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BFH, 06.03.1986 - I R 299/82 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einstufung einer Bäckerei und Konditorei als Kleinbetrieb nach Anordnung einer Außenprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1987, 626
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99
Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs …
b) Da der Senat an die Fassung des Antrags der Kläger nicht gebunden ist (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) und das Fortsetzungsfeststellungsbegehren sachlich eine --angesichts der Prozesslage gebotene-- Einschränkung des ursprünglichen Begehrens bedeutet (…s. dazu Lange in HHSp, § 100, Rz. 156 f., m.w.N.), legt er den als Verpflichtung formulierten Antrag der Kläger dahin aus, dass dieser als Fortsetzungsfeststellungsantrag nunmehr auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Fristverlängerung gerichtet ist (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 6. März 1986 I R 299/82, BFH/NV 1987, 626;… vom 29. Juni 1988 X R 27/87, BFH/NV 1989, 233;… vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797, jeweils zur Auslegung eines Anfechtungsantrages;… a.A. Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 60). - BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88
Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit …
Das gilt auch dann, wenn die aufgrund der Prüfungsanordnung durchgeführte Prüfung abgeschlossen und die Feststellungen des Betriebsprüfers in Steuerbescheiden oder Feststellungsbescheiden ausgewertet sind (BFH-Beschluß vom 24. Juni 1982 IV B 3/82, BFHE 136, 192, BStBl II 1982, 659; Urteile vom 7. November 1985 IV R 6/85, BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435; vom 6. März 1986 I R 299/82, BFH/NV 1987, 626; Beschluß vom 30. November 1987 VIII B 3/87, BFHE 151, 354, BStBl II 1988, 183;… vgl. auch Urteil vom 30. September 1988 III R 218/84, BFH/NV 1989, 749). - BFH, 29.06.1988 - X R 27/87
Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Treffung einer nichtbeantragten …
Das FG hat nicht in Betracht gezogen, ob der als Anfechtungsantrag formulierte Antrag zu 1. unter Berücksichtigung dessen, daß das Gericht an die Fassung des Antrags nicht gebunden ist (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO), dahin auszulegen war, daß das Begehren der Klägerin auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung - und damit letztlich auf Feststellung eines Verwertungsverbots - gerichtet war (so in einem vergleichbaren Fall BFH-Urteil vom 6. März 1986 I R 299/82, BFH/NV 1987, 626).
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