Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.04.1989

Rechtsprechung
   BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86   

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https://dejure.org/1990,6024
BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86 (https://dejure.org/1990,6024)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1990 - VI R 162/86 (https://dejure.org/1990,6024)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - VI R 162/86 (https://dejure.org/1990,6024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen als negative Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 156
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77

    Bei einer Nettolohnvereinbarung gehört die übernommene Lohnsteuer auch insoweit

    Auszug aus BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86
    Wie der Senat im Urteil vom 16. August 1979 VI R 13/77 (BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771) entschieden hat, stellt die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer Arbeitslohn dar; dies gilt auch, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher ist als die später festgesetzte Einkommensteuer.

    Im Urteil in BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771 ist der Senat davon ausgegangen, daß auch bei Abtretungen der hier vorliegenden Art Erstattungen nicht als negative Einnahmen berücksichtigt werden können, bevor die Steuererstattung, um die es geht, erfolgt ist oder jedenfalls erfolgen kann.

  • BFH, 22.06.1990 - VI R 163/86
    Auszug aus BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86
    Anmerkung: Mit derselben Begründung hat der BFH am gleichen Tage in der Parallelsache VI R 163/86 der Revision des FA stattgegeben.
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des

    Hierzu zählen auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer --wie im Streitfall-- deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EStG) freistellt (sogenannte Nettolohnvereinbarung; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1992 VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733), und zwar auch dann, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher als die später festgesetzte Einkommensteuer ist (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).

    Das FA und ihm folgend das FG haben zutreffend erkannt, dass die Abtretung der Steuererstattungsansprüche nicht auf den Lohnsteuereinbehalt oder die Veranlagung des Jahrs der Überzahlung rückwirkt, sondern erst in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, in dem das Finanzamt den Erstattungsbetrag an den Arbeitgeber geleistet hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; in BFH/NV 1991, 156, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 1/14

    Einkommensteuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

    Bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers führt die Nettolohnvereinbarung insbesondere dazu, dass bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben dem Nettolohn diejenigen Vorteile zu erfassen sind, die in der Übernahme von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber liegen (Senatsurteile vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403; vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156, und in BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733).
  • BFH, 28.02.1992 - VI R 146/87

    Annahme des vorschriftsmäßigen Lohnsteuereinbehalts (§ 42d Abs. 3 S. 4 EStG )

    Bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers führt die Nettolohnvereinbarung einerseits dazu, daß bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben dem Nettolohn diejenigen Vorteile zu erfassen sind, die in der Übernahme von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber liegen (BFH-Urteile vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403, und vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).
  • FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2184/12

    Arbeitslohn: Einkommensteuernachzahlung des Arbeitgebers bei

    Zu dem Arbeitslohn gehören auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer freistellt (sog. Nettolohnvereinbarung; BFH-Urteil vom 22.6.1990 VI R 162/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1991, 156; BFH-Urteil vom 16.8.1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4592/04

    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abtretung; Einkommensteuererstattung;

    Mit dieser Handhabung stimme überein, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer Arbeitslohn darstelle (Hinweis auf BFH-Urteile vom 16.08.1979 - VI R 13/77 , Bundesteuerblatt - BStBl. - II 1979, 771; BFH vom 22.06.1990 - VI R 162/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 156).
  • BFH, 06.12.1991 - VI R 122/89

    Ausländischer Arbeitgeber - Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug - Geltungsbereich

    Der Senat liegt mit dieser Entscheidung auf der Linie seiner Urteile in BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771, und vom 22. Juni 1990 VI R 162/86 (BFH/NV 1991, 156).
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 30/06

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des

    Hierzu zählen auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer --wie im Streitfall-- deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EStG) freistellt (sogenannte Nettolohnvereinbarung), und zwar auch dann, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher als die später festgesetzte Einkommensteuer ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).
  • FG Düsseldorf, 23.04.2006 - 17 K 4592/04

    Ansatz von an den Arbeitgeber abgetretenen Einkommensteuererstattungsansprüchen

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  • FG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 K 8148/97

    Vorliegen eines Beitragserstattungsanspruch; Verlustrücktrag aufgrund negativer

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  • BFH, 22.06.1990 - VI R 163/86
    Parallelentscheidung: BFH, 22.6.1990, VI R 162/86, NV.
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Rechtsprechung
   BFH, 26.04.1989 - VI R 62/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3819
BFH, 26.04.1989 - VI R 62/86 (https://dejure.org/1989,3819)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1989 - VI R 62/86 (https://dejure.org/1989,3819)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1989 - VI R 62/86 (https://dejure.org/1989,3819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 26.04.1989 - VI R 62/86
    Es weiche von dem BFH-Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) und dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 ab.

    Das FG verkenne insbesondere, daß der im Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69 geforderte enge und konkrete Bezug zur beruflichen Tätigkeit im Streitfall nicht gegeben sei.

    Die Rechtsgrundsätze, die bei der Teilnahme von Geographen an Auslandsgruppenreisen zu beachten sind, hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69 dargelegt.

    Auch insoweit verweist der Senat auf seine Anforderungen, die er im Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69 aufgestellt hat.

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 26.04.1989 - VI R 62/86
    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) müsse der Teilnehmerkreis bei einer als beruflich veranlaßt anzuerkennenden Gruppenreise im wesentlichen homogen sein.

    Es weiche von dem BFH-Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) und dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 ab.

    Nach den Ausführungen des Großen Senats des BFH im Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 fehlt es an einem offensichtlichen und unmittelbaren betrieblichen (beruflichen) Anlaß, wenn der Grund zu einer solchen Auslandsgruppenreise in dem Interesse an allgemeiner Information oder allgemeiner beruflicher Fortbildung besteht.

  • FG Düsseldorf, 23.04.2006 - 17 K 4592/04

    Ansatz von an den Arbeitgeber abgetretenen Einkommensteuererstattungsansprüchen

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  • FG Sachsen, 19.09.2006 - 1 K 1349/02

    Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für

    Der große Senat des Bundesfinanzhofs hat bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl. II 1979, 213 deutlich gemacht, dass zwar eine fachliche Organisation für die betriebliche Veranlassung einer Reise sprechen kann; dass aber andererseits nicht bei jeder von einer fachlich zuständigen Stelle veranstalten Reise davon ausgegangen werden kann, dass die Verfolgung privater Interessen dabei nahezu ausgeschlossen ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. April 1989 VI R 62/86, BFH/NV 1990, 28).

    Das gleiche gilt hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung des Dienstherrn (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BStBl. II 1982, 69) und hinsichtlich der Gewährung einer Dienstbefreiung (vgl. BFH/NV 1990, 28).

  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    An den Grundsätzen der letztgenannten Entscheidung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 VI R 62/86, BFH/NV 1990, 28 betreffend Teilnahme einer Geographie-Lehrerin an einer von einem Geographen-Verband veranstalteten Studienreise nach Süd-China, sowie BFH-Urteil vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558 betreffend eine von der Landesstelle für Erziehung und Unterricht veranstalteten Informations- und Studienreise von Lehrern, die an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in den Fächern Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde oder Religion unterrichten).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4592/04

    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abtretung; Einkommensteuererstattung;

    Einkommensteuererstattungen, die bei einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetreten werden, können erst dann als negative Einnahmen berücksichtigt werden, wenn entsprechende Rückzahlungen vom Finanzamt an den Arbeitgeber geleistet worden sind (BFH vom 16.08.1979 - VI R 13/77, BStBl. II 1979, 771; BFH vom 22.06.1990 - VI R 62/86, BFH/NV 1991, 156).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2010 - 2 K 215/07

    Aufwendungen für die Teilnahme an Studienreisen als Werbungskosten einer Lehrerin

    Zur Annahme einer speziellen beruflichen Veranlassung für die Teilnahme der Klägerin an dieser Reise reicht dies jedoch ebenso wenig aus, wie die Möglichkeit, die auf der Reise gewonnenen Eindrücke im Rahmen einer anschaulichen Gestaltung ihres Schulunterrichts in diesen Fächern einbringen zu können (vgl. zur Auslandsstudienreise einer Gymnasiallehrerin für Geografie nach Süd-China schon BFH-Urteil vom 26. April 1989, BFH/NV 1990, 28).
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 9/89

    Private Veranlassung einer Auslandsgruppenreise - Hinausgehen des Interesses an

    Das FG verkennt, daß trotz der genannten Besonderheiten das Interesse der Klägerin nicht über den Bereich der allgemein beruflichen Bildung hinausging, der - wie bereits dargelegt - eine fast ausschließlich berufliche Veranlassung nicht begründen kann (zum Bereich der Geographie vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69; vom 26. April 1989 VI R 62/86, BFH/NV 1990, 28, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575).
  • FG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 K 8148/97

    Vorliegen eines Beitragserstattungsanspruch; Verlustrücktrag aufgrund negativer

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