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   BFH, 02.06.1986 - IV B 48/86   

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https://dejure.org/1986,15138
BFH, 02.06.1986 - IV B 48/86 (https://dejure.org/1986,15138)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1986 - IV B 48/86 (https://dejure.org/1986,15138)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1986 - IV B 48/86 (https://dejure.org/1986,15138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 695
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.05.1981 - VIII B 90/79

    Aufhebung eines Steuerbescheides - Änderung eines Steuerbescheides - Beiladung

    Auszug aus BFH, 02.06.1986 - IV B 48/86
    Die im vorliegenden Rechtsstreit zu treffende Entscheidung müsse daher einheitlich gegen alle an der Sozietät Beteiligten bzw. ihre Rechtsnachfolger ergehen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Mai 1981 VIII B 90/79, BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633).

    Gleichwohl war die Beiladung der Rechtsanwälte A und B zulässig, und zwar gemäß den Vorschriften des § 60 Abs. 1 FGO i. V. m. § 174 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977), auf die sich das FG, wie die Bezugnahme auf die Entscheidung in BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633 belegt, offenbar hilfsweise stützen wollte.

    Zwar reicht für eine Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 bereits die Möglichkeit aus, daß aus dem Ausgang des Klageverfahrens Folgerungen bei dem Dritten, dessen Beiladung in Frage steht, zu ziehen sind (Entscheidung in BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633).

  • BFH, 06.12.1979 - IV B 56/79

    Mitunternehmeranteil - Nachzahlung - Anschaffungskosten - Beiladung

    Auszug aus BFH, 02.06.1986 - IV B 48/86
    Die Frage, ob und in welcher Höhe der Kläger Aufwendungen für den entgeltlichen Erwerb eines Anteils am Praxiswert der Sozietät getätigt hat und ob er diese Aufwendungen als Sonderbetriebsausgaben abziehen kann, ist von der Frage, ob und in welcher Höhe bei den übrigen Mitgliedern der Sozietät ein Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen am Praxiswert der Sozietät entstanden ist, trotz ihrer sachverhaltsmäßigen Verknüpfung rechtlich zu unterscheiden (vgl. BFH-Beschluß vom 6. Dezember 1979 IV B 56/79, BFHE 130, 1, BStBl II 1980, 314).
  • BFH, 27.01.1982 - VII B 141/81

    Beschwerdeverfahren - Beiladung - Aufhebung

    Auszug aus BFH, 02.06.1986 - IV B 48/86
    Eine Beiladung nach § 60 Abs. 1 FGO i. V. m. § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 ist allerdings nur zulässig, wenn sie das FA beantragt oder veranlaßt hat (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1982 VII B 141/81, BFHE 134, 537, BStBl II 1982, 239).
  • BFH, 22.09.2016 - X B 42/16

    Beiladung bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen

    Das FG hat insoweit zu Recht auf den BFH-Beschluss vom 2. Juni 1986 IV B 48/86 (BFH/NV 1987, 695) hingewiesen, demzufolge die Hinzuziehung im Einspruchsverfahren ausreichende Veranlassung in diesem Sinne ist.
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