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BFH, 22.07.1987 - II B 45/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1988, 783
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 31.05.1972 - II R 92/67
Ehegatte - Grundstücksübertragung - Beendigung der Zugewinngemeinschaft - …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - II B 45/87
Das gilt auch für den Fall, daß die Gegenleistung eines Kaufvertrages durch nachträgliche Vereinbarung einer Schenkung auf null DM herabgesetzt wird (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 31. Mai 1972 II R 92/67, BFHE 106, 374, 378, BStBl II 1972, 836). - BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83
Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat, …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - II B 45/87
Steuerrechtlich ist die vereinbarte "Rückwirkung" aber nur zu beachten, wenn sie vom Steuerrecht anerkannt wird; denn grundsätzlich kann ein Steuerpflichtiger bereits eingetretene steuerrechtliche Folgen nicht rückwirkend beseitigen (vgl. das BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786). - BFH, 05.02.1987 - V B 65/85
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der Pflicht zur …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - II B 45/87
Wenn das FG nicht geprüft hat, ob die Klage aus § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 gerechtfertigt ist, so ist das eine Frage des vorliegenden Einzelfalles; eine über diesen Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO läßt dieser Vortrag nicht erkennen (vgl. die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Februar 1987 V B 65/85, BFH/NV 1987, 384).
- BFH, 22.07.2020 - II R 32/18
Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung aufgrund …
So berechtigt eine einvernehmliche nachträgliche Herabsetzung --unabhängig aus welchem Rechtsgrund oder Motiv-- nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG nur innerhalb einer zweijährigen Frist nach Steuerentstehung zur Änderung der Grunderwerbsteuer (BFH-Beschluss vom 22.07.1987 - II B 45/87, BFH/NV 1988, 783, m.w.N.).Insbesondere ließ sich bereits dem GrEStG i.d.F. vom 17.12.1982 (GrEStG 1983) keine Regel entnehmen, dass die Herabsetzung eines Grundstückskaufpreises auch außerhalb der Frist des § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG 1983 steuerrechtlich wirksam ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 783).
- FG München, 11.04.2018 - 4 K 103/18
Kaufpreisminderung im Grunderwerbsteuerrecht
Auch in diesem Fall ist nach Ansicht des Senats eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht möglich, denn auch die Ausübung des Gestaltungsrechts der Minderung ist kein Ereignis, das auf den Zeitpunkt des Grundstückserwerbs zurückwirkt (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 22. Juli 1987 II B 45/87, BFH/NV 1988, 783).