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   BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84   

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BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84 (https://dejure.org/1987,1621)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1987 - IX R 255/84 (https://dejure.org/1987,1621)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - IX R 255/84 (https://dejure.org/1987,1621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und Widerrufsmöglichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 751
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Auszug aus BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84
    Damit kann er sich von einer zunächst einmal gewählten Veranlagungsart grundsätzlich auch wieder lösen, es sei denn, daß hierin ein rechtsmißbräuchliches und willkürliches Verhalten zu erblicken ist (BFH-Urteil vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156).
  • BFH, 13.11.1975 - IV R 61/75

    Rechtskraft eines Urteils - Anfechtung eines Steuerbescheides - Inhaltsgleichheit

    Auszug aus BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 13. November 1975 IV R 61/75 (BFHE 120, 1, BStBl II 1977, 126) entschieden, daß die Rechtskraft eines Urteils, das im Verfahren über einen in vollem Umfang nach § 100 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung (AO) für vorläufig erklärten Steuerbescheid ergangen ist, die Anfechtung des endgültigen Bescheids nicht hindert, auch wenn dieser mit dem vorläufigen inhaltsgleich ist und der Streit sich auf dieselben Fragen bezieht, über die im Urteil über den vorläufigen Bescheid entschieden wurde.
  • BFH, 09.12.2015 - X R 56/13

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    bb) Ferner ist der Bescheid und damit auch die Ausübung des Wahlrechts änderbar, wenn der Bescheid noch nicht materiell bestandskräftig ist, namentlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (vgl. zu § 9 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- BFH-Urteile vom 19. Dezember 2013 V R 6/12, BFHE 245, 71, BFH/NV 2014, 1126, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2014, 666, sowie V R 7/12, BFHE 245, 80, BFH/NV 2014, 1130, HFR 2014, 669; ebenso, zwar zu § 26 EStG, indes mit allgemeingehaltener Formulierung BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751; anders für die sachverhaltsbezogene und daher von einem reinen Antrags- oder Wahlrecht zu unterscheidende Schätzung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, sowie vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628, beide m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2015 - X R 44/13

    Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Eintritt der formellen Bestandskraft die zeitliche Grenze für die anderweitige Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten bildet, macht die Rechtsprechung aber, wenn der ursprüngliche Bescheid noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, unter II.1.; diese Entscheidung wird auch in dem vom FA im vorliegenden Revisionsverfahren angeführten BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1415 zustimmend zitiert; im Ergebnis wohl auch BFH-Urteil vom 25. Oktober 2007 III R 39/04, BFHE 219, 294, BStBl II 2008, 226; anders allerdings für das umsatzsteuerrechtliche Wahlrecht zur Bestimmung des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels BFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628).
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

    Erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist verliert der Vorbehalt der Nachprüfung seine Wirkung (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751).
  • BFH, 10.01.1992 - III R 103/87

    Unbeachtlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Ist ein Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen, so kann ein nicht fristgebundenes Wahlrecht, solange der Vorbehalt besteht, noch ausgeübt bzw. ein bereits ausgeübtes Wahlrecht noch geändert werden (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 715).
  • FG Nürnberg, 06.02.2003 - IV 397/01

    Ausübung des Wahlrechts nach § 23 Abs. 1 ErbStG nicht fristgebunden

    Entsprechend könnten nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 03.02.1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751) Ehegatten während einer Veranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung ihr Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung noch ausüben und eine bereits getroffene Wahl auch widerrufen, sofern dies nicht willkürlich geschehe.

    Solange die Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann der Steuerpflichtige Wahlrechte, die an keine Frist gebunden sind, noch ausüben und auch eine bereits ausgeübte Wahl ändern (vgl. BFH-Urteil vom 03.02.1987 IV R 255/84, BFH/NV 1987, 751; Tipke/Kruse, AO , § 164 Tz 41).

    Durch das BFH-Urteil vom 03.02.1987 (in BFH/NV 1987, 751) ist höchstrichterlich geklärt, dass nicht fristgebundene Wahlrechte noch geändert werden können, solange die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung steht.

  • BFH, 11.09.2007 - I B 84/07

    Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung zu unterschiedlichen Zeitpunkten;

    a) Die Urteile des FG, die der Auffassung des BFH in BFHE 214, 105, BStBl II 2007, 87 folgen, weichen nicht vom BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84 (BFH/NV 1987, 751) ab.

    Zu der Frage, ob der Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 AO zu unterschiedlichen Zeitpunkten entfällt, wenn hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen aus einem Grundlagenbescheid bereits Festsetzungsverjährung eingetreten und die Anpassungsfrist des § 171 Abs. 10 abgelaufen ist, verhält sich das BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 751 nicht.

  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Da das Gesetz hierfür weder eine Frist vorsieht noch eine Bindung an die einmal getroffene Entscheidung enthält, können Ehegatten ihr Wahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit sogar eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und bereits abgegebene Erklärungen - vorbehaltlich eines rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens - frei widerrufen (Urteile des BFH in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774).
  • BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99

    Rückgängigmachung einer Lohnsteuer-Pauschalierung

    b) Solange der Vorbehalt der Nachprüfung wirksam ist, kann der Arbeitgeber grundsätzlich die Wahl der Besteuerungsart ändern (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751 zum Wechsel der Veranlagungsart).
  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Wenn die Kläger meinen, die Vorentscheidung sei im Hinblick auf die Auslegung der Bescheide vom 22. Dezember 2005 mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar, setzen sie sich nicht mit der Tatsache auseinander, dass der Bescheid vom 5. Oktober 2001 gemäß § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen war, die Kläger während einer solchen Vorbehaltsveranlagung Wahlrechte, die an keine Frist gebunden sind, noch ausüben konnten (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751), und der vorliegend gestellte Antrag auf Änderung der Veranlagungsart ein neues Veranlagungsverfahren auslöste (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980).
  • BFH, 20.02.2012 - VII B 146/11

    Keine Branntweinsteuerentlastung bei Ausfuhr außerhalb eines

  • BFH, 14.11.2007 - XI R 46/06

    Aufforderung zum Beitritt betreffend Frist für Widerruf eines Verzichts auf

  • FG Thüringen, 31.08.2022 - 4 K 599/21

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zur Glättung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 3 K 1388/19

    Abzugsberechtigung und Rücklagenbildung bei Veräußerung von land- und

  • BFH, 07.02.1990 - I R 145/87

    Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO steht Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung

  • BFH, 10.05.2010 - IX B 220/09

    Änderung von Wahlrechten nur vor Ablauf der Einspruchsfrist

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11

    Steuerhinterziehung (Einkommensteuer; Umsatzsteuer: umsatzsteuerfreie Leistungen;

  • FG Saarland, 09.07.2014 - 1 K 1290/12

    Nachträgliches Geltendmachen eines Investitionsabzugsbetrags

  • BFH, 30.11.1990 - III R 195/86

    Getrennte Veranlagung auch dann, wenn der die getrennte Veranlagung wählende

  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine

  • BFH, 24.10.2006 - I B 41/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorbehalt der Nachprüfung

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14

    Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g

  • BFH, 30.06.1997 - V B 131/96

    Anforderungen an Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2005 - 1 K 1024/03

    Umsatzsteuer - Erstbescheid und Wahlrecht

  • FG München, 29.10.2009 - 15 K 298/07

    Bindung an die Ausübung des Wahlrechts aus § 4 FördGG nach Eintritt der

  • FG München, 02.05.1996 - 14 K 1456/94

    Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.09.2002 - 3 K 2527/99

    Antrag auf getrennte Veranlagung rückwirkendes Ereignis?

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 13/00

    Anerkennung eines elektronisch geführten Postausgangsbuchs zur Glaubhaftmachung

  • FG Hamburg, 24.03.2003 - II 120/02

    Anspruch auf Zusammenveranlagung

  • FG Berlin, 19.02.2001 - 8 K 5173/99

    Änderung einer Bilanzierung einer GmbH-Beteiligung auf der Grundlage des

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