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Rechtsprechung
   FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4239/07 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15577
FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4239/07 E (https://dejure.org/2011,15577)
FG Münster, Entscheidung vom 24.02.2011 - 11 K 4239/07 E (https://dejure.org/2011,15577)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 11 K 4239/07 E (https://dejure.org/2011,15577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Übernahme fehlerhaft übertragener Lohnsteuerdaten ermöglicht die Bescheidberichtigung wegen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Berichtigung elektronisch falsch übertragener Lohnsteuer-Daten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Frage der Rechtmäßigkeit der Änderung eines bestandskräftigen (ESt-)Bescheides aufgrund fehlerhafter Datenübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falsch übertragenen Lohnsteuerdaten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Berichtigung bei Übernahme elektronischer Lohnsteuerdaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1076
  • BB 2011, 1429
  • EFG 2011, 1220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.10.1992 - II R 111/89

    Berichtigung eines bestandskräftigen Einheitswertbescheides durch das Finanzamt

    Auszug aus FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4239/07
    Maßgebend ist dafür, dass der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkannt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1992, II R 111/89, BFH/NV 1993, 637).
  • BFH, 06.02.2008 - VII B 23/07

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einer Abrechnung - Tatsachenwürdigung

    Auszug aus FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4239/07
    Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtssprechung rein mechanische Fehler, bei denen die Möglichkeit eines Rechtsirrtums ausgeschlossen ist (s. BFH Beschluss vom 6. Februar 2008 VII B 23/07 BFH/NV 2008, 814-815).
  • BFH, 17.02.1993 - X R 47/91

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von

    Auszug aus FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4239/07
    Der Fehler muss außerdem offenbar sein, also durchschaubar, eindeutig und augenfällig und somit auf der Hand liegen (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1993 X R 47/91, BFH/BV 1993, 683 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14

    Berichtigung einer fehlerhaften Steuerfestsetzung nach § 129 AO aufgrund einer

    Entsprechend der Entscheidung des FG Münster (v. 24. Februar 2011 - 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220) habe auch kein Anlass bestanden, die Divergenz zwischen den Angaben zu überprüfen.

    Der Auffassung des FG Münster (Urteil v. 24. Februar 2011 - 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220), wonach in einem entsprechenden Fall für eine Überprüfung der Divergenz kein Anlass bestanden hätte und somit eine Änderung nach § 129 AO möglich gewesen sei, folgt der erkennende Senat nicht.

    Außerdem weicht der erkennende Senat mit seiner Entscheidung von dem Urteil des FG Münster (v. 24. Februar 2011 - 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220) ab, so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert.

  • FG Köln, 14.03.2016 - 5 K 1920/14

    Erkennbarkeit eines Fehlers bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden

    Das vom Beklagten genannte Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 14.02.2011 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220 sei nicht anzuwenden.

    Diesbezüglich könne auf das Urteil des FG Münster vom 14.02.2011 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220, verwiesen werden.

  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2342/15

    Voraussetzungen für die Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung

    Etwas anderes kann auch nicht dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.2.2011 11 K 4239/07 E, EFG 2011, 1220 mit Anm. Rosenke, entnommen werden, in dem zunächst herausgestellt wird, der Sachbearbeiter habe die elektronisch übermittelten Daten übernommen und auf deren Richtigkeit vertraut, daraufhin aber auch klar gestellt wird, es habe kein Anlass bestanden, die Richtigkeit der elektronisch übermittelten Daten zu überprüfen.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.03.2011 - 4 K 1954/10 Z, EU   

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https://dejure.org/2011,7669
FG Düsseldorf, 18.03.2011 - 4 K 1954/10 Z, EU (https://dejure.org/2011,7669)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2011 - 4 K 1954/10 Z, EU (https://dejure.org/2011,7669)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2011 - 4 K 1954/10 Z, EU (https://dejure.org/2011,7669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Motorrad als einfuhrabgabenfreies Übersiedlungsgut eines in die Europäische Union (EU) Einreisenden; Eingangsabgabe einer natürlichen - nach Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit in die USA wieder in die EU einreisenden - Person; Auslegung des Begriffes "gewöhnlicher ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Einfuhrabgabe für ein in den USA erworbenes Motorrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollbefreiung für Übersiedlungsgut; Befristete Abordnung an ausländisches Konzernunternehmen; Rückverlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in das Gemeinschaftsgebiet; Zollbefreiung; Übersiedlungsgut; Ausländisches Konzernunternehmen; Gemeinschaftsgebiet

  • datenbank.nwb.de

    Zollbefreiung für Übersiedlungsgut - Befristete Abordnung an ausländisches Konzernunternehmen - Rückverlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in das Gemeinschaftsgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Befreiung von Einfuhrabgaben für ein in den USA erworbenes Motorrad

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Motorrad aus den USA

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einfuhrabgaben für ein in USA erworbenes Motorrad

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von Einfuhrabgaben für ein in den USA erworbenes Motorrad bei Beibehaltung des inländischen Hauptwohnsitzes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einfuhrabgaben für ein in den USA erworbenes Motorrad

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1429
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hessen, 07.02.2000 - 7 K 10/99

    Begriff des gewöhnlichen Wohnsitzes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2011 - 4 K 1954/10
    Bereits das Wort "Übersiedeln" - zum Übersiedlungsgut gehört nach Artikel 1 Abs. 2 Buchst. c VO 918/83 der gesamte Hausrat - legt nahe, eine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht bei einem zeitlich befristeten, vorübergehenden Aufenthalt im Ausland anzunehmen ist (FG Hamburg Urteil v. 06.11.2008, 4 K 72/08; Hessisches FG, Urteil v. 07.02.2000, 7 K 10/99, beide Entscheidungen nur in juris veröffentlicht).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 244/02

    NZB: Zulassungsgründe, gewöhnlicher Wohnsitz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2011 - 4 K 1954/10
    Aus diesem Grund ist die Definition in Artikel 7 Abs. 1 der Verkehrsmittelrichtlinie bereits dem Wortlaut nach ("Im Sinne dieser Richtlinie...") auf den Anwendungsbereich der Richtlinie beschränkt (vgl. BFH Beschluss vom 11.02.2003, VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833).
  • FG Hamburg, 06.11.2008 - 4 K 72/08

    Einfuhrumsatzsteuer: Gewöhnlicher Wohnsitz i. S. d. Zollbefreiungsverordnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2011 - 4 K 1954/10
    Bereits das Wort "Übersiedeln" - zum Übersiedlungsgut gehört nach Artikel 1 Abs. 2 Buchst. c VO 918/83 der gesamte Hausrat - legt nahe, eine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht bei einem zeitlich befristeten, vorübergehenden Aufenthalt im Ausland anzunehmen ist (FG Hamburg Urteil v. 06.11.2008, 4 K 72/08; Hessisches FG, Urteil v. 07.02.2000, 7 K 10/99, beide Entscheidungen nur in juris veröffentlicht).
  • FG Bremen, 21.06.2018 - 1 K 26/18

    Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Übersiedlungsgut - Vorliegen eines gewöhnlichen

    Denn dieser Begriff ist gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833 und Urteil des FG Düsseldorf vom 18. März 2011 4 K 1954/10 Z, EU, juris).

    Während der gewöhnliche Aufenthalt u.a. zur Abgrenzung von beschränkter und unbeschränkter Einkommensteuerpflicht dient (§ 1 des Einkommensteuergesetzes ), regeln die Art. 3 ff. der ZollbefreiungsVO nur den Umfang einer Zollbefreiung, d.h. einer grundsätzlich eng auszulegenden zollrechtlichen Ausnahme (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 18. März 2011 4 K 1954/10 Z,EU, a.a.O.).

    Aus diesem Grund ist die Definition in Art. 7 Abs. 1 der Verkehrsmittelrichtlinie bereits dem Wortlaut nach ("Im Sinne dieser Richtlinie...") auf den Anwendungsbereich der Richtlinie beschränkt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, a.a.O., Urteile des FG Düsseldorf vom 18. März 2011 4 K 1954/10 Z,EU, a.a.O. und des FG Hamburg vom 6. November 2008 4 K 72/08, a.a.O.).

    Der erkennende Senat folgt der Auffassung der Finanzgerichte, wonach der Begriff des "gewöhnlichen Wohnsitzes" im Sinne der ZollbefreiungsVO nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift zu bestimmen ist (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 18. März 2011 4 K 1954/10 Z,EU, a.a.O. und Urteil des FG Hamburg vom 6. November 2008 4 K 72/08, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07 F   

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https://dejure.org/2011,18336
FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07 F (https://dejure.org/2011,18336)
FG Münster, Entscheidung vom 08.04.2011 - 12 K 4487/07 F (https://dejure.org/2011,18336)
FG Münster, Entscheidung vom 08. April 2011 - 12 K 4487/07 F (https://dejure.org/2011,18336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Realisierung eines Veräußerungsgewinns i.S.d. § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) durch Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebes

  • Betriebs-Berater

    Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmers

  • rechtsportal.de

    EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmens

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsveräußerung/-aufgabe: - Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmens

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1429
  • EFG 2011, 1519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07
    Da er insolvent geworden sei und gegen ihn das Konkursverfahren eröffnet worden sei, läge eine Betriebsaufgabe nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) erst mit der Veräußerung der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage vor (BFH-Urteil vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl II 1993, 594).

    Zu Unrecht meint der Kl. unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594; vom 19.03.2002 VIII R 57/99, BStBl II, 2002, 662 und vom 01.07.2003 VIII R 24/01, BStBl II. 2003, 757, dass erst mit der Veräußerung des - vormaligen - Betriebsgrundstückes A-Straße 1 in 2006 eine Betriebsaufgabe gegeben sei.

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01

    Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede

    Auszug aus FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07
    Zu Unrecht meint der Kl. unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594; vom 19.03.2002 VIII R 57/99, BStBl II, 2002, 662 und vom 01.07.2003 VIII R 24/01, BStBl II. 2003, 757, dass erst mit der Veräußerung des - vormaligen - Betriebsgrundstückes A-Straße 1 in 2006 eine Betriebsaufgabe gegeben sei.
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99

    Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung -

    Auszug aus FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07
    Zu Unrecht meint der Kl. unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594; vom 19.03.2002 VIII R 57/99, BStBl II, 2002, 662 und vom 01.07.2003 VIII R 24/01, BStBl II. 2003, 757, dass erst mit der Veräußerung des - vormaligen - Betriebsgrundstückes A-Straße 1 in 2006 eine Betriebsaufgabe gegeben sei.
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07
    Sie kann daher auch nicht durch Erklärung zurückgezogen werden (BFH-Urteil vom 28.09.1995 IV R 39/94, BStBl. II 1996, 276).
  • BFH, 01.10.2015 - X B 71/15

    Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags -

    Die vom Kläger angeführte Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 45/06, BFHE 225, 334, BStBl II 2009, 902; FG Münster, Urteil vom 8. April 2011  12 K 4487/07 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1519, rkr.) steht dem nicht entgegen.
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