nr. 13 zu § 543 ZPO 1977 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143).

    Versucht der Arbeitnehmer, einen ihm nicht zustehenden Vorteil durch eine unzulässige Drohung zu erreichen, so verletzt er bereits hierdurch seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), die es verbietet, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - a.a.O.).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992- 2 AZR 147/92 - a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 29. Januar 2014 - 5 Sa 631/13 -, juris).

    Es kann dann nicht ohne Weiteres von einer erheblichen, eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigenden Pflichtverletzung ausgegangen werden (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.).

    Spricht der Arbeitgeber - wie vorliegend - indes eine Kündigung wegen "Androhung" einer zukünftigen Erkrankung aus, kann eine etwaige Erkrankung des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der "Ankündigung" bei der kündigungsrechtlichen Bewertung des Verhaltens nicht unberücksichtigt bleiben (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.).

    e) Für die insoweit zu berücksichtigende Frage, ob der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der "Androhung" tatsächlich erkrankt war, ist hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.).

    Je nach den Umständen des Falls können aber auch die Indizien, die für eine widerrechtliche Drohung des Arbeitnehmers mit einer künftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung sprechen, so gewichtig sein, dass es dem Arbeitnehmer obliegt, diese zu entkräften (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 -, a.a.O.; Rn. 30).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Je nach den Umständen des Einzelfalls können trotz substantiierten Gegenvorbringens die Indizien, die für eine rechtswidrige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sprechen, allerdings so gewichtig sein, dass es ihm obliegt, diese zu entkräften (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 319/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit Krankschreibung - Interessenabwägung

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 22, juris = NZA 2009, 779; BAG, Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16, juris = ZTR 2004, 161; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 Sa 430/19 - Rn. 111, juris = ArbRB 2021, 40; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2017 - 6 Sa 1758/16 - Rn. 37, juris = AE 2017, 125; LAG Hamm, Urteil vom 14. August 2015 - 10 Sa 156/15 - Rn. 35, juris = PflR 2015, 848).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23, juris = NZA 2009, 779).

    Auch bei tatsächlich bestehender Erkrankung ist es dem Arbeitnehmer aufgrund des Rücksichtnahmegebots verwehrt, die Krankheit und ein sich daraus ergebendes Recht, der Arbeit fern zu bleiben, gegenüber dem Arbeitgeber als "Druckmittel" einzusetzen, um den Arbeitgeber zu einem vom Arbeitnehmer gewünschten Verhalten zu veranlassen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 24, juris = NZA 2009, 779).

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 456/09

    Kündigungsfrist

    Zum anderen ist die Angabe der verletzten Rechtsvorschrift oder des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dessen fehlerhafte Anwendung beanstandet wird, nicht zwingend erforderlich (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 12, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26).
  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 Sa 631/13

    Ankündigung einer Erkrankung

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 5 Sa 63/11

    Kündigung wegen Ankündigung einer Krankmeldung nach Urlaubsablehnung

  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

  • ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 10 Sa 2427/12

    Angekündigte Erkrankung - Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

  • LAG Hessen, 15.04.2011 - 3 Sa 1126/10

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit bei objektiv

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 Sa 308/10

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Androhung einer

  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

  • LAG Hamm, 14.03.2019 - 11 Sa 980/18

    Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf - Berufung der Gestütsleiterin im

  • ArbG München, 21.08.2017 - 29 Ca 3664/15

    Erkrankung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Krankheit, Leistungen, Arbeitsvertrag,

  • LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21

    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung;

  • ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Arbeitsvergütung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2022 - 2 Sa 66/22

    Außerordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Ankündigung einer Erkrankung

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 15 Sa 82/15

    Zustellungsmangel einer unbeglaubigten Abschrift der Klageschrift - rügelose

  • LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

  • LAG München, 02.12.2009 - 11 Sa 478/09

    Außerordentliche Kündigung

  • ArbG Nienburg, 15.05.2014 - 2 Ca 28/14

    Bemessung einer Grundbuchgebühr bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld

  • LAG Hessen, 01.12.2012 - 7 Sa 186/12

    Destabilisierung des Gesundheitszustands durch Kündigung - Einzelfall;

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Köln, 10.10.2023 - 4 Sa 22/23

    Fristlose Kündigung; Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16

    Zustimmungsersetzung - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

  • ArbG Aachen, 06.12.2022 - 6 Ca 1193/22

    Fristlose Kündigung, Annahmeverzug

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 15 Sa 33/11

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung - ordentliche personenbedingte

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.09.2014 - 3 Sa 111/14

    Zur Rücksichtnahme- und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers - Arbeitsaufnahme

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsverweigerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16

    Kündigung - Androhung der Krankschreibung - Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09

    Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich einen

  • LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09

    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 427/18

    Außerordentliche Kündigung eines Autoverkäufers wegen Privatverkaufs eines Pkw

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 692/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Androhen von Arbeitsunfähigkeit -

  • ArbG Koblenz, 09.03.2022 - 7 Ca 2518/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über den Impfstatus - Corona-Pandemie

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2022 - 2 Sa 279/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Ankündigung einer Erkrankung

  • LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14

    Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage ist auch, dass das Arbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12

    Fristlose Kündigung wegen Androhung der Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 5872/09
  • LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10

    Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche

  • ArbG Herford, 16.05.2014 - 1 Ga 9/14

    Sonderkündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitgliedes, wenn die Mitgliederzahl

  • ArbG München, 29.10.2009 - 13 Ca 4759/09

    Fristlose Kündigung; Androhung einer Krankschreibung; plötzlich auftretende

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Rechtsprechung
   BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,596
BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 (https://dejure.org/2008,596)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 (https://dejure.org/2008,596)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 (https://dejure.org/2008,596)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei Sozialeinrichtungen - Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung; Mitbestimmung bei Sozialeinrichtungen; Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Umfang bei Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung; Zugang und allgemeine Bekanntmachung; Zustimmungserfordernis durch den Betriebsrat; Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Betriebsvereinbarung, Betriebliche Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • Betriebs-Berater

    Auswirkungen eines Betriebsübergangs nach Insolvenz des ursprünglichen Versorgungsschuldners auf Versorgungszusagen

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen und Umfang bei Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung; Zugang und allgemeine Bekanntmachung; Zustimmungserfordernis durch den Betriebsrat; Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung ? Betriebsveräußerung in der Insolvenz ? Umfang des Übergangs der Versorgungsanwartschaft auf den PSV ? Nachwirkung bei Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung ? Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auswirkungen eines Betriebsübergangs nach Insolvenz des ursprünglichen Versorgungsschuldners auf Versorgungszusagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung - In Gesamtbetriebsvereinbarung vorgesehene Nachwirkungen schließen Widerruf einer Versorgungszusage nicht aus

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1341
  • BB 2009, 1357
  • BB 2009, 1413
  • BB 2010, 191
  • DB 2009, 1548
  • DB 2009, 2108
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 71, 372; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war sie gehalten, zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen, bevor sie in stärker geschützte Besitzstände eingriff (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).

    Der Betriebsrat kann nicht einen höhen Dotierungsrahmen und damit auch nicht die Fortgeltung der bisherigen Versorgungsregelungen erzwingen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75).

    (2) Ebenso wie in früheren Entscheidungen des Senats (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 99, 75) kann auch im vorliegenden Verfahren offenbleiben, ob diese Rechtsprechung in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden kann.

  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 71, 372; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).

    Der Betriebsrat kann nicht einen höhen Dotierungsrahmen und damit auch nicht die Fortgeltung der bisherigen Versorgungsregelungen erzwingen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75).

    (2) Ebenso wie in früheren Entscheidungen des Senats (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 99, 75) kann auch im vorliegenden Verfahren offenbleiben, ob diese Rechtsprechung in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden kann.

    Es kann offen bleiben, inwieweit sich die materielle Rechtskraft einer im Beschlussverfahren zwischen den Betriebspartnern getroffenen Feststellung überhaupt auf ein Individualverfahren erstrecken kann (vgl. dazu BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - zu III 1 der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe, AP ArbGG 1979 § 84 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 84 Nr. 2; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 92, 203) 'Das Arbeitsgericht München hat in der Entscheidung unter II 3 der Gründe ausdrücklich ausgeführt, dass über die zwischen den Beteiligten streitige Frage, inwieweit der Widerruf der zugesagten Rentenleistungen für alle zukunftsbedingten Zuwächse wirksam ist, nicht zu entscheiden war.

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21).

    Der Betriebsrat kann nicht einen höhen Dotierungsrahmen und damit auch nicht die Fortgeltung der bisherigen Versorgungsregelungen erzwingen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75).

    (2) Ebenso wie in früheren Entscheidungen des Senats (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 99, 75) kann auch im vorliegenden Verfahren offenbleiben, ob diese Rechtsprechung in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden kann.

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war sie gehalten, zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen, bevor sie in stärker geschützte Besitzstände eingriff (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).

    Damit blieb aus rechtlichen Gründen kein Verteilungsspielraum für die verbliebenen Versorgungsmittel; ein abweichender Leistungsplan konnte nicht aufgestellt werden (vgl. BAG 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Denn Sinn der Nachwirkung ist - zumindest auch - die kontinuierliche Wahrung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - zu II A 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 16).

    Anders als bei der vollständigen Streichung aller Leistungen verbleibe in diesem Fall ein Finanzvolumen, bei dessen Verteilung der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen habe (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - zu 2 b der Gründe, BAGE 75, 16; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - zu I 3 c cc der Gründe, BAGE 108, 299; siehe auch 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 17, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 16).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    a) Bei der von der F AG gegründeten Unterstützungskasse handelt es sich zwar um eine Sozialeinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (vgl. dazu BAG 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - zu II 3 a der Gründe mwN, BAGE 58, 156).

    Deshalb darf der Arbeitgeber auch die Mittel für die Sozialeinrichtung mitbestimmungsfrei einschränken und ein Versorgungswerk teilweise schließen (vgl. ua. BAG 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 58, 156).

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Denn Sinn der Nachwirkung ist - zumindest auch - die kontinuierliche Wahrung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - zu II A 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 16).
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Es kann offen bleiben, inwieweit sich die materielle Rechtskraft einer im Beschlussverfahren zwischen den Betriebspartnern getroffenen Feststellung überhaupt auf ein Individualverfahren erstrecken kann (vgl. dazu BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - zu III 1 der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe, AP ArbGG 1979 § 84 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 84 Nr. 2; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 92, 203) 'Das Arbeitsgericht München hat in der Entscheidung unter II 3 der Gründe ausdrücklich ausgeführt, dass über die zwischen den Beteiligten streitige Frage, inwieweit der Widerruf der zugesagten Rentenleistungen für alle zukunftsbedingten Zuwächse wirksam ist, nicht zu entscheiden war.
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Eine derartige Vereinbarung ist ergänzend dahin auszulegen, dass bei Scheitern der Verhandlungen über eine Neuregelung die Einigungsstelle einseitig angerufen werden und diese verbindlich entscheiden kann (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 43/97 - zu B II 2 b aa und cc der Gründe, BAGE 88, 298).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
    Anders als bei der vollständigen Streichung aller Leistungen verbleibe in diesem Fall ein Finanzvolumen, bei dessen Verteilung der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen habe (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - zu 2 b der Gründe, BAGE 75, 16; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - zu I 3 c cc der Gründe, BAGE 108, 299; siehe auch 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 17, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 16).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

  • BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78

    Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung -

  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

  • LAG München, 08.05.2007 - 11 Sa 720/06

    § 77 Abs. 6 BetrVG

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 13.07.1994 - 7 ABR 50/93

    Betriebsratskosten im Konkurs

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 30) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind danach entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtige Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 30) .
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Rechtsprechung
   BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,824
BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 (https://dejure.org/2009,824)
BAG, Entscheidung vom 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 (https://dejure.org/2009,824)
BAG, Entscheidung vom 01. April 2009 - 10 AZR 353/08 (https://dejure.org/2009,824)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderzahlung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gratifikation nur an nacherklärtem Lohnverzicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gleichbehandlung bei Sonderzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Sonderzahlung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichheitswidriger Ausschluss von der Erhöhung des Weihnachtsgeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1409
  • BB 2009, 1413
  • BB 2010, 64
  • DB 2009, 2494
  • NZG 2009, 943
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06
    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Es bestehen bei der Beklagten nicht zwei Entgeltsysteme, sondern es gibt Arbeitnehmer mit unterschiedlich langer Arbeitszeit bei gleicher Grundvergütung (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1; 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17).

    aa) Allerdings kann eine Differenzierung sachlich begründet sein, mit der unterschiedliche Arbeitsbedingungen zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern ausgeglichen werden sollen (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1).

    dd) Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. März 2007 (- 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 497/07

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (st. Rspr. des BAG, zuletzt 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21; 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 205 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 13).

    Es bestehen bei der Beklagten nicht zwei Entgeltsysteme, sondern es gibt Arbeitnehmer mit unterschiedlich langer Arbeitszeit bei gleicher Grundvergütung (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1; 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Dadurch wird der Mangel geheilt, denn im Sichzueigenmachen der gegen § 308 ZPO verstoßenden Entscheidungen liegt eine noch in der Berufungsinstanz mögliche Klageerweiterung (BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - BAGE 62, 100, 105; BGH 20. April 1990 - V ZR 282/88 - BGHZ 111, 158, 161; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 308 Rn. 7).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Ein Verstoß gegen § 308 ZPO ist vom Revisionsgericht ohne Rüge von Amts wegen zu beachten (BGH 20. November 1992 - V ZR 82/91 - BGHZ 120, 239).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Dadurch wird der Mangel geheilt, denn im Sichzueigenmachen der gegen § 308 ZPO verstoßenden Entscheidungen liegt eine noch in der Berufungsinstanz mögliche Klageerweiterung (BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - BAGE 62, 100, 105; BGH 20. April 1990 - V ZR 282/88 - BGHZ 111, 158, 161; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 308 Rn. 7).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 569/06

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (st. Rspr. des BAG, zuletzt 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21; 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 205 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 13).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (st. Rspr. des BAG, zuletzt 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21; 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 205 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 13).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 354/08

    Gleichbehandlung bei Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - (führend, vorliegend), - 10 AZR 354/08 -.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - 8 Sa 29/07

    Sonderzahlung - Verstoß gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2008 - 8 Sa 29/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    So haben etwa in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2008 (- 2 AZR 139/07 -) zugrunde liegenden Fall 439 der 447 betroffenen Arbeitnehmer und damit 97 vH der Belegschaft das vom Arbeitgeber unterbreitete Änderungsangebot mit dem Ziel der Realisierung eines Sanierungskonzepts angenommen (ähnlich bei BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 -: 96 vH der Arbeitnehmer für die Anhebung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5 auf 40 Stunden ohne Entgeltausgleich) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - Rn. 14, ArbuR 2009, 281; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 14, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

    Die Zahlung wurde, anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Zehnten Senats vom 1. April 2009 (- 10 AZR 353/08 - ArbuR 2009, 281) zugrunde lag, nicht an Voraussetzungen geknüpft, die dem angegebenen Zweck zuwiderlaufen.

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 666/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (st. Rspr. des BAG, zuletzt 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17; 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 205 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 13; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass ein Arbeitgeber bei Sonderzahlungen grundsätzlich ohne Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unterschiedliche Arbeitsbedingungen berücksichtigen und eine geringere laufende Arbeitsvergütung einer Arbeitnehmergruppe durch eine Sonderzahlung teilweise oder vollständig kompensieren darf (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - mwN).

    Eine Sonderzahlung darf aber ohne Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann der Gruppe von Arbeitnehmern vorenthalten werden, die die Vereinbarung ungünstigerer Arbeitsbedingungen abgelehnt hat, wenn die Sonderzahlung ausschließlich dem Ausgleich von Nachteilen der Gruppe von Arbeitnehmern dient, die bereit war, mit dem Arbeitgeber für sie ungünstigere Arbeitsbedingungen zu vereinbaren (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17; 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 205 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 13).

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