Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.08.1988

Rechtsprechung
   BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86   

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https://dejure.org/1988,2543
BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86 (https://dejure.org/1988,2543)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1988 - IV R 129/86 (https://dejure.org/1988,2543)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - IV R 129/86 (https://dejure.org/1988,2543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung von Vertragsverhältnissen zwischen Kindern und ihren Eltern bei der Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 219
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86
    Nach dieser Rechtsprechung können Vertragsverhältnisse zwischen Kindern und ihren Eltern der Besteuerung nur dann zugrunde gelegt werden, wenn sie rechtswirksam vereinbart wurden, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 13. November 1986 IV R 32/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, m. w. N.).
  • BFH, 25.01.1989 - X R 168/87

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

    Nach dem Urteil des IV. Senats in BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und dem Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 129/86 (nicht veröffentlicht - n. v. -) eignen sich allerdings "gelegentliche" Hilfeleistungen bei "untergeordneten Tätigkeiten", die "üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage" erbracht werden, nicht als Inhalt eines mit einem Fremden zu begründenden Arbeitsverhältnisses.

    Anders als bei dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil IV R 129/86 zugrunde liegt, kann im Streitfall ein Arbeitsverhältnis auch nicht ohne weiteres wegen fehlender Bestimmbarkeit der zu erbringenden Leistungen verneint werden.

  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Er hat vielmehr unter Beachtung der Gesamtumstände danach gefragt, ob ein solcher Arbeitsvertrag überhaupt mit einem familienfremden Dritten zustande gekommen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632; vom 23. Juni 1988 VI R 129/86, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4 R.131 = BFH/NV 1989, 219; vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).

    Ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung im Vertrag nicht im einzelnen festgelegt, so steht dies der steuerlichen Anerkennung des Vertrags dann nicht entgegen, wenn die Leistung bestimmbar ist, insbesondere wenn der Steuerpflichtige sie gegenüber der Finanzbehörde näher erläutert (Senatsurteil in BFH/NV 1989, 219, und BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453).

    Die näheren Arbeitspflichten können vom Arbeitgeber in diesem Fall mittels seines Direktionsrechts festgelegt werden (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl. 1996, § 32 II 2, III 1; vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 1989, 219).

  • FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18

    Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches;

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses im BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 13.11.1996 IV R 322/84 BStBl II 1987, 121; vom 23.6.1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich danach, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11

    Fremdvergleich bei im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt oder

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses im BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 13. November 1996 IV R 322/84 BStBl II 1987, 121; vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich danach, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 42/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus einem Ausbildungsverhältnissen zwischen

    Ausbildungsverträge unterscheiden sich insoweit von Verträgen, durch die Hilfeleistungen auf familienrechtlicher Grundlage (§ 1619 BGB) zum Gegenstand eines steuerrechtlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs gemacht werden sollen (zur Nichtanerkennung dieser Vereinbarungen vgl. Senatsurteile vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 12.11.1992 - IV B 83/91

    Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter

    Zu diesen Pflichten gehören auch die Buchführung für eine in Konkurs gefallene KG (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juni 1972 IV R 129/86, BFHE 106, 305, BStBl II 1972, 784), die Abgabe der Gewerbesteuererklärung und demzufolge auch die Gewinnermittlung.
  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehungen zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 13.11.1986 IV R 322/84, BStBl. II 1987, 121 undvom 23.06.1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 115/89

    Zum Ansatz des Werts der Arbeitsleistung für Familienangehörige mit

  • BFH, 13.07.1994 - I B 133/93

    Verträge über geringfügige Mitarbeit von Kindern im elterlichen Betrieb

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

  • BFH, 24.01.1992 - VI R 127/88

    Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer, welches ein Durchgangszimmer ist

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97

    Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis

  • FG Hessen, 07.04.2000 - 13 K 7057/98

    Arbeitsverhältnis; Angehöriger; Arbeitszeit; Stundennachweis - Arbeitsverhältnis

  • BFH, 31.01.1992 - VI R 139/88

    Steuerliche Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99

    Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und

  • FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00

    1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und

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Rechtsprechung
   BFH, 19.08.1988 - VI R 99/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13377
BFH, 19.08.1988 - VI R 99/87 (https://dejure.org/1988,13377)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1988 - VI R 99/87 (https://dejure.org/1988,13377)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1988 - VI R 99/87 (https://dejure.org/1988,13377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Durchquerung des Arbeitszimmers zum Erreichen des ehelichen Schlafzimmers für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85

    Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches

    Auszug aus BFH, 19.08.1988 - VI R 99/87
    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. August 1988 VI R 69/85 ausgeführt hat, ist eine schädliche private Mitbenutzung eines Arbeitszimmers in typisierender Form nicht allein deshalb anzunehmen, weil dieser Raum auch dazu benutzt wird, das Schlafzimmer der Eheleute zu erreichen.

    Wie der Senat im Urteil VI R 69/85 ausgeführt hat, sind im Lehrberuf tätige Personen in der Regel in besonderem Maße darauf angewiesen, zu Hause zu arbeiten.

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 19.08.1988 - VI R 99/87
    Eine schädliche Mitbenutzung liege nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82 (BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110) vor, wenn es sich beim Arbeitsraum um ein sog. Durchgangszimmer handle.
  • BFH, 24.01.1992 - VI R 127/88

    Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer, welches ein Durchgangszimmer ist

    Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils entschieden, es stehe der steuerlichen Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer nicht von vornherein entgegen, daß es sich um ein Durchgangszimmer zum Schlafzimmer handelt (Urteile vom 19. August 1988 VI R 69/85, BFHE 154, 128, BStBl II 1988, 1000; VI R 99/87, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 31.01.1992 - VI R 139/88

    Steuerliche Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer

    Der Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils entschieden, daß der steuerlichen Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer nicht von vornherein entgegensteht, daß es sich um ein Durchgangszimmer zum Schlafzimmer handelt (Urteil vom 19. August 1988 VI R 69/85, BFHE 154, 128, BStBl II 1988, 1000; VI R 99/87, BFH/NV 1989, 219).
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