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   BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82   

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https://dejure.org/1985,1641
BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82 (https://dejure.org/1985,1641)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1985 - IV R 41/82 (https://dejure.org/1985,1641)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1985 - IV R 41/82 (https://dejure.org/1985,1641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 12
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82
    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60 (BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371) Stellung genommen.
  • BFH, 14.08.1974 - I R 189/72

    Versagung einer Steuervergünstigung - Ordnungsgemäße Buchführung - Höhere Gewalt

    Auszug aus BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82
    Ob die Kassenstreifen bei einer Überschwemmung verlorengegangen sind, hat keine Bedeutung; denn für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung kommt es auf ihren objektiven Zustand bei der Prüfung an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. August 1974 I R 189/72, BFHE 113, 120, BStBl II 1974, 728).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Grundsätzlich ist die nur rechnerische Führung einer offenen Ladenkasse, die keine Kassensturzfähigkeit gewährleistet, als ein gravierender Mangel zu bewerten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12), der schon für sich genommen auch ohne Nachweis einer konkreten materiellen Unrichtigkeit zu Hinzuschätzungen berechtigen würde.
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Das Kassenbuch ist wesentlicher Teil der Buchführung, zumal wenn der Steuerpflichtige nach der Art seines Unternehmens vorwiegend Bargeschäfte tätigt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).
  • FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16

    Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei

    In diesem Fall brauchen die Kassenstreifen, Kassenzettel und Kassenbons nicht aufbewahrt zu werden (BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).
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