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   BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85   

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BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85 (https://dejure.org/1988,7397)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1988 - IV R 223/85 (https://dejure.org/1988,7397)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - IV R 223/85 (https://dejure.org/1988,7397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Lizenzeinnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Bewertung der Tätigkeit eines Erfinders

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 737
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 92/83

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Zwar seien nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 9. August 1983 VIII R 92/83, BFHE 139, 380, BStBl II 1984, 129) die Einkünfte aus gewerblicher und selbständiger Tätigkeit regelmäßig getrennt zu erfassen, auch wenn zwischen den Betätigungen gewisse sachliche und wirtschaftliche Berührungspunkte bestünden.

    Berühren Erfindungen die gewerbliche Tätigkeit des Erfinders, so gilt für die Frage, welcher Einkunftsart die aus der Erfindertätigkeit fließenden Einkünfte letztlich zuzuordnen sind, der Grundsatz, daß die Einkünfte zwar nach Möglichkeit getrennt (also als gewerbliche und als freiberufliche) zu erfassen sind (vgl. Urteil in BFHE 139, 380, BStBl II 1984, 129, m.w.N.).

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Hat ein Gewerbetreibender eine von ihm aufgrund eines Vertrags geschuldete Leistung erbracht und damit den Vertrag seinerseits "wirtschaftlich erfüllt" (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552), so ist der Gewinn aus diesem Vertrag realisiert.
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Für die ertragsteuerliche Zuordnung der Einkünfte kommt es darauf an, im Rahmen welcher Einkunftsart die Erfindung entwickelt und wie sie später verwertet worden ist (BFH-Urteile vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317, und vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Die Möglichkeit, durch Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens (§ 152 Abs. 9 Nr. 2 des Aktiengesetzes a.F. - nunmehr: § 250 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches - § 5 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1977) den Gewinn auf mehrere Jahre zu verteilen, bestand im Streitfall schon deshalb nicht, weil die Lizenzeinnahmen des Klägers keine Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlußstichtag darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552).
  • BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67

    Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Für die ertragsteuerliche Zuordnung der Einkünfte kommt es darauf an, im Rahmen welcher Einkunftsart die Erfindung entwickelt und wie sie später verwertet worden ist (BFH-Urteile vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317, und vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).
  • BFH, 14.11.1969 - III 218/65

    FG - Änderung des Geschäftsverteilungsplans - Gesetzlicher Richter -

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Die Erfindertätigkeit kann aber auch im Rahmen und im Dienste eines bestehenden Gewerbebetriebs ausgeübt werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1969 III 218/65, BFHE 98, 189, BStBl II 1970, 302, 304).
  • BFH, 29.01.1970 - IV R 78/66

    Freie Erfinder - Einkommensteuerliche Behandlung - Einordnung der Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Eine gewerbliche Erfindertätigkeit ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Anregung zu einer technischen Neuerung und deren weitere Entwicklung mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens zusammenhängt und die entwickelte Erfindung - zumindest auch - dem gewerblichen Betrieb des Erfinders dienen soll (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1970 IV R 78/66, BFHE 98, 176, BStBl II 1970, 319).
  • BFH, 07.03.1974 - IV R 196/72

    Abgrenzung gewerblicher von freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit bei

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    In einem solchen Fall kommt es für die Zuordnung der Einkünfte zu den gewerblichen oder den freiberuflichen darauf an, wie sich das Gesamtbild der gemischten Tätigkeit im Geschäftsverkehr darstellt (BFH-Urteil vom 7. März 1974 IV R 196/72, BFHE 111, 522, BStBl II 1974, 383).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 152/73

    Patentüberlassung - Betriebsaufspaltung - Kapitalgesellschaft - Lizenzeinnahmen -

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Abgesehen hiervon hat die Rechtsprechung des BFH die Tätigkeit freier Erfinder wiederholt schon ihrer Natur nach als selbständige Tätigkeit angesehen (vgl. hierzu Urteile vom 2. Juni 1976 I R 20/74, BFHE 119, 410, BStBl II 1976, 666, und vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545, m.w.N.; vgl. ferner Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., Anm. 6 zu § 2 ErfVO, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.1976 - I R 20/74

    Erfindung - Erteilung von Patenten in mehreren Ländern - Verschiedene

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85
    Abgesehen hiervon hat die Rechtsprechung des BFH die Tätigkeit freier Erfinder wiederholt schon ihrer Natur nach als selbständige Tätigkeit angesehen (vgl. hierzu Urteile vom 2. Juni 1976 I R 20/74, BFHE 119, 410, BStBl II 1976, 666, und vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545, m.w.N.; vgl. ferner Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., Anm. 6 zu § 2 ErfVO, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2019 - X R 20/17

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils

    Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist jedoch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlich anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11.02.1988 - IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737, unter 2.d).
  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    Eine gewerbliche Erfindertätigkeit ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Anregung zu einer technischen Neuerung und deren weitere Entwicklung mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens zusammenhängt und die Erfindung --zumindest auch-- dem gewerblichen Betrieb des Erfinders dienen soll (BFH-Urteil vom 11. Februar 1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Diese ist danach zu qualifizieren, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH, Urteile vom 11. Februar 1988 - IV R 223/85 - juris Rn. 24 = BFH/NV 1988, 737 , vom 2. Oktober 2003 - IV R 48/01 - juris Rn. 23 = BFHE 204, 80 und vom 18. April 2007 - XI R 57/05 - juris Rn. 17 = BFH/NV 2007, 1854 ).
  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 153/07

    Qualifikation gemischter Tätigkeiten - Fehlende Auseinandersetzung des FG mit

    Eine Abweichung zu den in der Beschwerdeschrift bezeichneten BFH-Urteilen vom 11. Februar 1988 IV R 223/85 (BFH/NV 1988, 737) und vom 2. Oktober 2003 IV R 48/01 (BFHE 204, 80, BStBl II 2004, 363) liegt nicht vor.

    In Bezug auf die vermeintliche Divergenzentscheidung des BFH in BFH/NV 1988, 737, die sich ebenfalls mit der Erfindertätigkeit einer natürlichen Person (Einzelunternehmer) befasst, ist eine konkludente Abweichung des FG nicht gegeben.

  • FG Düsseldorf, 29.08.2013 - 13 K 4451/11

    Begünstigte (Teil-)Betriebsaufgabe bei Betriebsaufspaltung - Fortsetzung einer

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere dann, wenn die Anregung zu einer technischen Neuerung und deren weitere Entwicklung mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens zusammenhängt (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737) oder ein gewerblicher Unternehmer die in seinem Betrieb gesammelten Erfahrungen im Rahmen seines Gewerbebetriebs anderen Personen überlässt (vgl. etwa BFH-Urteile vom 4.3.1970 I R 140/66, BFHE 98, 420, BStBl II 1970, 429 und I R 86/69, BFHE 99, 116, BStBl II 1970, 567).

    Nach Auffassung des Senats ist der im Streitfall gegebene Sachverhalt insoweit mit dem Ausgangsfall, über den der BFH in seinem Urteil vom 11.2.1988 IV R 223/85 (BFH/NV 1988, 737) zu befinden hatte, vergleichbar.

  • BFH, 11.04.1990 - I R 82/86

    Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von

    Insbesondere bestand nach dem bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheid der KG vom 24. September 1980 kein Zusammenhang mit deren gewerblicher Betätigung (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 23; vom 28. März 1984 I R 191/79, BFHE 141, 244, 246, BStBl II 1984, 664, zu 1.).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00

    GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Arbeit eines Erfinders grundsätzlich die Ausübung eines freien Berufs (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1967 IV 291/64, BFHE 88, 166, BStBl III 1967, 310; vom 2. Juni 1976 I R 20/74, BFHE 119, 410, BStBl II 1976, 666; vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545; vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, und vom 11. Februar 1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737).
  • FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02

    Verwertung; Gewerbliche Einkünfte; Projektionssystem; Patent - Verwertung eines

    Für die ertragsteuerliche Zuordnung der Einkünfte aus der Erfindertätigkeit kommt es darauf an, im Rahmen welcher Einkunftsart die Erfindung entwickelt und wie sie später verwertet worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 11 Februar 1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737 m.w.N.).

    Eine gewerbliche Erfindertätigkeit ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Anregung zu einer technischen Neuerung und deren weitere Entwicklung mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens zusammenhängt und die entwickelte Erfindung auch dem gewerblichen Betrieb des Erfinders dienen soll (vgl. BFH, Urteil vom 11. Februar 1988 IV R 223/85, a.a.O.).

  • BFH, 04.09.2014 - VIII B 135/13

    Einkommen- und gewerbesteuerliche Zuordnung von Lizenzeinnahmen

    Das FG beschreibt dort lediglich, dass Lizenzeinkünfte verschiedenen Einkunftsarten zugeordnet werden können (s. etwa für Lizenzeinnahmen aus einer Erfindung BFH-Urteile vom 11. Februar 1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737, unter 2.a; vom 2. März 2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147, unter II.2.c).
  • FG Düsseldorf, 06.04.2016 - 2 K 896/14

    Gewinn aus der Veräußerung des Patents bzw. Gebrauchsmusters als steuerbare

    Im Übrigen sind die Tätigkeit der KG und die erfinderische Tätigkeit des Klägers auch nicht derart miteinander verflochten, dass der Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlich angesehen werden müsste (BFH-Urteile vom 02.06.1976 I R 20/74, BStBl. II 1976, 666, und vom 11.02.1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737).
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