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   EuGH, 06.02.2014 - C-613/12   

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https://dejure.org/2014,1086
EuGH, 06.02.2014 - C-613/12 (https://dejure.org/2014,1086)
EuGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - C-613/12 (https://dejure.org/2014,1086)
EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - C-613/12 (https://dejure.org/2014,1086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Ägypten - Art. 20 des Protokolls Nr. 4 - Ursprungsnachweis - Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Ersatzwarenverkehrsbescheinigung EUR. 1, die zu einem Zeitpunkt ausgestellt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Helm Düngemittel

    Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Ägypten - Art. 20 des Protokolls Nr. 4 - Ursprungsnachweis - Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 - Ersatzwarenverkehrsbescheinigung EUR.1, die zu einem Zeitpunkt ausgestellt ...

  • EU-Kommission

    Helm Düngemittel

    Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Ägypten - Art. 20 des Protokolls Nr. 4 - Ursprungsnachweis - Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 - Ersatzwarenverkehrsbescheinigung EUR.1, die zu einem Zeitpunkt ausgestellt ...

  • Betriebs-Berater

    Nachweis des Ursprungs von Waren - Ersatzwarenverkehrsbescheinigung - Voraussetzungen für die Anwendung der Zollpräferenzregelung gemäß dem Europa-Mittelmeer- Abkommen mit Ägypten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Ägypten - Art. 20 des Protokolls Nr. 4 - Ursprungsnachweis - Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 - Ersatzwarenverkehrsbescheinigung EUR.1, die zu einem Zeitpunkt ausgestellt ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilwarenverkehrsbescheinigung: Zollrechtliche Auswirkungen bei fehlendem Waren-Ursprungsnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 20 Abs 1, ZK Art 20 Abs 3 Buchst d, EWGV 29 ... 13/92 Art 20 Abs 1, EWGV 29 13/92 Art 20 Abs 3 Buchst d, EGAbk EGY, EGAbkEGYProt 4 Art 2, EGAbkEGYProt 4 Art 2 ff, EGAbkEGYProt 4 Art 20, EGAbkEGYProt 4 Art 16, EGAbkEGYProt 4 Art 16ff, EGAbkEGYProt 4 Art 18
    Ägypten; Bescheinigung; Düngemittel; Teilwarenverkehrsbescheinigung; Ursprung; Ursprungserzeugnis; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Helm Düngemittel

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 20 Abs 1, ZK Art 20 Abs 3 Buchst d, EWGV 2913/92 Art 20 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 20 Abs 3 Buchst d, EGAbk EGY, EGAbkEGYProt 4 Art 2, EGAbkEGYProt 4 Art 2 ff, EGAbkEGYProt 4 A... rt 20, EGAbkEGYProt 4 Art 16, EGAbkEGYProt 4 Art 16ff, EGAbkEGYProt 4 Art 18
    Teilwarenverkehrsbescheinigung

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Düsseldorf - Auslegung von Art. 20 des Protokolls Nr. 4 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.02.2010 - C-386/08

    Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-613/12
    Das Erfordernis eines gültigen Ursprungsnachweises kann daher nicht als eine bloße Formalität angesehen werden, die unbeachtet bleiben kann, wenn der Ursprungsort durch andere Beweismittel festgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, Slg. 2010, I-1289, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Völkervertragsrecht im Wesentlichen im Wiener Übereinkommen kodifiziert wurde und die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf ein zwischen einem Staat und einer internationalen Organisation geschlossenes Abkommen wie das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Ägypten anzuwenden sind, soweit diese Bestimmungen eine Ausprägung des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts sind (vgl. entsprechend Urteil Brita, Rn. 40 und 41).

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-613/12
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass es Sache der Behörden des Ausfuhrstaats ist, den Ursprung einer Ware festzustellen, und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten grundsätzlich die von den Zollbehörden des Ausfuhrstaats vorgenommenen Beurteilungen insbesondere dann anerkennen müssen, wenn die Präferenzregelung durch ein internationales Abkommen geschaffen worden ist, das die Union auf der Grundlage gegenseitiger Pflichten gegenüber einem Drittstaat bindet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, Slg. 2011, I-13331, Rn. 29, sowie vom 8. November 2012, Lagura Vermögensverwaltung, C-438/11, Rn. 34 bis 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.07.1984 - 218/83

    Les Rapides Savoyards / Directeur des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-613/12
    Zudem ist die Anerkennung der Entscheidungen, die von den Behörden des im Rahmen einer Freihandelsregelung gegenüber der Union gebundenen Ausfuhrstaats getroffen werden, durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten notwendig, damit die Union ihrerseits von den Behörden dieses Ausfuhrstaats die Beachtung der von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen über den Ursprung der aus der Union in diesen Staat ausgeführten Waren verlangen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 1984, Les Rapides Savoyards u. a., 218/83, Slg. 1984, 3105, Rn. 27).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-613/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt zwar die Verkehrsbescheinigung die Beweisurkunde für den präferenziellen Ursprung einer Ware dar und wären die Einheitlichkeit und Sicherheit der Anwendung der Freihandelsabkommen mit Drittländern beeinträchtigt, wenn man zuließe, dass neben diesen Ursprungsnachweisen auch andere Beweismittel herangezogen werden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1995, Bonapharma, C-334/93, Slg. 1995, I-319, Rn. 16).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-438/11

    Lagura Vermögensverwaltung - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 220 Abs. 2

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-613/12
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass es Sache der Behörden des Ausfuhrstaats ist, den Ursprung einer Ware festzustellen, und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten grundsätzlich die von den Zollbehörden des Ausfuhrstaats vorgenommenen Beurteilungen insbesondere dann anerkennen müssen, wenn die Präferenzregelung durch ein internationales Abkommen geschaffen worden ist, das die Union auf der Grundlage gegenseitiger Pflichten gegenüber einem Drittstaat bindet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, Slg. 2011, I-13331, Rn. 29, sowie vom 8. November 2012, Lagura Vermögensverwaltung, C-438/11, Rn. 34 bis 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

    Der Gerichtshof hat in Rn. 37 des Urteils vom 6. Februar 2014, Helm Düngemittel (C-613/12, EU:C:2014:52), aber entschieden, dass "das Völkervertragsrecht im Wesentlichen im Wiener Übereinkommen kodifiziert wurde und die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf ein zwischen einem Staat und einer internationalen Organisation geschlossenes Abkommen wie das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit [der Arabischen Republik Ägypten] anzuwenden sind, soweit diese Bestimmungen eine Ausprägung des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts sind".
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL

    Dieses Abkommen war Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens in der Rechtssache, in der das Urteil Helm Düngemittel (C-613/12, EU:C:2014:52) ergangen ist.

    Der Gerichtshof hat in Rn. 37 des Urteils Helm Düngemittel (C-613/12, EU:C:2014:52) entschieden, "dass das Völkervertragsrecht im Wesentlichen im Wiener Übereinkommen kodifiziert wurde und die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf ein zwischen einem Staat und einer internationalen Organisation geschlossenes Abkommen wie das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Ägypten anzuwenden sind, soweit diese Bestimmungen eine Ausprägung des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts sind".

  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 11 K 500/13

    Anwendung von Präferenzmaßnahmen - Aufbewahrungsfrist für Ursprungszeugnisse nach

    Dies hat der EuGH inzwischen in mehreren Entscheidungen betont (EuGH-Urteile vom 6. Februar 2014 - Helm Düngemittel - C-613/12, ECLI:EU:C:2014:52, Rn. 32 ff., BB 2014, 607, ZfZ 2014, 94; vom 25. Februar 2010 - Brita GmbH - C-386/08, ECLI:EU:C:2010:91, Rn. 57, Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 und vom 23. Februar 1995 - Bonapharma - Rn. 16, Slg. 1995, I-319, HFR 1995, 352).

    In seiner Entscheidung vom 6. Februar 2014 - Helm Düngemittel - C-613/12 hat der EuGH zur Anwendung des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Ägypten noch einmal ausdrücklich entschieden, dass die Erbringung eines Nachweises des geltend gemachten Ursprungs die Feststellung des Ursprungs mittels einer von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes gemäß dem Protokoll Nr. 4 ausgestellten Verkehrsbescheinigung voraussetzt (ECLI:EU:C:2014:52, Rn. 41, BB 2014, 607, ZfZ 2014, 94).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-294/14

    ADM Hamburg - Verkehr - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Zollkodex der

    8 - Vgl. u. a. Urteil Helm Düngemittel (C-613/12, EU:C:2014:52, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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