Rechtsprechung
BFH, 26.02.1985 - VII S 1/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1986, 354
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 01.09.1982 - I S 4/82
Prozeßkostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Revisionsfrist - …
Auszug aus BFH, 26.02.1985 - VII S 1/85
Der Antragsteller hat jedoch weder den Antrag rechtzeitig gestellt noch die erforderliche vordruckgebundene Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) rechtzeitig eingereicht, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe somit nicht erfüllt (vgl. BFH-Beschluß vom 1. September 1982 I S 4/82, BFHE 136, 354, BStBl II 1982, 737).
- BFH, 13.08.1999 - III S 2/99
Prozeßkostenhilfe - Verfahrensmangel - Klage vor dem FG - Zulässigkeit - …
Einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch nur entsprochen werden, wenn das Gesuch um Bewilligung der PKH innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354, …und vom 31. Juli 1985 I S 14/85, BFH/NV 1987, 260). - BFH, 14.09.1995 - VII S 12/95
Auslegung eines Antrags auf beiordnung eines Notanwalts oder auf Bewilligung von …
Um die Wiedereinsetzung erreichen zu können, hätte der Antragsteller zumindest die Erklärung über seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat nach der am 24. Mai 1995 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (§ 115 Abs. 3 Satz 2 FGO), also mit Ablauf des 26. Juni 1995 (§ 222 Abs. 2 ZPO) vorlegen müssen (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631; vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354;… vom 26. Mai 1993 II S 8/93, BFH/NV 1994, 121). - BFH, 13.10.1993 - II S 20/93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen …
Die bloße Behauptung des Antragstellers, er sei aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, sich angemessen beraten und vertreten zu lassen, und der Hinweis auf den von den Rechtsanwälten verlangten Vorschuß reicht nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 1982 I S 4/82, BFHE 136, 354, BStBl II 1982, 737 und vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354).
- BFH, 11.12.1996 - IV S 2/92
Auslegung einer Erledigungserklärung als Prozeßbewirkungshandlung
Zwar ist einem nicht postulationsfähigen Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer versäumten Klagefrist bzw. Rechtsmittelfrist zu gewähren, wenn das PKH-Gesuch innerhalb der versäumten Frist gestellt worden ist (vgl. BFH- Beschluß vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354). - FG München, 24.04.2012 - 5 K 357/12
Isolierte PKH
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet im Streitfall aus, weil die Antragstellerin nicht innerhalb der am 30. Januar 2012 abgelaufenen Klagefrist die nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO vordruckgebundene erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Gericht eingereicht hat und sich die Antragstellerin nach der Rechtsprechung des BFH nicht auf Unkenntnis über die fristgerechte Abgabe dieser Erklärung berufen kann (BFH-Beschlüsse vom 17. April 1985 II B 11/85, BFH/NV 1985, 99, vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354, …und vom 17. März 2009 X S 4/09, BFH/NV 2009, 1132). - BFH, 28.09.1994 - II S 4/94
Rechtzeitigkeit eines Prozesskostenhilfeantrags
Denn die Beschwerdefrist ist bereits (am 31. Dezember 1993) abgelaufen und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. § 56 FGO) käme nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller seinen Antrag auf PKH nebst den erforderlichen Unterlagen (insbesondere der vordrucksmäßigen Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) innerhalb der Beschwerdefrist vorgelegt hätte (ständige Rechtsprechung;… vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Juli 1985 VII S 4--5/85, BFH/NV 1985, 47; vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354;… vom 11. Dezember 1985 I B 44/85, BFH/NV 1986, 557 …und vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631). - BFH, 27.04.1988 - IX R 92/83
Entscheidung über die Kosten nach beidseitiger Erledigungserklärung
Wenn sich der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen läßt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1985 IX R 56/81, BFH/NV 1986, 354, …und vom 19. März 1985 IX R 71/81, BFH/NV 1987, 260, m.w.N.). - BFH, 18.07.1990 - II S 6/90 Auch müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, damit über den Antrag ohne weitere Verzögerung entschieden werden und ggf. wegen der Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 26.2.1985 VII S 1/85).
Rechtsprechung
BFH, 16.10.1985 - IX R 56/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung des Gerichts bei Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1986, 354
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76
Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist …
Auszug aus BFH, 16.10.1985 - IX R 56/81
Auch wenn sich das FA zu Recht auf den Standpunkt gestellt haben sollte, daß der Kläger weitere Unterlagen hätte beibringen müssen, erscheint fraglich, ob sich das FA nicht im Erörterungstermin vor dem FG durch eine "tatsächliche Verständigung" über den schwierig zu ermittelnden Sachverhalt gebunden haben könnte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354). - BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
Vorauszahlungen - Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 16.10.1985 - IX R 56/81
Über die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG hatte das FA nach ständiger Rechtsprechung durch Ermessensentscheidung zu befinden, wobei es von einem vorläufig ermittelten Sachverhalt ausgehen konnte (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446). - BFH, 21.02.1968 - I B 56/67
Übereinstimmende Erledigungserklärung - Beteiligter - Erledigung der Hauptsache - …
Auszug aus BFH, 16.10.1985 - IX R 56/81
Wenn sich infolgedessen der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen läßt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1968 I B 56/57, BFHE 91, 521, BStBl II 1968, 414). - BVerwG, 25.07.1957 - I B 56.57
Errichtung eines eine Baulücke nicht schließenden massiven Verkaufsstandes bei …
Auszug aus BFH, 16.10.1985 - IX R 56/81
Wenn sich infolgedessen der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen läßt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1968 I B 56/57, BFHE 91, 521, BStBl II 1968, 414).
- FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11
Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?
An einer Überprüfung des streitigen Untergangs der Verlustvorträge ist der Senat des Weiteren nicht deswegen gehindert, weil es sich bei einer von der letzten Veranlagung abweichenden Anpassung von Vorauszahlungen an die voraussichtliche Körperschaftsteuer des in Rede stehenden Veranlagungszeitraums nach § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG um eine Ermessensentscheidung des FA handelt (…vgl. etwa BFH-Urteil vom 10.7.2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567, unter II.2.a; BFH-Beschluss vom 16.10.1985 IX R 56/81, BFH/NV 1986, 354;… hierzu auch Drenseck in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 37 EStG Rz 6 m.w.N.). - BFH, 01.08.2012 - V B 59/11
Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - …
Wenn sich infolgedessen der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen lässt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1991 IX B 157/90, juris;… vom 15. April 1986 VII R 152/83, BFH/NV 1986, 575, und vom 16. Oktober 1985 IX R 56/81, BFH/NV 1086, 354). - BFH, 27.04.1988 - IX R 92/83
Entscheidung über die Kosten nach beidseitiger Erledigungserklärung
Wenn sich der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen läßt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1985 IX R 56/81, BFH/NV 1986, 354, …und vom 19. März 1985 IX R 71/81, BFH/NV 1987, 260, m.w.N.). - BFH, 03.04.1987 - V R 47/78 NV: Nach Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten erachtete es der Senat für sachdienlich klarzustellen, daß das vom FG erlassene Zwischenurteil gegenstandslos geworden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 16.10.1985 IX R 56/81).