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   BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88   

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https://dejure.org/1989,7775
BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88 (https://dejure.org/1989,7775)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1989 - IV R 95/88 (https://dejure.org/1989,7775)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - IV R 95/88 (https://dejure.org/1989,7775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Streitwerts eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.03.1970 - IV 4/64

    Gewinnfeststellungsverfahren - Einkommensteuerliche Auswirkungen - Streitwert

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    Dabei sei bei den Klägern zu 2 und 3 nach den Grundsätzen im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 1970 IV 4/64 (BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547) verfahren worden.

    Der Ansatz eines pauschalen Satzes beruht auf der Erwägung, daß schwierige, zum Teil nicht ohne Verletzung des Steuergeheimnisses durchführbare Berechnungen, wie sich die Herabsetzung des Gewinns auswirken würde, ausgeschlossen werden (Urteil in BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547).

    In Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung aber auch einen geringeren Prozentsatz angewandt, insbesondere wenn und soweit für sich im Gewinnfeststellungsverfahren abzusehen ist, daß sich einkommensteuerliche Auswirkungen nicht ergeben (BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547; Senatsurteil vom 11. März 1982 IV R 46 /79, BFHE 135, 457, BStBl II 1982, 542).

  • BFH, 23.02.1978 - IV E 1/78

    Gewinnfeststellungsverfahren - Streitwert - Gewinnanteil - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist der Streitwert (vgl. § 13 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) für ein Verfahren, das die Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften zum Gegenstand hat, durch Anwendung eines bestimmten pauschalen Prozentsatzes auf den streitigen Gewinnbetrag zu ermitteln, wobei grundsätzlich von einem Prozentsatz von 25 v. H. auszugehen ist (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Februar 1978 IV E 1/78, BFHE 125, 7, BStBl II 1978, 409).

    Einen höheren Prozentsatz hielt der Senat u. a. in der Entscheidung in BFHE 125, 7, BStBl II 1978, 409 jedenfalls dann aus dem Gesichtspunkt der progressiven Besteuerung für angebracht, wenn die Gewinnanteile der einzelnen Mitunternehmer in verschiedenen Streitjahren zwischen rd.

  • BFH, 25.10.1968 - III 142/65

    Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch nur einen Prozessbeteiligten in der

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    Aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. zu den Wirkungen der Erklärung BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1968 III 142/65, BFHE 94, 302, BStBl II 1969, 167).

    Da durch die Erledigung der Hauptsache das Urteil des FG gegenstandslos geworden ist (vgl. z. B. BFHE 94, 302, BStBl II 1969, 167; BFH-Urteil vom 15. Juni 1988 II R 224/84, BFHE 153, 431, BStBl II 1988, 761), ist neben den Kosten für das Revisionsverfahren auch über die Kosten des Klageverfahrens zu befinden.

  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 322/82

    Voraussetzungen für eine Änderung der Steuerrechtsbescheide

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    Zwar dürfte nach den hier einschlägigen Regeln der Reichsabgabenordnung in diesem Fall ebenfalls kein Grundlagenbescheid mehr ergehen (vgl. weitere Nachweise in BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 322/82, BFH / NV 1986, 131).
  • BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69

    Mehrere Anträge des Klägers - Hauptantrag - Hilfsantrag - Streitwert - Kumulative

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    Wegen des Umstands, daß im Konkurrenzfalle bzw. bei Haupt- und Hilfsanträgen vom weitestgehenden Antrag auszugehen ist, wird auf den Senatsbeschluß vom 8. März 1973 IV B 18/69 (BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505) Bezug genommen.
  • BFH, 11.03.1982 - IV R 46/79

    Beiladung eines Gesellschafters - Gewinnverteilung - Festgeldkonto -

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    In Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung aber auch einen geringeren Prozentsatz angewandt, insbesondere wenn und soweit für sich im Gewinnfeststellungsverfahren abzusehen ist, daß sich einkommensteuerliche Auswirkungen nicht ergeben (BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547; Senatsurteil vom 11. März 1982 IV R 46 /79, BFHE 135, 457, BStBl II 1982, 542).
  • BFH, 11.09.1975 - IV B 22/71

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Ersatzlose Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    Der Senat hat eine streitwertmindernde Berücksichtigung der bereits im Feststellungsverfahren erkennbaren einkommensteuerlichen Auswirkungen aber abgelehnt, wenn der Streit um die ersatzlose Aufhebung des Feststellungsbescheids aus Verfahrensgründen geht (Senatsbeschluß vom 11. September 1975 IV B 22 /71, BFHE 116, 530, BStBl II 1976, 22).
  • BFH, 15.06.1988 - II R 224/84

    Inländische Kapitalgesellschaft - Schachtelvergünstigung - Wesentliche

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
    Da durch die Erledigung der Hauptsache das Urteil des FG gegenstandslos geworden ist (vgl. z. B. BFHE 94, 302, BStBl II 1969, 167; BFH-Urteil vom 15. Juni 1988 II R 224/84, BFHE 153, 431, BStBl II 1988, 761), ist neben den Kosten für das Revisionsverfahren auch über die Kosten des Klageverfahrens zu befinden.
  • BFH, 06.04.2016 - IV E 9/15

    Streitwert bei Nichtigkeitsklage gegen Gewinnfeststellungsbescheid

    Selbst in einem solchen Fall soll aber eine Anpassung stattfinden, wenn mit dem Aufhebungsbegehren zugleich der Ablauf der Feststellungs- oder Festsetzungsfrist geltend gemacht wird (BFH-Beschluss vom 1. Juni 1989 IV R 95/88, BFH/NV 1990, 183).
  • BFH, 26.09.2011 - VIII E 2/11

    Streitwert bei der Gewinnfeststellung

    Die Beteiligten sind durch den Feststellungsbescheid als Ganzen beschwert, da eine Verletzung der steuerlichen Grundordnung durch den Erlass der Feststellungsbescheide geltend gemacht wird (BFH-Beschluss vom 1. Juni 1989 IV R 95/88, BFH/NV 1990, 183).
  • BFH, 09.02.2006 - VIII E 1/06

    Streitwert - negativer Feststellungsbescheid

    Dies gilt nicht nur für den Fall der Klage gegen einen positiven Feststellungsbescheid, sondern auch, wenn geltend gemacht wird, die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung seien im Hinblick darauf nicht erfüllt, dass für die auf den Feststellungen beruhenden Folgesteuern bereits Festsetzungsverjährung eingetreten sei (BFH-Beschluss vom 1. Juni 1989 IV R 95/88, BFH/NV 1990, 183).
  • BFH, 21.09.1994 - VIII E 1/94

    Aufwendungen im Rahmen von Differenzgeschäften in Anrechnung auf

    Eine genaue Ermittlung der einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den einzelnen Mitunternehmen ist auch im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses ausgeschlossen (BFH-Beschlüsse vom 1. Juni 1989 IV R 95/88, BFH/NV 1990, 183, 184; vom 23. Februar 1978 IV E 2/78, BFHE 125, 10, BStBl II 1978, 435, 436).
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