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Rechtsprechung
   BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4500
BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 (https://dejure.org/2010,4500)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 (https://dejure.org/2010,4500)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 (https://dejure.org/2010,4500)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 3 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 6 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied - DRK-Schwesternschaft - Personalgestellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen; Begriff der Einstellung; Beziehung zum Betriebsinhaber (Vereinsmitgliedschaft)

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied - DRK-Schwesternschaft - Personalgestellung

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Vereinsmitglieds

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied - DRK-Schwesternschaft - Personalgestellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied - DRK-Schwesternschaft - Personalgestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99; BetrVG § 101; AÜG § 14 Abs. 1
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen; Begriff der Einstellung; Beziehung zum Betriebsinhaber [Vereinsmitgliedschaft]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung setzt kein Arbeitsverhältnis voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei der Einstellung eines Vereinsmitglieds

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Vereinsmitglieds

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 26
  • NZA 2010, 1302
  • BB 2010, 2498
  • DB 2010, 2173
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    Der unmittelbar nur für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung geltende § 14 Abs. 1 AÜG ist wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden (vgl. etwa BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zu B II 2 a dd der Gründe, BAGE 94, 144).

    § 14 Abs. 1 AÜG enthält insoweit keine Einschränkung (so im Ergebnis auch BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - aaO).

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    Zwar besteht in diesem Fall auch ein Mitbestimmungsrecht des bei dem Dritten gebildeten Betriebs- oder Personalrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG bzw. § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG oder den entsprechenden Bestimmungen der Landespersonalvertretungsgesetze, zB § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3 zum Einsatz von Mitgliedern einer DRK-Schwesternschaft in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus; BVerwG 18. Juni 2002 - 6 P 12.01 - AP LPVG NW § 72 Nr. 24 zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Pflegekräften der Arbeitgeberin im Wege der Personalgestellung durch das UKE).

    Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 1997 (- 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    Für die Annahme einer Einstellung reicht es damit aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 103, 329 zum Einsatz ehrenamtlicher Mitglieder des DRK auf Krankenwagen).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 103, 329; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 70).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    aa) Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 15, BAGE 124, 182).

    Für die das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösende tatsächliche Betroffenheit der Belegschaft ist es in einem solchen Fall unerheblich, welchen rechtlichen Status die aufzunehmende Person hat (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 19, BAGE 124, 182).

  • BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01

    Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    Zwar besteht in diesem Fall auch ein Mitbestimmungsrecht des bei dem Dritten gebildeten Betriebs- oder Personalrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG bzw. § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG oder den entsprechenden Bestimmungen der Landespersonalvertretungsgesetze, zB § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3 zum Einsatz von Mitgliedern einer DRK-Schwesternschaft in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus; BVerwG 18. Juni 2002 - 6 P 12.01 - AP LPVG NW § 72 Nr. 24 zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Pflegekräften der Arbeitgeberin im Wege der Personalgestellung durch das UKE).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 245/08

    Rote-Kreuz-Schwestern; Arbeitnehmereigenschaft; Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2008 - 15 TaBV 245/08 - aufgehoben.
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 103, 329; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 70).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Die in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen betrafen lediglich die Frage, ob bei einem Einsatz einer solchen Krankenschwester eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gegeben ist (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - BAGE 135, 26; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 -) .
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

    Dies gehe aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.06.2010 (AZ: 7 ABR 1/09) hervor, in der ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung neuer Mitglieder bejaht worden sei.

    aaa) Bei Einstellungen i.S.v. § 99 Abs. 1 S.1 BetrVG entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass es unerheblich ist, ob ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll (vgl. etwa BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Rn. 13; BAG v. 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Rn. 15; BAG v. 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 - AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972).

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn.13).

    Dies ist bei der Einstellung von Mitgliedern des Beteiligten zu 2) gegeben (vgl. wiederum BAG v. 23.06.2010 a.a.O.).

    Der Grund für die Anwendbarkeit des § 99 BetrVG bei der Einstellung von Nichtarbeitnehmern liegt darin, dass dieses Mitbestimmungsrecht vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft dient (BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 19; BAG v. 12.11.2002 a.a.O.; BAG v. 19.06.2001 - 1 ABR 25/00 - AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Dies zeigen die Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 Nr. 3, 5 und 6 BetrVG (vgl. wiederum BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 19).

    Der Betriebsrat repräsentiert nicht nur die in eigenen Einrichtungen des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmer, sondern auch die dem V. oder einem sonstigen Dritten im Wege der Personalgestellung überlassenen Arbeitnehmer (BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Rn. 20).

    Sie bleiben nach § 14 Abs. 1 AÜG auch während ihres Einsatzes bei dem V. - oder einem sonstigen Dritten - Angehörige des Betriebs des Arbeitgebers (BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 20).

    Dabei spielte es schon vor der Änderung des § 1 Abs. 1 AÜG zum 01.12.2011 keine Rolle, ob die Überlassung durch einen Arbeitgeber gewerbsmäßig oder nicht gewerbsmäßig erfolgt, da § 14 Abs. 1 AÜG wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden war (vgl. wiederum BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 20 sowie BAG v. 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - a.a.O., zu B. II. 2. a dd der Gründe).

    Eine solche Doppelzuständigkeit ist bei der Einstellung von Arbeitnehmern, die bei einem Dritten eingesetzt werden, anerkannt (vgl. BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972, Rn.18; BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; vgl. auch BVerwG v. 18.06.2002 - 6 P 12.01 - AP Nr. 24 zu § 72 LPVG NW zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Pflegekräften des Arbeitgebers im Wege der Personalgestellung durch das Universitätsklinikum F.).

    Wesentliche Arbeitgeberfunktionen obliegen unverändert der Pflegedienstleitung des Krankenhauses (so etwa bei Versetzungen, vgl. die entsprechenden Formulare) und/oder der Beteiligten zu 2), so bei Ein- und Umgruppierungsentscheidungen oder disziplinarischen Maßnahmen (vgl. BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Rn. 16).

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

    Dies gehe aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.06.2010 (AZ: 7 ABR 1/09) hervor, in der ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung neuer Mitglieder bejaht worden sei.

    aaa) Bei Einstellungen i.S.v. § 99 Abs. 1 S.1 BetrVG entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass es unerheblich ist, ob ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll (vgl. etwa BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Rn. 13; BAG v. 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1ö972 Einstellung, Rn. 15; BAG v. 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 - AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972).

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn.13).

    Dies ist bei der Einstellung von Mitgliedern des Beteiligten zu 2) gegeben (vgl. wiederum BAG v. 23.06.2010 a.a.O.).

    Der Grund für die Anwendbarkeit des § 99 BetrVG bei der Einstellung von Nichtarbeitnehmern liegt darin, dass dieses Mitbestimmungsrecht vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft dient (BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 19; BAG v. 12.11.2002 a.a.O.; BAG v. 19.06.2001 - 1 ABR 25/00 - AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Dies zeigen die Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 Nr. 3, 5 und 6 BetrVG (vgl. wiederum BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 19).

    Der Betriebsrat repräsentiert nicht nur die in eigenen Einrichtungen des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmer, sondern auch die dem V. oder einem sonstigen Dritten im Wege der Personalgestellung überlassenen Arbeitnehmer (BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Rn. 20).

    Sie bleiben nach § 14 Abs. 1 AÜG auch während ihres Einsatzes bei dem V. - oder einem sonstigen Dritten - Angehörige des Betriebs des Arbeitgebers (BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 20).

    Dabei spielte es schon vor der Änderung des § 1 Abs. 1 AÜG zum 01.12.2011 keine Rolle, ob die Überlassung durch einen Arbeitgeber gewerbsmäßig oder nicht gewerbsmäßig erfolgt, da § 14 Abs. 1 AÜG wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden war (vgl. wiederum BAG v. 23.06.2010 a.a.O., Rn. 20 sowie BAG v. 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - a.a.O., zu B. II. 2. a dd der Gründe).

    Eine solche Doppelzuständigkeit ist bei der Einstellung von Arbeitnehmern, die bei einem Dritten eingesetzt werden, anerkannt (vgl. BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972, Rn.18; BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; vgl. auch BVerwG v. 18.06.2002 - 6 P 12.01 - AP Nr. 24 zu § 72 LPVG NW zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Pflegekräften des Arbeitgebers im Wege der Personalgestellung durch das Universitätsklinikum F.).

    Wesentliche Arbeitgeberfunktionen obliegen unverändert der Pflegedienstleitung des Krankenhauses (so etwa bei Versetzungen, vgl. die entsprechenden Formulare) und/oder der Beteiligten zu 2), so bei Ein- und Umgruppierungsentscheidungen oder disziplinarischen Maßnahmen (vgl. BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Rn. 16).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10 mwN, NZA 2010, 1302) .
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12

    DRK-Schwesternschaft e. V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26) .

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es daher aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 103, 329 zum Einsatz ehrenamtlicher Mitglieder des DRK auf Krankenwagen; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, aaO) .

    Diese Interessen können auch berührt sein, wenn Mitglieder aufgenommen werden, die - in gleicher Weise wie die Beschäftigten des Vereins, mit denen er Arbeitsverträge abgeschlossen hat - auf der Grundlage eines Gestellungsvertrages im Universitätsklinikum oder in einer sonstigen Pflegeeinrichtung eines Dritten eingesetzt werden sollen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 19 f., aaO) .

    § 14 Abs. 1 AÜG war nämlich wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 20, BAGE 135, 26) .

    (1) Bei Einstellungen ist eine Zuständigkeit des Betriebsrats des Vereins neben derjenigen des beim Einsatzarbeitgeber gebildeten Betriebsrats bzw. Personalrats anerkannt (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 18, BAGE 135, 26) .

    (2) Bei Versetzungen im Universitätsklinikum kommt eine Zuständigkeit des Betriebsrats allerdings nur in Betracht, wenn der Verein als Vertragsarbeitgeber gegenüber den betroffenen Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung ausübt (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26; dazu Fitting 26. Aufl. § 99 Rn. 62 ff.) .

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12

    Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern

    Die Voraussetzungen von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09  - Rn. 13, BAGE 135, 26) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10 mwN, NZA 2010, 1302) .
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 13/12

    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26) .

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es daher aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 103, 329 zum Einsatz ehrenamtlicher Mitglieder des DRK auf Krankenwagen; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, aaO) .

    Diese Interessen können auch berührt sein, wenn Mitglieder aufgenommen werden, die - in gleicher Weise wie die Beschäftigten des Vereins, mit denen er Arbeitsverträge abgeschlossen hat - auf der Grundlage eines Gestellungsvertrages im Universitätsklinikum oder in einer sonstigen Pflegeeinrichtung eines Dritten eingesetzt werden sollen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 19 f., aaO) .

    § 14 Abs. 1 AÜG war nämlich wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 20, BAGE 135, 26) .

    (1) Bei Einstellungen ist eine Zuständigkeit des Betriebsrats des Vereins neben derjenigen des beim Einsatzarbeitgeber gebildeten Betriebsrats bzw. Personalrats anerkannt (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 18, BAGE 135, 26) .

    (2) Bei Versetzungen im Universitätsklinikum kommt eine Zuständigkeit des Betriebsrats allerdings nur in Betracht, wenn der Verein als Vertragsarbeitgeber gegenüber den betroffenen Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung ausübt (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26; dazu Fitting 26. Aufl. § 99 Rn. 62 ff.) .

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 13) .
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14

    Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - juris Rn. 10).
  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

  • LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Durchführung von Schulungsmaßnahmen für

  • ArbG Essen, 12.07.2011 - 2 BV 86/10

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen gem. § 99 Abs. 1

  • LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13

    Fremdvergabe von Tätigkeiten einer Klinikpforte; unbegründete Anträge des

  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 252/11

    Zuständigkeit nach Wegfall der Konzernvertretung

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz von Mitgliedern des

  • ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11

    Erteilung der Zustimmung zur Einstellung als Krankenschwester aufgrund des

  • ArbG München, 27.11.2019 - 5 BV 248/19

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12

    Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V

  • LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 239/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung - Betriebsrat - Einstellung - Versetzung

  • LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 249/11

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Einstellung - Versetzung;

  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 158/11

    Einstellung - Versetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14

    Fremdpersonal - Einsatz - Eingliederung - Einstellung - betrieblicher

  • ArbG Duisburg, 10.01.2011 - 3 BV 73/10

    Eingliederung, Einstellung, Fahrer, Subunternehmen

  • ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14

    Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft

  • ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11

    Einordnung von auf der Basis einer Vereinsmitgliedschaft (hier: Rotes Kreuz)

  • KAG Augsburg, 15.10.2018 - 1 MV 15/18

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Einstellung befristet beschäftigter

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 15.10.2018 - 1 MV 15/18

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Einstellung befristet beschäftigter

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Rechtsprechung
   BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2697
BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09 (https://dejure.org/2010,2697)
BAG, Entscheidung vom 04.05.2010 - 9 AZR 181/09 (https://dejure.org/2010,2697)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 (https://dejure.org/2010,2697)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz; Nichtigkeit der Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs 3 TV Altersteilzeit Deutschen Post AG F: 2007-01-01

  • Bundesarbeitsgericht

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz - Nichtigkeit der Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs 3 TV Altersteilzeit Deutschen Post AG F: 2007-01-01

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 9 TVG, § 134 BGB
    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz - Nichtigkeit der Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs 3 TV Altersteilzeit Deutschen Post AG F: 2007-01-01

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer Tarifnorm wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Anrechnung von Erschwerniszuschlägen auf Aufstockungsbeträge für das Altersteilzeitentgelt)

  • bag-urteil.com

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz - Nichtigkeit der Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs 3 TV Altersteilzeit Deutschen Post AG F: 2007-01-01

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen Gleichheitssatz

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • rewis.io

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz - Nichtigkeit der Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs 3 TV Altersteilzeit Deutschen Post AG F: 2007-01-01

  • ra.de
  • rewis.io

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz - Nichtigkeit der Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs 3 TV Altersteilzeit Deutschen Post AG F: 2007-01-01

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit einer Tarifnorm wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz [Anrechnung von Erschwerniszuschlägen auf Aufstockungsbeträge für das Altersteilzeitentgelt]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Verstoß einer Tarifnorm zur Altersteilzeit gegen allgemeinen Gleichheitssatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen Gleichheitssatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2498
  • BB 2011, 320
  • DB 2010, 2343
  • NZA-RR 2011, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    Der Senat entschied mit Urteil vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 - Rn. 16 ff.), dass Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit unregelmäßige Entgeltbestandteile iSv. § 5 Abs. 3 Unterabs. 2 TV ATZ aF seien.

    Es sei nicht anzunehmen, dass die Tarifvertragsparteien eine derartige sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gewollt hätten (- 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    b) Angesichts der eindeutigen Formulierung in § 5 Abs. 3 TV ATZ und der Tarifgeschichte des vorangegangenen Senatsurteils vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 - Rn. 13 ff.) kommt eine andere Auslegung der Anrechnungsbestimmung nicht in Betracht.

    Arbeitnehmer im Altersteilzeitarbeitsverhältnis, die während der Arbeitsphase Anspruch auf Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem ETV-DP AG haben, werden durch die Anrechnung der Zuschlagszahlungen auf die Aufstockungsbeträge mit der Gruppe von Altersteilzeitarbeitnehmern gleichbehandelt, die keine zuschlagspflichtigen Tätigkeiten versehen (vgl. Senat 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    Die Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs. 3 TV ATZ ist willkürlich (vgl. zu § 5 Abs. 3 TV ATZ aF Senat 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    bb) Die Tarifvertragsparteien vereinbarten die gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs. 3 TV ATZ erst nach der Senatsentscheidung vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 -).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind oder sie dessen Grundsätze nur mittelbar beachten müssen (für eine lediglich mittelbare Grundrechtsbindung durch die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte zB BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26; offengelassen von der st. Senatsrspr., vgl. nur 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 43 mwN).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (vgl. für die st. Rspr. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 44; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26, jeweils mwN).

    Dieser Umstand ist für die Tarifvertragsparteien typisiert betrachtet erkennbar und in der zuschlagsberechtigten Arbeitnehmergruppe nicht auf besondere Fälle beschränkt (vgl. zu der zulässigen typisierenden und generalisierenden Gruppenbildung durch die Tarifvertragsparteien BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 28).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für gleichheitswidrige Tarifverträge (vgl. 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 25, 42 f.; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19, 35 f., AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    aa) Die gleichheitswidrig ausgeklammerten Personen haben Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43 mwN).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind oder sie dessen Grundsätze nur mittelbar beachten müssen (für eine lediglich mittelbare Grundrechtsbindung durch die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte zB BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26; offengelassen von der st. Senatsrspr., vgl. nur 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 43 mwN).

    Für den Prüfungsmaßstab ist die dogmatische Herleitung bedeutungslos (vgl. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - aaO mwN).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (vgl. für die st. Rspr. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 44; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26, jeweils mwN).

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    b) Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normgebung tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten berücksichtigt werden müssen (st. Rspr., vgl. nur BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25, EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 34; Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

    Sie haben bei der inhaltlichen Gestaltung der Regelung einen Beurteilungsspielraum (vgl. Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

    Es genügt regelmäßig, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (vgl. Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - aaO mwN).

  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 25/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    Auf den Leistungszweck kann mithilfe der Anspruchsvoraussetzungen, der Ausschluss- oder Kürzungstatbestände geschlossen werden (vgl. nur BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32 mwN, AP TzBfG § 4 Nr. 21; 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 - zu II 6 a der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen ihre Verhandlungspositionen nicht erweitern, indem sie Art. 3 Abs. 1 GG verletzen (vgl. BAG 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 - zu II 6 c bb der Gründe).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für gleichheitswidrige Tarifverträge (vgl. 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 25, 42 f.; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19, 35 f., AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    Soweit den tariflichen Normgebern ein Regelungsspielraum verbleibt, haben die Gerichte für Arbeitssachen ihn zu respektieren (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 36, aaO).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. zu der Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitssatz BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 - [Pendlerpauschale] Rn. 56, BVerfGE 122, 210; 23. Mai 2006 - 1 BvR 1484/99 - Rn. 23, BVerfGE 115, 381).

    Eine Unvereinbarkeitserklärung setzt regelmäßig voraus, dass dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BVerfG 23. Mai 2006 - 1 BvR 1484/99 - Rn. 33, BVerfGE 115, 381).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. zu der Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitssatz BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 - [Pendlerpauschale] Rn. 56, BVerfGE 122, 210; 23. Mai 2006 - 1 BvR 1484/99 - Rn. 23, BVerfGE 115, 381).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der festgestellten Unvereinbarkeit einer Norm mit Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechtslage rückwirkend auf den in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt verfassungsgemäß umzugestalten (vgl. 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 - [Pendlerpauschale] Rn. 88, BVerfGE 122, 210).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    b) Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normgebung tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten berücksichtigt werden müssen (st. Rspr., vgl. nur BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25, EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 34; Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

    bb) Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. nur BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 71, 39; BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25 mwN, EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 34).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst - Tarifablösung -

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
    Es gelten die gleichen Regeln, wie sie das Bundesverfassungsgericht für die Rückwirkung von Gesetzen aus Art. 20 Abs. 3 GG ableitet (vgl. nur Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 1089/06 - Rn. 24 mwN, EzTöD 600 TV-V § 14 Zusatzurlaub Schicht-/Wechselschichtarbeit Nr. 1; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 26 Sa 1729/08
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Darüber hinaus verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - aaO; 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 23) .
  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

    Verstößt eine Tarifnorm gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 TzBfG, ist sie nichtig (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 35) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Darüber hinaus verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - aaO; 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110) .
  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

    Das gilt auch bei Verstößen gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG; vorrangig haben die Gerichte jedoch den tariflichen Regelungsspielraum zu respektieren (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 34 f. mwN).
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

    Regelmäßig ist es hinreichend, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    So haben etwa für die Vergangenheit gleichheitswidrig ausgeklammerte Personen nur dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

    Regelmäßig ist es hinreichend, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    So haben etwa für die Vergangenheit gleichheitswidrig ausgeklammerte Personen nur dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

    Regelmäßig ist es hinreichend, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    So haben etwa für die Vergangenheit gleichheitswidrig ausgeklammerte Personen nur dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 9 Sa 497/17

    Ablösung des Bezugsrechts auf Hausbrandkohlen durch einen Anspruch auf

    Regelmäßig ist es hinreichend, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39Rn. 21 ).

    So haben für die Vergangenheit gleichheitswidrig ausgeklammerte Personen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Verstößt eine Tarifnorm gegen höherrangiges Recht oder überschreiten die Tarifvertragsparteien die Grenze der tariflichen Rechtsetzungsbefugnis, ist die Norm nichtig (BAG v. 04.05.2010, 9 AZR 181/09, juris).

    Ausnahmsweise kann die Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften auch die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags bedeuten (vgl. z. B. BAG v. 04.05.2010, 9 AZR 181/09, juris; BAG v. 12.12.2007, 4 AZR 996/06, Rn. 21 mwN, BAGE 125, 169).

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

    Regelmäßig ist es hinreichend, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    So haben etwa für die Vergangenheit gleichheitswidrig ausgeklammerte Personen nur dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 71/19

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 73/11 R

    Rentenversicherung - Anrechnung von steuerfreien Aufstockungsbeträgen auf die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17

    Parallelverfahren zu LAG Hamm v. 25.09.2018 9 Sa 559/17

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10

    AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 25.09.2018 - 9 Sa 559/17

    Kein Günstigkeitsvergleich bei einander ablösenden Tarifverträgen

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 686/09

    Abgeltung von Reisezeiten im Außendienst der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 310/15

    Überbrückungsbeihilfe - Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17

    Sonderzuwendung - Rückzahlung - Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 2/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Hamm, 27.08.2019 - 9 Sa 1154/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Arbeiter; Energiebeihilfe; Umstellung der

  • ArbG München, 05.12.2011 - 31 Ca 16064/10

    Überleitung in den TVöD, Bewährungsaufstieg, Höhergruppierungsgewinn,

  • LAG Hamm, 21.05.2019 - 9 Sa 586/17

    Ruhrbergbau, Hausbrandleistungen, Energiebeihilfe, Arbeiter, Abfindung

  • LAG Hamm, 07.05.2019 - 9 Sa 936/17

    Saarbergbau; Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe; Abfindung; Saarbergbau

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 442/09

    Tarifliches Wegegeld - Besitzstand - Gleichheitssatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2016 - 3 Sa 137/16

    Tariflicher Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Anspruch eines gleichgestellten

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 71/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 2026/19

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 241/16

    Überbrückungsbeihilfe - Tarifvertrag für soziale Sicherung

  • LAG Hessen, 31.01.2019 - 11 Sa 870/18

    Gleichheitsgrundsatz verlangt Berücksichtigung der Lebensverhältnisse

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 489/15

    Haftung des Pensionssicherungsvereins für rückständige Versorgungsansprüche

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 129/20

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

  • LAG Hessen, 29.10.2018 - 17 Sa 671/17

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1058/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 128/20

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1056/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1059/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12

    Lebensalterstufen im BAT - unzulässige Altersdiskriminierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 12 Sa 201/20

    Nachtzuschläge - Schichtarbeit - Wechselschichtarbeit

  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 490/15

    Haftung des Pensionssicherungsvereins für rückständige Versorgungsansprüche

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 9/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 6/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 7/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 12 Sa 274/20

    Ausgleichsregelung für Nachtarbeit - allgemeiner Gleichheitssatz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 4/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 8/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Nürnberg, 07.11.2019 - 5 Sa 174/19

    Altersfreizeit - Staffelung nach Wochenarbeitszeit - Diskriminierung

  • ArbG Hamburg, 08.03.2013 - 27 BV 25/12

    Zeitlich begrenzte Nachwirkung von betriebsverfassungsrechtlichen Normen eines

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Rechtsprechung
   BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2297
BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08 (https://dejure.org/2010,2297)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2010 - 4 AZR 903/08 (https://dejure.org/2010,2297)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 (https://dejure.org/2010,2297)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umgruppierung - Einführung einer neuen Entgeltstruktur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2498
  • DB 2010, 2568
  • NZA-RR 2011, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Mit Begriffen wie "Regelung" und "Inkrafttreten" bringen die Tarifvertragsparteien regelmäßig einen Willen zur unmittelbaren und eigenständigen Normsetzung zum Ausdruck und verweisen nicht auf einen anderenorts formulierten Regelungswillen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 35, BAGE 118, 141).

    die Klärung von Rechtsanwendungsproblemen verbindlich vorwegnehmende, normative Regelungen darstellen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 36, BAGE 118, 141).

    Die zusätzliche Vereinbarung der konkreten Transferliste lässt die normative Wirkung der Zuordnungsmatrix nicht entfallen (vgl. im Ergebnis ebenso BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 37 und 44, BAGE 118, 141).

    Anlagen zur Haupturkunde nehmen an der Schriftform des § 126 BGB selbst dann teil, wenn sie nicht körperlich mit der Haupturkunde verbunden und auch nicht eigens unterzeichnet sind (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 30, BAGE 118, 141).

    Für die Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn die sachliche Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlage zweifelsfrei feststeht (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 30, aaO; BGH 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - zu 3 a aa [1] der Gründe, NJW 2000, 354).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 30, aaO).

    Dabei zeigt bereits der Wortlaut der Überleitungsvereinbarung vom 9. Juli 2006 mit konkreten und abstrakten Regelungen zur Überleitung und zur Überleitungszulage unter der Überschrift "Überleitungsregelungen", die regelmäßig einen unmittelbaren, eigenständigen Regelungswillen zum Ausdruck bringt (vgl. auch BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 35, BAGE 118, 141), dass damit keine nur auf den Einzelfall beschränkten Regelungen getroffen wurden.

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch die Voraussetzungen der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale erfüllen (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).

    (a) Entspricht die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit einem Tätigkeitsbeispiel einer niedrigeren als der beantragten Vergütungsgruppe, so kann diese Tätigkeit regelmäßig nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten höheren Vergütungsgruppe subsumiert werden (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13).

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    aa) Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - zu II 4 c der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21).

    Dies entspricht den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, denen Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im Allgemeinen gerecht werden wollen (BAG 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - zu II 2 der Gründe, aaO).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Seine Zustimmung zum Arbeitsvertragsschluss umfasste grundsätzlich auch die den Tarifvertragsparteien stets offenstehende tarifautonome Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, solange sie damit nicht andere Verfassungsgrundsätze, zB den Gleichbehandlungsgrundsatz oder den Vertrauensschutz, verletzen (vgl. BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - zu II 7 der Gründe, AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Als Vertrauensschutzverletzung kommt etwa eine rückwirkende Änderung tarifvertraglicher Regelungen in Betracht (st. Rspr., vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18 mwN, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15).
  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 593/80
    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Es kann deshalb unentschieden bleiben, ob in Tarifverträgen auch Einzelfallregelungen oder nur abstrakt-generelle Regelungen zulässig sind (ebenso auch BAG 8. Juni 1983 - 4 AZR 593/80 -).
  • LAG Hessen, 02.07.2008 - 17 Sa 1885/07

    Eingruppierung - Berufsschlepperfahrer - TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1885/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Sie besagen andererseits aber auch, dass eine Eingruppierung dieser Arbeitnehmer außerhalb der Vergütungsgruppen, in denen sie mit ihrer Funktionsbezeichnung aufgeführt sind, nicht in Betracht kommt (BAG 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 11 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 11).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Für die Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn die sachliche Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlage zweifelsfrei feststeht (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 30, aaO; BGH 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - zu 3 a aa [1] der Gründe, NJW 2000, 354).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08
    Das Schriftformerfordernis dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und damit dem Gebot der Normenklarheit (BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Auch durch die Bestimmungen zum Inkrafttreten haben die Tarifvertragsparteien den Willen zur unmittelbaren und eigenständigen Normsetzung zum Ausdruck gebracht (vgl. hierzu BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 37) .
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    normative Regelungen die Klärung von Rechtsanwendungsproblemen verbindlich vorwegnehmen (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 48; 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 37, 39) .
  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09

    Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

    aa) Der Senat hat in mehreren Urteilen zum TV VS Technik/IT bereits entschieden, dass die Überleitungsregelungen vom 8. und 9. Juli 2006 zum TV VS Technik/IT Tarifnormen sind, die unmittelbare und zwingende Wirkung entfalten und für die davon Betroffenen eine Überprüfung anhand der Tätigkeitsmerkmale des TV VS Technik/IT ausschließen (ua. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    Für die Arbeitnehmer ist die Vereinbarung jedoch nur dann anspruchsbegründend, wenn sie Teil eines normativ geltenden Tarifvertrages ist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 39, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 40, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    Es kann deshalb unentschieden bleiben, ob in Tarifverträgen auch Einzelfallregelungen oder nur abstrakt-generelle Regelungen zulässig sind (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 45, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    Die Auslegung als umfassende und abschließende Zuordnung wird bestätigt durch die Schlichtungsschlussempfehlung, in welcher der Schlichter feststellt, dass sich die Tarifvertragsparteien über die Zuordnung "sämtlicher Tätigkeiten ausweislich der ... Zuordnungsmatrices verständigt" haben (so schon BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 - 40, 45 - 47, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46; vgl. auch die sieben Parallelentscheidungen vom selben Tage sowie diejenigen vom 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - und - 4 AZR 124/09 -; ferner bereits 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .

    Die sachliche Zusammengehörigkeit zwischen Haupturkunde und Anlage haben die Tarifvertragsparteien ferner dadurch sichergestellt, dass sie die Zuordnungsmatrix auf jeder Seite paraphiert haben (so auch BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 43, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

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Rechtsprechung
   BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1525
BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07 (https://dejure.org/2010,1525)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2010 - 3 AZR 31/07 (https://dejure.org/2010,1525)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 3 AZR 31/07 (https://dejure.org/2010,1525)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Direktversicherung; Unverfallbarkeit; Insolvenz

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 1b Abs 2 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 2 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerrufsmöglichkeit des Bezugsrechts aus einem Versicherungsvertrag zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitgebers als Zurechnungsvoraussetzung für die Insolvenzmasse

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • Betriebs-Berater

    Ersatzaussonderungsrecht bei betrieblicher Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Unverfallbarkeit in der Insolvenz

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • rechtsportal.de

    Widerrufsmöglichkeit des Bezugsrechts aus einem Versicherungsvertrag zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitgebers als Zurechnungsvoraussetzung für die Insolvenzmasse

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Voraussetzungen für ein Ersatzaussonderungsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Versorgung durch Direktversicherung in der Insolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ersatzaussonderungsrecht bei betrieblicher Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2260
  • NZA 2010, 1448 (Ls.)
  • BB 2010, 2498
  • BB 2011, 253
  • DB 2010, 2678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Da der Verwalter nach § 80 Abs. 1 InsO in die Rechtsposition des Arbeitgebers eintritt, gilt für ihn nichts anderes (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tag: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 -; ebenso bereits BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Der Verwalter hat in diesen Fällen nur die Möglichkeit, den Rückkaufswert zu Gunsten der Masse in Anspruch zu nehmen, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen des Widerrufsrechts vorliegen (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tage: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - sowie BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 92, 1; 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - zu 3 und 4 der Gründe, BAGE 65, 208; BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 25).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (ausführlich dazu Urteil des Senats vom selben Tage: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 -).

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Da der Verwalter nach § 80 Abs. 1 InsO in die Rechtsposition des Arbeitgebers eintritt, gilt für ihn nichts anderes (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tag: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 -; ebenso bereits BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Der Verwalter hat in diesen Fällen nur die Möglichkeit, den Rückkaufswert zu Gunsten der Masse in Anspruch zu nehmen, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen des Widerrufsrechts vorliegen (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tage: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - sowie BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 92, 1; 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - zu 3 und 4 der Gründe, BAGE 65, 208; BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 25).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Da der maßgebliche Sachverhalt feststeht, kann der Senat die Auslegung selbst nachholen (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Da der maßgebliche Sachverhalt feststeht, kann der Senat die Auslegung selbst nachholen (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20).
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Da der Kläger eine Masse- und keine Insolvenzforderung geltend macht, ist die Klage unabhängig von der insolvenzrechtlichen Einordnung derartiger Forderungen unbegründet und nicht bereits unzulässig (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 14, BAGE 124, 150).
  • BGH, 30.06.1958 - II ZR 117/57

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Lebensversicherungsverträge

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Insbesondere wäre dann ein einseitiger Eingriff in die Grundlagen der Prämienberechnung nicht ausgeschlossen (vgl. zu diesem Aspekt auch BGH 30. Juni 1958 - II ZR 117/57 - zu 3 der Gründe, BGHZ 28, 78).
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Da der Verwalter nach § 80 Abs. 1 InsO in die Rechtsposition des Arbeitgebers eintritt, gilt für ihn nichts anderes (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tag: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 -; ebenso bereits BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Der Verwalter hat in diesen Fällen nur die Möglichkeit, den Rückkaufswert zu Gunsten der Masse in Anspruch zu nehmen, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen des Widerrufsrechts vorliegen (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tage: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - sowie BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 92, 1; 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - zu 3 und 4 der Gründe, BAGE 65, 208; BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 25).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    In diesen Fällen ist weitere Voraussetzung, dass bereits die frühere Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und die Betriebszugehörigkeit beim vorhergehenden Arbeitgeber an die Betriebszugehörigkeit beim neuen Arbeitgeber heranreicht (vgl. die Grundsatzentscheidungen BAG 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 31, 45 und 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 44, 1).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01

    Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
    Da der Verwalter nach § 80 Abs. 1 InsO in die Rechtsposition des Arbeitgebers eintritt, gilt für ihn nichts anderes (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tag: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 -; ebenso bereits BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09

    Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08

    Verrechnung von Rentenstämmen - Rechtskraft

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 945/06
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

    So kann bei einer Direktversicherung der Versicherungsvertrag nicht anders als durch Kündigung beendet werden (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 31/07 - Rn. 18, ZIP 2010, 2260) .
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung

    Der Senat kann jedoch die Erklärungen - auch wenn es sich um nichttypische Erklärungen handeln sollte - selbst auslegen, da alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (vgl. BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 31/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1b Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 10) .
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 267/09

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Herausgabe des

    Weitergehende Rechte aus § 103 InsO kann der Insolvenzverwalter dagegen nicht herleiten (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 31/07 - Rn. 18, AP BetrAVG § 1b Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 10) .
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