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   BFH, 22.07.1987 - II B 45/87   

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https://dejure.org/1987,15006
BFH, 22.07.1987 - II B 45/87 (https://dejure.org/1987,15006)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1987 - II B 45/87 (https://dejure.org/1987,15006)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1987 - II B 45/87 (https://dejure.org/1987,15006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.05.1972 - II R 92/67

    Ehegatte - Grundstücksübertragung - Beendigung der Zugewinngemeinschaft -

    Auszug aus BFH, 22.07.1987 - II B 45/87
    Das gilt auch für den Fall, daß die Gegenleistung eines Kaufvertrages durch nachträgliche Vereinbarung einer Schenkung auf null DM herabgesetzt wird (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 31. Mai 1972 II R 92/67, BFHE 106, 374, 378, BStBl II 1972, 836).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat,

    Auszug aus BFH, 22.07.1987 - II B 45/87
    Steuerrechtlich ist die vereinbarte "Rückwirkung" aber nur zu beachten, wenn sie vom Steuerrecht anerkannt wird; denn grundsätzlich kann ein Steuerpflichtiger bereits eingetretene steuerrechtliche Folgen nicht rückwirkend beseitigen (vgl. das BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786).
  • BFH, 05.02.1987 - V B 65/85

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der Pflicht zur

    Auszug aus BFH, 22.07.1987 - II B 45/87
    Wenn das FG nicht geprüft hat, ob die Klage aus § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 gerechtfertigt ist, so ist das eine Frage des vorliegenden Einzelfalles; eine über diesen Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO läßt dieser Vortrag nicht erkennen (vgl. die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Februar 1987 V B 65/85, BFH/NV 1987, 384).
  • BFH, 22.07.2020 - II R 32/18

    Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung aufgrund

    So berechtigt eine einvernehmliche nachträgliche Herabsetzung --unabhängig aus welchem Rechtsgrund oder Motiv-- nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG nur innerhalb einer zweijährigen Frist nach Steuerentstehung zur Änderung der Grunderwerbsteuer (BFH-Beschluss vom 22.07.1987 - II B 45/87, BFH/NV 1988, 783, m.w.N.).

    Insbesondere ließ sich bereits dem GrEStG i.d.F. vom 17.12.1982 (GrEStG 1983) keine Regel entnehmen, dass die Herabsetzung eines Grundstückskaufpreises auch außerhalb der Frist des § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG 1983 steuerrechtlich wirksam ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 783).

  • FG München, 11.04.2018 - 4 K 103/18

    Kaufpreisminderung im Grunderwerbsteuerrecht

    Auch in diesem Fall ist nach Ansicht des Senats eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht möglich, denn auch die Ausübung des Gestaltungsrechts der Minderung ist kein Ereignis, das auf den Zeitpunkt des Grundstückserwerbs zurückwirkt (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 22. Juli 1987 II B 45/87, BFH/NV 1988, 783).
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