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   BFH, 12.06.1968 - IV 254/62   

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BFH, 12.06.1968 - IV 254/62 (https://dejure.org/1968,250)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1968 - IV 254/62 (https://dejure.org/1968,250)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - IV 254/62 (https://dejure.org/1968,250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge oder als Veräußerungsgewinn bei der Veranlagung zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Veräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen
    Allgemeines

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 561
  • NJW 1969, 287
  • DB 1968, 1697
  • BStBl II 1968, 653
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.07.1967 - IV 300/64

    Zinsen steuerfrei?

    Auszug aus BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
    Außerdem bat der Senat im Zusammenhang mit der durch Urteil IV 300/64 vom 27. Juli 1967 (BFH 89, 422, BStBl III 1967, 690) entschiedenen Sache den Deutschen Industrie- und Handelstag, die Gemeinschaft zum Schutz der deutschen Sparer, den Deutschen Sparkassen- und Giroverband sowie den Bundesverband des privaten Bankgewerbes e. V. um Stellungnahmen zu dieser Frage, sowie die Deutsche Bundesbank um nähere Angaben über das Ausmaß der Geldentwertung in den Jahren 1950 bis zur Gegenwart und über die mutmaßliche weitere Entwicklung.

    Wegen der Einzelheiten der Begründungen verweist der Senat auf die Wiedergabe der Äußerungen im Urteil IV 300/64.

    In der Entscheidung IV 300/64 führte der erkennende Senat aus, daß das geltende Recht der Berücksichtigung einer in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Minderung der Kaufkraft des Geldes entgegensteht.

    Der Grundsatz Mark = Mark gehört zum Ordnungsgefüge des Zivilrechts und ist daher auch steuerrechtlich zu beachten (vgl. Entscheidung IV 300/64; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 845/58 vom 11. Juli 1961, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 13 S. 331, 340).

  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
    Das Finanzgericht (FG) führte unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanhofs (RFH VI A 706/28) vom 14. Mai 1930 (RStBl 1930, 580) und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) I 200/58 U vom 20. Januar 1959 (Sammmlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 68 S. 500 - BFH 68, 500 -, BStBl III 1959, 192) aus, daß die Kaufpreiszahlungen weder unter dem Gesichtspunkt des Wagnisses noch unter dem der Versorgung des Veräußerers als laufende Bezüge anerkannt werden könnten.

    Laufende Bezüge nimmt die Rechtsprechung sodann an, wenn die ratenweise Zahlung des Kaufpreises hauptsächlich deshalb vereinbart wurde, um zugleich die Versorgung des Berechtigten zu sichern (vgl. BFH-Urteile I 200/58 U; IV 85/62 U vom 23. Januar 1964, BFH 79, 16, BStBl III 1964, 239).

  • RFH, 23.05.1933 - VI A 907/32
    Auszug aus BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
    Die bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung einer wagnisbehafteten Betriebsveräußerung gegen "laufende Bezüge" von einer nicht wagnisbehafteten Betriebsveräußerung gegen "Kaufpreisraten" (Hinweis auf die RFH-Urteile VI A 706/28; VI A 907/32 vom 23. Mai 1933, RStBl 1933, 663; VI A 903/34 vom 19. Februar 1936, RStBl 1936, 768) sei zutreffend.

    Der in der Kaufpreisforderung enthaltene Veräußerungsgewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht (vgl. RFH-Urteile VI A 706/28, VI A 907/32, VI A 903/34).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
    Der Grundsatz Mark = Mark gehört zum Ordnungsgefüge des Zivilrechts und ist daher auch steuerrechtlich zu beachten (vgl. Entscheidung IV 300/64; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 845/58 vom 11. Juli 1961, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 13 S. 331, 340).
  • BFH, 16.07.1964 - IV 377/62 U

    Behandlung der Einkünfte aus der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als

    Auszug aus BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
    Schließlich schränkte die Rechtsprechung den Anwendungsbereich der Vorschriften, aus denen sich ein Zwang zur sofortigen Realisierung und Versteuerung eines Veräußerungsgewinns ergibt, auch für solche Fälle ein, in denen längere Zeit hindurch der Kaufpreis in Form von Zahlungen geleistet wird, die durch eine Sachwertklausel des Inhalts gesichert sind, daß den laufenden, ihrer Höhe nach noch ungewissen Preissteigerungen in einer Branche oder bei einem bestimmten Stoff oder Erzeugnis durch Erhöhung des Nennbetrages der Geldzahlungen Rechnung getragen werden soll (vgl. BFH-Urteil IV 377/62 U vom 16. Juli 1964, BFH 80, 410, BStBl III 1964, 622).
  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
    Laufende Bezüge nimmt die Rechtsprechung sodann an, wenn die ratenweise Zahlung des Kaufpreises hauptsächlich deshalb vereinbart wurde, um zugleich die Versorgung des Berechtigten zu sichern (vgl. BFH-Urteile I 200/58 U; IV 85/62 U vom 23. Januar 1964, BFH 79, 16, BStBl III 1964, 239).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).
  • BFH, 11.11.2010 - IV R 17/08

    Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen: Kein Wahlrecht zur

    Der "längere Zeitraum" diene daher letztlich nur der Beurteilung der Frage, ob die laufende Zahlung tatsächlich Versorgungscharakter habe, wie sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juni 1968 IV 254/62 (BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653) ergebe.

    Bereits nach dem grundlegenden BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653 könne nur in drei Ausnahmefällen von der Sofortversteuerung abgesehen werden.

    Die Klägerin verkenne auch, dass allein die fehlende Vererblichkeit des Zahlungsanspruchs nicht zu einem Wagnis führe, das eine laufende Versteuerung rechtfertigen könne, wie sich bereits aus dem BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653 ergebe, in dem von nicht vererblichen Leibrenten die Rede sei.

    Von dieser Beurteilung ist der BFH bereits in dem Senatsurteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653 ausgegangen (unter 1.b der Gründe).

  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Erstmals im BFH-Urteil vom 12. Juni 1968 IV 254/62 (BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, unter 1.b) ist die Formulierung enthalten --nicht tragend und beschränkt auf die Fallgruppe solcher wiederkehrender Leistungen, die der Versorgung dienen--, der Berechtigte könne zwischen der Sofort- und der Zuflussbesteuerung wählen.

    In derselben Entscheidung wurde bei wagnisbehafteten Bezügen hingegen noch ausdrücklich ein Zwang zur Zuflussbesteuerung angenommen (BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, unter 1.a).

  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Danach kann der Steuerpflichtige entweder den Barwert sofort der Besteuerung unterwerfen oder sich für eine Behandlung als nachträgliche betriebliche Einnahmen entscheiden (BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630; ebenso R 16 (11) der Einkommensteuer-Richtlinien 2009 zu Leibrenten und H 16 (11) "Ratenzahlungen" der Einkommensteuer-Hinweise 2009).

    b) Wagnisbezogene Bezüge liegen, wie die im BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653 genannten Beispiele zeigen, dann vor, wenn als Kaufpreis Zahlungen vereinbart werden, bei denen die Gefahr besteht, dass diese trotz vertragsgemäßer Erfüllung hinter den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Erwartungen zurückbleiben.

    Dies ist bei einem Zeitraum von nicht mehr als zehn Jahren nicht der Fall (BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653).

  • BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

    cc) Soweit die Rechtsprechung dem Veräußerer bei der Vereinbarung von Kaufpreisraten auch für den Fall ein Wahlrecht zwischen der Sofortbesteuerung und der Erfassung nachträglicher Einnahmen eingeräumt hat, dass die ratenweise Zahlung des Kaufpreises hauptsächlich deshalb vereinbart wurde, um zugleich die Versorgung des Berechtigten zu sichern (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, m.w.N.), kann die Richtigkeit dieser Rechtsprechung dahingestellt bleiben.

    In dem BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653 (unter 1. b der Gründe) hat der BFH ein Wahlrecht verneint und klargestellt, dass für die Annahme eines Versorgungscharakters der Zahlungszeitraum nicht nur mehr als zehn Jahre betragen müsse, sondern dass außerdem auch die sonstige Ausgestaltung des Vertrages "eindeutig" die Absicht des Veräußerers auf Versorgung zum Ausdruck bringen müsse.

  • BFH, 05.11.2019 - X R 12/17

    Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

    Kaufpreisraten über einen Zeitraum von nur zehn Jahren liegen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dagegen (noch) "in einem im Geschäftsleben durchaus üblichen Rahmen" (BFH-Urteil vom 12.06.1968 - IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, unter 1.a).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    b) in langfristig wiederkehrenden Bezügen, die hauptsächlich im Interesse der Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers vereinbart wurden (vgl. insoweit grundlegend und zusammenfassend das Urteil des Senats vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, 563 bis 564, BStBl II 1968, 653).

    Als langfristige wiederkehrende Bezüge, die wagnisbehaftet sind (und demgemäß ein Wahlrecht begründen), wertet die Rechtsprechung Umsatz- und Gewinnbeteiligungsrenten, Leibrenten und "Zeitrenten, d. h. für eine kalendermäßig fest bestimmte Zeit eingeräumte Renten, falls sie für einen ungewöhnlich langen, nicht mehr übersehbaren Zeitraum bedungen sind" (Urteil in BFHE 92, 561, 563, BStBl II 1968, 653).

  • BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit -

    Auch in derartigen Fällen ist der in der Kaufpreisforderung enthaltene Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653).

    Bei diesen sieht die Rechtsprechung "das Wagnis in der durch die Bindung an die Lebenszeit einer Person bedingten Ungewißheit der Rentenlaufzeit" (BFH-Urteil IV 254/62).

    Auch der dem BFH-Urteil IV 254/62 zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich insofern vom Streitfall, als der BFH seinerzeit über Kaufpreisratenzahlungen entschieden hat.

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb mit Recht betont, daß der Nominalismus als Grundsatz nicht preisgegeben werden darf (vgl. BFH 89, 422 /~434 ff. 7 = BStBl. 1967 III, 690 /~695 f , zu IV 2 der Gründe 7; BFH 92, 561 564 f. 7 = BStBl. 1968 II, 653 Z~654 r.Sp. 7; auch: BVerfG, Beschluß vom 21. Januar 1969 - 1 BvR 54-6/68 ; BAG 17, 120 /~123 7 = AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt / "zu II der Gründe 7; BAG AP Nr. 1 zu § 3 WährG /"zu B I 1 f der Gründe 7, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hessen, 14.07.2016 - 12 K 1197/15

    § 15 Abs.1, § 16 Abs.1 Nr.2, § 24 Nr.2 EStG

    Dieses Wahlrecht stellt rechtssystematisch eine Billigkeitsregelung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung dar, welche ihre innere Rechtfertigung in einer teleologischen Reduktion des (an sich zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG findet (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 829; und vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BStBl II 1968, 653).

    Das Wahlrecht zwischen einer begünstigten Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinns und einer nicht begünstigten Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteht auch bei der Veräußerung gegen eine Zeitrente mit einer langen, nicht mehr überschaubaren Laufzeit, wenn sie auch mit dem Nebenzweck vereinbart ist, dem Veräußerer langfristig eine etwaige zusätzliche Versorgung zu schaffen (Einkommensteuerhinweise 16 Abs. 11 "Zeitrente"; BFH-Urteile IV R 137/82 und IV 254/62).

  • FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 3288/06

    Wahlrecht zwischen der Sofortversteuerung einer Abfindung oder der späteren

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

  • FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94

    Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und

  • BFH, 12.10.1978 - I R 69/75

    Zur Frage der beschränkten Steuerpflicht von nachträglich erzielten inländischen

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 34/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Beamtenversorgung - Lebensversicherung -

  • FG Münster, 25.04.2001 - 8 K 4427/98

    Übertragung eines Gewerbebetriebs gegen Zahlung einer Zeitrente (wiederkehrende

  • BFH, 09.09.1988 - III R 191/84

    1. Ein ursprünglich angeordneter Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 AO bleibt auch

  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 37/76

    Anpassung - Laufende Leistungen - Betriebliche Altersversorgung -

  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06

    Ausschluss der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden zum Gewinn aus

  • FG Düsseldorf, 25.08.2005 - 15 K 2016/03

    Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung im Falle einer Betriebsveräußerung gegen

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

  • FG Köln, 18.11.2003 - 1 K 4035/00

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

  • BFH, 20.08.1970 - IV 143/64

    Betriebsinhaber - Veräußerung eines einzelnen Wirtschaftsgutes - Zeitrente -

  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - 13 K 139/04

    Stufenweise Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge; Kapitalisierung der

  • BFH, 27.08.1970 - V R 119/66

    Verfassungsmäßigkeit - Betriebsstätte eines Westberliner Unternehmers - Handlung

  • FG München, 11.02.2003 - 6 K 2406/01

    Wahlrecht zwischen sofortiger Besteuerung und nachträglicher Besteuerung bei

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