Rechtsprechung
BFH, 03.06.1987 - III R 135/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Verbleibregelung als Voraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1987, 740
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 28.06.1991 - III R 74/89
Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die nicht während des …
Dem vom FG zur Begründung herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juni 1987 III R 135/83 (BFH/NV 1987, 740) sei in erster Linie nur zu entnehmen, daß die Wirtschaftsgüter drei Jahre lang "tatsächlich (räumlich) in der Betriebstätte des Steuerpflichtigen verbleiben" müssen.Die weitergehenden Ausführungen des BFH-Urteils in BFH/NV 1987, 740 seien nur vor dem Hintergrund des dort zugrunde liegenden Sachverhalts, der eine Fremdvermietung zum Gegenstand gehabt habe, zu verstehen und auf den Revisionsfall nicht übertragbar.
- BFH, 22.02.1996 - III R 91/93
Keine ausschließliche Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken bei …
"Dritter" konnte auch eine (Personen-) Schwestergesellschaft sein (siehe hierzu näher unten Buchst. b; noch offengelassen im Senatsurteil vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740). - BFH, 06.03.1992 - III R 84/90
Begünstigte Investitionen gem. § 4b InvZulG 1982
Daraus folgt, daß eine Investitionszulage nur der Investor bekommt, der mit den begünstigten Wirtschaftsgütern selbst Waren produziert oder Dienstleistungen erbringt, und daß Nutzungsüberlassungen oder Veräußerungen von begünstigten Wirtschaftsgütern vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist zulagenschädlich sind (BFH-Urteil vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740).
- BFH, 25.06.1993 - III R 11/88
Keine Ausnahme von der Verbleibensregelung bei Einzelveräußerung von …
Es führte im wesentlichen aus: Gehe man vom Gesetzeswortlaut und der bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740) aus, so müßten die Zulagen zurückgefordert werden. - BFH, 09.08.1991 - III R 88/89
Verbleib der Wirtschaftsgüter während der Bindungsregelung in der Betriebsstätte …
Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, sprechen die in den verschiedenen investitionszulagerechtlichen Vorschriften enthaltenen Tatbestandsmerkmale, wie z. B. "zu mindestens 90 v. H. zu eigenbetrieblichen Zwecken verwendet werden" (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1977); "in der Betriebsstätte des Steuerpflichtigen verbleiben" (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 InvZulG 1977); "im eigenen gewerblichen Betrieb" (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 a und b des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - 1987) oder "im Betrieb des Steuerpflichtigen" (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 BerlinFG 1990), die sog. Verbleibvoraussetzung oder Bindungsregelung an, die einheitlich für alle Investitionszulagentatbestände eine Aussage über die tatsächliche Verwendung der begünstigten Wirtschaftsgüter während der Bindungsdauer trifft (Urteile vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150; vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739; vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740).Daraus folgt, daß eine Investitionszulage nur der Investor bekommt, der mit den begünstigten Wirtschaftsgütern selbst Waren produziert oder Dienstleistungen erbringt, und daß Nutzungsüberlassungen oder Veräußerungen von begünstigten Wirtschaftsgütern vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist zulagenschädlich sind (BFH in BFH/NV 1987, 740 unter 2.).
- BFH, 17.12.1997 - III R 38/91
Investitionszulage bei Vermietung des angeschafften Wirtschftsgutes
Der Senat hat unter Hinweis auf das BMF-Schreiben in BStBl I 1987, 51 Tz. 41 zunächst offengelassen, ob dieser Grundsatz auch auf die Verbleibensvoraussetzungen nach anderen zulagerechtlichen Vorschriften zu übertragen ist (Senatsurteile vom 3. Juni 1987 III R 135/83 BFH/NV 1987, 740 zu § 1 InvZulG 1977, und vom 23. Mai 1990 III R 76/87 BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, zu § 19 BerlinFG). - BFH, 05.06.1997 - III R 186/94 Der Senat hat jedoch unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 31. Dezember 1986 (BStBl I 1987, 51 Tz. 41) offengelassen, ob dieser Grundsatz auch auf die Verbleibensvoraussetzungen anderer zulagenrechtlicher Vorschriften übertragbar ist (Senatsurteile vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740, zu § 1 InvZulG 1977; in BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, zu § 19 BerlinFG).
- BFH, 05.05.1988 - III R 181/83
Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter
Dem steht nicht entgegen, wenn gelegentlich in der dreijährigen Bindungsfrist eine Regelung zur Verhütung von Mißbräuchen gesehen wird (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1983 III R 52/80, BFHE 138, 503, BStBl II 1983, 581; vgl. aber auch BFH-Urteil vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740).