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   BFH, 16.12.2016 - X B 41/16   

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https://dejure.org/2016,51644
BFH, 16.12.2016 - X B 41/16 (https://dejure.org/2016,51644)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2016 - X B 41/16 (https://dejure.org/2016,51644)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - X B 41/16 (https://dejure.org/2016,51644)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 146 Abs 1 S 2, FGO § 116 Abs 6
    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

  • Bundesfinanzhof

    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 5 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 146 Abs 1 S 2 AO, § 116 Abs 6 FGO
    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 146 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht zur Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Pflicht zur Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 Abs. 1
    Umfang der Pflicht zur Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisanträge - und das unwillige Finanzgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kassenführung - Rechtsstand und Neuerungen ab 2017 und 2020
    Kassenführung und Betriebsprüfung - Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
    Geschäftskasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 310
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Ein "Zählprotokoll", in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufgelistet wird, ist nicht erforderlich (Klarstellung zu Rz 27 des Senatsurteils vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743).

    Soweit die vom erkennenden Senat in Rz 27 seines Urteils vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743) gewählte Formulierung in der Praxis teilweise dahingehend missverstanden wird, dass über den Kassenbericht hinaus ein "Zählprotokoll" gefordert werde, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufgelistet werde, stellt der Senat klar, dass die dortige Formulierung --die im Übrigen den Begriff "Zählprotokoll" nicht enthält-- nicht als Neuorientierung der Rechtsprechung angesehen werden kann.

  • FG Hessen, 11.11.2015 - 12 K 791/11

    §§ 162, 140-148; § 173; § 169 Abs.2; § 370 AO

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. November 2015  12 K 791/11 aufgehoben.  .
  • BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07

    Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Demgegenüber kann das FG auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2009 VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Dies stellt jedoch eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 22, und vom 8. Januar 2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, Rz 14, beide m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - X B 34/07

    Schätzung bei Verletzung von sog. erweiterten Mitwirkungspflichten - Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Gerade im Gegenteil will diese Vorschrift es dem FG --in ausdrücklicher Abweichung von zivilprozessualen Grundsätzen-- ermöglichen, auch von sich aus solche Beweise zu erheben, die von den Beteiligten nicht angeboten worden sind (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597, unter 2.).
  • BFH, 02.06.2006 - I B 41/05

    Schätzung; unzureichende Kassenführung

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Die Höhe des Gewinns sei vielmehr durch eine geordnete Buchführung, nicht aber durch Aussagen der Gesellschafter nachzuweisen (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2006 I B 41/05, BFH/NV 2006, 1687, unter 4.b).
  • BFH, 08.01.2014 - X B 68/13

    Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Dies stellt jedoch eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 22, und vom 8. Januar 2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, Rz 14, beide m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Auszug aus BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
    Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung erfordert bei Bareinnahmen, die ähnlich einer offenen Ladenkasse erfasst werden, einen täglichen Kassenbericht (vgl. § 146 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung --AO-- und Senatsbeschluss vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902, Rz 9), der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist.
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist (so schon Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310, Rz 25 f., m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19

    Aussetzung der Vollziehung: Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016, X B 41/16, BFH/NV 2017, 310, Rz. 25 f., m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Verzichten kann das FG auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur dann, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder wenn das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2022 - VIII R 24/19, BFHE 276, 127, BStBl II 2022, 450, Rz 22, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 08.04.2022 - IX B 10/21, Rz 5 und vom 16.12.2016 - X B 41/16, Rz 16, m.w.N.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 2018 X B 64/17, BFH/NV 2018, 538; vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310; vom 14. September 2015 VIII B 40/15, n.v.; BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 6 K 2254/17

    Keine sog. "tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt über

    Das Finanzgericht als Tatsacheninstanz kann auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn etwa das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, es mithin auf das Beweismittel nicht ankommt (BFH, Beschluss vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310).
  • FG Köln, 04.08.2022 - 3 K 2129/20

    Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung des erklärten Gewinn des Klägers aus

    Ihnen wurde eine sog. offene Ladenkasse zugebilligt, sie durften also ihre Kasseneinnahmen täglich in einer Summe, z.B. mit Hilfe von Kassenberichtszetteln ermitteln (vgl. BFH, Beschlüsse vom 7.2.2008 X B 189/07, bei juris Rn. 6, vom 13.3.2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902 und vom 16.12.2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist (BFH, Beschluss vom 16.12.2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310).

  • BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21

    Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche

    Denn das FG kann auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.12.2016 - X B 41/16, BFH/NV 2017, 310, Rz 16; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, m.w.N.).

    Eine gegen die Sachaufklärungspflicht verstoßende vorweggenommene Beweiswürdigung liegt vor, wenn eine Beweiserhebung vom FG mit der Begründung unterlassen oder abgelehnt wird, ihr zu erwartendes Ergebnis könne die Überzeugung des Gerichts nicht ändern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 22, und in BFH/NV 2017, 310, Rz 17; Gräber/Herbert, a.a.O., § 76 Rz 31).

  • FG Hamburg, 03.09.2019 - 2 K 218/18

    Schätzung bei einer Discothek anhand spezieller Richtsatzsammlung

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein "Zählprotokoll" erstellt werden muss, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufgelistet werden (BFH, Beschluss vom 16. Dezember 2016, X B 41/16; Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 158 AO Rn. 17a (Stand: Mai 2017)).
  • FG Hamburg, 16.03.2017 - 2 V 55/17

    Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten von Marktbeschickern

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben, bei denen die Bareinnahmen mittels einer offenen Ladenkasse erfasst werden, sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310; Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).
  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

    Erforderlich aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist (BFH, Beschluss vom 16.12.2016, X B 41/16, BFH/NV 2017, 310, Rz. 25 f., m. w. N.).
  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 218/18

    Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF - Abgrenzung einer formlosen

  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen

  • BFH, 20.07.2022 - IX B 9/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • FG Hamburg, 16.01.2018 - 2 V 304/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsgemäße Buchführung bei

  • BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22

    Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener

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