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   BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09   

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https://dejure.org/2010,4146
BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09 (https://dejure.org/2010,4146)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 7 ABR 123/09 (https://dejure.org/2010,4146)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 (https://dejure.org/2010,4146)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 12 Abs 4 DBGrG, § 12 Abs 2 DBGrG, § 12 Abs 3 DBGrG
    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 12 Abs 4 DBGrG, § 12 Abs 2 DBGrG, § 12 Abs 3 DBGrG
    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei bloßer Arbeitsplatzbewertung im Unterschied zur Eingruppierung ist nicht zulässig; Zulässigkeit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei bloßer Arbeitsplatzbewertung im Unterschied zur Eingruppierung; Abstrakte Bewertung eines ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • bag-urteil.com

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • rewis.io

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1, 2
    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung i. S. von § 99 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 200
  • NZA 2011, 531
  • BB 2011, 1011
  • DB 2011, 1000
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    d) Die materielle Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) steht einer neuen Entscheidung über die Frage des Mitbestimmungsrechts nicht entgegen.

    bb) Der Beschluss des Ersten Senats vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) entfaltet bereits subjektiv keine Rechtskraft für die Beteiligten dieses Verfahrens.

    Es kann deshalb offenbleiben, ob die objektiven Grenzen der Rechtskraft des Beschlusses vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - aaO) eingehalten oder überschritten wären.

    Die abstrakte Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist jedoch keine personelle Einzelmaßnahme iSv. § 99 BetrVG (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) .

  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Sie besteht in der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien (vgl. etwa BAG 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 23, BAGE 128, 265) .

    Damit ist sie Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätze niederschlägt (für die st. Rspr. BAG 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 22 mwN, aaO) .

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    BetrVG gesperrt ist (vgl. BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 50, 337) .
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Arbeitsplatzbewertungen sind, weil sie nicht personenbezogen sind, auch keine Beurteilungsgrundsätze iSv. § 94 BetrVG (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 3 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27) .
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    aa) Der Streit darüber, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 81 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 19) .
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    (1) Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren gelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, im Betrieb häufiger auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 101, 232) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    aa) Danach muss der Antrag die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht beansprucht oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 129, 364) .
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Ausnahmen sind insbesondere aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, etwa wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 21 mwN, EzA ZPO 2002 § 559 Nr. 1) .
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Der nun antragstellende Betriebsrat ist weder identisch mit dem im Erstverfahren antragstellenden Betriebsrat der Deutsche Bahn AG - Geschäftsbereich Netz, Niederlassung Oberhausen, Standort Duisburg -, noch ist er dessen Funktionsnachfolger (vgl. zu den subjektiven Grenzen der Rechtskraft BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 95, 47) .
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - Rn. 13, BAGE 120, 303) .
  • LAG Düsseldorf, 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

    Ein solcher Globalantrag ist umfassend, aber nicht unbestimmt (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 15, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    (1) Der Streit über die Ab- und Rückmeldepflicht eines Betriebsratsmitglieds bei der Ausübung von Betriebsratstätigkeit am Arbeitsplatz betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft von Rechtsnormen - hier § 37 Abs. 2, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB - über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 20, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7 ) .

    Das Problem kann sich künftig jederzeit wiederholen (vgl. für die Feststellung eines Mitbeurteilungsrechts BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Der Streit über die Ab- und Rückmeldepflicht eines Betriebsratsmitglieds betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis im Sinne einer durch die Herrschaft von Rechtsnormen - hier § 38 Abs. 1 BetrVG - über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09 - Rn. 16, BAGE 138, 233; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 20, BAGE 136, 200) .
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    aa) Danach muss der Antrag die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht beansprucht oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (vgl. nur BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    aa) Der Streit darüber, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person ( BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 20, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    (1) Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren gelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, im Betrieb häufiger auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann ( BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Die abstrakte Bewertung einer Stelle, eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist dabei selbst keine der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG unterfallende personelle Einzelmaßnahme (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30) .

    Gegenstand des als Mitbeurteilungsrecht ausgestalteten Mitbestimmungsrechts ist nicht die Bewertung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit, sondern die sich daraus ergebende Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Vergütungs- oder Entgeltgruppe (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 31) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Arbeitsplatzbewertung und personelle

    Ausnahmen sind insbesondere aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, etwa wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN) .

    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 28 mwN) .

    Gegenstand der Beurteilung ist nicht - wie bei der Eingruppierung - der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsplatz (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen betrifft stets einzelne Arbeitnehmer (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30, NZA 2011, 531) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Ausnahmen sind aber aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN , EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Auch dann, wenn eine Beteiligtenerweiterung auf Seiten der Antragsteller entsprechend den Grundsätzen zur Zulässigkeit von Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren ausnahmsweise möglich sein sollte (zu den Voraussetzungen im Einzelnen etwa BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 26 f.; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 136, 200) , wäre diese vorliegend unzulässig.
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das

    Die abstrakte Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist aber keine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 136, 200) , auf welche die Tarifvertragsparteien bei der "zutreffenden" Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abstellen.
  • ArbG Mannheim, 07.12.2022 - 2 BV 3/22

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

    Gegenstand des als Mitbeurteilungsrecht ausgestalteten Mitbestimmungsrechts ist nicht die Bewertung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit, sondern die sich daraus ergebende Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Vergütungs- oder Entgeltgruppe (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 17, juris, mwN; BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30, juris, mwN).

    Damit ist sie Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätze niederschlägt (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 29, juris, mwN).Für das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats ist unerheblich, woraus sich die Geltung der Vergütungsordnung ergibt.

    Sie besteht in der Zuordnung der verrichteten Tätigkeit eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien (BAG 3. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 14, juris; BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 29, juris, mwN).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 35/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12

    Unterrichtungspflicht, Umfang, Betriebsrat, Verpflichtungsanspruch,

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 20 TaBV 2/12

    Eingruppierung nach dem ERA-TV bei vorläufiger Bewertung der Arbeitsaufgabe durch

  • LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11

    Feststellung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG , wenn der

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 11/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

  • LAG München, 27.02.2018 - 7 TaBV 91/17

    Stufenvorweggewährung

  • ArbG Karlsruhe, 17.04.2013 - 7 BV 2/12

    Unterrichtung des Betriebsrats über den Einsatz von Werkunternehmern gemäß § 80

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - 13 TaBV 4/14

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Eingruppierung nach

  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11

    Mitwirkungsrecht bei Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung nach dem Hessischen

  • LAG Nürnberg, 09.12.2016 - 2 TaBV 50/16

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Stellenbewertung -

  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13

    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Hamm, 16.08.2013 - 13 TaBV 22/13

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen - Anwendbarkeit

  • LAG München, 13.07.2016 - 11 TaBV 59/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz Evangelische Landeskirche und Diakonie in W, 25.07.2013 - AS 34/12
  • SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 25.07.2013 - AS 34/12
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Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2889
BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09 (https://dejure.org/2011,2889)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2011 - 7 AZR 194/09 (https://dejure.org/2011,2889)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 (https://dejure.org/2011,2889)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • openjur.de

    Befristetes Arbeitsverhältnis; mittelbare Vertretung; Kausalzusammenhang

  • Bundesarbeitsgericht

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 106 S 1 GewO
    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 106 S 1 GewO
    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei rechtlicher Unübertragbarkeit der Arbeiten auf den Vertretenen fehlt der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Fehlen des Sachgrundes der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Falle einer rechtlichen ...

  • Betriebs-Berater

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Vertretungsbefugnis bei Unmöglichkeit der Tätigkeitsübertragung auf Stammkraft

  • rewis.io

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • ra.de
  • rewis.io

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 3
    Fehlen des Sachgrunds der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei rechtlicher Unübertragbarkeit der Arbeiten auf den Vertretenen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei mittelbarer Vertretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Immer Schwierigkeiten mit befristeten Arbeitsverhältnissen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 507
  • BB 2011, 1011
  • BB 2011, 1919
  • DB 2011, 938
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09
    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

    Neue Tätigkeiten können ihm zugewiesen werden, soweit sie die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 22 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09
    Allerdings können sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung eines Arbeitsvertrags nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 71 = EzA TzBfG § 14 Nr. 67) .

    Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 21 mwN, aaO).

  • LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 1025/08

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. Januar 2009 - 5 Sa 1025/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 16; vgl. zur Vorgängerregelung in § 21 BErzGG: BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 27; 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 13) .
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (vgl. zur Vorgängerregelung in § 21 BErzGG: BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 27; 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 13) .
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - Schule - Rechtsmissbrauch

    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 16; vgl. auch BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 27 ; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 16, BAGE 142, 308; 12. Januar 2011 -  7 AZR 194/09  - Rn. 13 ) .
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Rechtsprechung
   BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3597
BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • openjur.de

    Schadensersatz; Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 241 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 241 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber besteht; Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf die bis zum 31. ...

  • Betriebs-Berater

    Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rewis.io

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Nichtannahme eines begründeten Antrags auf Altersteilzeitarbeit ? Anspruch auf Ersatz des wegen des dadurch entgangenen Rentenbezugs entstandenen Schadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen verzögerter Annahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1312
  • BB 2011, 1011
  • BB 2011, 1663
  • DB 2011, 1060
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die beiderseitigen Interessen angemessen zu wahren (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 = AP ATG § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 1) .

    Sowohl aus der systematischen Stellung als auch aus Sinn und Zweck der Regelungen in § 2 TV ATZ ist zu folgern, dass sich § 2 Abs. 3 TV ATZ lediglich auf Abs. 2 bezieht und in Bezug auf Abs. 1 (Altersteilzeit für Arbeitnehmer unter 60 Jahren) nicht anzuwenden ist (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 = AP ATG § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 1) .

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Zwar hat aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Leistungsklage grundsätzlich Vorrang vor einer Feststellungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch beziffern kann (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2 ) , jedoch kann dennoch ein Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2) .

    Zwar hat aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Leistungsklage grundsätzlich Vorrang vor einer Feststellungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch beziffern kann (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2 ) , jedoch kann dennoch ein Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 3 Sa 548/08

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2009 - 3 Sa 548/08 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Richtet sich die Feststellungsklage nämlich gegen einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, kann erwartet werden, dass dieser einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 112 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 3) .
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Die Feststellung ihrer Voraussetzungen liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass der Beklagte darlegungs- und beweisbelastet für die das Mitverschulden der Klägerin begründenden Tatsachen ist (vgl. BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris Rn. 60).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit

    Die Feststellung ihrer Voraussetzungen liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris).

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 11.03.2008 - 3 AZR 358/06, juris).

    Dabei kann im Rahmen der Prüfung des Vertretenmüssens auch ein Organisationsverschulden relevant sein, also dass die Beklagte ihren Betrieb nicht so organsiert hat, bei Ausfällen für Vertretung zu sorgen (vgl. allg. zum Organisationsverschulden beim Vertretenmüssen: BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 71/07, juris).

  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 350/22

    Proportionale Erhöhung der Theaterbetriebszulage - regelmäßig über die tarifliche

    aa) Gemäß § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (hierzu und zum Folgenden BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 13 ff.; 24.02.2021 - 10 AZR 130/19 - Rn. 13 f.; 24.06.2021 - 5 AZR 529/20 - Rn. 26 f.; 29.06.2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 44 ff., juris).

    bb) Aus diesem Grunde steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags auch nicht der Rechtsgedanke des Vorrangs der Leistungsklage entgegen (BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 24.06.2021 - 5 AZR 529/20 - Rn. 27; 29.06.2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 48, juris).

    Insbesondere kann bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes erwartet werden, dass dieser einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 - Rn. 17; 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 18.09.2012 - 3 AZR 307/10 - Rn. 21; LAG Rheinland-Pfalz 05.04.2017 - 4 Sa 242/16 - Rn. 27 , juris).

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

    Diese Vorschrift bezieht sich nämlich lediglich auf Arbeitnehmer i. S. von § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 1; BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - Rz. 26 juris; BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rz. 45 juris).

    Dazu gehören auch finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers (BAG 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - Rz. 21 juris; BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - Rz. 31 juris; BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rz. 42 juris).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • LAG Hamburg, 06.03.2014 - 7 Sa 78/13

    Berechnung Jahresurlaub - Wechselschichtdienst

  • LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10

    Altersteilzeitantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2017 - 1 Sa 284/17

    Ansprüche auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 684/11

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 5 Sa 100/16

    Anspruch auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

  • LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10

    Altersteilzeitanspruch, TV-ATZ, einem Schwerbehinderten gleichgestellter

  • LAG Hamm, 17.01.2014 - 1 Sa 1202/13

    Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen

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