Rechtsprechung
BFH, 06.09.1989 - II B 33/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und der Aufhebung der Vollziehung andererseits
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 670
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.12.1986 - I B 121/86
Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der …
Auszug aus BFH, 06.09.1989 - II B 33/89
Der Senat vermag sich der Ansicht des FG, entgegen dem BFH-Beschluß vom 10. Dezember 1986 I B 121/86 (BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389) sei es zutreffender, von einer rückwirkenden Aussetzung der Vollziehung zu sprechen, wenn nicht nur selbständige Vollzugsakte, sondern auch gesetzlich verwirkte Säumniszuschläge erfaßt werden sollen, nicht anzuschließen.Da Vollzug eines Steuerbescheides jeglicher Gebrauch seiner Wirkung bedeutet, also auch den Anfall von Säumniszuschlägen (vgl. näher dazu in BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389), ist Aussetzung der Vollziehung ihrer in die Zukunft gerichteten Wirkung nach, auch nicht das geeignete Mittel, die ex lege entstandenen Säumnisfolgen der Vergangenheit zu beseitigen.
Wie der I. Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389 ausgesprochen hat, gestattet es diese Vorschrift auch, die Vollziehung eines Steuerbescheids mit der Folge aufzuheben, daß in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen.
Der Senat schließt sich der Auffassung des I. Senats in BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389 an.
- BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 06.09.1989 - II B 33/89
Derartige ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarkeit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluß vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182). - BFH, 23.06.1977 - V B 41/73
Verwirkung von Säumniszuschlägen - Aufhebung der Vollziehung angefochtener …
Auszug aus BFH, 06.09.1989 - II B 33/89
So mißt auch die Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluß vom 23. Juni 1977 V B 41/73 (BFHE 122, 258, BStBl II 1977, 645) der Aussetzung der Vollziehung nur Wirkungen für die Zukunft zu. - BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der …
Auszug aus BFH, 06.09.1989 - II B 33/89
Denn die Ausübung von Druck i. S. des § 240 AO 1977 (zum Charakter der Säumniszuschläge als eines Druckmittels eigener Art vgl. den Beschluß des Großen Senats vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262) ist nur berechtigt, wenn die Vollziehung eines Steuerbescheids ansteht, der entweder nicht angefochten ist oder bezüglich dessen trotz Anfechtung keine ernstlichen Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen, nicht aber dann, wenn ein Steuerbescheid angefochten wird und - wenn auch ggf. nachträglich - ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit von Anfang an festgestellt werden.
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Die Vollziehung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen (…vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4; BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389; vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670). - BFH, 03.02.2005 - I B 208/04
Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an …
Diese Entscheidung wirkt jedoch nur in die Zukunft und ist deshalb insbesondere nicht geeignet, Säumniszuschläge zu beseitigen, die in der Zeit zwischen der Fälligkeit der festgesetzten Steuer und der Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entstanden sind (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1977 V B 41/73, BFHE 122, 258, BStBl II 1977, 645; vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670). - BFH, 02.06.2005 - III S 12/05
Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren
Diese Gefahr besteht im Streitfall nicht, da das FA bereits sämtliche Vermögenswerte des Klägers gepfändet hat und diese Pfändungen durch die nur für die Zukunft wirkende AdV nicht berührt werden; es ist lediglich die Vollstreckung einzustellen (§ 251 Abs. 1, § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977; BFH-Beschluss vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670; vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. November 2004 IX B 88/04, BFHE 207, 513, BStBl II 2005, 297).Der Antrag der Kläger auf Aufhebung der Vollziehung mit der Folge, dass die ab Fälligkeit bis zur Entscheidung über den Aussetzungsantrag verwirkten Säumniszuschläge entfallen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1990, 670), ist abzulehnen, ebenso der --an sich bereits in dem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung-- enthaltene Antrag, sämtliche Pfändungsmaßnahmen aufzuheben.
- BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92
Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe - …
Die Aussetzung der Vollziehung ist also - entgegen der Auffassung des FG Köln in EFG 1989, 240 - wegen ihrer in die Zukunft gerichteten Wirkungen nicht das geeignete Mittel, die in der Vergangenheit kraft Gesetzes entstandenen Säumnisfolgen zu beseitigen (BFH-Beschluß vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670).Diese Vorschrift gestattet es auch, die Vollziehung eines Steuerbescheids mit der Folge aufzuheben, daß in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen (BFH in BFHE 122, 258, BStBl II 1977, 645; in BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 397, und in BFH/NV 1990, 670, 671).
- BFH, 29.09.2003 - III S 7/03
VuV: WK-Überschüsse bei Ferienwohnung
Deshalb kommt es für die Bestimmung des Zeitpunktes, ab welchem die Wirkungen der Vollziehung eines Steuerbescheides aufzuheben sind, wesentlich darauf an, ab wann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides erkennbar vorlagen (BFH-Beschlüsse in BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389; vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670, …und vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12, m.w.N.).Entscheidend ist dabei nicht, ab wann das FA die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids erkannt hat oder erkennen konnte oder sich die "Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts greifbar abgezeichnet" hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 1990, 670), sondern seit wann objektiv an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids ernstliche Zweifel bestehen.
Weder das FA noch das Gericht der Hauptsache sind aber gehindert, die Vollziehung rückwirkend aufzuheben (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389; in BFH/NV 1990, 670, und in BFH/NV 2003, 12).
- FG München, 08.10.2019 - 12 V 1818/19
Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in Fällen offener und verdeckter …
Deshalb kommt es für die Bestimmung des Zeitpunktes, ab welchem die Wirkungen der Vollziehung eines Steuerbescheides aufzuheben sind, wesentlich darauf an, ab wann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides erkennbar vorlagen (BFH-Beschlüsse vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670 ;… vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12 ).In einem solchen Fall ist nach Auffassung des Senats - ähnlich wie bei der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen dem Grunde nach - zunächst diese Position nicht per se rechtswidrig (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1990, 670 in Rz. 13 juris).
Deshalb misst auch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 23.Juni 1977 V B 41/73, BFHE 122, 258 , BStBl II 1977, 645 ; vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670 ;… vom 29. September 2003 III S 7/03, BFH/NV 2004, 183 ) der AdV nur Wirkungen für die Zukunft zu.
- FG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 4 V 30/11
Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden …
Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 1989, VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279; vom 06. September 1989, II B 33/89, BFH/NV 1990, 670). - FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
Aussetzung der Vollziehung: Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Vollstreckung …
Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 1989, VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279; vom 6. September 1989, II B 33/89, BFH/NV 1990, 670). - FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
Säumniszuschläge bei überzogener Schätzung des Finanzamts (§§ 162, 240 AO)
Liegen die Voraussetzungen der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bereits vor der Aussetzung vor, so ist im Hinblick auf die verwirkten Säumniszuschläge die Vollziehung ab dem Zeitpunkt, ab dem die ernstlichen Zweifel erkennbar geworden sind, aufzuheben mit der Folge, dass die in der Vergangenheit insoweit entstandenen Säumniszuschläge entfallen (st. Rspr.; BFH vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670;… vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4, 6;… vom 10. Mai 2002 VII B 244/01, BFH/NV 2002, 1125). - FG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 V 243/09
Zulässigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO
Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 1989 VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279; vom 06. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670). - FG München, 09.10.2018 - 2 V 2143/18
Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal gewerblicher Tätigkeit
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2010 - 3 V 134/10
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen …
- FG Hamburg, 13.08.2012 - 6 V 51/12
Abgabenordnung: Haftung eines Prokuristen
- FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19
Zeitpunkt der Aufhebung der Vollziehung in Fällen des § 198 BewG
- FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
Gerichtliche Aussetzung der Vollziehung diverser Umsatzsteuerbescheide sowie …
- FG Hamburg, 31.08.2011 - 6 V 2/11
Einkommensteuergesetz: Schätzung der Einnahmen eines Taxiunternehmens
- FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender …
- FG Hessen, 11.02.2008 - 6 V 1860/07
Aussetzung der Vollziehung: Leistungsbeschreibung als Voraussetzung des …
- FG Hamburg, 12.10.2011 - 3 V 117/11
Schätzung von Auslandsinvestmentfonds-Einkünften - Ernstliche Zweifel - …
- FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09
Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers - …
- FG Hamburg, 31.08.2011 - 6 V 25/11
Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei …
- FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 129/08
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen eines Taxiunternehmens - keine Aussetzung …
- FG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 1 V 1346/09
Zur Frage der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG bei Krankenfahrten
- FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 146/08
Einkommensteuergesetz; Umsatzsteuergesetz: Nachkalkulation bei einem Taxenbetrieb
- FG München, 02.11.2018 - 2 V 2082/18
Werthaltigkeit der Restforderung aus einer Rechnung
- FG München, 12.01.2016 - 2 V 2822/15
Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus …
- FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07
Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Eigentümergrundschuld aus einer …
- FG München, 04.05.2016 - 2 V 567/16
Abgelehnter Antrag im Streit um Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer
- VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03
Kommunale Steuern; Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Weimar; Säumniszuschlag; …