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   BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84   

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https://dejure.org/1989,8376
BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84 (https://dejure.org/1989,8376)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1989 - VIII R 207/84 (https://dejure.org/1989,8376)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1989 - VIII R 207/84 (https://dejure.org/1989,8376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der gewinnmindernden Wirkung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen Eltern und Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 495
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84
    Rückwirkende Vereinbarungen sind steuerlich in keinem Fall anzuerkennen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281).
  • BFH, 23.04.1975 - I R 208/72

    Kein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt dem

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84
    Der tatsächlichen Durchführung einer Tantiemevereinbarung zwischen Eltern und Kindern steht es nicht entgegen, wenn die Tantiemebeträge den Arbeitnehmer-Eltern wieder als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, soweit im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung als Darlehen klare Vereinbarungen über die Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens bestehen (BFHUrteil vom 23. April 1975 I R 208/72, BFHE 115, 481, BStBl II 1975, 579).
  • BFH, 16.03.1977 - I R 213/74

    Einkommensteuer - Anerkennung von Darlehnsverträgen - Eltern - Kinder - Vorherige

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84
    Der I. Senat hat zwar in dem vom FG angeführten Urteil vom 16. März 1977 I R 213/74 (BFHE 121, 458, BStBl II 1977, 414) als zusätzlichen Grund für die Nichtanerkennung eines Darlehensverhältnisses zwischen Eltern und Kindern auch den Umstand angeführt, daß das Darlehen ungesichert geblieben ist.
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