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   BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82   

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https://dejure.org/1984,5361
BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82 (https://dejure.org/1984,5361)
BFH, Entscheidung vom 04.10.1984 - IV R 180/82 (https://dejure.org/1984,5361)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 1984 - IV R 180/82 (https://dejure.org/1984,5361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderung bei der Ermittlung des Gewinn aus selbständiger Arbeit als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben - Steuerpflichtiges Entgelt bei der Umsatzsteuer hinsichtlich der durchlaufenden Posten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 215
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.07.1983 - I R 210/79

    Außenprüfungsergebnis - Rechtswidrigkeit einer Prüfungsmaßnahme - Verwertung von

    Auszug aus BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82
    Demgemäß kann auf sich beruhen, ob das FA befugt war, die Außenprüfung auf die Jahre 1970 bis 1973 auszudehnen, und ob dem Kläger verwehrt ist, sich auf etwaige Mängel der erweiterten Prüfungsanordnung vom 27. April 1978 zu berufen, weil er diese nicht angefochten hat (vgl. insoweit Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juli 1983 I R 210/79, BFHE 139, 221, BStBl II 1984, 285).
  • BFH, 01.04.1966 - VI 122/64

    Konkretisierung des Verlustes einer Erwerbsgrundlage im Sinne einer

    Auszug aus BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82
    Der BFH hat allerdings mehrfach ausgesprochen, daß das FA in besonderen Ausnahmefällen nach Treu und Glauben an die Rechtsauffassung gebunden sein kann, die es einer vorläufigen Steuerfestsetzung zugrunde gelegt hat (s. z. B. Urteile vom 1. April 1966 VI 122/64, BFHE 85, 437, BStBl III 1966, 519; vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616).
  • BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66

    Gewerbesteurrechtliche Behandlung der Verwaltung und Nutzung eigenen

    Auszug aus BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82
    Der BFH hat allerdings mehrfach ausgesprochen, daß das FA in besonderen Ausnahmefällen nach Treu und Glauben an die Rechtsauffassung gebunden sein kann, die es einer vorläufigen Steuerfestsetzung zugrunde gelegt hat (s. z. B. Urteile vom 1. April 1966 VI 122/64, BFHE 85, 437, BStBl III 1966, 519; vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82
    Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 14. September 1978 IV R 89/74 (BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121) mit eingehender Begründung entschieden hat, setzt der Tatbestand der Verwirkung neben dem bloßen Zeitmoment (zeitweiliges Untätigwerden des Anspruchsberechtigten) nicht nur ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, das den Verpflichteten darauf vertrauen läßt, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Vertrauenstatbestand).
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    Das tatbestandliche Erfordernis einer solchen "Vertrauensfolge" folgt aus dem Zweck des Rechtsinstituts der Verwirkung, den Steuerpflichtigen vor den (erheblichen) Nachteilen zu schützen, die nicht entstanden wären, wenn das Finanzamt den Steueranspruch rechtzeitig richtig geltend gemacht hätte (grundlegend BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121; Anschluss durch Beschluss vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215).
  • FG Hessen, 28.09.2016 - 6 K 2294/14

    UStG 2007 u. 2008 § 4 Nr.14, § 4 Nr.16

    a) Eine Steuerfestsetzung, die (wie die von der Klägerin ursprünglich eingereichten Umsatzsteueranmeldungen für 2007 und 2008) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann grundsätzlich ohne jede sachliche Einschränkung und demgemäß auch aufgrund von Tatsachen geändert werden, die der Finanzbehörde bereits bei ihrem Ergehen bekannt waren (BFH vom 04.10.1984 - IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215; BFH vom 22.12.1987 - IX R 149/84, BFH/NV 1988, 497; BFH vom 20.04.1989 - V R 130/84, BFH/NV 1990, 232; Gersch in Klein, AO, 13. Auflage 2016, § 4 Rn. 15 ff.).

    Hinzukommen muss eine konkrete "Vertrauensfolge", d.h. der Steuerpflichtige muss im Vertrauen auf die Nichtgeltendmachung des Steueranspruchs bestimmte Maßnahmen oder Vorkehrungen getroffen oder unterlassen haben, wobei ihm die Entrichtung der nachträglich doch noch festgesetzten Steuer gerade wegen dieser von ihm infolge des Verhaltens der Finanzbehörde bewusst getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen oder Vorkehrungen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BFH vom 14.09.1978 - IV R 89/74, BStBl. II 1979, 121; BFH vom 04.10.1984 - IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215 unter 2. b.; BFH vom 20.04.1989 - V R 130/84, BFH/NV 1990, 232 unter II. 2. d.).

    Dass durch die nachträgliche Steuerfestsetzung die Aufnahme eines zinspflichtigen Darlehens notwendig würde, genügt z.B. für die Annahme einer schutzwürdigen Vertrauensfolge regelmäßig nicht (BFH vom 04.10.1984 - IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215 unter 2. b.).

    c) Hiervon unabhängig hat die Klägerin die für einen wirksamen Vertrauensschutz notwendige sog. Vertrauensfolge nicht hinreichend konkretisiert (vgl. BFH vom 14.09.1978 - IV R 89/74, BStBl. II 1979, 121; BFH vom 04.10.1984 - IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215 unter 2. b.; BFH vom 20.04.1989 - V R 130/84, BFH/NV 1990, 232 unter II. 2. d.).

  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83

    1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in

    Zwar ist das Rechtsinstitut der Verwirkung auch bei der Änderung von Steuerbescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (§ 100 Abs. 2 AO i.V. m. Art. 97 § 9 EGAO 1977), zu beachten (Urteile des BFH vom 11. Dezember 1986 IV R 334/84, BFH/NV 1987, 312; vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215); die hierfür erforderlichen Voraussetzungen sind jedoch im Streitfall nicht erfüllt.
  • FG Hessen, 12.04.2022 - 6 K 805/21

    Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

    Eine Steuerfestsetzung, die nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann grundsätzlich ohne jede sachliche Einschränkung und demgemäß auch aufgrund von Tatsachen geändert werden, die der Finanzbehörde bereits zuvor bekannt waren (BFH vom 04.10.1984 - IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215; BFH vom 22.12.1987 - IX R 149/84, BFH/NV 1988, 497; BFH vom 20.04.1989 - V R 130/84, BFH/NV 1990, 232).

    folge des Verhaltens der Finanzbehörde bewusst getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen oder Vorkehrungen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BFH vom 14.09.1978 - IV R 89/74, BStBl. II 1979, 121; BFH vom 04.10.1984 - IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215 unter 2. b.; BFH vom 20.04.1989 - V R 130/84, BFH/NV 1990, 232 unter II. 2. d.).

  • BFH, 11.12.1996 - IV B 54/96

    Annahme von durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 2

    Der BFH hat mehrfach entschieden, daß die vom Mandanten geschuldeten und vom Rechtsanwalt verauslagten Gerichtskosten in der Regel durchlaufende Posten i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes darstellen (Senatsurteil vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215; BFH-Beschluß vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).

    Ausgaben und Einnahmen auf eigene Rechnung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wären allenfalls dann gegeben gewesen, wenn der Kläger gegenüber seinen Mandanten überhaupt nicht über die an die Gerichtskasse gezahlten und evtl. von dieser wiedererstatteten Gerichtskosten abgerechnet hätte (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1986, 215).

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2019 - 5 W 4/19

    Eintragung einer Zwangshypothek bezüglich Kosten der Erteilung eines

    Auch das weitere gesetzliche Merkmal "für Rechnung" des anderen ist nicht entscheidend, denn wer im Namen eines anderen handelt, wird stets auch für dessen Rechnung tätig, weil diesen als Vertretenen die Rechtsfolgen treffen (Stadie in: Stadie, Umsatzsteuergesetz, a.a.O., § 10 UStG, Rn. 72; vgl. auch BFH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215).
  • BFH, 17.03.2008 - III B 41/07

    Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf Investitionszulage - Änderbarkeit

    b) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Revision auch nicht deshalb wegen Divergenz zuzulassen, weil das FG im angefochtenen Urteil anders als der BFH im Urteil vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82 (BFH/NV 1986, 215) die Frage der Verwirkung nicht geprüft hat.
  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

    An dieser Rechtsprechung hat der BFH bisher festgehalten (vgl. zuletzt Urteil vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82, BFH / NV 1986, 215 - zu Gerichtskosten usw. als durchlaufende Posten bei Rechtsanwälten -).
  • BFH, 27.06.1996 - IV B 69/95

    Ist ein Anwalt vorsteuerabzugsberechtigt, hat er gegenüber seinem Auftraggeber

    Ferner ist geklärt, dass die von den Mandanten geschuldeten und vom Rechtsanwalt verauslagten Gerichtskosten, Zeugengebühren etc. in der Regel durchlaufende Posten darstellen und zwar sowohl i.S. des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG (Senatsurteil vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82, BFH/NV 1986, 215) als auch i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1993 (= Satz 4 UStG 1980; BFH-Urteil vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).
  • BFH, 20.04.1989 - V R 130/84

    Anforderungen an Freiberuflichkeit nach dem Einkommensteuergesetz

    Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das FA an die Rechtsauffassung gebunden sein, die es einer vorläufigen Steuerfestsetzung zugrundegelegt hat (BFH-Urteile vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82, BFH / NV 1986, 215 unter 2. b m. w. N.).
  • FG Hamburg, 11.04.1997 - V 26/91

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Unzulässigkeit der Klage mangels Umstellung

  • FG Niedersachsen, 21.06.1991 - VI 434/90

    Wirtschaftliche Organschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Wirtschaftliche

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