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   BFH, 20.10.1987 - VII R 6/84   

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https://dejure.org/1987,17749
BFH, 20.10.1987 - VII R 6/84 (https://dejure.org/1987,17749)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1987 - VII R 6/84 (https://dejure.org/1987,17749)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - VII R 6/84 (https://dejure.org/1987,17749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Steuerhaftungsbescheides - Umfang der Haftung des gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 428
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.03.1986 - VII R 38/81

    Mineralölsteuer - Mineralölsteuerlagerinhaber - Pflichterfüllung durch

    Auszug aus BFH, 20.10.1987 - VII R 6/84
    Als Inhaberin eines Steuerlagers hatte die GmbH die Zahlung der mit der Entnahme von Mineralöl aus dem Steuerlager unbedingt werdenden Mineralölsteuer (§ 36 Abs. 8 der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes - MinöStDV -) - spätestens - am Fälligkeitstag (§ 36 Abs. 9 MinöStDV) sicherzustellen (Urteil des Senats vom 4. März 1986 VII R 38/81, BFHE 146, 336, 339, BStBl II 1986, 577).
  • BFH, 02.11.2015 - VII B 68/15

    Anwendbarkeit haftungsrechtlicher Vorschriften der AO auf die Ausgleichsabgabe

    Da sich den Regelungen in § 37c Abs. 5 BImSchG Einschränkungen nicht entnehmen lassen, finden auf die Ausgleichsabgabe auch die haftungsrechtlichen Vorschriften der AO (insbesondere §§ 69 ff., §§ 191 und 219 AO) Anwendung, deren Geltung für die Verbrauchsteuern außer Frage steht (vgl. zur Haftung nach § 69 AO für entstandene Mineralölsteuer Senatsentscheidungen vom 18. Mai 1993 VII B 228/92, BFH/NV 1994, 128, und vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH/NV 1988, 428).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 62/87

    Anforderungen an Tatbestand eines Urteils - Entscheidung der Verwaltung über die

    Der erkennende Senat hat daher bisher in entsprechenden Fällen - allerdings ohne besondere Begründung - bei der Inanspruchnahme eines Geschäftsführers als Haftender für Mineralölsteuer in Millionenhöhe, die durch Auslagerung aus einem Mineralölsteuerlager entstanden ist, aus der Höhe der Haftungssumme allein nicht auf Ermessensfehler des HZA geschlossen (Senatsurteile vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH / NV 1988, 428 - Haftungssumme 2, 6 Mio. DM -, und vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH /NV 1988, 487 - Haftungssumme 2, 3 Mio. DM -).

    Das FG wird bei seiner neuerlichen Entscheidung von den Grundsätzen auszugehen haben, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Feststellung der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers eines Mineralölsteuerlagerbetriebs entwickelt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH / NV 1988, 487, 489, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats; vgl. auch Urteile des Senats vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH / NV 1988, 428, und vom 21. Februar 1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, BStBl II 1989, 491).

  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit -

    Der erkennende Senat hat daher bisher in entsprechenden Fällen - allerdings ohne besondere Begründung - bei der Inanspruchnahme eines Geschäftsführers als Haftender für Mineralölsteuer in Millionenhöhe, die durch Auslagerung aus einem Mineralölsteuerlager entstanden ist, aus der Höhe der Haftungssumme allein nicht auf Ermessensfehler des HZA geschlossen (Senatsurteile vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH/NV 1988, 428 - Haftungssumme 2, 6 Mio DM -, und vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH/NV 1988, 487 - Haftungssumme 2, 3 Mio DM -).
  • BFH, 29.08.2023 - VII R 47/20

    Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

    Das BFH-Urteil vom 20.10.1987 - VII R 6/84 (BFH/NV 1988, 428) könne auf den Streitfall nicht übertragen werden, weil dieses einen anderen Sachverhalt betreffe.
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 1 V 1026/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid und

    Für den Vertreter eines Steuerlagerinhabers hat der BFH zudem entschieden, dass dieser nicht in einer Weise investieren dürfe, die die pünktliche und vollständige Entrichtung der Mineralölsteuer verhindert (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH/NV 1988, 428).
  • FG München, 23.07.2020 - 14 K 1208/17

    Festsetzung von Biersteuer

    Es verweist zur Begründung auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und weist ergänzend darauf hin, dass nach dem Urteil des BFH vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84 die Verpflichtung bestehe, bereits bei der Entnahme aus dem Steuerlager sicherzustellen, dass die Steuer zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden könne.
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