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   BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87   

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https://dejure.org/1987,3963
BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87 (https://dejure.org/1987,3963)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1987 - VIII R 94/87 (https://dejure.org/1987,3963)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1987 - VIII R 94/87 (https://dejure.org/1987,3963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 214
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.1981 - V R 48/76
    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87
    Dabei ist der Antrag im Zweifel so auszulegen, daß das Ergebnis dem Willen eines verständigen Klägers entspricht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Dezember 1981 V R 48/76, nicht veröffentlicht - NV -).
  • BFH, 24.06.1982 - IV B 3/82

    Vollzugsaussetzung - Außenprüfung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87
    Grundsätzlich kann die Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung nur im Wege der Beschwerde und Anfechtungsklage geltend gemacht werden (BFH-Beschluß vom 24. Juni 1982 IV B 3/82, BFHE 136, 192, BStBl II 1982, 659).
  • BFH, 28.03.1979 - I R 219/78

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87
    Sie bezeichnet nicht den Steuerpflichtigen (§ 33 Abs. 1 AO 1977), gegen den sie sich richten soll (Adressaten, vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 219/78, BFHE 128, 14, BStBl II 1979, 718).
  • BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70

    Feststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Nachteilige Verwaltungsakte -

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87
    Besondere Umstände, die dies ausnahmsweise rechtfertigen könnten, sind im Streitfall nicht gegeben (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536).
  • BFH, 12.08.1976 - IV R 105/75

    Einheitlicher Gewinnfeststellungsbescheid - Anschriftenfeld - Nicht mehr

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87
    Es ist auch im übrigen aus der Prüfungsanordnung nicht ersichtlich, wer Mitglied der Gemeinschaft und mithin Adressat des Verwaltungsakts sein könnte (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1976 IV R 105/75, BFHE 120, 129, BStBl II 1977, 221).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Im Zweifel ist, wenn die Klagebegründung dazu Anlaß gibt, der Antrag so auszulegen, daß das Ergebnis dem Willen eines verständigen Klägers entspricht (Urteil des BFH vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214).
  • BFH, 06.07.2016 - X R 57/13

    Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung

    Auch darin kann nach den Umständen des Einzelfalls ein tauglicher Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Vertrauensschutz liegen (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 572, unter 2.; vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303, unter II.3.a, und vom 10. März 1989 III R 190/85, BFH/NV 1990, 358, unter II.1.e; s. ferner Senatsurteil vom 8. April 1987 X R 14/81, BFH/NV 1988, 214, unter 2.b, zu § 227 AO).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 36/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts -

    Das besondere Feststellungsinteresse ist bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes zwar grundsätzlich gegeben, weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgehen kann und die Gefahr besteht, dass sich das FA bei unklarer Rechtslage eines nicht gegebenen Rechtsanspruchs berühmt (BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214; Tipke/Kruse, a.a.O., § 41 FGO Rz 8).
  • BFH, 08.02.2017 - X B 80/16

    Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme

    Der Kläger begehrt in erster Linie die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), dies unter der Voraussetzung, dass, der Auffassung des FG folgend, die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. April 1987 X R 14/81 (BFH/NV 1988, 214), vom 4. August 2009 V B 26/08 (BFH/NV 2009, 1784) und vom 4. November 2004 I B 43/04 (BFH/NV 2005, 707) (irrtümlich bereits im FG-Urteil und weiter in der Beschwerdebegründungsschrift als I B 42/04 angegeben) nicht einschlägig sind.

    Hilfsweise, falls nämlich die Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1988, 214, in BFH/NV 2009, 1784 und in BFH/NV 2005, 707 auf den Sachverhalt Anwendung finden sollten, macht der Kläger den Zulassungsgrund der Divergenz nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO geltend.

    Dasselbe gilt auch für die beiden BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1988, 214 sowie in BFH/NV 2009, 1784, in denen ein erhebliches Mitverschulden des FA in Rede stand.

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Das ist bei Bauherrengemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der einzelne Anleger, und zwar auch dann, wenn sich die Anleger zu einer GbR zusammenschließen und in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 203/81, BFHE 140, 22, BStBl II 1984, 318; zur Adressierung einer Prüfungsanordnung bei einer Miteigentümergemeinschaft vgl. das BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214).
  • BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88

    Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit

    Der Antrag der Kläger festzustellen, daß die Prüfungsanordnung "rechtswidrig bzw. nichtig" sei, ist vielmehr ausschließlich als Feststellungsklage nach § 41 FGO zu verstehen (ebenso in einem vergleichbaren Fall Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214).

    a) Allerdings besteht im Regelfall an der Feststellung der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts ein berechtigtes Interesse (vgl. das Urteil des VIII. Senats in BFH/NV 1988, 214).

  • FG München, 26.06.2018 - 2 K 2789/17

    Nichtabgabe der Steuererklärungen

    Das erforderliche besondere Feststellungsinteresse ist bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts grundsätzlich gegeben, weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgeht und die Gefahr besteht, dass sich die Finanzbehörde eines nicht gegebenen Rechtsanspruchs berühmt (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214, und vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BStBl II 1990, 789; Gräber/Levadag, FGO, 8. Aufl., § 41 Rn 25).
  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Im Zweifel ist, wenn die Klagebegründung dazu Anlaß gibt, den Antrag so auszulegen, daß das Ergebnis dem Willen eines verständigen Klägers entspricht (BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214).
  • FG Niedersachsen, 21.03.2006 - 13 K 398/05

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung entgegen einer Entscheidung des

    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht schon, weil der Kläger den Rechtsschein eines von ihm als unwirksam angesehenen Verwaltungsakts beseitigen möchte (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214).
  • FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3862/13

    Versicherungsteuer: Bekanntgabe des Steuerbescheides an Charterausfallpool

    Ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Nichtigkeit des Steuerbescheides im Sinne von § 41 Abs. 1 FGO ist bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich gegeben, weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgehen kann und die Gefahr besteht, dass sich die Finanzbehörde bei unklarer Rechtslage eines nicht gegebenen Rechtsanspruchs berühmt (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1987 - VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214).
  • FG Düsseldorf, 18.03.2015 - 4 K 1044/14

    Steuerliche Relevanz von Umsätzen eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten

  • BFH, 26.04.1989 - VI R 80/85

    Auslegung des im finanzgerichtlichen Verfahren zu stellenden Klageantrags

  • FG Düsseldorf, 14.07.2010 - 4 K 4234/09

    Zurechenbare Verursachung einer Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung durch ein

  • FG Düsseldorf, 13.12.2012 - 12 K 1084/11

    Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in ein anderes gewerbliches Unternehmen

  • FG Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 12 K 165/99

    Anforderungen an die wirksame Bekanntgabe eines Gewerbesteuermessbescheides;

  • FG München, 24.04.1996 - 1 K 2685/92

    Statthafte Klageart bei Geltendmachung der Nichtigkeit eines

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