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   BFH, 08.02.1985 - III R 169/82   

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https://dejure.org/1985,1174
BFH, 08.02.1985 - III R 169/82 (https://dejure.org/1985,1174)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1985 - III R 169/82 (https://dejure.org/1985,1174)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1985 - III R 169/82 (https://dejure.org/1985,1174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige Prüfungsanordnung zugrunde liegt - Einwände gegen die Prüfungsanordnung erst nach deren Bestandskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 80
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Notwendiges Betriebsvermögen ist anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter dem Betrieb in dem Sinne dienen, daß sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (z. B. BFH-Urteil vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582); sie sind ohne Einlagehandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen.

    Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, die Betriebszwecke zu fördern (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289, und in BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582).

  • BFH, 23.02.1984 - IV R 154/82

    Außenprüfung - Auswertung des Prüfungsergebnisses - Prüfungsmaßnahme -

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteile vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716; vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BFHE 140, 505, BStBl II 1984, 512) ist die Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige Prüfungsanordnung zugrunde liegt, nur dann nicht erlaubt, wenn die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung rechtskräftig festgestellt worden ist (vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 196 AO 1977 Tz. 7).
  • BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78

    Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Der BFH hat mehrfach entschieden, daß Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig sind, wenn bereits dem Erwerb erkennbar ist, daß die Wirtschaftsgüter dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur noch Verluste bringen (Urteile vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 488; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257; vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461).
  • BFH, 28.10.1981 - I R 25/79

    Zu den Voraussetzungen der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es für den Begriff des gewerblichen Unternehmers wesensnotwendig, daß er Unternehmerrisiko zu tragen hat (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1981 I R 25/79, BFHE 134, 421, BStBl II 1982, 186); das schließt ein, daß seine Geschäfte auch Verluste bringen können und er dies auch einkalkulieren muß, ohne daß dadurch die Erfassung der Verluste im Rahmen der Gewinnermittlung unzulässig wird.
  • BFH, 05.03.1981 - IV R 94/78

    Goldtermingeschäft - Personenhandelsgesellschaft - Rückstellung - Verlust aus

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Dementsprechend hat der BFH auch Verluste aus Goldtermingeschäften einer mit Anlageberatung und Vermögensverwaltung beschäftigten Kommanditgesellschaft nicht als betrieblich veranlaßt angesehen, weil die Geschäfte erst in dem Zeitpunkt, in dem sich die Verluste abzeichneten, als solche der Gesellschaft behandelt wurden (Urteil vom 5. März 1981 IV R 94/78, BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658).
  • BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76

    Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Dem gewillkürten Betriebsvermögen können in der Regel Wirtschaftsgüter zugerechnet werden, wenn sie objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40); die Betriebsvermögenseigenschaft solcher Wirtschaftsgüter tritt jedoch nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber seinen diesbezüglichen Willen klar erkennbar zum Ausdruck bringt.
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, die Betriebszwecke zu fördern (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289, und in BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582).
  • BFH, 15.11.1978 - I R 57/76

    Anschaffung von Wirtschaftsgütern - Personengesellschaft - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Der BFH hat mehrfach entschieden, daß Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig sind, wenn bereits dem Erwerb erkennbar ist, daß die Wirtschaftsgüter dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur noch Verluste bringen (Urteile vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 488; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257; vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461).
  • BFH, 07.06.1973 - V R 64/72

    Berichtigungsveranlagung - Verwertung neuer Tatsachen - Feststellung während

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteile vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716; vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BFHE 140, 505, BStBl II 1984, 512) ist die Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige Prüfungsanordnung zugrunde liegt, nur dann nicht erlaubt, wenn die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung rechtskräftig festgestellt worden ist (vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 196 AO 1977 Tz. 7).
  • BFH, 27.03.1974 - I R 44/73

    Reisebüro - Vermietung von Räumen - Inhaber - Vermietungstätigkeit - Betrieb des

    Auszug aus BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
    Der BFH hat mehrfach entschieden, daß Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig sind, wenn bereits dem Erwerb erkennbar ist, daß die Wirtschaftsgüter dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur noch Verluste bringen (Urteile vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 488; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257; vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 347/18

    Urteil gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung aufgehoben

    Notwendiges Betriebsvermögen ist anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (z.B. BFH, Urteil vom 8. Februar 1985 - III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, 81 f. mwN); sie sind ohne Einlagehandlung (Widmungsakt) dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, die Betriebszwecke zu fördern (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289; in BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582; vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80).

    Selbst der Erwerb von Wertpapieren mit Kredit kann noch rentabel sein, sofern die Wertpapiererträge höher sind als die Kreditzinsen (BFH-Urteil in BFH/NV 1985, 80).

    c) Entgegen der Auffassung des FG scheiden Wertpapiere nicht allein deshalb als gewillkürtes Betriebsvermögen aus, weil sie in spekulativer Absicht erworben und Kursverluste billigend in Kauf genommen wurden (BFH-Urteil in BFH/NV 1985, 80).

    Der Umstand, daß die Geschäfte eines Kaufmanns risikobehaftet sind, kann für sich allein noch nicht dazu führen, ihnen den betrieblichen Charakter abzusprechen (BFH-Urteil in BFH/NV 1985, 80).

    So sind Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig, wenn bereits beim Erwerb erkennbar ist, daß sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen werden (BFH-Urteile vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 488; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257; vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461; in BFH/NV 1985, 80).

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

    Ob in der billigenden Inkaufnahme der Aufnahme der Beteiligung in die Prüferbilanz zum 30. Juni 1970 - trotz der sich bereits abzeichnenden Verluste (vgl. dazu etwa BFH-Urteil vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, 82, m. w. N.) - eine Widmung gesehen werden könnte, kann hier dahingestellt bleiben.
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Dies ist zu verneinen, wenn sich ein Verlust aus dem betreffenden Geschäft bereits im Zeitpunkt dessen Widmung zu betrieblichen Zwecken abzeichnet (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658, unter 2.; vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, unter 2. b; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257, unter 1. b).

    An der objektiven Eignung eines Geschäfts zur Förderung des Betriebes fehlt es indessen nicht schon allein deshalb, weil es Risiken in sich birgt; denn die mehr oder minder stark ausgeprägte Risikoträchtigkeit von Geschäften gehört zum Wesen einer jeden unternehmerischen Betätigung (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1985, 80, unter 2. b, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

    An der objektiven Eignung eines Geschäfts zur Förderung des Betriebes fehlt es indessen nicht schon allein deshalb, weil es Risiken in sich birgt; denn die mehr oder minder stark ausgeprägte Risikoträchtigkeit von Geschäften gehört zum Wesen einer jeden unternehmerischen Betätigung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, unter 2.b der Gründe, m.w.N.).
  • FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03

    Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen;

    Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, als sog. Liquiditätsreserve die Betriebszwecke zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 8.2.1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80).

    Wertpapiere scheiden auch nicht allein deshalb als gewillkürtes Betriebsvermögen aus, weil sie in spekulativer Absicht erworben und Kursverluste billigend in Kauf genommen wurden (BFH-Urteil III R 169/82, a.a.O.).

    Der Umstand, dass die Geschäfte eines Kaufmanns risikobehaftet sind, kann für sich allein noch nicht dazu führen, ihnen den betrieblichen Charakter abzusprechen (BFH-Urteil III R 169/82, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2006 - 5 K 2078/03

    Möglichkeit einer Teilwertabschreibung für eine in ein Einzelunternehmen mit dem

    Zudem tritt die Betriebsvermögenseigenschaft nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber seinen diesbezüglichen Willen klar erkennbar zum Ausdruck bringt (BFH-Urteil vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80).

    Bei der Einlage von Wirtschaftsgütern in das gewillkürte Betriebsvermögen ist jedoch stets zu beachten, dass die Einlage dann nicht mehr zulässig ist, wenn bereits zum Zeitpunkt der Einlage erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, vom 23. Januar 1992 XI R 36/88, BStBl II 1992, 721 und vom 19. Februar 1997 XI R 1 /96, BStBl II 1997, 399; st. Rspr).

    Dabei hat er zum Zeitpunkt der Einlage im Dezember 1994 jedoch zum einen nicht beachtet, dass Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögen grundsätzlich mit dem Teilwert einzulegen sind, zum anderen hat er die ständige Rechtsprechung des BFH nicht berücksichtigt, die besagt, dass die Einlage von Wirtschaftsgütern in das gewillkürte Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig ist, wenn zum Zeitpunkt der Einlage erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, vom 23. Januar 1992 XI R 36/88, BStBl II 1992, 721 und vom 19. Februar 1997 XI R 1 /96, BStBl II 1997, 399; st. Rspr).

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 52/95

    Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Wie Geldmittel - Bargeld oder Bankguthaben - können daher z. B. auch risikofreie und leicht liquidierbare Wertpapiere gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (BFH-Urteil vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, m. w. N.; vgl. auch Plückebaum in Kirchhof/Söhn, a. a. O., Anm. B 150, m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 2/90

    GmbH-Anteile des Gesellschafters einer Personengesellschaft und Darlehen an die

    Zu diesem Zeitpunkt war die GmbH jedoch bereits in Konkurs gefallen, so daß eine Förderung des Betriebs der Kläger durch die Darlehensforderungen und Beteiligungen und damit deren Einlage in das Sonderbetriebsvermögen nicht mehr in Betracht kamen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, 82, m. w. N.).
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 36/88

    Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen durch Beteiligung an Parkhaus-GmbH

    Dies schließt ihre Einlage in das Sonderbetriebsvermögen aus (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80, m. w. N.).
  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01

    Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)

  • FG Berlin, 29.10.1997 - 6420/96

    Verluste aus Warentermingeschäften: Betriebsausgabenabzug

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

  • FG Düsseldorf, 14.06.2002 - 18 K 384/98

    Ausgewiesene Verluste als Aufwendungen mit Betriebsausgabencharakter; Zurechnung

  • FG München, 07.12.2004 - 2 K 3049/03

    Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung für die Widmung von Wertpapieren als

  • FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04

    Gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften i.R.d.

  • BFH, 29.01.2009 - III B 123/07

    Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen setzt betriebliche Veranlassung voraus

  • FG Niedersachsen, 07.11.2001 - 12 K 738/96

    Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben bei Verlusten aus von vornherein

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1995 - 1 K 1284/92

    Einkommensteuer; Wertpapiere als Betriebsvermögen

  • FG Niedersachsen, 07.11.2001 - 12 K 736/96

    Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben bei Verlusten aus von vornherein

  • BFH, 20.02.2001 - IV B 75/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Grundsätzliche Bedeutung -

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.1996 - 12 K 314/92

    Voraussetzungen eines offenen Differenzgeschäftes; Gleichsetzung eines offenen

  • FG Niedersachsen, 28.11.2001 - 13 K 257/94

    Abzufähigkeit von Verlusten aus Warentermingeschäften bei branchenuntypischen

  • FG Hamburg, 17.04.2002 - VII 235/98

    Anteile an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II?

  • BFH, 05.12.1989 - VIII R 322/84

    Voraussetzungen für die Einordnung als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens -

  • BFH, 21.03.1997 - IV B 53/96

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 237/83

    Differenzierung von notwendigen und gewillkürten Wirtschaftsgütern des

  • FG Münster, 25.04.1997 - 4 K 5211/94

    Anteile an Komplementär-GmbH als Sonder-Betriebsvermögen

  • FG Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 2 K 38/92

    Zuordnung von Wertpapiergeschäften zum privaten ausserbetrieblichen Bereich;

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