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   BFH, 12.02.1990 - X B 124/88   

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https://dejure.org/1990,3437
BFH, 12.02.1990 - X B 124/88 (https://dejure.org/1990,3437)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1990 - X B 124/88 (https://dejure.org/1990,3437)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - X B 124/88 (https://dejure.org/1990,3437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher Grundstückshandel - Grundstücksgeschäfte im Rahmen privater Vermögensverwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 640
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Für das zuletzt genannte Abgrenzungsmerkmal stellt die Rechtsprechung bei Tätigkeiten auf dem Bau- und Grundstücksmarkt darauf ab, ob die Grundstücksgeschäfte noch als Nutzung des Grundbesitzes durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz angesehen werden können oder ob die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Vermögensumschichtung entscheidend in den Vordergrund tritt (z. B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244).

    Veräußert er dagegen den Grundbesitz, um Substanzwertsteigerungen auszunutzen, wird er gewerblich tätig (BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244).

    Der Antragsteller kann sich nicht auf die Rechtsprechung des BFH berufen, nach der stets private Vermögensverwaltung anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige nicht mehr als drei Grundstücksgeschäfte getätigt hat (z. B. BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244).

  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Sind - wie im Streitfall - Zweifel nahezu ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (z. B. BFH-Beschluß vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174 m.w.N.).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 148/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit - Steuerliche

    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Wenn es sich auch bei dem Verkauf im Streitjahr 1980 um ein ursprünglich aus zwei Grundstücken bestehendes Areal handelte und die Verkaufsabsicht auf einem einmaligen Entschluß beruhte, liegt in dem Verkauf einer größeren Zahl selbständiger Veräußerungsobjekte (im Streitfall Miteigentumsanteile unterschiedlicher Größenordnungen) kein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang, sondern eine Mehrzahl selbständiger Tätigkeiten, denen rechtlich und wirtschaftlich eine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.01.1988 - V 236/85
    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Es war unter Bezugnahme auf sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1988, 363 veröffentlichtes, rechtskräftiges Urteil vom 12. Januar 1988 V 236/85 der Auffassung, die Veräußerung eines Grundstücks in Form von Miteigentumsanteilen an Bauherren von Eigentumswohnungen im Rahmen eines Bauherrenmodells sei als Gewerbebetrieb zu beurteilen.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Außerdem muß die Betätigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreiten (z. B. Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C III 3 b, aa).
  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt auch bei der Veräußerung unbebauter Grundstücke eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn der Veräußerer Aktivitäten entfaltet, die über die für eine Veräußerung erforderlichen Maßnahmen hinausgehen, insbesondere wenn der Veräußerer bei der Erschließung und/oder der künftigen Bebauung aktiv mitwirkt (z. B. Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700, und vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72

    Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Als ursprünglicher Eigentümer muß sich der Antragsteller die Tätigkeit des von ihm beauftragten Baubetreuers, der H-Baugesellschaft, zurechnen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239).
  • BFH, 25.06.1985 - VIII R 14/84

    Einordnung des Verkaufs mehrerer Grundstücke als Teil einer gewerblichen

    Auszug aus BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt auch bei der Veräußerung unbebauter Grundstücke eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn der Veräußerer Aktivitäten entfaltet, die über die für eine Veräußerung erforderlichen Maßnahmen hinausgehen, insbesondere wenn der Veräußerer bei der Erschließung und/oder der künftigen Bebauung aktiv mitwirkt (z. B. Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700, und vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Das FA macht geltend, nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 1990 X B 124/88 (BFH/NV 1990, 640) und vom 16. April 1991 VIII R 74/87 (BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844) hätten die Kläger mit dem Grundstücksgeschäft in E die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten.

    Weil zusammen mit den Verkäufen in B und G die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, bedarf es auch keiner Entscheidung, ob die von den Klägern bezüglich des Grundbesitzes in E entfalteten Aktivitäten sich wirtschaftlich deshalb als Veräußerung mehrerer "Objekte" darstellen, weil den vier neu aufgenommenen Gesellschaftern einzelne, genau bestimmte Wohnungseigentumsrechte zugeordnet wurden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 II R 86/86, BFHE 156, 523, BStBl II 1989, 628 zur Grunderwerbsteuer; BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 640, und BFH-Urteil in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844 zur Veräußerung von Miteigentumsanteilen an die Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft).

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Wirkt der Eigentümer, der ein unbebautes Grundstück veräußert, über eine Gesellschaft, die als Generalunternehmer baut, bei der Errichtung von Eigentumswohnungen auf dem veräußerten Grundstück mit, geht dies über die Vermögensverwaltung hinaus (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Im Streitfall liegen aber immerhin mehrere Verkaufsgeschäfte sowohl bezüglich der einzelnen Anteile als auch notwendigerweise durch den Verkauf an zwei Erwerber vor (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640, und vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580, bei nur einer Verkaufshandlung, wenn sie zeitlich in engem Zusammenhang mit anderen Grundstücksgeschäften steht).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • BFH, 19.10.2010 - X R 41/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in

    Hätte er --wie vom FA im Revisionsverfahren vorgetragen-- die Wirksamkeit des Generalunternehmervertrags vom Zustandekommen eines Kaufvertrags abhängig gemacht, wären ihm die Vertragsleistungen des Generalunternehmers, den er auch zu überwachen hatte, gesondert zuzurechnen (BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533).
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen

    Miteigentumsteile stellen jedenfalls dann selbständige Veräußerungsobjekte dar, wenn sie in unterschiedlichen Größenordnungen an einzelne Bauherren übertragen werden (BFH-Entscheidungen vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 15 Rdnr. 52).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

    Im Streitfall liegen aber immerhin mehrere Verkaufsgeschäfte sowohl bezüglich der einzelnen Anteile als auch notwendigerweise durch den Verkauf an zwei Erwerber vor (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640, und vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580, bei nur einer Verkaufshandlung, wenn sie zeitlich in engem Zusammenhang mit anderen Grundstücksgeschäften steht).
  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98

    Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Dementsprechend neigt der erkennende Senat zwar dazu, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers (vgl. Locher, Privates Baurecht, 6. Aufl., Rz. 389 f.) dem Auftraggeber (hier: KG) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 12/92

    Gewerblicher Grundstückshandel mit unbebauten Grundstücken

    Werden Miteigentumsanteile veräußert, zählt jeder verkaufte Anteil als ein Objekt (BFH- Entscheidungen vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640, und vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 60/93

    Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

    Sind -- wie im Streitfall -- Erwerbshandlungen Beweisanzeichen für ein planmäßiges Handeln zur Vermögensmehrung und substantiellen Ausnutzung dieses Vermögens, dürfen diese Umstände bei der Datierung des Beginns des Grundstückshandels nicht außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 133, 45, 53, BStBl II 1981, 522; vgl. auch BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797; in BFH/NV 1989, 784, 786 unter 6.; in BFHE 173, 313, 317 f., BStBl II 1994, 463; Beschluß vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640, 643, unter 1. d).
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