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   BFH, 11.05.1989 - IV R 12/88   

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https://dejure.org/1989,8375
BFH, 11.05.1989 - IV R 12/88 (https://dejure.org/1989,8375)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1989 - IV R 12/88 (https://dejure.org/1989,8375)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - IV R 12/88 (https://dejure.org/1989,8375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 545
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.11.1988 - VIII B 90/87

    Finanzgerichtsverfahren - Klagebefugnis

    Auszug aus BFH, 11.05.1989 - IV R 12/88
    Die Beteiligten der stillen Gesellschaft haben das Gesellschaftsverhältnis untereinander zum 30. Juni 1972 aufgelöst; damit war die stille Gesellschaft untergegangen (BFH-Beschluß vom 24. November 1988 VIII B 90/87, BFHE 155, 32, BStBl II 1989, 145, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.1977 - I R 36/75

    Prüfungsmaßnahmen des Finanzamtes - Hemmung der Verjährung - Betriebsprüfung -

    Auszug aus BFH, 11.05.1989 - IV R 12/88
    Sie findet ihre Rechtfertigung in § 162 Abs. 10 Satz 1 und in §§ 193 bis 195 AO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 1977 I R 36/75, BFHE 122, 248, BStBl II 1977, 652).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus BFH, 11.05.1989 - IV R 12/88
    In der jüngeren Rechtsprechung des BFH wird hervorgehoben, daß eine atypische stille Gesellschaft kein Gewerbe betreibt, dies vielmehr Sache des Inhabers des Handelsgeschäftes sei, an dem sich der stille Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage beteilige (BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311).
  • RG, 29.10.1942 - II 47/42

    1. Wie kann die Beteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft in eine stille

    Auszug aus BFH, 11.05.1989 - IV R 12/88
    Eine stille Gesellschaft kann nicht formwechselnd zu einer OHG oder KG werden; vielmehr bedarf es dazu der Auflösung der stillen Gesellschaft und der Neugründung der Personenhandelsgesellschaft (Baumbach/Duden/Hopt, Handelsgesetzbuch, 27. Aufl., Einleitung vor § 105 Anm. 4 C; vgl. Entscheidung des Reichsgerichts - RG - vom 29. Oktober 1942 II 47/42, RGZ 170, 105, zur Umwandlung einer Kommanditbeteiligung in eine stille Beteiligung).
  • BFH, 12.06.1975 - IV R 10/72

    Behaupteter Verlust - Atypische Unterbeteiligung - Veräußerung einer atypischen

    Auszug aus BFH, 11.05.1989 - IV R 12/88
    Die Frage war bereits in der Vergangenheit umstritten; der Senat hat sie in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1975 IV R 10/72 (BFHE 116, 341, BStBl II 1975, 853) offengelassen.
  • BFH, 04.10.1991 - VIII B 93/90

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an Liquidator des in Konkurs gefallenen

    Der BFH ist in einem vergleichbaren Fall (Prüfungsanordnung nach Untergang der stillen Gesellschaft, vgl. Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 12/88, BFH/NV 1990, 545, zu 2. a E.) davon ausgegangen, daß die Betriebsprüfung bei dem früheren Geschäftsinhaber anzuordnen und durchzuführen sei.

    Letzteres ist zwar streitig (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 545), braucht jedoch hier deshalb nicht abschließend geklärt zu werden, weil keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die zu prüfenden Bücher hier von jemand anderem als den Geschäftsinhabern geführt worden sind.

    Der Senat geht nicht davon aus, daß sich die Verpflichtungen zur Buchführung und die Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO 1977) mit der Liquidation der stillen Gesellschaft auf die stillen Gesellschafter verlagern (vgl. auch Urteil in BFH/NV 1990, 545).

    Das rechtfertigt es, in diesem Fall den Liquidator der X Grund und X Bau als Adressaten anzusehen, zumal es um die Prüfung von Vorgängen vor Eröffnung der Konkursverfahren ging (vgl. insoweit auch BFH/NV 1990, 545, zu 2. b; Urban, DStZ 1984, 165, 170).

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92

    Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen

    In diesem Fall bestünde die GbR unter Wahrung ihrer Identität als Rechtssubjekt fort (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223, BStBl II 1983, 459, m. w. N., und vom 11. Mai 1989 IV R 12/88, BFH/NV 1990, 545; vgl. auch K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 44 II. 3.; Schlegelberger/K. Schmidt, Handelsgesetzbuch, 5. Aufl., § 123 Rdnr. 13 m. w. N.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 15 Anm. 40 und § 16 Anm. 73 d).
  • BFH, 13.10.2016 - IV R 20/14

    Notwendige Beiladung bei einer atypisch stillen Gesellschaft - Zurückverweisung

    Damit war die stille Gesellschaft untergegangen (BFH-Beschluss vom 24. November 1988 VIII B 90/87, BFHE 155, 32, BStBl II 1989, 145, m.w.N., und BFH-Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 12/88, BFH/NV 1990, 545).
  • BFH, 03.05.2000 - IV B 46/99

    Prüfungsanordnung bei einer atypisch stillen Gesellschaft

    Der BFH hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen, dass sich die Verpflichtung zur Buchführung und die Aufbewahrungspflichten mit der Liquidation der stillen Gesellschaft auf die stillen Gesellschafter verlagern (Senatsurteil vom 11. Mai 1989 IV R 12/88, BFH/NV 1990, 545; Beschluss in BFHE 165, 339, BStBl II 1992, 59).
  • FG München, 10.06.1996 - 5 K 3865/89

    Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche

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