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BFH, 11.12.1985 - I R 380/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist durch krankheitsbedingte Beeinträchtigungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1986, 742
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.08.1977 - II R 89/77
Steuerberater - Zustellung des Beschwerdebescheides - Sorgfältige Prüfung der …
Auszug aus BFH, 11.12.1985 - I R 380/83
Die Klägerin, die selbst keine Wiedereinsetzungsgründe geltend gemacht hat, hat sich das Verschulden des Klägers, dessen sie sich als Prozeßbevollmächtigten bedient hat, zurechnen zu lassen (BFH-Beschluß vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769). - BGH, 10.02.1977 - III ZR 132/76
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Krankheit der Partei unter dem …
Auszug aus BFH, 11.12.1985 - I R 380/83
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eintritt und/oder so schwer ist, daß der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Februar 1977 III ZR 132/76, Betriebs-Berater - BB - 1977, 365).
- BFH, 18.09.2012 - III B 61/12
Wiedereinsetzung bei Dauererkrankung
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742, und BFH-Beschluss vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245). - BFH, 11.08.2005 - VII B 319/04
Wiedereinsetzung - Erkrankung
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande gewesen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742). - BFH, 05.04.2005 - VII S 29/04
Wiedereinsetzung; Erkrankung
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (BFH-Beschluss vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742).
- BFH, 09.03.1990 - V B 159/88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, daß der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742 m. w. N.). - BFH, 25.02.1988 - IV R 198/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Einspruchsfrist
Für den Fall einer Erkrankung gilt die Fristversäumnis als entschuldigt, wenn es dem Erkrankten unmöglich oder unzumutbar war, die in einer Fristsache notwendigen Überlegungen anzustellen bzw. eine sachgemäße Beratung durch Dritte in Anspruch zu nehmen und die fristwahrende Handlung selbst oder durch einen Dritten vorzunehmen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742). - FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 369/97
Schuldhafte Fristversäumung eines Anwalts wegen unterlassener sofortiger …
Hiervon gehen auch die vom Beklagten angesprochenen Entscheidungen aus (vgl. Beschluß des BFH 10. März 1971 I B 50/70, BStBl II 1970, 401; Urteil vom 17. September 1987 III R 235/84, BStBl II 1988, 249 ;… Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257; siehe auch Beschluß des BFH vom 3. August 1977 II R 59/77, BStBl II 1977, 768 und Urteil des BFH vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742 …sowie Beschlüsse des BFH vom 8. Oktober 1985 IX R 111/85, BFH/NV 1986, 172 …und vom 6. Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV 1986, 620).